Babylonien und seine Nachbarn
in neu- und spätbabylonischer Zeit
Wissenschaftliches Kolloquium
aus Anlass des 75. Geburtstags
von Joachim Oelsner
Jena, 2. und 3. März 2007
Herausgegeben
von
Manfred Krebernik und Hans Neumann
unter Mitarbeit von Georg Neumann
Alter Orient und Altes Testament
Veröffentlichungen zur Kultur und Geschichte des Alten Orients
und des Alten Testaments
Band 369
Herausgeber
Manfried Dietrich • Oswald Loretz • Hans Neumann
Lektoren
Kai A. Metzler und Ellen Rehm
Beratergremium
Rainer Albertz • Joachim Bretschneider • Stefan Maul
Udo Rüterswörden • Walther Sallaberger • Gebhard Selz
Michael P. Streck • Wolfgang Zwickel
Babylonien und seine Nachbarn
in neu- und spätbabylonischer Zeit
Wissenschaftliches Kolloquium
aus Anlass des 75. Geburtstags
von Joachim Oelsner
Jena, 2. und 3. März 2007
Herausgegeben
von
Manfred Krebernik und Hans Neumann
unter Mitarbeit von Georg Neumann
2014
Ugarit-Verlag
Münster
Manfred Krebernik und Hans Neumann (Hrsg.), unter Mitarbeit von Georg
Neumann:
Babylonien und seine Nachbarn in neu- und spätbabylonischer Zeit.
Wissenschaftliches Kolloquium aus Anlass des 75. Geburtstags von Joachim
Oelsner, Jena, 2. und 3. März 2007
Alter Orient und Altes Testament, Band 369
© 2014 Ugarit-Verlag, Münster
www.ugarit-verlag.de
Alle Rechte vorbehalten
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stored in a retrieval system, or transmitted, in any form or by any means,
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without the prior permission of the publisher.
Herstellung: Hubert und Co, Göttingen
Printed in Germany
ISBN: 978-3-86835-077-7
Printed on acid-free paper
Inhalt
Vorwort ................................................................................................................... VII
Uwe Becker
Esra 7 und das Problem der persischen Reichsautorisation
im Spiegel der neueren Forschung .............................................................................. 1
Janos Everling
A Babylonian tablet from the time of Alexander IV ................................................. 17
Andreas Fuchs
Die unglaubliche Geburt des neubabylonischen Reiches oder:
Die Vernichtung einer Weltmacht durch den Sohn eines Niemand .......................... 25
Michael Jursa
Gewalt in neubabylonischen Texten ......................................................................... 73
Karlheinz Kessler
Lukian und Babylon .................................................................................................. 95
Kai Lämmerhirt
Die Bevölkerung der Region Nippur in neu- und spätbabylonischer Zeit .............. 113
Joachim Marzahn
Wahrnehmung und Präsentation der neuund spätbabylonischen Zeit in der Öffentlichkeit ................................................... 135
Robert Rollinger
Von Kyros bis Xerxes: Babylon in persischer Zeit und die Frage
der Bewertung des herodoteischen Geschichtswerkes – eine Nachlese .................. 147
Rüdiger Schmitt
Urartäische Einflüsse im achaimenidischen Iran,
vor allem in den Königsinschriften ......................................................................... 195
Peter Stein
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ? ................................................................... 219
VI
Inhalt
Michael P. Streck
Die Kasusflexion im Status rectus des Neu- und Spätbabylonischen ..................... 247
Cornelia Wunsch
Babylonische Familiennamen ................................................................................. 289
Schriftenverzeichnis Joachim Oelsner (2000-2013) ............................................... 315
Indices ..................................................................................................................... 325
Vorwort
Der vorliegende Band geht auf ein wissenschaftliches Kolloquium zurück, das am 2.
und 3. März 2007 aus Anlass des 75. Geburtstages von Herrn Professor Dr. Joachim
Oelsner an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, seiner langjährigen akademischen Wirkungsstätte, stattfand und von der Fritz Thyssen Stiftung finanziert wurde.
Ergänzt wurden die entsprechenden Beiträge durch Arbeiten, die von den Autoren
im Nachhinein den Herausgebern zu Ehren von Joachim Oelsner übergeben worden
sind.
Das Thema des Kolloquiums und damit auch des vorliegenden Bandes,
„Babylonien und seine Nachbarn in neu- und spätbabylonischer Zeit“, stellt bekanntlich einen Schwerpunkt in Joachim Oelsners reichem wissenschaftlichen
Oeuvre dar. Mit seinen diesbezüglichen Arbeiten hat er in nachhaltiger Weise unsere
Kenntnis von der Geschichte und Kultur Babyloniens im 1. Jahrtausend v. Chr.
wissenschaftlich bereichert und weitere Arbeiten hierzu intellektuell inspiriert. Mit
dem vorliegenden Band soll die herausragende Lebensleistung des Jubilars geehrt
und zugleich ihre Wirkung auf die Wissenschaften vom Alten Orient verdeutlicht
werden.
Es gelang den Organisatoren, Manfred Krebernik (Jena) und Hans Neumann
(Münster), zwar, den Jubilar mit der Veranstaltung selbst zu überraschen, aber leider
nicht mit einer raschen Publikation des Kolloquiumsbandes. Bedingt durch einen
notwendig gewordenen Verlagswechsel und damit verbundenen, nicht vorhersehbaren Problemen in Bezug auf die redaktionelle Fertigstellung des Bandes, zog sich
die Drucklegung über einen längeren Zeitraum hin. Dass nunmehr der Band
erscheinen kann, ist nicht zuletzt dem engagierten Einsatz von Georg Neumann
(Tübingen), dem Jubilar selbst wissenschaftlich und freundschaftlich verbunden, im
Rahmen der redaktionellen Bearbeitung und drucktechnischen Vorbereitung zu
verdanken. Frau Olga Neufeld (Münster) erstellte dankenswerter Weise die Indices.
Es ist den Herausgebern ein Bedürfnis, allen Beitragenden für ihre Mitwirkung
sowie für ihre Geduld zu danken und dem Jubilar noch viele weitere gesunde und
produktive Jahre zu wünschen.
Jena und Münster, im März 2014
Mandfred Krebernik und Hans Neumann
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
Peter Stein – Jena
Die Stadt Taymāʾ liegt im Nordwesten der Arabischen Halbinsel am Rande der
Wüste an-Nafūd und bildet eine wichtige Durchgangsstation auf dem sich in der
Oase von Dedan abzweigenden, über Dūmat al-Ǧandal nach Südmesopotamien
führenden Zweig der Weihrauchstraße (vgl. Abb. 1). Die besondere Bedeutung von
Taymāʾ für die Disziplin der Altorientalistik liegt jedoch weniger in ihrer Rolle als
Handelsplatz1 als vielmehr in ihrer engen Verbindung mit Nabonid, dem letzten
König des Neubabylonischen Reiches (556–539 v. Chr.), begründet. Dieser hat sich
bekanntlich die beinahe 1000 km von Babylon entfernt gelegene Stadt für zehn
Jahre seiner Regierung (552–543 v. Chr.) als Residenz auserkoren.2 Dass die
mehrjährige Präsenz eines altorientalischen Herrscherhofes in einer Stadt ihre
Spuren hinterlassen haben muss, liegt auf der Hand. Gleichwohl blieben archäologische Zeugnisse für diesen Aufenthalt bis vor kurzem auf einige vereinzelte, zudem
in ihrer Zuordnung umstrittene ikonographische Hinweise beschränkt. Erst im Zuge
der deutsch-saudischen Ausgrabungen in den zurückliegenden Jahren hat sich dieses
Bild erheblich verändert.
Der vorliegende Beitrag wendet sich zunächst der Frage zu, inwieweit materielle
Hinterlassenschaften vom Aufenthalt Nabonids in Taymāʾ künden und, darüber
hinaus, eine Verwurzelung der babylonischen Kultur in diesem entlegenen Zipfel
des Reiches belegen. Auf Grundlage dieser kurzen Bestandsaufnahme soll sodann
ein neuer Blick auf den Text des nach wie vor umfangreichsten epigraphischen
Zeugnisses aus der Stadt, der aramäischen sogenannten ‚Kultstele von Taymāʾ‘,
geworfen werden. Zwar ist diese Inschrift mit Sicherheit nicht auf Nabonid selbst
zurückzuführen (auch wenn die Stele als Ganzes jedenfalls von archäologischer
Seite mehrfach in diesem Sinne datiert worden ist),3 doch steht sie, wie sich zeigen
wird, in einer ungebrochenen Tradition babylonischer Kultur und Schriftlichkeit.
