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Die Theorie der Intentionalität Meinongs

2001, Dialectica, 55 (2001), No 2, 119-143

The most striking feature of Meinong's theory of intentionality is his thesis that every mental act has its reference-object “beyond being and non being”. This theory seems, at first, to be a clear example of the so called object-theory of intentionality, as it introduces special “postulated” entities in the target-position of the mental act. Closer examination, however, reveals in Meinong's works important elements of the mediator-theory. Meinong speaks of auxiliary incomplete objects situated “between” the subject and the object of reference and “mediating” the intentional access to the (complete) reference-object. Moreover, even if the object of reference is of the simple nominal form, the mediating structure involves essentially propositional entities (objectives). In the paper we attempt to give a set-theoretical interpretation of Meinong's theory in the frame of which we could eventually do without the incomplete mediating objects. Yet, some general epistemological considerations suggest the indispensability of such incomplete mediating structures.

Arkadiusz Chrudzimski Intentionalität, Zeitbewusstsein und Intersubjektivität Studien zur Phänomenologie von Brentano bis Ingarden ontos verlag Frankfurt I Paris I Ebikon I Lancaster I New Brunswick Bibliographic information published by Die Deutsche Bibliothek Die Deutsche Bibliothek lists this publication in the Deutsche Nationalbibliographie; detailed bibliographic data is available in the Internet at http://dnb.ddb.de North and South America by Transaction Books Rutgers University Piscataway, NJ 08854-8042 trans@transactionpub.com United Kingdom, Ire, Iceland, Turkey, Malta, Portugal by Gazelle Books Services Limited White Cross Mills Hightown LANCASTER, LA1 4XS sales@gazellebooks.co.uk  2005 ontos verlag P.O. Box 15 41, D-63133 Heusenstamm nr Frankfurt www.ontosverlag.com ISBN 3-937202-63-3 2005 Alle Texte, etwaige Grafiken, Layouts und alle sonstigen schöpferischen Teile dieses Buches sind u.a. urheberrechtlich geschützt. Nachdruck, Speicherung, Sendung und Vervielfältigung in jeder Form, insbesondere Kopieren, Digitalisieren, Smoothing, Komprimierung, Konvertierung in andere Formate, Farbverfremdung sowie Bearbeitung und Übertragung des Werkes oder von Teilen desselben in andere Medien und Speicher sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verlages unzulässig und werden verfolgt. Gedruckt auf säurefreiem, alterungsbeständigem Papier, hergestellt aus chlorfrei gebleichtem Zellstoff (TcF-Norm). Printed in Germany. KAPITEL 5 ALEXIUS MEINONG 1. Zwei Arten der Intentionalitätstheorie Das Problem, das den Ausgangspunkt für die Untersuchungen der Intentionalitätstheorie bildet, heißt die Nichtextensionalität der intentionalen Kontexte. Mit den intentionalen Kontexten haben wir zu tun, wenn sich ein Satz (oder ein Teil des Satzes – typischerweise ein Name) im Bereich der sogenannten „intentionalen Operatoren” wie „S glaubt, daß...”, „S weiß nicht, ob...”, „S denkt an...” usw. befindet; und die Nichtextensionalität bedeutet, daß zwei wichtige logische Regeln ihre Gültigkeit verlieren: (R.1) Die Regel der Existenz-Generalisierung: Fa ⊃ (∃x)(Fx) (R.2) Die Regel der wechselseitigen Substituierbarkeit der Glieder einer wahren Identitätsaussage salva veritate (die wir im Folgenden die Regel der Substituierbarkeit nennen): (Fa und a=b) ⊃ Fb Zum Zwecke unserer Untersuchung wollen wir zwei Arten der Intentionalitätstheorie einführen, die in der Literatur gewöhnlich als Objekt-Theorie und Mediator-Theorie bezeichnet werden. (Vgl. dazu Smith/McIntyre 1982, S. 21–35) Wir konzentrieren uns vor allem auf die Weise, in der die Regeln (R.1) und (R.2) wiederhergestellt werden. Eine Objekt-Theorie der Intentionalität führt zwecks der Erklärung der oben erwähnten Nichtextensionalität spezielle Entitäten ein, die als Objekte der Intentionen fungieren. Eine solche Theorie wurde von Brentano in der Psychologie vom empirischen Standpunkt (1874) formuliert. Nach dieser Theorie, die Brentano nach 1904 verworfen hat, bedeutet die Intentionalität der mentalen Akte keine Relation zum Objekt, das wir normalerweise als das Objekt der Intention bezeichnen würden. In der Zielposition des Aktes steht jetzt eine Entität, die Brentano immanentes Objekt des Aktes nennt. (Brentano 1924, S. 124 f., Brentano 1982, S. 21) Der (philosophisch analysierte) Satz: „Hans denkt an Zeus” spricht demgemäß nicht von Zeus, der außerhalb der Intention von Hans existiert. Deswegen können wir aus die- 108 KAPITEL 5 sem Satz die Existenz eines solchen transzendenten Objektes nicht erschließen. Wenn wir aber wollen, können wir wohl die Existenz eines immanenten gegenständlichen Korrelates des Aktes deduzieren. Wenn wir einen intentionalen Kontext als: „INT(...)” bezeichnen, nimmt die Regel der Existenz-Generalisierung die folgende Form an: (R.1B) INT(Fa) ⊃ (∃xB)[INT(FxB)], wobei die Bezeichnung „(∃xB)” als „es gibt ein Brentanosches, immanentes Objekt” gelesen werden soll. Die Regel der Substituierbarkeit läßt sich ähnlich umformulieren. Man muß einfach in ihren Prämissen anstatt von der Identität der „normalen” Gegenstände, von der Äquivalenz der Brentanoschen, immanenten Objekte sprechen. Wenn wir diese Äquivalenz durch das Zeichen „≡” ausdrücken, nimmt (R.2) die folgende Form an:72 (R.2B) [INT(Fa) und aB≡bB] ⊃ INT(Fb) 73 Die Äquivalenz der immanenten Objekte bedeutet eine wesentlich stärkere Relation als eine bloße Identität des „entsprechenden” äußeren Objekts. Die immanenten Objekte müssen nämlich als die sogenannten intensionalen Entitäten interpretiert werden. Sie brauchen nicht äquivalent zu sein, 72 Im Rahmen der Theorie Brentanos kann man nicht direkt von der Identität der immanenten Objekte sprechen. Denn jeder psychische Akt hat „sein eigenes” immanentes Objekt. Zum Begriff der Äquivalenz der immanenten Objekte vgl. Chrudzimski 2001, S. 218 ff. 73 Die auf den ersten Blick etwas verwirrende Tatsache, daß in unseren (R.1B) und (R.2B) mal die „normalen” Gegenstände (a, b), mal ihre Brentanoschen Entsprechungen (aB, bB) auftreten, ist relativ einfach zu erklären. Die normalen Gegenstände treten nämlich nur dort auf, wo wir mit einer philosophisch unanalysierten Ausdruckweise zu tun haben. Nach Brentano zeigt jedoch eine philosophische Analyse, daß in allen diesen Fällen die relevanten Objekte immanente Entitäten sind. In einer Vorstellung wird demgemäß in Wahrheit ein immanentes Objekt vorgestellt. In einem Urteil, das sich auf diese Vorstellung aufbauen kann, kann natürlich nur dieses, in der Vorstellung vorgestellte, immanente Objekt anerkannt oder verworfen werden. Wir wollen natürlich keineswegs behaupten, daß diese Theorie nicht kontraintuitiv ist. ALEXIUS MEINONG 109 selbst wenn das äußere Objekt, das den beiden immanenten Objekten entspricht, dasselbe ist. Immanente Objekte „enthalten” nur das, was vom Subjekt gemeint ist, und nichts mehr.74 Die „Mediator-Theorie” der Intentionalität geht in ihren Erklärungen in eine andere Richtung. An Stelle der speziellen Objekte der Intention postuliert man Entitäten, die sich gewissermaßen „zwischen” dem Subjekt und seinem Objekt befinden und deren Aufgabe ist, die intentionale Beziehung zu vermitteln. Eine solche Theorie wurde von Frege (1892) formuliert. Nach Frege spielt sich jede intentionale Beziehung durch einen Sinn ab. Das Subjekt bezieht sich auf ein Objekt, indem es einen solchen Sinn erfaßt. Das Objekt der Intention braucht nicht zu existieren, falls es jedoch existiert, ist es das Objekt dieser Intention aufgrund der Merkmale, die im vermittelnden Sinn vorgeschrieben werden. Der Sinn bestimmt, auf welchen Gegenstand sich das Subjekt bezieht, vorausgesetzt, daß es einen so bestimmten Gegenstand überhaupt gibt. (Frege 1892, S. 26) Nur die Existenz eines vermittelnden Sinnes kann also aus einem intentionalen Kontext gefolgert werden, und erst die Identität der Sinne bildet eine relevante Grundlage für die Anwendung der Regel der Substituierbarkeit. Wenn wir also den Fregeschen Sinn, durch welchen die intentionale Beziehung auf das Objekt a zustande kommt, als „[a]” bezeichnen, und zusätzlich eine syntaktische Regel annehmen, die besagt, daß man anstatt „INT(Fa)” auch „INT(F[a]-...)” schreiben darf,75 werden die Fregeschen Versionen der Regeln (R.1) und (R.2) wie folgt aussehen: (R.1F) INT(Fa) ⊃ (∃[x]){INT(F[x]-...)