Darf das Klientel mit einem Ausländerausweis B (arbeitsberechtigt, EU-EFTA) und mit einer Strafanzeige betr. Schwarzarbeit, Diebstahl und Hehlerei den Kanton wechseln?
Hat das Klientel bei einer Kündigung mit einem Arbeitsvertrag auf Stundenlohn Anrecht auf (volle) Lohnauszahlung während der Kündigungsfrist, wenn er freigestellt wurde aufgrund fehlender Arbeit?
Was kann unsere Klientin tun, damit sie den Lohn erhält? Muss sie weiterhin dort arbeiten, auch wenn sie immer noch keinen Lohn erhält? Was sind ihre Rechte?