Als solcher spielt Taymāʾ in den keilschriftlichen Quellen durchaus eine Rolle. Bekannt
ist der Überfall von Ninurtakudurrī’uṣur, dem Statthalter von Suḫu und Mari, auf eine aus
Sabäern und Taymanern (lúte-ma-ʾ-a-a) bestehende Handelskarawane um die Mitte des 8. Jh.
v. Chr. (Cavigneaux – Ismail 1990, Nr. 2/iv26–38, vgl. Livingstone 1995, 137ff.).
2
Zur Diskussion um die Hintergründe dieses außergewöhnlichen Schrittes vgl. die jüngste
Zusammenfassung bei Schaudig 2001, 18ff.
3
Siehe hierzu unten mit Anm. 5 und 13.
1
220
Peter Stein
1. Nabonid in Taymāʾ: archäologische und epigraphische Zeugnisse
Wenden wir uns zunächst also den materiellen Zeugnissen zu, welche die
Anwesenheit Nabonids in Taymāʾ belegen. Dabei ist freilich ein grobes Missverhältnis zu konstatieren zwischen den (schriftlichen) Quellen aus Mesopotamien auf
der einen und den authentischen Zeugnissen vor Ort auf der anderen Seite. So
spricht das sogenannte Strophengedicht, eine gegen den König gerichtete Polemik,
vom prächtigen Ausbau der Stadt sowie von einem Palast, welchen Nabonid „wie
den Palast von Bābil“ in Taymāʾ errichtet und darin „den Schatz von Stadt und
Land“ deponiert habe.4
Auch wenn diese Formulierungen tendenziös überhöht sein mögen, ist für den
mehrjährigen Aufenthalt des Königs ein Mindestmaß an verwaltungstechnischer
Infrastruktur zu vermuten. Spuren einer Residenz samt den Hinterlassenschaften des
dazugehörigen Beamtenapparates sollten in Taymāʾ also grundsätzlich zu erwarten
sein. Dem steht nun der archäologische Befund aus der Stadt selbst anscheinend
entgegen: Bis vor wenigen Jahren waren praktisch keine direkten Zeugnisse
babylonischer Herrschaft aus Taymāʾ bekannt. Mögliche Anhaltspunkte bildeten
lediglich ikonographische Motive mit Anklängen an mesopotamische Göttersymbolik auf einigen, teils mit aramäischen Inschriften versehenen Stelen, deren
Datierung (und damit Zuschreibung zu Nabonid) freilich bis heute umstritten ist.5
Auch der in seiner chronologischen Klassifizierung ebensowenig gesicherte epigraphische Befund der Oase erstreckte sich auf aramäische und frühnordarabische
Inschriften, welche allenfalls im Onomastikon Anklänge an benachbarte Kulturräume wie Ägypten oder Mesopotamien erkennen ließen.6
Die ersten direkten Hinweise auf die Präsenz des babylonischen Königs liefern
einige frühnordarabische7 Inschriften, welche auf Felswänden 10 bis 15 km
4
Zum Text (Inschrift P.1) siehe Schaudig 2001, 575 (Übersetzung).
Namentlich der sogenannte Ḥamrāʾ-Kubus (ohne Inschrift) sowie die eine aramäische
Tempelbauinschrift (nach herkömmlicher Zählung mit dem Siglum ‚Taymāʾ 20‘) enthaltende
Stele, welche beide im Zuge der saudischen Ausgrabungen im Jahre 1979 ans Tageslicht
kamen (zuerst veröffentlicht in Atlal 3 [1979] 79 und Tf. 49a–b; vgl. ausführlich MoortgatCorrens 1997, 123–130 sowie zur aramäischen Bauinschrift die jüngste Übersetzung von
Kottsieper 2001, 187ff.). Auch die figürlichen Darstellungen auf der linken Seitenfläche der
im Folgenden noch ausführlich zu besprechenden großen ‚Kultstele‘ gehören in diesen
Zusammenhang (vgl. unten mit Anm. 13). Während diese Bildmotive (und damit die Stelen
als Ganzes) von archäologischer Seite gemeinhin Nabonid zugeschrieben werden, tendiert die
Philologie zu einer Datierung der beigefügten aramäischen Inschriften in deutlich spätere, d.h.
achämenidische Zeit (vgl. überdies Knauf 1989, 78f. und 150 mit Plädoyer für eine ebenfalls
perserzeitliche Datierung des unbeschrifteten Ḥamrāʾ-Kubus). Dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Datierung der Stelen wird nun u.a. mit dem Postulat begegnet, die Inschriften
seien als sekundäre Zutat im Rahmen einer späteren Zweitverwendung besagter Stelen zu
werten (Moortgat-Correns 1997, 129f.).
6
Vgl. etwa die beiden Personennamen in der weiter unten zu besprechenden großen Stele,
welche nach Ägypten (Petosiris) bzw. Mesopotamien (Ṣalmušēzib) weisen.
7
Genauer: taymanische. Zur begrifflichen Bestimmung der frühnordarabischen Inschriften
aus Taymāʾ, welche früher als „ṯamūdisch A“ bezeichnet wurden, siehe Macdonald 2000, 33
mit note 30.
5
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
221
südwestlich der Stadt entdeckt und zuletzt ausführlich von Walter W. Müller und
Said F. al-Said bearbeitet wurden:8
ʾn mrdn ḫlm nbnd mlk bbl (‚Taymāʾ 1‘/1)
„Ich bin Māridān, der Gefährte des Nabonid, des Königs von Babel.“
ʾn ʾnds ḫlm nbnd mlk bbl (‚Taymāʾ 4‘; ähnlich ‚Taymāʾ 3‘)
„Ich bin Andāsu (oder: Endios), der Gefährte des Nabonid, des Königs von Babel.“
Im Stadtgebiet selbst haben die seit den späten 1970er Jahren zunächst von
amerikanischer, später dann von saudi-arabischer Seite durchgeführten Grabungen
diesbezüglich keine nennenswerten Ergebnisse erbracht.9
Seit dem Jahr 2004 wird das Stadtgebiet von Taymāʾ in einem von der
Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt der Orientabteilung des
Deutschen Archäologischen Instituts (DAI) in Zusammenarbeit mit der saudiarabischen Altertümerverwaltung und der König-Saud-Universität Riyad systematisch archäologisch erforscht. Dabei steht freilich nicht nur die Suche nach dem
Palast des babylonischen Königs im Mittelpunkt, sondern eine umfassende Analyse
der Siedlungsstruktur von der ausgehenden Bronzezeit bis zum Aufkommen des
Islam.10 Gleichwohl kamen in den ersten Kampagnen mehrere Inschriften und fragmente zum Vorschein, welche die Präsenz der babylonischen Schriftkultur in
der Stadt unter Nabonid eindrucksvoll belegen. Hervorzuheben ist diesbezüglich das
Fragment einer Königsstele mit einer akkadischen Widmungsinschrift an zentrale
babylonische Gottheiten (Marduk, Zarpānītu etc.), welche anhand ikonographischer
Indizien mit ziemlicher Sicherheit Nabonid zugeschrieben werden kann 11 (Abb. 2).
Die übrigen epigraphischen Funde umfassen reichsaramäische und nabatäische
Texte sowie einige frühnordarabische Inschriften, welche zum Teil für die
Rekonstruktion der nachbabylonischen Chronologie von Taymāʾ von ganz erheblicher Bedeutung sind.12
Müller – al-Said 2002. Eine kritische Revision dieser Bearbeitung gibt Livingstone 2005.
Vgl. ferner Hayajneh 2001.
9
Vgl. die Berichte von Bawden – Edens – Miller 1980, Livingstone – Spaie – Ibrahim –
Kamal – Taimani 1983 sowie Abu Duruk – Murad 1985, 1986 und 1988 zu den Grabungen
im Qaṣr al-Ḥamrāʾ.