} (R.2F) {INT(Fa) und [a]=[b]} ⊃ INT(F[b]-...) 74 Mehr dazu im nächsten Kapitel. Die Notation „[a]-...” kann wie folgt gelesen werden: „etwas, was durch den Sinn [a] gemeint wird”, wobei natürlich möglich ist, daß das, was durch den Sinn [a] gemeint wird, tatsächlich nicht existiert. 75 110 KAPITEL 5 2. Die Ontologie der intentionalen Objekte Das Hauptproblem der Objekt-Theorie Brentanos war der ontologische Status des immanenten Objekts. Schon den direkten Schülern Brentanos hat die Metaphorik der Immanenz oder Inexistenz des intentionalen Objektes nicht besonders gefallen. Twardowski (1894) schlägt deswegen vor, (i) eine Unterscheidung zwischen dem Gegenstand und dem mentalen Inhalt eines psychischen Aktes durchzuführen;76 und (ii) die Gegenstände der Akte als dem Subjekt transzendent zu interpretieren. Wir erhalten konsequenterweise eine dreiteilige Struktur – Subjekt-Inhalt-Gegenstand –, die suggerieren kann, daß die Theorie Twardowskis als eine Mediator-Theorie interpretiert werden soll, wobei der psychische Inhalt die vermittelnde Funktion erfüllt. In Wirklichkeit ist jedoch diese Interpretation unhaltbar. Im Rahmen der Theorie Twardowskis ist ein gegenstandsloser Akt unmöglich. (Twardowski 1894, S. 23, 29) Selbst wenn man sich intentional auf etwas bezieht, was in Wirklichkeit nicht existiert, besitzt eine solche Beziehung einen Gegenstand im Sinne Twardowskis; und eben die Tatsache, daß sie einen solchen Gegenstand besitzt, bildet die Erklärung der Intentionalität des Aktes. Deswegen müssen sich unter den Gegenständen Twardowskis sowohl existierende als auch nicht-existierende Gegenstände befinden; und deswegen ist seine Theorie als eine Objekt-Theorie zu klassifizieren, die zusätzlich einen psychischen Inhalt postuliert. Der ontologische Status des Gegenstandes der Intention war bei Twardowski nicht besonders klar. Er schreibt aber, daß die Gegenstände, obwohl sie zunächst in der Verbindung mit den jeweiligen Akten erwägt werden, nichtsdestoweniger auch in Abstraktion von allen psychischen Vorgängen analysiert werden können (Twardowski 1894, S. 40), was ihre ontologische Unabhängigkeit von den psychischen Akten nahelegt. Der Bereich von Gegenständen soll alles, was „möglich und unmöglich” ist, umfassen. (Twardowski 1894, S. 34) Meinongs übernimmt von Twardowski den Begriff des mentalen Inhalts und besteht zugleich auf der Auffassung, die jedem Akt einen Gegen76 Twardowski berichtet, daß er diese Unterscheidung bei Höfler gefunden hat. Vgl. Höfler 1890, S. 6 f.; Twardowski 1894, S. 4. Mehr darüber im nächsten Kapitel. ALEXIUS MEINONG 111 stand zuordnet. Jeder psychische Akt hat dementsprechend sowohl seinen psychischen Inhalt, als auch seinen Gegenstand.77 Meinong versucht auch, den ontologischen Status der Gegenstände zu präzisieren. Die Gegenstände, die das Ziel der Intention bilden, werden von Meinong als „außerseiend” (Meinong 1904/1971, S. 490 ff.) oder als „jenseits des Seins und Nichtseins” stehende bezeichnet. (Meinong 1904/ 1971, S. 494) Es geht darum, daß ein Meinongscher Gegenstand in einem gewissen Sinne vorhanden ist, ganz unabhängig davon, ob er noch außerdem in einem gewöhnlichen Sinne existiert (bzw. besteht)78 oder nicht. Das ist das berühmte Prinzip der Unabhängigkeit des Soseins vom Sein (Meinong 1904/1971, S. 489), das die Grundlage der Meinongschen Gegenstandstheorie bildet. Die Rede vom Außersein soll wahrscheinlich nicht als die Einführung einer „dritten Seinsweise”, die für die Meinongschen Gegenstände charakteristisch sein sollte, verstanden werden. Aller Wahrscheinlichkeit nach wollte Meinong seine Gegenstände als ontologisch neutral verstehen.79 Die Meinongschen Gegenstände sind jedoch nicht nur von der Frage nach der realen Existenz unabhängig. Meinong schreibt ganz deutlich, daß sie in ihrem Außersein auch davon unabhängig sind, ob sich irgendein Subjekt auf sie intentional bezieht oder nicht. Ein Meinongscher Gegenstand ist also, was er ist, ganz unabhängig davon, ob er im Rahmen einer intentionalen Beziehung „benutzt” wird oder nicht. „Gegenstände sind, was sie sind, mögen sie erfaßt werden oder nicht.” (Meinong 1915/1972, S. 244) Die Gegenstandstheorie als eine sowohl von der Metaphysik, als auch von der Psychologie unabhängige Disziplin wurde geboren. 77 Wir sehen hier von der frühen Theorie Meinongs, die er in seinen Hume-Studien formuliert hat, ab. Meinong unterscheidet dort noch nicht zwischen dem Inhalt der Vorstellung und ihrem Gegenstand, und seine damalige Theorie weist viele Ähnlichkeiten zur frühen Theorie Brentanos auf. 78 Meinong unterscheidet zwei Arten des (aktuellen) Seins. Die realen Gegenstände existieren, die idealen Gegenstände dagegen bestehen. Vgl. Meinong 1899/1971, S. 394 f. 79 Meinongs Lehre vom Außersein ist freilich ein äußerst schwieriger Punkt seiner Gegenstandstheorie. Wir können hier dieses Thema nicht weiter verfolgen. Mehr darüber in Chrudzimski 200*. 112 KAPITEL 5 3. Die Theorie Meinongs als eine einfache Objekt-Theorie Das einfachste Bild der Meinongschen Intentionalitätstheorie, das aufgrund des oben Gesagten konstruiert werden kann, faßt sie als eine einfache Objekt-Theorie auf, in welcher die Meinongschen Gegenstände als Objekte der Intentionen fungieren. (M) Ein Subjekt S bezieht sich intentional auf einen Gegenstand G =Df. Das Subjekt S vollzieht einen psychischen Akt A, dessen psychischer Inhalt I bestimmt, daß in der Zielposition des Aktes A der (außerseiende) Gegenstand G steht. Die Meinongsche Regel der Existenz-Generalisierung kann im Rahmen einer solchen Theorie folgendermaßen festgelegt werden: (R.1M) INT(Fa) ⊃ (∃Mx)[INT(Fx)] Wann immer ein Name (oder eine Kennzeichung) in einem intentionalen Kontext auftritt, dürfen wir gemäß der Regel (R.1M) das Meinongsche Außersein des entsprechenden Objekts annehmen. Im Gegensatz zur Brentanoschen Regel wird jedoch in diesem Fall nicht das Objekt, sondern die Weise des Quantifizierens modifiziert. Im Rahmen der Philosophie Brentanos können wir einfach die Existenz eines modifizierten, immanenten Objekts behaupten. Bei Meinong können wir dagegen nur das Außersein deduzieren, das jedoch die Objekte im normalen, nicht modifizierten Sinne betrifft. Erläutern wir diesen wichtigen Unterschied anhand eines Beispiels. Wann immer ein Brentanosches Subjekt an Zeus denkt, existiert automatisch ein immanenter Zeus. Ein solcher immanenter Zeus ist