Öffentliches Auftragswesen
Das Vergaberecht umfasst alle Regelungen und Vorschriften, die die öffentliche Hand bei der Beschaffung von Güter und Leistungen zu beachten hat. Ziele der Regelungen sind zum einen die Gewährleistung von transparenten und nicht diskriminierenden wettbewerblichen Vergabeverfahren, zum anderen aber auch die Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei öffentlichen Beschaffungen, die Bekämpfung von Korruption sowie die besondere Berücksichtigung mittelständischer Wirtschaftsinteressen.
Man unterscheidet aufgrund der Auftragshöhe, ob EU-weite oder nationale Vergabeverfahren durchzuführen sind. Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
Oberschwellenbereich:
Für EU-weite Vergabeverfahren gilt der vierte Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) enthält weitere Regelungen zu den Vergabeverfahren für den Liefer- und Dienstleistungsbereich.
Für Bauaufträge findet Abschnitt 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A-EU) Anwendung.
Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mehr dazu siehe unten im Text.
Unterschwellenbereich:
Das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte. Mehr dazu siehe unten im Text.
Unterhalb der EU-Schwellenwerte finden für nationale Vergabeverfahren im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen die Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) Anwendung.
Für Bauaufträge findet Abschnitt 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Anwendung.
Spezialvorschriften:
Spezielle Vorschriften zur Vergabe von Konzessionen finden sich in der Konzessionsvergabeordnung (KonzVgV).
Vorschriften für Sektorentätigkeiten durch Sektorenauftraggeber sind in der Sektorenverordnung (SektVO) zu finden.
Für sicherheitsrelevante Aufträge sind spezielle Vorschriften in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) geregelt.
Die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (Vergabestatistikverordnung - VergStatVO) ist eine Verordnung, die die Pflicht der Auftraggeber zur Datenübermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie regelt.
Zur Anwendung gebracht werden diese Regelungen durch das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG). Das ThürVgG gilt für Aufträge oberhalb wie unterhalb der EU-Schwellenwerte, sofern bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen die Anwendungswertgrenze in Höhe von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) und bei Bauaufträgen die Anwendungswertgrenze in Höhe von 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) überschritten wird. Ergänzt wird das ThürVgG durch die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) vom 22. September 2021 (ThürStAnz Nr. 43/2021 S. 1705-1727). Aktuell gilt die Zweite Änderung der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 14.06.2022 (ThürStAnz Nr. 26/2022 S. 749).
Ab dem 1. Januar 2024 treten umfangreiche Änderungen zum ThürVgG in Kraft. Die ThürVVöA ist daher ab dem 1. Januar 2024 nur in Zusammenschau mit dem aktualisierten Rundschreiben vom 12.03.2024 anzuwenden.
- Thüringer Vergabegesetz
- Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (PDF, barrierefrei)
- Rundschreiben des TMWWDG vom 12.03.2024 zur Anwendung der Änderung des ThürVgG und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge vom 22. September 2021 (PDF, barrierefrei)
Neues
Kontakt:
Referat 32
Wirtschaftsordnung, Europäisches Beihilfenrecht, Vergaberecht, Landeskartellbehörde
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG)
Max-Reger-Straße 4-8
99096 Erfurt
E-Mail: Referat 32 - TMWWDG
Tel.: +49 361 57 37 11 110
Fax: +49 361 57 17 11 309
Eigenerklärung zum Thüringer Vergabegesetz gemäß § 8 Abs. 1 S. 1 ab 1. Januar 2024
- Eigenerklärung für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen (PDF, barrierefrei)
- Erläuterungen zur Eigenerklärung für Aufträge staatlicher Auftraggeber sowie Universitäten und ihrer Einrichtungen (PDF, barrierefrei)
- Eigenerklärung für Aufträge kommunaler Auftraggeber, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sonstiger Auftraggeber, die nichtstaatliche Auftraggeber oder Universitäten und/oder deren Einrichtungen sind (PDF, barrierefrei)
- Erläuterungen zur Eigenerklärung für Aufträge kommunaler Auftraggeber, sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und sonstiger Auftraggeber, die nicht staatliche Auftraggeber oder Universitäten und/oder deren Einrichtungen sind (PDF, barrierefrei)
- Hinweisblatt „Informationspflicht der Vergabestelle und Nachprüfung des Vergabeverfahrens nach § 14 ThürVgG" (PDF, barrierefrei)