10
Zu Einzelheiten und ersten Ergebnissen der Grabung siehe den Überblick von Eichmann
– Schaudig – Hausleiter 2006 sowie Hausleiter 2010.
11
TA 488. Zu näheren Einzelheiten von Text, Ikonographie und Fundumständen der Stele
siehe Eichmann – Schaudig – Hausleiter 2006, 169–174. Drei Bruchstücke weiterer babylonischer Keilinschriften, welche bei den Grabungen zutage traten (TA 3656, TA 3813 und TA
3833), wurden von Hanspeter Schaudig auf der 52. Rencontre Assyriologique im Juli 2006 in
Münster der Öffentlichkeit vorgestellt (vgl. A. Hausleiter und H. Schaudig in Hausleiter 2010,
252f.).
12
Namentlich seien hier zwei aramäische Texte, eine Bauinschrift und das Fragment einer
Stele unbekannten Inhalts, hervorgehoben, die jeweils zu Beginn eine Datierungsformel
aufweisen, welche als Herrscher über Taymāʾ zwei liḥyanische Könige mit Namen Lawḏān
bzw. Tulmay erwähnt (Ta 964 und TA 2382). Diese bereits aus frühnordarabischen Inschriften bekannten Könige werden in zwei divergierenden chronologischen Ansätzen von FarèsDrappeau 2003, 400 und 2005, 122–126 zwischen der Mitte des 4. und der Mitte des 3. Jh. v.
8
222
Peter Stein
Auch wenn sich also die auf Nabonid bezüglichen Funde zahlenmäßig noch sehr
in Grenzen halten, spricht jedenfalls die erwähnte Keilschriftstele deutlich für die
Etablierung einer babylonischen Schriftkultur in Taymāʾ. Während seines
mehrjährigen Aufenthaltes muss der König von professionellen Schreibern umgeben
gewesen sein. Zu deren Fertigkeiten zählte nicht allein eine grundlegende Beherrschung der Keilschrift zum Zwecke einfachsten Schriftverkehrs, sondern nicht
minder die genaue Kenntnis der dahinterliegenden literarischen Tradition. Ungeachtet ihres schlechten Erhaltungszustandes gibt die textliche wie bildliche Ausführung der Stele ein beredtes Zeugnis für die Kunstfertigkeit der nach Taymāʾ
‚importierten‘ Schreiber und Steinmetzen ab. Der Umstand, dass auch das Genre der
akkadischen Königsinschrift zu deren Repertoire gehörte, wird für die nachfolgenden Ausführungen von besonderer Wichtigkeit sein.
2. Das umfangreichste Textdokument aus der Stadt: die aramäische ‚Kultstele
von Taymāʾ‘
Die erwähnten epigraphischen Funde reichen freilich, was Textumfang und Erhaltungszustand betrifft, nach wie vor nicht an die große sogenannte ‚Kultstele‘ heran,
welche im Jahre 1880 von Charles Huber und Julius Euting im Stadtareal entdeckt
und in der Folge nach Paris verschifft wurde, wo sie sich bis heute unter der
Nummer AO 1505 in der Sammlung orientalischer Altertümer des Louvre befindet
(Abb. 3). Diese Stele ist insbesondere von archäologischer Seite wiederholt in
direkte Beziehung zu Nabonid gestellt worden, wobei man sich auf ikonographische
Spezifika der auf der linken Seitenfläche dargestellten Figuren berief13 (vgl. Abb. 5).
Dem steht die historische Verortung der Inschrift in der Achämenidenzeit gegenüber, wie sie von philologischer Seite allgemein anerkannt ist. 14 Letzterer Ansatz
beruht neben der Paläographie des Textes vor allem auf dem in Zeile 1 genannten
Regierungsdatum des zeitgenössischen Herrschers von (mindestens) 22 Jahren.
Hierauf wird sogleich noch näher einzugehen sein.
Bezüglich der inhaltlichen Aussage der Stele schwanken die Ansichten zwischen
der „Gründungsurkunde eines neuen Kultes“ 15 und einer „Weihinschrift“ des im
Text genannten Priesters.16 Gleichwohl unterscheiden sich die Übersetzungen des
Chr. datiert. Unabhängig von der unverminderten Problematik einer absoluten Chronologie
des liḥyanischen Königtums belegen diese Funde erstmals eindeutig die Etablierung einer
Herrschaft der Könige von Liḥyān in Taymāʾ in nach-achämenidischer Zeit. Näheres dazu ist
im Rahmen der Publikation der Inschriften von P. Stein in dem im Druck befindlichen 1.
Band des vom DAI herausgegebenen Grabungsberichtes von Taymāʾ ausgeführt.
13
So zuletzt Moortgat-Correns 1997, 120–123; vgl. auch die zusammenfassenden
Bemerkungen bei Edens – Bawden 1989, 59f. und Lemaire 1995, 66, ferner oben Anm. 5.
14
Vgl. stellvertretend Naveh 1970, 56f. (Ende 5./Anfang 4. Jh. v. Chr., auf Basis der Paläographie), Edens – Bawden 1989, 59f., Knauf 1989, 76 mit Anm. 395, Lemaire 1995, 66 sowie
zuletzt Calvet – Robin 1997, 262.
15
So Donner – Röllig 1964, 278, welche in Zeile 2 nach dem Vorbild von Zeile 12 eine
Verbform „es haben sich loyal erwiesen“, mit der Göttertrias als Subjekt, ergänzen, und
ähnlich auch Gibson 1975, 148.
16
So Delsman 1988, 580, welcher die Ergänzung der Lakunen am Beginn der Inschrift
offenlässt.
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
223
Textes nur unwesentlich voneinander, so dass hier die beispielhafte Anführung einer
(neueren) Wiedergabe, und zwar derjenigen von Delsman 1988, 580, genügen
kann:17
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
[ … ] im 22. Jahre [ … ]
[ … ] ṢLM [von MḤRM, ŚNGLʾ]
[und Aschē]rāh, die Götter von Tēmā, dem/n ṢLM von
[HGM. Darum] hat er ihn an diesem Tage [in Tēmā] aufgestellt
[ … ] von
[…]
[…]
[…]
[ … ] darum [ … ] die[se Stele,]
die ṢLMŠZB, der Sohn des Petosiris, [aufgericht]et hat
[im Tempel des Ṣ]LM von HGM. Darum haben die Götter
von Tēmā ṢLMŠZB, den Sohn des Petosiris, [für gerecht er]klärt,
sowie seine Nachkommenschaft im Tempel des ṢLM von HGM. Und jedermann,
der diese Stele beschädigt, mögen die Götter von Tēmā
ihn und seine Nachkommenschaft und seinen Namen aus Tēmā ausrotten.
Und dieses ist die Gabe, die
ṢLM von MḤRM, ŚNGLʾ und Aschērāh,
die Götter von Tēmā, dem ṢLM von HGM [geben] werden,
nämlich vom (Tempel)grundstück 16 Palmen und vom Eigentum
des Königs 5 Palmen, insgesamt
21 Palmen [ … ] Jahr nach Jahr. Weder Götter noch Menschen
werden ṢLMŠZB, den Sohn des Petosiris,
noch seine [Nachkommen]schaft, noch seinen Namen, aus diesem Tempel
entfernen:
die Priest[er in] diesem [Tem]pel für [immer].
Seit ihrer Publikation als No. 113 im zweiten Band des Corpus inscriptionum
semiticarum im Jahre 1889 war die Inschrift zwar immer wieder Gegenstand mehr
oder weniger umfangreicher Neubearbeitungen und Interpretationen,18 doch lag
diesen stets die traditionelle, auf CIS basierende Lesung zugrunde. 19 Änderungen an
17
Um Missverständnisse im weiteren Textverlauf zu vermeiden, wurde die Zeilenzählung
derjenigen der weiter unten vorzustellenden neuen Lesung der Inschrift angeglichen, was
gegenüber der (auch von Delsman 1988 zugrundegelegten) herkömmlichen Zählung nach der
Lakune von Zeile 5–8 eine Erhöhung um einen Zähler mit sich bringt. Zeile 9 der folgenden
Übersetzung entspricht also der 8. Zeile bei Delsman usw. – Im Rahmen des vorliegenden
Beitrages ist mit Bezug auf die Inschrift der ‚Kultstele‘ stets der auf der Vorderseite des
Steines befindliche Haupttext A gemeint; die zweizeilige Namensbeischrift B auf der Seitenfläche (vgl. unten Anm. 56) ist in diesem Zusammenhang ohne Belang.