jedoch kein Zeus im normalen Sinne. Der immanente Zeus bildet nur ein unselbständiges Korrelat des genannten Zeus-meinenden Denkaktes.80 Wenn dagegen 80 Brentano sagt deswegen, daß, während ein reales Objekt seine Eigenschaften im eigentlichen Sinne enthält, ein immanentes Objekt die entsprechenden Eigenschaften nur in einem modifizierten, uneigentlichen Sinne hat. Das immanente Objekt kann also in keinem normalen Sinne rot, dreieckig oder hart sein. Vgl. Brentano 1982, S. 27. ALEXIUS MEINONG 113 ein Meinongsches Subjekt den gleichen Denkakt vollzieht, dann wird durch diesen Akt keine (weder reale noch immanente) Existenz von Zeus erzeugt. Zeus existiert nicht, und kein mentaler Akt kann ihn ins Leben rufen. Nichtsdestoweniger bildet er, als ein nicht-existierendes und trotzdem außerseiendes Objekt, das Ziel der Intention. Noch deutlicher tritt dieser Unterschied hervor, wenn wir die Situation betrachten, in der sich ein Subjekt angeblich auf etwas bezieht, was real existiert. Nehmen wir an, daß ein Subjekt an seinen Hund denkt. Brentano zufolge ist das Ziel seiner Intention auch in diesem Fall kein realer Hund, sondern nur seine immanente, von Brentano postulierte Entsprechung, die ein untrennbares Korrelat des Aktes bildet.81 Bei Meinong würde dagegen in der Zielposition des Aktes ein realer, nicht modifizierter Hund stehen. Deswegen befand sich die Modifikation in der Brentanoschen Regel (R.1B) bei der Variable, die sich auf das Objekt bezieht, während die Modifikation in der Meinongschen Regel (R.1M) – die Modifikation, die nicht das Objekt, sondern seine Seinsweise betrifft – in dem Existenzquantor stecken muß. Bei Brentano werden also spezielle Objekte eingeführt, bei Meinong dagegen eine spezielle Weise des Quantifizierens, die wie gesagt, wahrscheinlich als ontologisch unverpflichtend verstanden werden sollte. Ein sehr wichtiger Aspekt der Theorie Meinongs besteht ferner darin, daß die Gegenstände der intentionalen Beziehung, von denen man in (M) spricht, sowohl eine nominale als auch eine propositionale Form haben können. Im Gegensatz zur offiziellen Lehre Brentanos nimmt Meinong an, daß nicht nur solche Akte wie Vorstellungen, sondern auch solche wie Urteile oder Annahmen ihre eigenen Gegenstände haben. Nach Brentano hat das Urteil keinen Gegenstand, der von dem Gegenstand der zugrundeliegenden Vorstellung verschieden wäre. Das Urteil ist nach ihm ein bloßes mentales Annehmen oder Verwerfen des vorgestellten Objektes, das im Grunde keine zusätzlichen gegenständlichen Strukturen braucht.82 81 Die Tatsache, daß jede intentionale Beziehung ein immanentes und nur ein solches Objekt hat, ist eine sehr charakteristische (und sehr kontraintuitive) Eigenschaft der in der Psychologie formulierten Theorie. 82 Diese Behauptung stimmt nicht uneingeschränkt. Denn um 1890 führt Brentano auch die propositionalen Inhalte ein. Diese ontologische Position, die er später schonungslos kritisiert hat, wird im Vortrag „Über den Begriff der Wahrheit” (in Brentano 1930) und auch in der Logik-Vorlesung (Brentano EL 80) dokumentiert. (Vgl. dazu 114 KAPITEL 5 Aufgrund seiner Analyse des Phänomens der Annahme (Meinong 1910/ 1977) hat Meinong diese Urteilslehre verworfen. Mit einer Annahme haben wir zu tun, wenn wir einen Sachverhalt bloß erwägen, ohne ein ernsthaftes Urteil zu fallen. Solche Annahmen scheinen einerseits einen Inhalt zu haben, der sich keineswegs in einem nominalen Objekt erschöpft, andererseits involvieren sie aber keine Überzeugung von der Existenz bzw. Nichtexistenz des betreffenden Objekts, die Brentano als das einzige Merkmal sah, das ein Urteil von einer Vorstellung unterscheiden kann. Die Brentanosche Klassifikation ist also – behauptet Meinong – lückenhaft. Man muß mindestens einen zusätzlichen mentalen Zustand einführen, der einerseits, wie Vorstellung, keine ernsthafte Stellungnahme involviert, andererseits jedoch, wie Urteil, auf eine bloße Präsentation eines nominalen Objekts prinzipiell unreduzierbar ist. Als die gegenständlichen Korrelate für Annahmen führt also Meinong die propositionalen Gegenstände ein. Nach diesem Schritt war es jedoch vernünftig, solche propositionalen Korrelate, deren sprachlicher Ausdruck durch eine daß-Konstruktion erzeugt wird, auch den Urteilen zuzuordnen. Die propositionalen Gegenstände, die Meinong Objektive nennt, werden konsequenterweise zur zentralen ontologischen Kategorie. Wir erhalten eine propositionale Ureilstheorie, wonach das Urteilen nicht länger ein psychisches Annehmen bzw. Verwerfen eines vorgestellten Objektes ist. Es bedeutet jetzt eine intentionale Beziehung auf seinen eigenen Gegenstand, dessen ontologische Form sich von der Form des Objektes einer Vorstellung beträchtlich unterscheidet. Das einfachste Schema der Meinongschen Intentionalitätstheorie, das man in der gegenwärtigen Phase unserer Analyse konstruieren kann, ist demgemäß das Folgende: Kapiteln 3 und 4 dieses Buches.) Was jedoch für unsere Zwecke von Bedeutung ist, ist die Tatsache, daß Brentano nie eine systematisch propositionale Urteilstheorie entwickelte. Ein einfaches Urteil braucht nach Brentano keinen propositionalen Inhalt. Es besteht einfach in einem mentalen Annehmen oder Verwerfen eines nominalen Objekts. Die propositionalen Inhalte brauchte er eigentlich erst für die Urteile „höherer Ordnung”, wie „Das Nichtsein von A ist” oder „Die Möglichkeit von B ist nicht”. 115 ALEXIUS MEINONG Nominale Intentionalität Inhalt Objekt Subjekt psychische Immanenz Bereich der Gegenstände Propositionale Intentionalität Inhalt der Vorstellung Subjekt Inhalt des Urteils (enthält Inhalt der Vorstellung) psychische Immanenz Objekt Objektiv (enthält Objekt) Bereich der Gegenstände Nach unserem Schema kann sich ein Subjekt nominal auf einen Gegenstand G in der Weise beziehen, daß er den außerseienden Gegenstand G, der in diesem Fall ein Objekt sein muß, einfach als das Ziel seiner, durch den mentalen Inhalt bestimmten Intention hat. Für den Gegenstand G ist die Tatsache, daß er ein solches Ziel der Intention bildet, natürlich keine relevante Angelegenheit. Der Gegenstand ist, was er ist, unabhängig davon, ob sich jemand mit ihm kognitiv beschäftigt oder nicht. Eine propositionale Intentionalität kommt in der Weise zustande, daß sich ein Urteil (oder eine Annahme) auf einer Vorstellung aufbaut, was in unserem Schema dadurch gekennzeichnet wird, daß der psychische Inhalt der Vorstellung einen Teil des Inhalts des Urteils bildet. Ganz analog bildet der Gegenstand der Vorstellung (Objekt) einen Teil des Objektivs, das der Gegenstand des Urteils ist.83 Dieses einfache Bild hängt in einer natürlichen Weise mit der Wahrheitstheorie Meinongs zusammen. Meinong hat nämlich im Zusammenhang mit seiner propositionalen Urteilstheorie auch eine systematisch propositionale, realistische Wahrheitstheorie entwickelt. Das ist ein weiterer 83 Meinong betont, daß das Fundierungsverhältnis Vorstellung-Urteil in erster Linie aus der ontologischen Abhängigkeit des Objektivs vom Objekt resultiert. Vgl. Meinong 1917/1968, S. 358. 