Über uns
Die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) ist eine der größten wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland. Als klassische Landesbibliothek sammelt und archiviert sie umfassend Veröffentlichungen über Sachsen sowie die in Sachsen erscheinenden ablieferungspflichtigen Publikationen. Als Bibliothek der Technischen Universität Dresden trägt sie die Informationsversorgung einer forschungsstarken Volluniversität mit besonders breitem Fächerspektrum. Als Staatsbibliothek erfüllt die SLUB wichtige Koordinierungs- und Dienstleistungsfunktionen für die Bibliotheken im Freistaat Sachsen.
Die SLUB geht auf die Sächsische Landesbibliothek zurück, die 1556 als kurfürstliche Bibliothek entstanden ist. Die SLUB sammelt und archiviert umfassend Medien über Sachsen sowie die in Sachsen erscheinenden ablieferungspflichtigen Publikationen.
Sämtliche Buchzugänge sowie unselbständige Veröffentlichungen mit sächsischem Bezug werden in der Sächsischen Bibliographie laufend elektronisch verzeichnet. Zu Alltag, Kultur und Geschichte in Sachsen betreibt die SLUB mit zahlreichen Kooperationspartnern das Portal Saxorum.
Die SLUB als Universitätsbibliothek
Rund zwei Drittel ihrer Sach- und Personalressourcen widmet die SLUB ihrer Funktion als Universitätsbibliothek der Technischen Universität Dresden. Mit rund 50.000 aktiven Benutzer:innen und 2,5 Millionen Entleihungen zählt sie zu den ausleihstärksten wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland.
Speziell für die Studierenden der TU Dresden pflegt die SLUB unter anderem eine umfangreiche Lehrbuchsammlung sowie regelmäßige Semesterapparate. Hauptamtliche wissenschaftliche Mitarbeiter:innen der TU profitieren zum Beispiel von zahlreichen lizenzierten Fachdatenbanken und einem exklusiven Dokumentlieferdienst.
Die SLUB ist ein Staatsbetrieb des Freistaates Sachsen. Ihre Organisation und Aufgaben sind im Gesetz über die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden geregelt. Die SLUB wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.