18
Namentlich KAI No. 228 (mit älterer Literatur), Koopmans 1962, No. 45, Gibson 1975,
148–151 und Aggoula 1985, 61–65.
19
Erst in jüngster Zeit wurde im Rahmen des von Calvet – Robin 1997 vorgelegten
Kataloges der arabischen Altertümer des Louvre eine Neuaufnahme des Steines mit einem
aktuellen (freilich viel zu kleinen) Foto vorgelegt. Der a.a.O. 261f. präsentierte Text der
Inschrift kommt allerdings ebensowenig über die herkömmliche Lesung hinaus. Auch die
jüngsten Wiedergaben des Textes in KAI (52002) und Schwiderski 2004, 410 zeigen keine
nennenswerten Veränderungen gegenüber der Edition des CIS.
224
Peter Stein
der Textgestalt beschränkten sich ausschließlich auf alternative Lesungsvorschläge
einzelner beschädigter Stellen, welche jedoch niemals die Grundstruktur des
gesamten Textes berühren. Eine neuerliche Behandlung der Inschrift sollte sich also
nicht mit der wiederholten Aufarbeitung des bekannten Materials begnügen, sondern
jedenfalls den originalen Text, also die Stele selbst, zur Grundlage nehmen.
Die Gelegenheit zu einer Autopsie des Steines ergab sich nun im Zusammenhang
mit den vor kurzem aufgenommenen Grabungen des DAI in Taymāʾ. Während eines
zweitägigen Arbeitsaufenthaltes im September 2005 im Louvre wurde die Stele
unter sowohl archäologisch-ikonographischen als auch epigraphischen Gesichtspunkten gründlich untersucht.20 Die an diese Neuaufnahme geknüpften Erwartungen
ließen sich dabei jedoch nur teilweise erfüllen. Grund dafür ist die nicht unerhebliche Beeinträchtigung, welche die Oberfläche der Stele in den mehr als einhundert
Jahren seit ihrer Aufnahme erlitten haben muss.21 Gleichwohl konnte unter Zuhilfenahme der älteren Aufnahmen des Steines in einigen strittigen Fällen die Lesung
gesichert und das Verständnis somit verbessert werden. Zudem ließ sich durch
Vermessung der ausgelöschten Partie im oberen Drittel des Schriftfeldes die
ursprüngliche Existenz einer weiteren Textzeile in der Lakune wahrscheinlich
machen, so dass sich der Textumfang der Inschrift auf 24 Zeilen erhöht. Die neue
Textgestalt, welche auf einem Abgleich der älteren Publikationen mit den
Ergebnissen der Autopsie basiert, präsentiert sich also wie folgt (vgl. dazu das im
gleichen Zusammenhang entstandene Faksimile in Abb. 4):22
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
20
⌈b⌉-[.. l-tšr]y š⌈n⌉t 22[………]
[m]l[kʾ b-tym]ʾ ⌈ṣ⌉lm ⌈zy⌉ [mḥrm w-šnglʾ]
⌈w⌉-[ʾ]⌈š⌉ymʾ ʾlhy tymʾ l-[ṣ]⌈l⌉m ⌈z⌉y
[h]⌈g⌉[m ..]⌈l⌉w?[.?] šm-h b-ywmʾ znh? .. ʾh?
[………………]
[………………]
[………………]
[…….].[………..]
[……]ʾ l⌈h⌉n .[…]⌈tʾ z⌉ʾ
[……ṣl]⌈mš⌉zb br ⌈pṭ⌉sry
⌈b⌉-[b]⌈yt ṣlm zy⌉ hgm lhn ʾlhy
tymʾ ṣdqw l-ṣlmšzb br pṭsry
w-l-zrʿ-h b-byt ṣlm zy hgm w-gb°r
Eine detaillierte Publikation der Ergebnisse dieser Autopsie durch Arnulf Hausleiter und
den Schreiber dieser Zeilen ist in Vorbereitung.
21
So konnte an zahlreichen Stellen der Oberfläche eine stärkere Abnutzung beobachtet
werden, die auf dem in CIS II/1 (1889) Tf. IX wiedergegebenen Foto noch nicht zu erkennen
ist, sich aber auf dem detaillierten Foto bei Földes-Papp 1966, 127 bereits deutlich abzeichnet.
22
Das Faksimile gibt eine Kombination aus dem aktuellen Zustand anhand der Autopsie
und der ältesten, in CIS II/1 (1889) Tf. IX veröffentlichten Fotografie (unter Hinzuziehung
später veröffentlichter Fotos, namentlich bei Földes-Papp 1966, 127 wieder. Der schlechte
gegenwärtige Zustand der Inschrift ließ eine Umzeichnung allein anhand der Neuaufnahme
nicht sinnvoll erscheinen (vgl. die vorhergehende Anm.). Die Wiedergabe der Schriftzeichen
ist dabei nach Erhaltungszustand differenziert: schwarz ausgefüllt: Zeichen (nahezu)
vollständig erhalten; schwarz umrandet: Zeichen weitgehend erodiert, jedoch noch erkennbar;
gepunktet: Zeichen vollständig verloren, jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit rekonstruierbar.
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
225
zy yḥbl swt[ʾ] z⌈ʾ⌉ ʾlhy tymʾ
ynsḥw-hy w-zrʿ-h ⌈w⌉-šm-h mn ʾnpy
tymʾ w-hʾ ⌈z⌉ʾ ṣdqtʾ zy y[hbw]
ṣlm zy mḥrm w- šnglʾ [w-]ʾšy⌈m⌉ʾ
ʾlhy tymʾ l-ṣlm z⌈y⌉ hgm ʾ[..]
mn ḥqlʾ dqln 18? w-mn šymtʾ
zy mlkʾ dqln 6 kl dqln
21! [Rasur] ⌈š⌉nh b-šnh w-ʾlhn w-ʾnš
lʾ ⌈y⌉hns l-ṣlmšz⌈b⌉ br pṭsry
mn b⌈y⌉tʾ znh w-l-[zr]ʿ-h w-šm-h
kmryʾ ⌈b⌉ytʾ z⌈nh⌉ l?-[ʿ]⌈l⌉[m(ʾ)]
Zur Begründung der neuen Lesungsvorschläge im einzelnen muss auf die in
Vorbereitung befindliche Publikation verwiesen werden (vgl. Anm. 20). Im Rahmen
dieses Beitrages soll lediglich auf drei Punkte näher eingegangen werden, welche
überdies nur zum geringen Teil auf einer veränderten Textbasis beruhen. Ausgehend
von einem bereits aus der vorgestellten Transkription ersichtlichen Vorschlag zur
Ausfüllung der Lakunen am Textbeginn soll eine neue Interpretation der gesamten
Einleitung der Inschrift versucht werden. Diese betrifft zum einen die Datierungsformel, zum anderen die Formularstruktur in den ersten Zeilen der Inschrift. Ein
dritter Schwerpunkt liegt auf den zentralen Passagen in der Mitte des Textes, der
Kernaussage der Inschrift, welche für eine sichere Gattungsbestimmung derselben
von zentraler Bedeutung ist. Im Ergebnis wird sich, soviel sei hier schon vorweggenommen, eine ausgesprochen babylonische Prägung der Stele nicht nur ikonographisch, sondern auch am Text der Inschrift selbst begründen lassen. Dies bedeutet
freilich nicht, dass der Text der Stele nun wirklich Nabonid zuzuschreiben wäre. Es
bedeutet vielmehr, dass der kulturelle Einfluss Babyloniens auch über die Herrschaftszeit dieses Königs hinaus prägend in der Stadt Taymāʾ gewirkt haben dürfte.
3. Zur Frage der Datierung der ‚Kultstele‘
Der erste wesentliche Zugewinn betrifft also die Datierung der Inschrift in Zeile 1.