116 KAPITEL 5 Aspekt seiner Lehre, der sie in eine deutliche Opposition zu den Ansichten Brentanos stellt. Brentano glaubte, daß sich jedes Urteil beliebiger Form auf eine existentielle Form („A ist” / „A ist nicht”) zurückführen läßt.84 Er behauptet ferner, daß das Wort „ist” / „ist nicht” kein ontologisch bedeutendes Element bezeichnet. Es drückt nur eine mentale Stellungnahme zum Objekt A aus, eine Stellungnahme, die Brentano als ein mentales Annehmen oder Verwerfen des Objektes A interpretiert. (Vgl. Brentano 1874/ 1925, S. 34, 49 f.) Ein Urteil hat also nach Brentano im Vergleich zu einer Vorstellung keinen zusätzlichen Gegenstand und ist wahr, wenn es einen Gegenstand annimmt, der existiert, oder einen verwirft, der nicht existiert, wobei jedoch die Existenz bzw. Nichtexistenz des Gegenstandes epistemisch als die Richtigkeit eines annehmenden bzw. verwerfenden Urteils definiert wird. Meinong ändert dieses Bild. Da Urteile ihre propositionalen Gegenstände (Objektive) haben, ist ein Urteil genau dann wahr, wenn sein Objektiv besteht. (Vgl. Meinong 1910/1977, S. 94; Meinong 1904/1971, S. 499; Meinong 1906/1973, S. 424.) Im Rahmen unseres Schemas erweist sich diese Konzeption als ganz natürlich. Das Urteil ist wahr, wenn das Objektiv, auf welches es gerichtet ist, einen Teil der Welt bildet. 4. Der Primat der propositionalen Intentionalität Bei genauerem Hinsehen erweist sich jedoch unser Schema als zumindest in zwei Hinsichten zu einfach. Erstens, es stellt die nominale und die propositionale Intentionalität auf die gleiche Stufe, während bei Meinong eine echte intentionale Beziehung auf ein Objekt eigentlich nur im Rahmen einer propositionalen Beziehung – gewissermaßen durch ein Objektiv – möglich ist. Und zweitens, es erweist sich, daß die Meinongschen Gegenstände, die das Ziel einer eigentlichen, durch ein Objektiv vermittelten intentionalen Beziehung bilden, nicht direkt, sondern mittels anderer Mei84 In der Psychologie versuchte Brentano, eine einfache existentielle Reduktion aller traditionellen syllogistischen Formen anzugeben. Schon 1889 gibt er aber diese Idee auf und führt die sogenannten Doppelurteile ein. Zur Urteilslehre Brentanos vgl. Simons 1992 und Chisholm 1982. ALEXIUS MEINONG 117 nongschen Gegenstände (sog. Hilfsgegenstände) intentional erreicht werden. Gehen wir also zu diesen Aspekten der Meinongschen Lehre über. Im Licht der rein „gegenstandstheoretischen” Schriften Meinongs erscheinen die Objekte und die Objektive als gleichberechtigt. Die Stellen, wo sich Meinong speziell mit der Theorie der Intentionalität beschäftigt, suggerieren hingegen einen bedeutenden Primat der propositionalen Intentionalität. Die Objektive können selbständig gemeint werden. Immer wenn ein Urteil oder eine Annahme vollzogen wird, wird dem Subjekt als ein gegenständliches Korrelat ein Objektiv präsentiert. Eine ganz andere Situation haben wir bei den Objekten. Eine eigentliche intentionale Beziehung auf ein Objekt kann ausschließlich im Rahmen einer propositionalen Intentionalität stattfinden. Meinong schreibt, daß in einer bloßen Vorstellung das Objekt nur ganz passiv, rein potentiell präsentiert wird. (Meinong 1910/ 1977, S. 238) Wenn ein solches Objekt der Vorstellung intentional erfaßt werden soll, muß sich auf der Vorstellung ein weiterer Bewußtseinszustand aufbauen (Meinong 1910/1977, S. 235), in welchem das Objekt als ein Material für ein Meinen dient.85 Dieses Meinen hat nach Meinong die folgende Form: „Etwas ist F, G, H, ...usw.” (Meinong 1910/1977, S. 269) Der Zielgegenstand wird in dieser Weise aus dem Bereich des Außerseins, wie es Meinong sagt, aufgrund der vorgegebenen Bestimmungen ausgewählt. (Meinong 1910/1977, S. 275) Die Objekte können also bei Meinong, ganz ähnlich wie bei Russell, eigentlich nur aufgrund einer „Deskription” intentional identifiziert werden. (Vgl. dazu Russell 1905a.) Und da ein gegenständliches Korrelat einer solchen Deskription ein Objektiv ist, können Objekte ausschließlich durch entsprechende Objektive erreicht werden. Der wichtige Unterschied im Vergleich zu Russell besteht natürlich darin, daß, während bei Russell die Objekte nur aus dem Bereich dessen, was existiert, ausgewählt werden 85 Meinong 1910/1977, S. 244. Vgl. auch „It is obvious that presentations [Vorstellungen] have lost most of their importance in Meinong’s latest system. The theory of apprehension relegates presentations once and for all to a rather insignificant role. They are the mere ‘stuff’, the ‘raw material’, which supplies the mind with something to work on. But all the interesting work is done by judgement and assumption.”, Grossmann 1974, S. 185. 118 KAPITEL 5 können, sie nach Meinong zum Gebiet des Außerseins gehören. Die Russellsche Deskription benutzt konsequenterweise einen „normalen” Existenzquantor: (∃x)(Fx und Gx und Hx usw.) Jeder Satz, der eine solche Russellsche Deskription enthält, die durch keinen existierenden Gegenstand erfüllt ist (wie z.B. „Zeus ist mächtig”), muß also als falsch klassifiziert werden. Die Meinongsche Deskription involviert hingegen keine solche „Existenzannahme”. Sie bedient sich mit einem Meinongschen Außersein-Quantor, den wir als „(∃Mx)” bezeichnet haben, und hat die Form: (∃Mx)(Fx und Gx und Hx usw.) Der Satz „Zeus ist mächtig” wäre im Besonderen nach der Meinongschen Auffassung wahr. Denn dieser Satz sagt nichts über die Existenz von Zeus aus. Er enthält nur die Behauptung, daß ein außerseiender Gegenstand zugleich Zeus und mächtig ist, was genau stimmt. Das gegenständliche Korrelat dieses Satzes ist in der Terminologie Meinongs ein Soseinsobjektiv, ein Objektiv, das nur die Struktur der außerseinden Gegenständen betrifft, und keine Beziehungen zum Bereich dessen, was existiert (bzw. besteht) involviert. Ein Satz, in dem man die reale Existenz von Zeus aussagen könnte, und dessen gegenständliches Korrelat ein Seinsobjektiv wäre, müßte folgendermaßen formuliert werden: (∃Mx)(Fx und Gx und Hx usw.; und x existiert). Wir sehen, daß die Existenz in einer ganz natürlichen Weise zu einem realen Prädikat wird, das übrigens sowohl wahr als auch falsch prädiziert werden kann. (Vgl. dazu Lycan 1994, S. 11 ff.) Denn bezüglich Zeus wäre natürlich eher der folgende Satz richtig: (∃Mx)(Fx und Gx und Hx usw.; und x existiert nicht). ALEXIUS MEINONG 119 Der letzte Satz ist im Gegensatz zum ähnlichen Satz: (∃x)(Fx und Gx und Hx usw., und x existiert nicht) nicht widersprüchlich,86 weil der Meinongsche Quantor keine Existenz, sondern nur ein Außersein des betreffenden Gegenstandes involviert. Meinong konnte deswegen schreiben: „Wer paradoxe Ausdrucksweise liebt, könnte also ganz wohl sagen: es gibt Gegenstände, von denen gilt, daß es dergleichen Gegenstände nicht gibt [...].”87 5. Hilfsgegenstände Die Meinong-Russellschen Parallelen haben einen direkten Bezug auf den zweiten Punkt, in dem unsere erste Interpretation „zu einfach” ist. Es handelt sich um den Unterschied zwischen dem eigentlichen Ziel der Intention und dem vermittelnden Hilfsgegenstand. Die Objekte sind nach Meinong im Prinzip als individuelle, vollständig bestimmte Entitäten gemeint. Die allgemeinen Gegenstände finden in seiner Ontologie keinen Platz. Das, was die Einführung eines Ersatzes der allgemeinen Entitäten bei Meinong erzwungen hat, war die Tatsache, daß wir generell nicht imstande sind, alle Eigenschaften des Objektes unserer Intention aufzulisten. Wir meinen „ein Dreieck” als vollständig bestimmtes, und trotzdem geben wir explizit ausschließlich eine einzige Eigenschaft: Dreieckigkeit an. Wenn wir den „nächsten” Gegenstand unserer Intention aussuchen wollen, wäre es daher ein Dreieck schlechthin. Ein solcher Gegenstand heißt in der Sprache von Meinong unvollständig. (Meinong 1915/1972, S. 170) 86 Den letzten Satz könnten wir, wenn wir darauf bestehen möchten, daß die Existenz kein reales Prädikat ist und konsequenterweise nur mittels eines Quantors ihren richtigen Ausdruck findet, nicht als falsch, sondern als syntaktisch nicht wohlgeformt klassifizieren. 