Ansprechpartner*innen
Funktion | Aufgabengebiet | Titel Name |
---|---|---|
Anrechnung, Fachwechsel, Probleme bei Prüfungsanmeldungen, Probleme im Zweitfach, Studiengangsberatung | Studiengangsleitung, Professur für Berufspädagogik, Studiendekan, Prüfungsausschussvorsitzender | Prof. Dr. Windelband, Lars |
Allgemeine Fragen zur Studiengangsorganisation, Anmeldung Abschlussarbeiten, Antrag AdA/AEVO-Schein | Studiensekreteriat | Fuentes, Elisabet |
Lehrplanung und Lehrveranstaltungen, Studienberatung | Studiengangskoordination | Dr. Reimann, Daniela |
Zulassung und Bewerbungsprozess IP/IPI, Vor- und Nachbereitung Schulpraktikum, Mentoringprogramm, Studienberatung | Studieneingangsphase | Dr. Zelfel, Alexandra |
Anerkennung betriebspraktischer Tätigkeiten | Leitung Praktikantenamt | Eiseler, Daniel |
Fragen und Hilfestellungen zu Eintragungen im CMS-System, Verwaltung CMS, Verbuchung und Nachtragungen von Leistungen, Problemfälle | Leitungskoordination | Eberstadt, Meike |
Seminar für Lehrerbildung, Probleme und Fragen zur Fachrichtung Metalltechnik | Ansprechpartner für die Fachrichtung Metalltechnik | Prof. Rein, Eckhard |
Probleme und Fragen zur Fachrichtung Bautechnik | Ansprechpartner für die Fachrichtung Bautechnik | Stöckel, Martin |
Probleme und Fragen zur Fachrichtung Elektrotechnik | Ansprechpartner für die Fachrichtung Elektrotechnik | Toepell, Reimar |
Fachschaft | Fachschaft Ingenieurspädagogik | Deeg, Tobias |
Mentor im Mentoringprogramm Ingenieurspädagogik | Mentor Ingenieurspädagogik | Mann, Matthias |
Fachberater/innen der Ingenieurpädagogik-Studiengänge
Hier finden Sie die Fachberater*innen
Im Studium – Allgemeines
Im Studium – Allgemeines
Kann ich bereits im Bachelor Leistungen für den Master ablegen?
Ja, Sie können sogenannte Mastervorzugsleistungen im Umfang von 30 Leistungspunkten (LP) ablegen, sofern Sie schon 120 LP im B.Ed. erworben haben. Dabei ist zu beachten, dass Leistungen aus einem konsekutiven Masterstudiengang am KIT vorgezogen werden können.
Bei weiteren Fragen zum Mastervorzug wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Fachstudienberater:innen.
Ich überlege ein drittes Fach zu studieren. Ist dies möglich?
Nein, das Drittfachstudium wird für das berufliche Lehramt nicht angeboten.
Kann ich das 2. Fach während des Studiums wechseln?
Ein Wechsel des 2. Unterrichtsfaches ist nur in Ausnahmefällen möglich. Hierfür ist ein Beratungsgespräch mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden (derzeit Prof. Dr. Lars Windelband) notwendig. Antrag unter: Wechsel des zweiten Unterrichtsfachs.
Website: https://www.geistsoz.kit.edu/ingenieurpaedagogik.php
Im Studium – Prüfungsfragen
Im Studium – Prüfungsfragen
Allgemeine Informationen zu Studienleistungen, Prüfungsleistungen und den Wiederholungsversuchen finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung: https://www.hoc.kit.edu/zlb/FAQ.php
Was ist der Unterschied zwischen Zweitversuch und Zweitwiederholung?
An einem Zweitversuch kann teilgenommen werden, wenn die Prüfungsleistung beim ersten Versuch nicht bestanden wurde. Es kann ein Antrag auf Zweitwiederholung (Härtefallantrag) gestellt werden, wenn eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden wurde (d.h. alle zulässigen Wiederholungen für eine Prüfungsleistung wurden nicht bestanden).