Zwar wurde der Text schon früher anhand paläographischer sowie historischer
Kriterien in die (frühe) Perserzeit datiert,23 doch beschränkte sich die Argumentation
dabei auf die in der Zeilenmitte erkennbare Jahreszahl, welche jedenfalls unseren
Nabonid definitiv ausschließen lässt. Doch auch wenn somit ein Achämenide als
Herrscherpersönlichkeit allgemein angenommen wird,24 ist eine entsprechende
Ausfüllung der Lakune von Zeile 1f. der Inschrift noch nirgends unternommen
worden. Dies ist umso erstaunlicher, als direkte Parallelen für eine solche
Datierungsformel durchaus existieren, man vergleiche nur die Einleitung der aramäischen Versionen der lydisch-aramäischen Bilingue KAI 260/1 sowie der aramäisch23
Siehe oben mit Anm. 14.
Dass es sich bei der fraglichen Person um einen Lokalherrscher, etwa einen der Könige
von Liḥyān, handeln könnte, ist angesichts der nachfolgend zu besprechenden Parallelen
wenig wahrscheinlich. Zwar können die Könige von Liḥyān inzwischen als Herrscher über
Taymāʾ zweifelsfrei nachgewiesen werden (vgl. oben Anm. 12), doch weist deren Titulatur
anstelle der Apposition mlkʾ der Achämeniden stets die genaue Spezifikation mlk lḥyn „König
von Liḥyān“ auf, für welche der vorliegende Text keinen Raum lässt.
24
226
Peter Stein
griechisch-lykischen Trilingue KAI 319/1f. aus Sardes bzw. Xanthos (Kleinasien)
aus dem 5. bzw. 4. Jh. v. Chr.:25
b-5 l-mrḥšwn šnt 10 ʾrtḥšsš mlkʾ b-sprd byrtʾ (KAI 260/1)
„Am 5. (Tag) des (Monats) Marḥešwān (im) Jahre 10 des Königs Artaxerxes
in der Festung Sardes.“
b-yrḥ sywn šnt ḥd ʾrtḥšsš mlkʾ b-ʾwrn byrtʾ (KAI 319/1f.)
„Im Monat Sīwān (im) Jahre eins des Königs Artaxerxes in der Festung
Awarna(=Xanthos).“
In der Tat fügen sich beide Formeln26 problemlos in die Lakune unseres Textes ein,
wobei angesichts des klar zu erkennenden y27 vor dem Nomen šnt28 mit Tišrī auch
der Monatsname des Datums sicher bestimmt werden kann. Am Zeilenende ist
folglich der Name des Königs einzusetzen. Von den Herrschern der Achämenidendynastie kommen nun lediglich drei in Betracht, deren Regierungsdauer die
genannte Zahl von (mindestens) 22 Jahren überschreitet: Dareios I. (522–486),
Artaxerxes I. (465–424) und Artaxerxes II. (405–359). Welcher der beiden Herrschernamen hier nun tatsächlich gestanden hat, bleibt vorerst ungeklärt. Sollte die
paläographische Einordnung der Inschrift in das ausgehende 5./beginnende 4. Jh.
verlässlich sein,29 käme am ehesten der letztgenannte König, mithin eine Datierung
des Textes um das Jahr 380 v. Chr., in Betracht.30
25
Im Falle von KAI 260 ist nicht klar zu entscheiden, welchem der drei persischen Könige
dieses Namens der Text zuzuordnen ist. KAI 319 stammt aus dem Jahre 337 v. Chr. (vgl.
zuletzt Kottsieper 2002, 233f.). – Die von den Herausgebern des CIS II/1 (1889) 111 und 114
noch in Unkenntnis dieser Parallelen vorgenommene Rekonstruktion von Zeile 1, welche der
Wahrheit bereits äußerst nahekommt ([byrḥ…]bšt 22 [lmlkʾ…]), hat bemerkenswerterweise in
der späteren Forschung keine weitergehende Berücksichtigung gefunden. Lediglich Gibson
1975, 150 vermutet explizit Tag und Monat am Beginn und den Namen des Königs am Ende
der Zeile, ohne jedoch konkrete Vorschläge für die in Frage kommenden Namen zu
unterbreiten.
26
Vor dem Monatsnamen könnte in unserem Text sowohl eine aus der ersten Formel
abzuleitende Zahlangabe als auch das in der zweiten Formel verwandte yrḥ „Monat“ stehen.
27
Die früheren Bearbeiter lesen demgegenüber sämtlich b und stellen das Zeichen als
Präposition zu dem nachfolgenden Nomen (b-št „im Jahre“).
28
Alle früheren Bearbeiter haben die völlig ungrammatische Form št der Erstpublikation
übernommen und damit ein Phantom aramäischer Morphologie produziert (vgl.
stellvertretend DNWSI 1171ff., wonach diese Stelle den einzigen(!) sicheren Beleg für eine
derartige Bildung des Nomens šnt darstellen soll). Der Zwischenraum zwischen š und t
erlaubt jedoch ohne weiteres die Einfügung des geforderten n, dessen Spuren sich mit etwas
gutem Willen auch auf dem Stein verifizieren lassen.
29
So Naveh 1970, 56f., im Grundsatz gefolgt von Degen 1974, 97 und Lemaire 1995, 67.
30
Grundsätzlich würde jede der beiden aramäischen Namensformen von Dareios (drywš)
und Artaxerxes (ʾrtḥšsš) die Lakune problemlos füllen. Ist der Name kürzer, wird die Zeile
nicht ganz vollgeschrieben (vgl. etwa die verhältnismäßig kurze Zeile 11 gegenüber der den
Schriftspiegel sprengenden anschließenden Zeile 12).
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
227
4. Die Struktur des einleitenden Inschriftenformulars
Wie die soeben zitierten Parallelstellen zeigen, weist die Datierungsformel keinerlei
syntaktische Bezüge zum Folgenden auf, sondern ist zusammen mit der
anschließenden Ortsbestimmung (hier: [b-tym]ʾ „[in Taym]āʾ“, Zeile 2)31 dem Text
der Inschrift vorangestellt. Der erste Satz des eigentlichen Textes setzt folglich mit
dem Gottesnamen in der Mitte der zweiten Zeile ein. Als dessen Subjekt kann die
zuerst genannte Gruppe von Gottheiten (Zeile 2f.), als Objekt der durch die
Präposition l- eingeleitete Gott Ṣalm von HGM (Zeile 3f.) bestimmt werden. Das
zugehörige Verbum kann aus Platzgründen nun nicht zwischen den genannten
Satzgliedern, sondern nur im Anschluss daran in Zeile 4 angesetzt werden. Dass
dafür jedoch nicht, wie von den meisten Bearbeitern 32 angenommen, die Form šm-h
in Frage kommt, ist aus morphologischen Gründen offensichtlich: Eine Verbform
„sie haben ihn eingesetzt“ sollte den Regeln aramäischer Orthographie zufolge šmwhy lauten.33 Hingegen bereitet eine nominale Auffassung der Form als Objekt
„sein(en) Name(n)“ sprachlich keinerlei Probleme. Das fehlende Verbum ist somit
in der voraufgehenden Lakune anzusetzen, wo zwischen dem indirekten 34 (l-ṣlm zy
hgm) und dem direkten Objekt (šm-h) noch Raum für exakt ein Wort verbleibt.
Die gesamte Struktur des Satzes erinnert damit stark an das Motiv der
„Namensnennung“ ([šumam] nabû/zakāru) im Sinne der Berufung einer Person
durch eine Gottheit, wie es an zentraler Stelle in akkadischen Königsinschriften aus
Mesopotamien begegnet.35 Doch damit nicht genug. Auch die anschließende
Zeitbestimmung b-ywmʾ znh „an diesem Tage“ entspricht wortwörtlich dem
akkadischen Ausdruck inūšu/inūmīšū „damals, zu dieser Zeit“, welcher in akkadischen Königsinschriften seit der altbabylonischen Zeit als Überleitung von der
historisch-theologischen Einleitung zum eigentlichen Inhalt des Textes gebraucht
wird.36 Prominentestes Beispiel hierfür ist sicherlich der Prolog des Kodex
Hammurapi (vgl. ferner die in Anm. 52 zitierte Kudurruinschrift); als zeitnaher
Beleg zu dem hier besprochenen Kontext sei überdies eine Bauinschrift des Königs
31
Die Rekonstruktion dieser Ortsbestimmung findet sich bereits in den früheren
Bearbeitungen des Textes.