87 Meinong 1904/1971, S. 490. Es muß betont werden, daß Meinong die Existenz doch nicht als ein ganz normales Prädikat betrachten kann. Denn sonst müßte ein existierender goldener Berg nicht nur aus Gold sein, sondern auch existieren. Vgl. dazu Russell 1905b, Meinong 1907/1973, S. 223 f. 120 KAPITEL 5 Wenn wir das Wort „Dreieck” im üblichen Sinne verwenden, dann gibt es natürlich kein Dreieck, das weder spitzwinklig, noch stumpfwinklig, noch rechteckig wäre; kein Dreieck, das sich weder hier noch da befinden würde; kein Dreieck, das keine bestimmte Farbe und keine bestimmte Größe hätte. Und in der Tat meinen wir nach Meinong nicht einen solchen kuriosen Gegenstand. Wir meinen ein vollständig bestimmtes Dreieck (Meinong 1915/1972, S. 189 ff.; Grossmann 1974, S. 210), wir meinen es jedoch durch einen unvollständigen Hilfsgegenstand, der nur Dreieckigkeit enthält. Wir sehen also, daß Meinongs Intentionalitätstheorie, die auf den ersten Blick ein klassisches Beispiel einer eindeutigen Objekt-Theorie darzustellen scheint, bei genauerem Hinsehen in ihrer tieferen Schicht eine interessante vermittelnde Struktur offenbart. Die Formulierung der Meinongschen Intentionalitätstheorie, die dem Primat der propositionalen Intentionalität Rechnung trägt und explizit den Begriff des unvollständigen Gegenstandes verwendet, kann wie folgt aussehen: (M*) Ein Subjekt S bezieht sich intentional auf einen Gegenstand G =Df. Das Subjekt S vollzieht einen psychischen Akt A, dessen psychischer Inhalt I bestimmt, daß in der Zielposition des Aktes A ein (außerseiendes) Objektiv der Form: „Ein x ist F” steht, wobei als ein syntaktisches Element dieses Objektivs ein unvollständiges Objekt auftritt, das als die einzige seine Eigenschaft die Eigenschaft F enthält; und der außerseiende vollständige Gegenstand G ist (unter anderem) F. Unser Schema muß folgendermaßen umgebaut werden: ALEXIUS MEINONG 121 Nominale Intentionalität (ist nur eine Art Abstraktion aus der propositionalen Beziehung) intentionale vollständiges Vorstellung Beziehung Objekt "durch" Inhalt unvollständiges das Objektiv der Vorstellung Objekt Subjekt Inhalt des Urteils (enthält Inhalt der Vorstellung) Objektiv (enthält Objekt) Urteil psychische Immanenz Bereich der Gegenstände Propositionale Intentionalität Das Subjekt bezieht sich auf ein vollständiges Objekt, das jedoch angesichts der „Endlichkeit” des Subjektes nur sehr unvollständig gemeint werden kann. Deswegen tritt zwischen das Subjekt und das Objekt noch ein vermittelnder, unvollständiger Hilfsgegenstand. Ein solcher Gegenstand kann als vermittelnder Hilfsgegenstand wie gesagt nur im Rahmen eines Objektivs fungieren, was auch in unserem Schema seinen Ausdruck findet. Erwägen wir aber, wie eine solche intentionale Beziehung in einem Meinongschen Universum, das nicht nur alle aktuellen, sondern auch alle möglichen und unmöglichen Gegenstände enthält, zustande kommt. Betrachten wir den Satz: „(Ein) x ist F, G und H”. Das, was diesem Satz auf der Ebene der Hilfsgegenstände entspricht, ist ein Objektiv, das ein syntaktisches Ganze aus den folgenden Gegenständen bildet: (1) aus einem unvollständigen Gegenstand: [etwas, was F ist], (2) aus einem unvollständigen Gegenstand: [etwas, was G ist], und (3) aus einem unvollständigen Gegenstand: [etwas, was H ist]. Das Zeichen „x” markiert einerseits die syntaktische Verknüpfung von diesen Gegenständen, die im Rahmen des Objektivs zustande kommt, und andererseits signalisiert die Verlängerung der Intentionalität in den Bereich der vollständigen Gegenstände. (Vgl. Meinong 1915/1972, 195 f.) In diesem Bereich entspricht jedem der (unvollständigen) Gegenstände (1), (2) und (3) eine Menge von (vollständigen) Gegenständen: (1’) die Menge der Gegenstände, die F sind, (2’) die Menge der Gegenstände, die G sind, und (3’) die Menge der Gegenstände, die H sind. Das Zeichen „x” bezieht sich auf ein Element, das zur Schnitt- 122 KAPITEL 5 menge der Mengen (1’), (2’) und (3’) gehört. Schematisch sieht die Situation folgendermaßen aus: alles, was F ist alles, was H ist Ebene der vollständigen Gegenstände alles, was G ist F G x H Objektiv mentaler Inhalt der Intention Subjekt Ebene der unvollständigen Gegenstände Ebene der mentalen Immanenz Es gilt zu bemerken, daß die Schnittmenge der Mengen (1’), (2’) und (3’), die den Meinongschen Referenzbereich des Aktes bildet, im Allgemeinen keine Einerklasse ist. Sie enthält mehrere Gegenstände, die außer den Eigenschaften F, G und H noch unzählige Kombinationen von den anderen Eigenschaften besitzen. Angesichts des Reichtums des Außersein-Bereichs währe es prinzipiell nur für einen unendlichen Intellekt möglich, eine eindeutig identifizierende Beschreibung anzugeben, die ganz präzise einen einzigen außerseienden Gegenstand identifizieren würde. Das Subjekt bezieht sich also gewissermaßen auf jeden der Gegenstände, die zum Meinongschen Referenzbereich des Aktes gehören. Sogar für ein endliches Subjekt gibt es allerdings eine Methode, die Referenz praktisch eindeutig zu bestimmen. Zu diesem Zwecke muß es sich einfach im Rahmen der realen Welt halten, was übrigens normalerweise gerade der Fall ist. Wenn wir nämlich unsere Meinung um die Existenz-Annahme vervollständigen, können wir in vielen Fällen so gut wie sicher sein, daß sich in unserem Referenzbereich nur ein einziger Gegenstand befindet. Denken wir etwa an den gegenwärtigen deutschen Bun- ALEXIUS MEINONG 123 deskanzler in dieser Weise, daß wir nur die Gegenstände, die in der realen Welt existieren, berücksichtigen, dann können wir in der Tat höchstens mit einem Gegenstand zu tun haben, während im Außersein-Bereich natürlich die Tausende von gegenwärtigen deutschen Bundeskanzlern ihr Unwesen treiben.88 6. Bedeutungen als Mengen der Referenzobjekte Wir gehen jetzt zu einem sehr interessanten Aspekt der Theorie Meinongs über. Dank der Einführung der nicht-aktuellen Gegenstände kann nämlich im Rahmen dieser Theorie eine sehr effiziente Technik verwendet werden, die im Fall einer Theorie, deren Universum auf die aktuellen Entitäten beschränkt ist, aus prinzipiellen Gründen versagt. Unter der Voraussetzung der Meinongschen Ontologie läßt sich nämlich die ganze Semantik sehr schön mengentheoretisch interpretieren.89 Die Entitäten, die die Funktion der Bedeutungen erfüllen, können als die Mengen der Meinongschen Gegenstände interpretiert werden. 