Bei einer Bewilligung des Antrags durch den Prüfungsausschussvorsitzenden (derzeit Prof. Lars Windelband) auf Zweitwiederholung erhält der/die Studierende ein oder mehrere neue Versuche zum Bestehen der Prüfungsleistung (Antrag auf die zweite Wiederholung einer Prüfung).
Praxisphasen
Praxisphasen
Wie kann ich mein Betriebspraktikum anerkennen lassen?
Hier finden Sie ein Formular zur Anerkennung Betriebspraktikum. Dieses Formular inkl. aller Dokumente ist per Mail an Herrn Eiseler zur Anerkennung betriebspraktischer Tätigkeiten (Praktikum, Ausbildung etc.) einzureichen.
Wie viele Schulpraktika muss ich absolvieren? Wann sind diese vorgesehen?
Im B.Sc. IP und M.Sc. IP bzw. M.Ed. IPI müssen insgesamt 10 Wochen Schulpraxis an einer berufsbildenden Schule in Baden-Württemberg absolviert werden. In der Regel wird das Praktikum an der gleichen Schule absolviert. Die Studierenden können ihre Praxisschule selbst aus einer Liste auswählen, die das RP Karlsruhe vorlegt. In der Regel können an dieser Schule die berufliche Fachrichtung und das Zweitfach abgedeckt werden. Das Schulpraktikum ist über das Regierungspräsidium anzumelden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des Vorbereitenden Seminars zum Schulpraktikum (Modul „Praxis des beruflichen Lehrens und Lernens“).
Im B.Sc. IP ist ein 4-wöchiges Schulpraktikum (=Schulpraktische Studien/SPS I) an einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen berufsbildenden Einrichtung vorgesehen. Das SPS I wird von Seiten der Hochschule mit einem Seminar (=VSP) vorbereitet und auch nachbereitet (=NSP). Es kann in den Semestern 3-6 absolviert werden. In der Regel wird das VSP im Wintersemester besucht, dann findet in der vorlesungsfreien Zeit (Februar/März) das Schulpraktikum statt und im Anschluss wird das NSP im Sommersemester besucht.
Im M.Sc. IP ist ein 6-wöchiges Schulpraktikum vorgesehen. Es wird empfohlen, das Schulpraktikum in zwei Phasen zu je 3 Wochen aufzuteilen. Im Falle des Schulpraktikums handelt es sich bei den ersten drei Wochen des Schulpraktikums um die „Schulpraktischen Studien II“ (SPS II), bei den zweiten drei Wochen um die „Schulpraktischen Studien III“ (SPS III); Quereinsteigern aus rein ingenieurwissenschaftlichen Studiengängen wird empfohlen, die insgesamt 10 Wochen Schulpraktikum in zwei Blöcken von jeweils 5 Wochen zu absolvieren; SPS I+II werden dann zusammen absolviert. SPS I ist durch das vorbereitende und nachbereitende Seminar (VSP/NSP) von Seiten der Hochschule begleitet. SPS II + III werden vom Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen) begleitet. Das Schulpraktikum wird für Quereinsteiger in der Regel gleich nach dem 1. Masterfachsemester absolviert.
Im M.Ed. ist ein 10-wöchiges Schulpraktikum vorgesehen, das sich in SPS I (3 Wochen), SPS II (4 Wochen) und SPS III (3 Wochen) gliedert; es sind auch 2x 5 Wochen möglich. Das SPS I wird von Seiten der Hochschule mit einem Seminar (=VSP im WS) vorbereitet und nachbereitet (=NSP im SoSe). SPS II und III werden durch das Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Karlsruhe (Berufliche Schulen) begleitet. Das Schulpraktikum II sollte im Anschluss an die Lehrveranstaltung "Allgemeine Technikdidaktik/Berufsdidaktik" und damit zwischen dem Sommer- und Wintersemester im Februar/März, also nach dem 1. Masterfachsemester, absolviert werden.
Wissenschaftliche Standards
Wissenschaftliche Standards
Was muss ich beachten, wenn ich eine wissenschaftliche Arbeit, Hausarbeit oder Abschlussarbeit schreibe?