32
Lediglich Calvet – Robin 1997, 262 übersetzen šm-h nominal als „son nom“, lassen sich
jedoch nicht über den weiteren syntaktischen Zusammenhang aus.
33
Vgl. DNWSI 1127 sowie Muraoka – Porten 2003, 144 zu entsprechenden Belegen. Auch
eine Auffassung der Form als Singular („er hat ihn eingesetzt“) ist angesichts mehrerer
genannter Subjekte problematisch.
34
Sofern šm-h als direktes Objekt dieses Verbums bestimmt wird, bleibt für l-ṣlm zy hgm in
Z. 3f. entweder die Annahme eines indirekten Objektes („für/bezüglich Ṣ.“) oder aber eines
vorangestellten, zu šm-h gehörigen Possessivausdrucks („von Ṣ., [nämlich] seinen Namen“;
zum Gebrauch des besitzanzeigenden l- im Reichsaramäischen vgl. Muraoka – Porten 2003,
215ff.).
35
So auch in Inschriften Nabonids, vgl. z.B. Schaudig 2001, No. 2.6/i12, 2.11/i15 und
2.24a/i4’.
36
In Inschriften Nabonids z.B. No. 2.1/i17, 2.3 a/1i33, 2.6/i36, 2.8a/i41 und 2.13/i46’ bei
Schaudig 2001. – In aramäischen Inschriften ist eine solche Wendung, soweit bislang erkennbar, demgegenüber nicht produktiv, was die Annahme einer Entlehnung umso wahrscheinlicher macht.
228
Peter Stein
Nabonid aus Kissik herausgegriffen, deren Einleitung von der gleichen Struktur
bestimmt wird:
inu Anum … i3 Enlil … i8 ana Marduk … i11 enlilūt i12 kiššat nīšī i13 išīmū-šum … i27
inūmīšu i28 Ḫammurapi … i45 Anum i46 u Enlil … i49 šum-ī ibbū i50 Ḫammurapi i51
rē’ûm … i53 … anāku … … v25 inūmīšu (KH/i1–v25)
„Als Anum … (und) Enlil … dem Marduk … die Enlil(herr)schaft über die
Gesamtheit der Menschen übertragen hatten …, damals haben (mich), Ḫammurapi …,
Anum und Enlil bei meinem Namen genannt. Ḫammurapi, der Hirte …, bin ich. … …
Damals (es folgen die Gesetzesparagraphen) “
Nabûna’id šar Bābili … i10 ša Marduk … i12 šum-šu kīniš i[zkuru] … anāku i36 inūšu
(Schaudig 2001, No. 2.6/i1–36)
„Nabonid, der König von Babylon …, dessen Namen Marduk … getreulich ge[nannt
hat] …, bin ich. Damals (es folgt der Baubericht) “
Für die gesamte Einleitung unserer Inschrift kann somit ein Formular nach
babylonischem Vorbild wahrscheinlich gemacht werden, welches die Berufung des
Gottes Ṣalm von HGM durch die übergeordnete Göttertrias zum Ausdruck bringt. In
der Lakune am Beginn von Zeile 4 dürfte also ein Verbum des Nennens, Rufens o.
dgl. anzusetzen sein, auch wenn die wenigen erhaltenen Zeichenspuren 37 eine
genauere Bestimmung desselben nicht zulassen.
5. Das Schlüsselwort für das Verständnis der Inschrift: zur Semantik der
Wurzel ṢDQ
Der dritte Punkt, auf den an dieser Stelle näher eingegangen werden soll, ist die
Verbform ṣdqw in Zeile 12, welcher m.E. eine ganz zentrale Rolle für das
Verständnis unseres Textes zukommt. Zunächst fällt auf, dass ein Derivat derselben
Wurzel auch in Zeile 16 in Gestalt des Nomens ṣdqtʾ erscheint, welches von allen
Bearbeitern einhellig im Sinne von „Geschenk, Gabe“ aufgefasst wird (vgl.
stellvertretend die oben in Abschnitt 2 zitierte Übersetzung der Inschrift), da der
weitere Kontext, die Aufzählung einer Reihe von Dattelpalmen (Zeile 19ff.), jeden
anderen Schluss unmöglich macht. Die Verbform ṣdqw in Zeile 12 wird demgegenüber mit der Grundbedeutung „gerecht sein“ der Wurzel im Nordwestsemitischen in
Zusammenhang gebracht und als eine Art Loyalitätsbekundung der Gottheiten dem
Priester gegenüber verstanden.38 Eine etymologische Verbindung beider Formen,
welche die verbale Aussage im Sinne des Nomens ṣdqtʾ „Gabe“ modifizierte, wurde
zwar bereits von den Herausgebern des CIS II/1 (1889) 112 vorgeschlagen 39 und
37
Spuren eines l sind auf dem Stein noch deutlich erkennbar, doch ist dessen Position im
Wurzelgerüst der Verbform nicht sicher. Von den bislang bekannten Wörtern mit einem
entsprechenden semantischen Horizont im Aramäischen (und Akkadischen) scheint keines zu
passen. Immerhin kann, wie weiter unten noch zu zeigen sein wird, auch der Einfluss frühnordarabischen Sprachgutes nicht ausgeschlossen werden.
38
So etwa Donner – Röllig 1964, 280 und Delsman 1988, 580 (vgl. das eingangs angeführte Zitat).
39
„Verbum ṣdq quod non solum ‘justitiæ, juris’ sed etiam ‘liberalitatis’ sensum includit,
donis juribusque referendum est quæ dii Teimenses sacerdoti Salmšezeb et posteritati ejus
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
229
namentlich von G.A. Cooke in seinem 1903 erschienenen „Text-Book of NorthSemitic Inscriptions“ hergestellt.40 Dieser Ansatz ist jedoch in der Folge, von
vereinzelten Ausnahmen abgesehen,41 nicht mehr aufgegriffen worden. Ein Grund
dafür ist vermutlich der Umstand, dass das Verbum ṣdq in einer Bedeutung
„schenken, (eine Gabe) gewähren“ im Aramäischen nicht produktiv ist, das Nomen
ṣdqtʾ in der genannten Bedeutung aber noch in einer weiteren aramäischen (genauer:
nabatäischen) Inschrift erscheint.42
Die Herkunft dieser Inschrift aus Madāʾin Ṣāliḥ im Nordwesten der Arabischen
Halbinsel, nur reichlich 100 km vom Fundort unserer Inschrift entfernt (vgl. Abb. 1),
lässt jedoch einen starken arabischen43 Einfluss vermuten, wie er in nabatäischen
Texten aus dieser Region überhaupt gang und gäbe ist. 44 Und in der Tat ist die
Wurzel ṢDQ mit der Bedeutung „(eine Gabe) gewähren, schenken“ nicht nur im
(klassischen) Arabischen produktiv,45 sondern auch epigraphisch auf der Arabischen
Halbinsel in vorislamischer Zeit nachweisbar. In zahllosen sabäischen 46 Widmungsinschriften begegnen Formeln wie
largiti sunt.“ In der Übersetzung steht für ṣdqw dann jedoch, weniger spezifisch, das Verbum
„sanxerunt“ (a.a.O. 114).
40
A.a.O. 197 mit ausdrücklichem Verweis auf arabisch ṣadaqa „alms“. Folgerichtig lautet
die Übersetzung der fraglichen Stelle „therefore the gods of Têma ma[de gra]nts to Ṣalmshezeb (…)“ (a.a.O. 196).
41
Koopmans 1962, II 163 („eine Gabe schenken“), vgl. auch Rosenthal 1950–1951, 425f.
Gibson (1975) 150f. verweist zwar ausdrücklich auf das Nomen ṣdqtʾ, übersetzt die Verbform
jedoch wenig spezifisch „have dealt generously“.