88 Deswegen kann Meinong die Existenz nicht als ein ganz normales Prädikat betrachten. Im Außersein-Bereich gibt es demgemäß einen goldenen Berg, aber keinen existierenden goldenen Berg. Die Seinsbestimmungen („existierend”, „bestehend”) befinden sich auf einer anderen Ebene als die Soseinsbestimmungen (wie „rot”, „dreieckig” usw.). Die Soseinsbestimmungen können durch ein beliebiges Meinen erreicht werden. (Wenn man einen goldenen Berg meint, wird im Außersein-Bereich ein goldener Berg automatisch „intentional getroffen”.) Die Seinsbestimmungen können hingegen erst durch ein berechtigtes Meinen erreicht werden. (Ein existierender goldener Berg kann nur dann „intentional getroffen” werden, wenn man ein (epistemisch) berechtigtes Urteil: „Ein goldener Berg existiert.” vollzieht.) Vgl. dazu Meinong 1915/1972, S. 281 f. 89 Lewis (1986) argumentiert, daß eine konsequente Theorie der möglichen Welten, in der die Welten nicht als bloß möglich, sondern als genau so wie unsere Welt existierend betrachtet werden, eine solche mengentheoretische Semantik ermöglicht. Im Rahmen der Theorie Meinongs sind zwar alle möglichen (und im Gegensatz zu Lewis auch unmöglichen) Gegenstände zwar nicht einfach als existierend klassifiziert, nichtsdestoweniger sind sie (zusammen mit den aktuellen Gegenständen) außerseiend, und die Existenz wird zu einem realen (obwohl, wie wir gesehen haben, nicht ganz normalen) Prädikat. Vgl. dazu Lycan 1994, S. 11 ff. 124 KAPITEL 5 In der Einschränkung auf die aktuelle Welt kann diese Methode kaum funktionieren. In der aktuellen Welt sind nämlich viele Mengen von Gegenständen aus kontingenten Gründen koextensional. Wenn wir also die Bedeutung eines Wortes als die Menge der Gegenstände, auf welche sich das Wort bezieht, definieren möchten, würden wir bald feststellen, daß im Rahmen unserer Theorie das Wort „Morgenstern” dasselbe wie „Abendstern” und das Wort „Zentaur” dasselbe wie „Zeus” bedeutet. Deswegen werden von den Philosophen, die, wenn wir mit Meinong reden wollen, ein „Vorurteil zugunsten des Realen” hegen, verschiedene (aktuelle) Entitäten eingeführt, die als Bedeutungen fungieren können. Zwei Arten solcher Entitäten (immanente Objekte und Sinne) haben wir bereits kennengelernt. Im Rahmen der Gegenstandstheorie Meinongs ist dem aber ganz anders. Für jedes Wort können wir eine entsprechende Menge von außerseienden Gegenständen finden. Deswegen können wir die Bedeutung des Wortes „Zentaur” als die Menge aller (außerseienden) Zentauren definieren. Diese Menge ist nicht leer und sie ist auch von der Menge aller (außerseienden) Einhörner verschieden. (Obwohl es im Meinongschen Universum natürlich auch solche Zentauren gibt, die zugleich Einhörner sind.) In dieser Situation stellt sich aber die Frage, ob die Theorie Meinongs wirklich die oben besprochene vermittelnde Struktur der Hilfsgegenstände braucht. Die Hilfsgegenstände erfüllen im Grunde die Rolle der Bedeutung und jetzt sehen wir, daß diese Rolle durch die Mengen der vollständigen Gegenstände übernommen werden kann. Es scheint mithin, daß wir aus unserem letzten Schema die ganze Ebene der unvollständigen Gegenstände wegnehmen könnten, ohne vom semantischen Standpunkt etwas zu verlieren. Das Subjekt würde sich in diesem Fall mittels der entsprechenden Aspekte seines mentalen Inhalts direkt auf die verschiedenen Mengen der (außerseienden) Gegenstände beziehen, und der eigentliche Zielgegenstand wäre weiterhin im Bereich der Schnittmenge dieser Mengen zu finden. Der erste Schritt dieser mengentheoretischen Interpretation kann darin bestehen, daß man den Meinongschen Außersein-Bereich in zwei Unterbereiche aufteilt, wovon der erste alle widerspruchsfreien (d.h. alle im weitesten Sinne möglichen) Gegenstände und der zweite alle restlichen (d.h. alle ALEXIUS MEINONG 125 widersprüchlichen, unmöglichen) Gegenstände umfaßt.90 Den zweiten Schritt bildet die Annahme, daß in der Mehrheit unserer Meinungen eine implizite Voraussetzung der inneren Konsistenz des gemeinten Objekts enthalten ist. Diese Annahme, die wir die Voraussetzung der minimalen Rationalität (VMR) nennen können, erscheint in der Tat sehr plausibel. Wer von einem Dreieck spricht, ohne es näher zu bestimmen, würde aller Wahrscheinlichkeit nach keine Probleme damit haben, wenn man ihm z.B. vorschlagt: „Nehmen wir an, daß es sich um ein rotes, spitzwinkliges Dreieck handelt”. Er würde jedoch gewiß protestieren, wenn man dem Gegenstand seines Denkens auch Viereckigkeit zuschreiben möchte. Mit einer sehr charakteristischen Erscheinung, die die VMR stark unterstützt, haben wir auch in allen Argumentationen zu tun, in denen jemandem die innere Inkonsistenz seiner Thesen aufgezeigt wird. Wäre die Voraussetzung der inneren Konsistenz des Gegenstandes, von dem man spricht, nicht implizit im Spiel, könnte eine derartige reductio ad absurdum im Allgemeinen kein zwingendes Argument darstellen. Das Faktum ist aber, daß eine reductio ad absurdum mit Abstand das beste Argument ist, das man sich überhaupt denken kann. VMR zufolge, würde die Struktur einer typischen Soseinsmeinung folgendermaßen aussehen: (∃Mx)(x ist widerspruchsfrei und Fx und Gx und Hx usw.). Die VMR ist deswegen sehr wichtig, weil die Berücksichtigung der widersprüchlichen Gegenstände gewisse Probleme verursacht, die die Logik des Referenzbereichs der intentionalen Beziehung beträchtlich komplizieren. Wenn die VMR richtig ist, dann kann der große Teil der Intentionalitätstheorie ohne Rücksicht auf diese Komplizierung entwickelt werden. Die mengentheoretische Interpretation der Meinongschen Lehre würde in diesem Fall für die Mehrheit unserer Meinungen im Grunde die Gestalt der Semantik der möglichen Welten annehmen, die als Bedeutung des Wortes 90 Die Bestimmung „widerspruchsfrei” muß, ähnlich wie die Seinsbestimmungen („existierend”, „bestehend”), auf einer anderen Ebene als die Soseinsbestimmungen situiert werden. Im Außersein-Bereich gibt es ein rundes Dreieck, es gibt dort allerdings kein widerspruchsfreies rundes Dreieck. 126 KAPITEL 5 die Menge aller Referenzgegenstände, die das Wort in allen möglichen Welten hat, betrachtet. Wenn man z.B. an Sokrates unter der Beschreibung: „der Lehrer Platons, der ein Gift getrunken hat” denkt, dann bezieht man sich an einen Gegenstand, der (1) der Lehrer Platons war und der (2) ein Gift getrunken hat. Wir haben also in erster Linie mit der Schnittmenge von zwei Mengen zu tun: (1’) der Menge aller Gegenstände, die Lehrer Platons waren; und (2’) der Menge aller Gegenstände, die ein Gift getrunken haben. Im Meinongschen Außersein-Bereich finden wir natürlich sowohl solche Gegenstände, die zur Menge (1’) aber nicht zur Menge (2’) gehören, als auch solche, die zur Menge (2’) aber nicht zur Menge (1’) gehören. Wir finden ferner viele Gegenstände, die zu den beiden Mengen gehören, die jedoch in unserer realen Welt nicht zu finden sind. Wir finden einen Lehrer Platons, der ein Gift getrunken hat und dieses Ereignis überlebt hat, wir finden einen Lehrer Platons, der ein Gift getrunken hat, bevor Platon von ihm irgendetwas gelernt hat, wir finden sogar einen Hund und einen rosaroten Elefanten, die beide Platon gelehrt haben und aus unverständlichen Gründen ein Gift getrunken haben. Außerdem ist jedoch, kraft unserer VMR, auch (3’) die Menge der widerspruchsfreien Gegenstände im Spiel. Die Menge der Gegenstände, die den Meinongschen Referenzbereich unserer Intention darstellt, ist demgemäß die Schnittmenge der Mengen (1’), (2’) und (3’). Im Meinongschen Universum bildet sie nur eine Untermenge der Schnittmenge der Mengen (1’) und (2’). Konsequenterweise können wir solche dubiosen Gegenstände, wie ein Lehrer Platons, der ein Gift getrunken hat, der jedoch kein Lehrer Platons war oder ein Lehrer Platons, der ein Gift getrunken hat, das kein Gift war, die im Meinongschen Universum ebenfalls figurieren, außer Acht lassen. Die ganze Schnittmenge der Mengen von Gegenständen (1’), (2’) und (3’), kann dann als die Bedeutung des Ausdrucks: „ein x, das der Lehrer Platons war und der ein Gift getrunken hat” betrachtet werden. Jeder grammatisch korrekte Ausdruck wird eine so definierte Bedeutung haben. Ob ein solcher Ausdruck auch Designate besitzt, hängt jedoch davon ab, ob zu dieser Bedeutung-Menge auch solche Gegenstände gehören, die in der