Hinweise und Standards zum wissenschaftlichen Arbeiten in den Studiengängen der Ingenieurpädagogik und der OE Berufspädagogik sind unter https://publikationen.bibliothek.kit.edu/1000167300 zu finden. Diese Standards sind bei allen wissenschaftlichen Arbeiten (Essays, Hausarbeiten, Bachelor- und Masterarbeiten) zu berücksichtigen.
Abschlussarbeiten
Abschlussarbeiten
In welchen Fächern kann ich meine Bachelor-/Masterarbeit schreiben?
Die Bachelorarbeit sollte in der beruflichen Fachrichtung geschrieben werden. Soll die Bachelorarbeit außerhalb der beruflichen Fachrichtung angefertigt werden, so bedarf dies der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Bachelorarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 120 LP erfolgreich abgelegt hat.
Die Masterarbeit sollte im Bereich der Fachdidaktik oder der Berufspädagogik verfasst werden. Soll die Masterarbeit außerhalb der beruflichen Fachdidaktik und Berufspädagogik angefertigt werden, so bedarf dies der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss. Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Masterarbeit ist, dass die/der Studierende Modulprüfungen im Umfang von 70 LP erfolgreich abgelegt hat.
Wo muss ich die Abschlussarbeit anmelden und abgeben?
Der Antrag und die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt bei den zuständigen KIT-Fakultäten für Bauingenieur-, Geo- und Umweltwissenschaften (bei Wahl der Beruflichen Fachrichtung Bautechnik), der KIT-Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik (bei Wahl der Beruflichen Fachrichtung Elektrotechnik oder der KIT-Fakultät für Maschinenbau (bei Wahl der Beruflichen Fachrichtung Metalltechnik).
Der Antrag und die Zulassung zur Masterarbeit erfolgt im Studierendensekretariat der Ingenieurpädagogik auf Antrag der Studierenden. Das Vorgehen finden Sie hier: https://www.geistsoz.kit.edu/img/Verfahren_Masterarbeiten_Ing.-P%c3%a4d_01.10..pdf
Das Antragsformular finden Sie unter: https://www.geistsoz.kit.edu/img/Antrag%20auf%20Zulassung%20zur%20Abschlussarbeit-1.pdf. Rückfragen zum Antragsverfahren an das Studierendensekretariat der Ingenieurpädagogik stellen.
Wie lange muss ich auf mein Bachelor-/Master-Zeugnis warten?
Eine genaue Angabe kann hierzu nicht getroffen werden. Sie können sich bei der Dienstleistungseinheit Studium und Lehre (SLE) beim Team Abschlussdokumente nach dem aktuellen Stand des Zeugnisses erkundigen.
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Vorbereitungsdienst (Referendariat)
Wo kann ich mich anmelden zum Vorbereitungsdienst?
Allgemeine Informationen zur Anmeldung und den Voraussetzungen zum Vorbereitungsdienst finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung: https://www.hoc.kit.edu/zlb/FAQ.php.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie müssen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium für das berufliche Lehramt (M.Ed./M.Sc.) inkl. notwendiger Auflagen absolviert haben.
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst erfordert eine einschlägige Betriebspraxis von mindestens einem Jahr, im Studium enthaltene Praktika sind dabei anrechenbar. Genauere Informationen zu den Bedingungen in Baden-Württemberg finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.
Im 190220 Merkblatt Lehramt BS BAMA heißt es dazu auf Seite 4:
„Personen, welche einen (sic!) Studium für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen abgeschlossen haben, müssen eine ihrer Fachrichtung und zugleich dem Lehramt dienliche Betriebspraxis von mindestens einem Jahr nachweisen. Das im Studium absolvierte Schulpraxissemester wird in den Lehramtsstudiengängen mit beruflichen Fächern auf das Betriebspraktikum angerechnet. Eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt die Betriebspraxis, nicht aber das Schulpraxissemester.“
[abgerufen am 07.05.2021]
Weitere Informationen zu ärztlichen Zeugnissen, Erste-Hilfe-Kurse sowie speziellen Nachweisen zum 2. Fach finden Sie auf den Seiten des Zentrums für Lehrerbildung: https://www.hoc.kit.edu/zlb/FAQ.php.