42
CIS II 224/8 (=H 34/8), vgl. DNWSI 964; Healey 1993, 223 übersetzt an dieser Stelle
„bequest“. Ansonsten scheint die Wurzel in dieser Bedeutung auch im Nabatäischen nicht
weiter belegt zu sein (vgl. aber die übernächste Anm.). In den aus der Judäischen Wüste
stammenden Papyri juristischen Inhalts ist dem Nomen ṣdq den Herausgebern zufolge eine
durchaus aramäische Bedeutung „entitlement“ zu unterlegen (Yadin – Greenfield – Yardeni –
Levine 2002, 220 zu P. Yadin 2/5; den Hinweis auf diesen Beleg verdanke ich Michael C.A.
Macdonald, Oxford).
43
Eine nähere Differenzierung in Frühnord- bzw. Altarabisch erübrigt sich an dieser Stelle.
Zur dialektalen Gliederung auf der Arabischen Halbinsel vgl. die ausführliche Analyse von
Macdonald 2000.
44
Solcher wird auch für ein weiteres, in den nabatäischen Inschriften aus besagtem Ort
ausgesprochen häufig vorkommendes Derivat derselben Wurzel, das Nomen ʾṣdq
„rechtmäßiger Erbe“, in Anspruch genommen, und zwar weniger aus semantischen als
vielmehr aus morphologischen Gründen (vgl. den entsprechenden Hinweis in DNWSI 98).
Diese teils weitreichenden Einflüsse insbesondere auf lexikalischem Gebiet führten
bekanntlich zu der Einschätzung, die Verfasser der nabatäischen Inschriften hätten sich des
Aramäischen lediglich als Schriftsprache bedient, im Alltag aber einen altarabischen Dialekt
gesprochen. Vgl. zu einer kritischen Beurteilung dieses Befundes zuletzt Macdonald 2003
50f.
45
Vgl. Lane 1863–1893, 1667f.: taṣaddaqa (auch: ṣaddaqa) ʿalay-hi „He gave him (…)
what is termed ṣadaqa“; ṣadaqa „an alms; a gift to the poor“; ṣadāq „a dowry; nuptial gift; or
gift that is given to, or for, a bride“.
46
Ähnliche Formulierungen finden sich auch im Qatabanischen, z.B. w-ʿm l-yz11ʾ ṣdq-sn bkl mngw byktrbwn ʿ12m-n tḥrg-s AM 757/10ff.=NAM 511/10ff. „Und ʿAmm möge fortfahren,
ihnen (seine Gunst) zu gewähren in allen Angelegenheiten, welche sie von seiner Autorität
230
Peter Stein
w-l-wzʾ ʾlmqhw 6 ṣdq-hmw w-hwfyn-hmw b-kl ʾml7ʾ ystmlʾnn b-ʿm-hw (J 753C/5ff.)
„und (sie haben gewidmet) dafür, dass ʾAlmaqahū ihnen auch weiterhin (Gunst) und
Erfüllung gewähre in allen Orakeln, welche sie von ihm erbitten werden“,
wobei das Verbum ṣdq häufig, wie im vorliegenden Beispiel, in synonymer
Parallelität zu hwfy „erfüllen (wörtlich: wohlsein lassen)“, seltener auch zu ḫmr
„schenken, gewähren“,47 steht. Könnte dem Verbum in diesen Fällen wohl noch eine
Bedeutung „Recht (i. S. v. Gunst) erweisen“ unterlegt werden, ist dies in juristischen
Dokumenten jedenfalls nicht ohne weiteres möglich. Dort wird ṣdq in einem
Atemzug mit anderen Verba des Übergebens, Bezahlens u. dgl. genannt, z.B.
w-hmẓʾ w-ṣdq ʾbkrb … 2 … l-ʾly st ʾqyn ṣrwḥ ʾ3[r]bʿ mʾn blṭm … … w-hmṯl ḏn mṣdqn
bn mṣ15dq b-hw tʿlm ḏ-ḥbb w-… (Gl 1533/1–15, ähnlich Gl 1572)
„ʾAbūkarib … hat den Angehörigen der st der Verwalter von Ṣirwāḥ vierhundert blṭt(Münzen) … bezahlt und beglichen … … Dieses Dokument wurde kopiert von dem
Dokument, welches (die Sippe) Ḏū Ḥubāb und … unterzeichnet haben.“
sbʿ ʿšr-hw blṭm ḏ-rḍym ḏ-whb w-sbʾn w-ṣdq w-wfyn wh?b?ṯ?w?[n? … ] … … 4 … wkyn ḏn mṣdqn b-wrḫ … (Mon.script.sab. 577/1–4, unpubl.)
„Seine siebzehn vollwertigen blṭt(-Münzen), welche Wahbṯaw[ān(?) … dem …]
übergeben, bezahlt, beglichen und erfüllt hat … … Diese Beurkundung fand statt im
Monat … “
Wie diese beiden Beispiele zeigen, dient überdies ein nominales Derivat mṣdq
derselben Wurzel zur Bezeichnung des jeweiligen Vorganges bzw. der zugehörigen
Urkunde (Gl 1533/14 und Mon.script.sab. 577/4). Das in diesem Kontext auf einen
Grundstamm48 zurückzuführende Verbum ṣdq hat im Sabäischen folglich die
Bedeutung „(eine Gunst) gewähren“ bzw. „(eine Bitte bzw. Forderung) erfüllen“.49
erbitten werden“ (ähnlich J 2357/3=NAM 1646/3; vgl. Ricks 1989, 133). In minäischen und
ḥaḍramitischen Inschriften sind entsprechende Kontexte bislang nicht belegt, und auch die
frühnordarabischen Inschriften sind diesbezüglich nicht aussagekräftig. Nach freundlicher
Auskunft von Michael C.A. Macdonald ist das Vorkommen der Wurzel ṢDQ im Frühnordarabischen weitgehend auf das ebenfalls gut klassisch arabische Bedeutungsfeld „Wahrheit,
Aufrichtigkeit“, vielleicht auch „Freund“, im Rahmen stereotyper Floskeln beschränkt. Es ist
allerdings zu berücksichtigen, dass die kurzen, weitgehend zum Zeitvertreib verfassten frühnordarabischen Graffiti keinen Rahmen für juristische Dokumente bilden. Für den Bedeutungshorizont „schenken, gewähren“ besagter Wurzel in einem juristisch relevanten Sinne ist
das Formular dieser Inschriften schlechterdings nicht ausgelegt.
47
So in al-Miʿsāl 6/1f. (k-ḫ2mrt-hw w-ṣdqt-hw kl ʾmlʾm „weil sie (sc. die Göttin Šamsum)
ihm jegliche Erfüllungen geschenkt und gewährt hat“) und wohl auch R 3992/16f., vgl. ferner
BR-M. Bayḥān 5/3f.11f.
48
Hierauf deutet klar der unerweiterte Infinitiv in den aufgeführten Beispielen, welcher in
nach-altsabäischer Zeit als sicherer Indikator für den Grundstamm 0 1 (gegenüber einem
abgeleiteten Stamm 02 mit der Form *ṣdqn, vgl. die Infinitive sbʾn und wfyn im obigen
Beispiel) angesehen werden kann (siehe Stein 2003, 155f. und 198f.).