aktuellen Welt zu finden sind. Um also von den Designaten des Ausdrucks ALEXIUS MEINONG 127 zu sprechen, müssen wir noch (4’) die Menge der existierenden (bzw. bestehenden) Gegenstände berücksichtigen. Es ist übrigens klar, daß die Menge (4’) eine Untermenge der Menge (3’) ist, was die Gründe der Plausibilität der VMR gewissermaßen verständlich macht. In unserer Welt gibt es natürlich nur einen einzigen Gegenstand, der zu jeder den drei Mengen (1’), (2’) und (3’) gehört, nämlich Sokrates. Eine solche Situation ist allerdings nicht notwendig. Wenn wir uns z.B. auf einen Hund beziehen, dann gibt es in unserer Welt viele Gegenstände, die zur relevanten Menge gehören. (Der allgemeine Name „Hund” hat viele Designate.) Würden wir dagegen an einen geflügelten Hund denken, könnten wir in unserer Welt keinen passenden Gegenstand finden. (Der allgemeine Name „ein geflügelter Hund” hat keine Designate.) Es gibt allerdings Fälle, die sich allem Anschein nach außer dem Bereich der Gültigkeit der VMR befinden. Sagt jemand, daß ein rundes Dreieck eine schöne Figur wäre, so transzendiert er explizit die Grenzen der logischen Konsistenz. Angesichts solcher Äußerungen glaubte Meinong, die widersprüchlichen Gegenstände einführen zu müssen. Ein Subjekt, das dem Gegenstand seiner Intention explizit die Eigenschaften zuschreibt, die sich gegenseitig ausschließen, bezieht sich Meinong zufolge auf einen widersprüchlichen Gegenstand. Es ist jedoch wichtig, daß wir den Bereich der widersprüchlichen Gegenstände eigentlich nur in den eher ungewöhnlichen Situationen, in welchen die Voraussetzung der Widerspruchslosigkeit des Gegenstandes explizit geleugnet wird, brauchen. In allen anderen Fällen haben wir sehr gute Gründe, die Gültigkeit der VMR anzunehmen. Nur im Rahmen der Theorie der relativ kleinen Gruppe der explizit anomalen Meinungen werden wir also mit den logischen Problemen, die die Einführung der widersprüchlichen Gegenständen bewirkt, kämpfen müssen. Solche Gegenstände können im Besonderen keineswegs unter der logischen Implikation geschlossen sein. Wäre dies der Fall, so müßte ein solcher Gegenstand, da „der Widerspruch alles impliziert”, buchstäblich alle erdenklichen Eigenschaften haben. Es gäbe in diesem Fall nur einen einzigen „allumfassenden” widersprüchlichen Gegenstand (den wir „das Unmögliche” nennen könnten) und alle Gedanken, die sich auf etwas Widersprüchliches beziehen, hätten demgemäß den gleichen Gegenstand. Wenn wir also behaupten wollen, daß der Gedanke an ein rundes Dreieck 128 KAPITEL 5 doch auf etwas anderes gerichtet ist, als der Gedanke an ein viereckiges Dreieck, dann müssen wir für die widersprüchlichen Gegenstände eine spezielle parakonsistente Logik postulieren. Es gibt verschiedene Versuche, eine solche Logik zu konstruieren, dieses Thema kann jedoch hier nicht weiter verfolgt werden. Die VMR erlaubt uns auf jeden Fall, den größen Teil der Intentionalitätstheorie ohne Rücksicht auf diese Probleme zu formulieren. 7. Die epistemischen Momente Es scheint mithin, daß die mengentheoretische Umformulierung der Intentionalitätslehre Meinongs in der Tat funktioniert. Aus semantischen Gründen brauchen wir, unter der Voraussetzung der Meinongschen Theorie der außerseienden vollständigen Gegenstände, keine weitere vermittelnde Struktur einzuführen. Trotzdem kann jedoch eine solche Struktur eine philosophisch wichtige Funktion erfüllen, indem sie uns erlaubt, die semantischen und epistemischen Fragen auseinanderzuhalten. Was die Semantik betrifft, so bezieht sich das Meinongsche Subjekt auf einen vollständigen Gegenstand, und wir können die Weise dieser Beziehung erklären, indem wir die relevanten Mengen der (ebenfalls vollständigen) außerseienden Gegenstände berücksichtigen. Ein sehr wichtiger Aspekt dieser Erklärung besteht jedoch darin, daß es auf der Ebene der vollständigen Gegenstände, auf welcher unsere Analyse operiert, sehr viele Momente gibt, die der Erkenntnis unseres Subjektes verborgen bleiben. Diese epistemische Transzendenz des Meinongschen Referenzbereichs steht in schönem Einklang mit den Beobachtungen derjenigen Philosophen, die heute die epistemische Undurchsichtigkeit der von uns benutzten Bedeutungen betonen. (Vgl. Kripke 1980; Putnam 1975, S. 215–27.) Die vermittelnde Schicht der Hilfsgegenstände enthält dagegen nichts, was dem Subjekt nicht direkt vor seinem geistigen Auge stünde. Diese Schicht bildet deswegen eine Sphäre des epistemisch privilegierten Zugangs (der epistemischen Immanenz), die für die fundamentalistische Erkenntnistheorie Meinongs sehr wichtig ist. (Vgl. vor allem Meinong 1906/1973.) ALEXIUS MEINONG 129 Die Idee des epistemisch privilegierten Zugangs spielt jedoch auch in den semantischen Untersuchungen eine nicht geringe Rolle. Vor allem betreffen die Beobachtungen, die die Anwesenheit der epistemisch unzugänglichen Gesetzmäßigkeiten in den von uns benutzten Bedeutungen suggerieren, nur eine Seite des Bedeutungsphänomens. Eine andere Seite besteht jedoch darin, daß man sehr oft bei den Beschreibungen, die analytisch äquivalent sind, die jedoch von den relevanten Subjekten nicht unbedingt für äquivalent gehalten werden, doch von verschiedenen Begriffen sprechen will. Wäre dies nicht der Fall, so müßte man den Begriff eines gleichseitigen Dreiecks kurzerhand mit dem Begriff eines gleichwinkligen Dreiecks gleichzusetzen. In diesem einfachen Fall könnten wir vielleicht diese Konsequenz in Kauf nehmen, man kann jedoch sehr einfach so komplizierte Beispiele konstruieren, daß die These der Identität aller logisch äquivalenten Begriffe alle Plausibilität verliert. Für die Identität der Begriffe ist eben allem Anschein nach die psychologische Begreifbarkeit von Bedeutung. Die Gefahr des Zusammenschmelzens aller analytisch äquivalenten Bedeutungen bildet ein schwieriges Problem für jede semantische Theorie. In der Tat haben wir hier mit dem Spiegelbild des Zusammenfallens aller unmöglichen Gegenstände, das wir oben beobachten konnten, zu tun. Die Meinongsche Theorie, die die unvollständigen Gegenstände einführt, stellt demgemäß einen der Wege dar, auf dem man die analytisch äquivalenten Begriffe auseinanderhalten kann. Man muß jedoch betonen, daß man auch in diesem Fall gewisse logische Extravaganzen in Kauf nehmen muß. Sollte ein unvollständiges Objekt eine gleichwinklige Dreieckigkeit enthalten können, ohne daß eine gleichseitige Dreieckigkeit impliziert würde, dann müssen die analytischen Gesetzmäßigkeiten auf jeden Fall teilweise suspendiert werden. Die Wahl zwischen dem mengentheoretischen Bedeutungsmodell, das wir oben vorgeschlagen haben, und der Theorie der vermittelnden unvollständigen Hilfsgegenstände bedeutet also in Wirklichkeit eine philosophische Entscheidung bezüglich der Gewichtung der vorphilosophischen Intuitionen, die man mit dem Begriff der Bedeutung verbindet, und der ontologischen und logischen Kosten. Die Differenzierung der logisch äquivalenten Begriffe erscheint uns sehr oft als unentbehrlich. In der Gestalt 130 KAPITEL 5 der Einführung der unvollständigen Gegenstände hat sie allerdings ihren (ziemlich hohen) logischen Preis und ist dazu, falls sie die Bedeutungen generell in der Sphäre der epistemischen Immanenz situieren sollte, in vielen Fällen extrem unplausibel. Unser Dilemma zeugt vielleicht vor allem davon, daß die Phänomene der intentionalen Beziehung gar nicht so einheitliche Gruppe bilden, wie es Brentano und viele seiner Nachfolger