Gebührenregelung
Für Sprachkurse für Nicht-Studierende des KIT (Studierende anderer Karlsruher Hochschulen sowie Mitarbeiter) werden Gebühren erhoben.
Die Gebühr ist innerhalb von 4 Tagen nach der Anmeldung per Überweisung vom Girokonto zu entrichten.
Bitte Nachweise für Gebührenermäßigung vor der Überweisung einreichen.
Es gelten folgende Gebühren:
Kurse à | Kursgebühr |
1 SWS | € 45,- |
2 SWS | € 90,- |
3 SWS | € 135,- |
4 SWS | € 180,- |
Regelung für die Gebührenermäßigung
Für Empfänger von Leistungen nach BAföG und andere, vgl. geänderten § 3 der Satzung. Zur aktuellen Gebührenhöhe: Änderungssatzung.
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Alle Nachweise, die zu einer Ermäßigung der Gebühr führen können, müssen grundsätzlich vor der Überweisung der Kursgebühr vorgelegt werden. Eine nachträgliche Erstattung ist nicht möglich.
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Diejenigen, die zum Buchungstermin noch keinen aktuellen Bescheid vom BAföG-Amt bekommen haben, sollten sich von diesem eine vorläufige Bescheinigung ausstellen lassen, die bei der Buchung des Kurses abgegeben werden muss.
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Reichen Sie eine Kopie des aktuellen Bescheids nach, sobald Sie ihn erhalten haben:
SpZ-Briefkasten, Geb. 50.20, Adenauerring 2, 3. OG, Zi. 313
oder per Post an:
Sprachenzentrum, Adenauerring 2, 76131 Karlsruhe - Die Ermäßigung beträgt 50%.