meinten. Am Anfang des neuen Jahrhunderts scheinen wir immer bessere Gründe zu haben, eher eine extreme Mannigfaltigkeit zu vermuten. Meinong hat wahrscheinlich den Begriff der Bedeutung mit der Idee einer Sphäre des epistemisch privilegierten Zugangs assoziiert. Denn er definiert die Bedeutung als den mit dem Wort verbundenen, unvollständigen Hilfsgegenstand. (Vgl. Meinong 1915/1972, S. 170.) Deswegen wird sich die Meinongsche Version der Regel der Substituierbarkeit auf die Identität der unvollständigen, vermittelnden Hilfsgegenstände beziehen. Wenn wir solche Hilfsgegenstände, die den Zugang zu den vollständigen Gegenständen a und b vermitteln, als aM und bM bezeichnen, nimmt unsere Regel die folgende Form an: (R.2M) [INT(Fa) und aM=bM] ⊃ INT(FbM-...) Wir sehen, daß, während die Meinongsche Version der Regel der ExistenzGeneralisierung keine zusätzliche gegenständliche Kategorie, sondern nur eine ungewöhnliche Weise des Quantifizierens postuliert, in seiner Regel der Substituierbarkeit doch gewisse spezielle unvollständige Entitäten postuliert werden. Diese Entitäten sind natürlich außerseiend, sie können jedoch, kraft ihrer Unvollständigkeit, prinzipiell weder existieren noch bestehen. Da die unvollständigen Hilfsgegenstände im Prinzip die Funktion der Fregeschen Sinne erfüllen, haben wir in unserer Regel (R.2M), ähnlich wie oben bei der Fregeschen Regel (R.2F), eine syntaktische Regel angenommen, daß man anstatt „INT(Fa)” auch „INT(FaM-...)” schreiben darf. 91 Wir können allerdings die Regel (R.2M) auch in den Termini der entsprechenden Mengen der vollständigen Gegenstände umformulieren. Wir 91 Die Notation „aM-...” kann wie folgt gelesen werden: „etwas, was durch den Hilfsgegenstand aM gemeint wird”. ALEXIUS MEINONG 131 müssen jedoch annehmen, daß man die Mengen der Meinongschen, außerseienden, vollständigen Gegenstände quantifizieren darf, wobei dieses Quantifizieren weiterhin den Meinongschen Außersein-Sinn hat. Wenn wir solche Mengen als A, B, C usw. bezeichnen, und für die entsprechenden Variablen (die diese Mengen markieren) ähnlich die großen Buchstaben X, Y, Z verwenden, können wir die gewünschte Regel in der folgenden Form festlegen: (R.2M2) {INT(Fa) und (∀MX)[a ∈ X ≡ b ∈ X]} ⊃ INT(Fb) Die Regel (R.2M2) sagt, daß man zwei Namen „a” und „b” in einem intentionalen Kontext erst dann füreinander substituieren darf, wenn ihre Meinongsche Referenzbereiche zusammenfallen. Das ist jedoch genau dann der Fall, wenn jede Menge der Gegenstände, zu der der durch den Namen „a” genannte Gegenstand gehört, auch die Menge der Gegenstände ist, zu der der durch den Namen „b” genannte Gegenstand gehört. Diese Formulierung der Bedingung spiegelt die Technik der Identifizierung des Referenzobjekts mittels der Schnittmenge der Mengen der Meinongschen Gegenstände, die wir oben besprochen haben, wider. Wie gesagt, müssen wir der VMR zufolge für den großen Teil der intentionalen Kontexte nur die Mengen der möglichen Gegenstände berücksichtigen. Die unmöglichen Gegenstände und die parakonsistente Logik brauchen wir erst dann, wenn die Widersprüchlichkeit des Referenzgegenstandes explizit auftritt. Ein Punkt muß noch geklärt werden. Unser letztes Schema, kann nämlich suggerieren, daß im Rahmen der Philosophie Meinongs die Objektive nur als unvollständige Hilfsgegenstände auftreten. Dies entspricht keineswegs der Wahrheit. Es gibt nach Meinong sowohl unvollständige als auch vollständige Objektive. Und, was noch mehr sagen will, nur vollständige Objektive können nach Meinong sinnvoll als bestehend oder nicht-bestehend bezeichnet werden. Die Objektive, die unvollständig sind, sind nach Meinong auch (und vor allem) bezüglich ihres Seins unbestimmt. Sie bilden den Bereich dessen, was bloß möglich ist, der nach Meinong die gegenstandstheoretische Grundlage der Wahrscheinlichkeitsrechnung bildet. Der Satz „Das Dreieck ist rechteckig” ist also nach Meinong weder falsch 132 KAPITEL 5 noch wahr. (Meinong 1915/1972, S. 117 f.) Zu einem wahren oder falschen Satz gelangen wir erst dann, wenn wir ihn vervollständigen, z.B. „Dieses bestimmte Dreieck ist rechteckig”, „Jedes Dreieck ist rechteckig” oder „Mindestens ein Dreieck ist rechteckig”. Konsequenterweise muß sich unser vollständiger Gegenstand A, auf den sich das Meinongsche Subjekt des letzten Schemas bezieht, in der Gestalt eines vollständigen Objektives ausrollen lassen. Kraft der Tatsache, daß dieser Gegenstand F, G und H sein muß, muß dieses Objektiv zumindest die drei folgenden Soseinsobjektive involvieren: [A ist F], [A ist G] und [A ist H]. Außerdem muß es aber aus der unzähligen Menge der weiteren Soseinsobjektive bestehen (Vgl. Meinong 1915/1972, S. 168), die zusammengenommen imstande wären, die Individualität des Gegenstandes A (seine haecceitas) zu konstituieren. 8. Pseudoexistierende Gegenstände Zum Schluß müssen wir noch einen Aspekt der Theorie Meinongs kurz besprechen, der seine Theorie der Intentionalität weiter zu komplizieren scheint. Das Meinongsche Subjekt bezieht sich auf einen außerseienden Gegenstand. Dieser Gegenstand kann in der aktuellen Welt existieren oder bestehen, er braucht es aber nicht, um das Ziel der Intention zu bilden. Es gibt jedoch bei Meinong Stellen, wo man liest, daß wir in jedem Fall, wenn sich ein Subjekt intentional auf einen Gegenstand bezieht, von einer „Pseudoexistenz” des Gegenstandes dieser Beziehung sprechen dürfen. (Vgl. z.B. Meinong 1899/1971, S. 383, Meinong 1915/1972, S. 40.) Es scheint also, daß wir neben dem eigentlichen außerseienden Ziel der Intention und den vermittelnden unvollständigen Hilfsgegenständen noch einen geheimnisvollen pseudoexistierenden Gegenstand einführen müssen, der sehr an das Brentanosche immanente Objekt erinnert. In Wirklichkeit müssen wir es aber nicht. Denn die Bezeichnung „pseudoexistierend” bedeutet, daß es solche Gegenstände gar nicht gibt. (Es gibt sie nicht einmal im Sinne Meinongs!) (Vgl. Meinong 1910/1977, S. 59.) Ein pseudoexistierender Gegenstand wäre nämlich das, was jeder Intention ALEXIUS MEINONG 133 als ihr unselbständiges Korrelat entsprechen würde. Ein solcher Gegenstand, der von seinem Gemeint-werden abhängig wäre, ist jedoch nach Meinong ein ontologischer Unsinn. (Vgl. Meinong 1906/1973, S. 424 f.) Seine klare These, daß ein Gegenstand ganz unabhängig davon ist, ob er im Rahmen einer intentionalen Beziehung „benutzt” wird oder nicht, schließt solche Gegenstände aus. Die Rede von den pseudoexistierenden Gegenständen bedeutet nach Meinong nur eine uneigentliche (und ontologisch irreführende) Redeweise, die im Grunde von den mentalen Inhalten der entsprechenden Akte handelt. Das, was darüber entscheidet, welcher außerseiende Gegenstand das Ziel einer bestimmten Intention bildet, ist nämlich der mentale Inhalt dieser Intention. Der pseudoexistierende Gegenstand, dessen Pseudoexistenz durch das bloße Vollziehen eines Aktes gewährleistet wäre, müßte als ein bloßes Spiegelbild dieses Inhalts angesehen werden. Da aber Meinong einerseits mentale Inhalte, andererseits außerseiende Gegenstände hat, braucht er in seinem System keine solchen Entitäten. BIBLIOGRAPHIE Albertazzi, Liliana, et al. ed. 1996. The School of Franz Brentano, Dordrecht: Kluwer. Alston, William 1973. „Varieties of Privileged Access”, in: Roderick M. Chisholm, Robert J. Swartz (eds.) Empirical Knowledge, Engelwood Cliffs, NJ: PrenticeHall, 376–410. 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