49
Daraus soll nun keineswegs ein Widerspruch zu der (auch im Arabischen nicht
unbekannten) Grundbedeutung „gerecht sein“ der Wurzel im Nordwestsemitischen konstruiert werden. Dass die Bedeutung „(eine Gunst) gewähren“ bzw. „(eine finanzielle Verpflichtung) erfüllen“ semantisch mit „gerecht sein“ in enger Beziehung steht (etwa in dem Sinne
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
231
Angesichts der vorgestellten Belegsituation besteht keinerlei Grund, dem Nomen
ṣdqtʾ in Zeile 16 unserer Inschrift einen semantischen Horizont des Gebens,
Schenkens zuzuweisen, dem wenige Zeilen zuvor verzeichneten Verbum derselben
Wurzel aber nicht. Handelt es sich bei der Angabe in Zeile 16ff. um die
Beschreibung einer materiellen Gabe, sollte gleiches, in Paronomasie, auch mit der
Verbform in Zeile 12 ausgedrückt sein. Dies wird im übrigen nicht nur durch den
lexikalischen Befund, sondern auch durch die syntaktische Struktur gestützt:
Während die Einführung des determinierten(!) zʾ ṣdqtʾ in Zeile 16 nach der
herkömmlichen Interpretation reichlich unvermittelt erscheint, ist mit der hier
bevorzugten Deutung der entsprechende Bezugspunkt in Zeile 12 gegeben: Zunächst
wird die formale Feststellung des Übergabeaktes getroffen, die Details werden erst
im Anschluss ausgeführt. Als Objekt der Verbalhandlung von Zeile 12 können somit
ohne weiteres die in Zeile 19ff. unter dem Nomen ṣdqtʾ aufgelisteten Dattelpalmen
ausgemacht werden. M.a.W., mit dem Kernsatz der Inschrift in Zeile 12 wird nichts
anderes als die Übergabe ebendieser Dattelpalmen von den genannten Gottheiten an
den Priester Ṣalmušēzib zum Ausdruck gebracht. Da eine entsprechende Bedeutung
„geben“ der Wurzel ṢDQ im Aramäischen nicht nachgewiesen werden kann, ist der
semantische Horizont des geschilderten Vorganges auf arabischen Einfluss
zurückzuführen.50 Dass derartiger Einfluss in Taymāʾ grundsätzlich zu erwarten
steht, wird durch die zahlreichen frühnordarabischen Inschriften und Graffiti aus der
Stadt und ihrer Umgebung belegt, welche sich zumindest teilweise in die für uns
interessante historische Epoche datieren lassen (vgl. die drei eingangs zitierten
taymanischen Inschriften).
6. Die Kernaussage des Textes: Gnadenerweis oder Rechtsurkunde?
Der veränderte semantische Horizont des Schlüsselwortes in Zeile 12 wirkt sich
zwangsläufig auf den Charakter der gesamten Inschrift aus. Im Mittelpunkt des
Textes steht nun nicht mehr die Einsetzung eines neuen Kultes in Gestalt einer
göttlichen Segnung des für diesen verantwortlichen Priesters, sondern die Beurkundung einer eigentumsrechtlichen Angelegenheit. Die zentrale Aussage der
Inschrift der sogenannten ‚Kultstele‘ besteht somit in dem zunächst ganz profanen
„(durch die Gnade der Gottheit bzw. die Bezahlung einer Geldschuld) gerechtfertigt
werden“), steht sicherlich außer Zweifel. Doch nicht der semantische Horizont an sich ist
ausschlaggebend für die herausgearbeitete sprachgeschichtliche Differenzierung, sondern
vielmehr der konkrete Gebrauch der Formen in einem spezifischen (hier juristischen)
Kontext.
50
Den umgekehrten Weg geht Rosenthal 1950–1951 im Rahmen der wohl ausführlichsten
Behandlung des Problems, wonach der Bedeutungshorizont „(Almosen) geben“ der Wurzel
ṢDQ im Arabischen erst durch kulturellen Einfluss über das (jüdische) Aramäische auf die
Arabische Halbinsel gelangt sei (a.a.O. 429f.). Der einer solchen Interpretation klar
widersprechende sabäische Befund wird angesichts der seinerzeit noch unzureichenden
Aufarbeitung des Altsüdarabischen dabei freilich ausdrücklich ausgeklammert (a.a.O. 414–
419). Im Sabäischen ist die Wurzel ṢDQ bereits seit ältester Zeit produktiv, die frühesten
sicheren Belege für den oben besprochenen Kontext stammen ihrer Paläographie zufolge noch
klar aus vorchristlicher Zeit (3.–2. Jh. v. Chr.): Gl 1533 und Gl 1572 (siehe oben) sowie C
376 (mṣdq in Z. 16f.).
232
Peter Stein
juristischen Akt einer Übertragung des Nutzungsrechtes landwirtschaftlicher
Nutzflächen von einer Institution (der taymanischen Göttertrias Ṣalm von Maḥram,
ŠNGLʾ und ʾAšīmāʾ) an eine andere (nämlich den Tempel der untergeordneten
Gottheit Ṣalm von HGM). Einen religiösen Anstrich erhält dieser Akt erst sekundär,
und zwar vornehmlich durch die Beteiligung kultischer Einrichtungen an besagtem
juristischen Vorgang. Die oben besprochene historisch-theologische Einleitung nach
mesopotamischem Vorbild wie auch die sich an den Haupttext anschließende
Fluchformel geben der Inschrift das besondere Gepräge, welches sie aus der Masse
vergleichbarer juristischer Dokumente abhebt.51 Nicht zuletzt wird dieser besondere
Charakter des Textes durch die äußere Form der Stele betont, welche neben der
sorgfältigen Schriftfeldgestaltung auch die bildliche Darstellung des Priesters und
seiner Gottheit auf der linken Seitenfläche umfasst. Überdies ist nicht auszuschließen, dass in dem (vermeintlich) leeren Bereich oberhalb von Zeile 1 der
Inschrift einstmals weitere bildliche Darstellungen, etwa göttliche Symbole, eingraviert gewesen sind.
Nehmen wir die vorgestellten Indizien, die strukturellen Anlehnungen an
babylonisches Inschriftenformular, den Urkundencharakter des Textes sowie die
äußere Gestaltung zusammen, rückt die Inschrift aus Taymāʾ in eine bemerkenswerte Nähe zu den mittel- und neubabylonischen Landschenkungsurkunden, den
sogenannten Kudurru. Auch diese haben einen juristischen Akt der Übereignung
von Grundstücken zum Inhalt, welcher zwar eher selten mit einer historischtheologischen Einleitung beginnt,52 wohl aber durch teils ausladende Fluchformeln
51
Unter den zahlreichen Urkunden aus dem vorislamischen Südarabien sind jedenfalls
keine bekannt, welche die Rechte der Beteiligten derart durch Fluchformeln absicherten.
Entsprechende Verwünschungen bleiben insbesondere auf Grabmäler beschränkt, welche auf
diese Weise vor Beschädigung oder Beseitigung geschützt werden sollen (vgl. die
Zusammenstellung der Belege bei Maraqten 1998, 191–195). Die in Südarabien häufig
anzutreffenden Grenzsteine (wṯn) enthalten (entgegen der Aussage von Maraqten 1998, 195)
keine die Götterwelt bemühenden Flüche, sondern allenfalls weltliche Strafbestimmungen,
vgl. die a.a.O. zitierte Bestimmung aus R 4088A/2–6: w-mn ʿbr 2 ybʾ-hw w-l yʾ4ḫḏ w-hm ʾl
t5ʾḫḏ f-ḥlt nf6s-hw l-ḏ-yhrgn-hw „Wer eine Übertretung begeht, indem er sie (sc. die mit dem
vorliegenden Stein markierte Grenze) überschreitet, der soll ergriffen werden. Und wenn er
nicht ergriffen wird, so ist seine Seele frei für (jeden), der ihn tötet“.
52
Auch wenn die Mehrzahl der babylonischen Kudurruinschriften ohne eine solche
Einleitung auskommt, ist sie in diesem Textgenre keineswegs unbekannt. Geradezu ein
Paradebeispiel für die oben herausgearbeitete Formularstruktur bildet die Einleitung des
bekannten Kudurru aus dem siebten Regierungsjahr Mardukapla’iddinas II., welcher unter der
Nummer VA 2663 im Vorderasiatischen Museum in Berlin aufbewahrt wird (VS 1,
37=Steinmetzer No. 72). Die Einleitung dieser im Jahre 715 v. Chr. (und damit nur eineinhalb
Jahrhunderte vor Nabonid) verfassten Inschrift lässt sich wie folgt strukturieren (vgl. oben
Abschnitt 4 mit Anm. 35f.): i1 inu Marduk … i25 Mardukapla’iddina i26 šar Bābili … i29 ḫadîš
ippalsu-šu-ma … i43 inūšu Mardukapla’iddina … ii52 ša … ii54 … ana rēʾût ii55 ṣalmāt qaqqadi
šum-šu kīniš iii1 imbû šar ilānī … iii35 … ina ūmēšu-ma „Als Marduk … Mardukapla’iddina,
den König von Babylon …, freudig angeblickt hat …, damals: Mardukapla’iddina …, dessen
Namen zum Hirtenamt über die ‚Schwarzhäuptigen‘ der König der Götter getreulich genannt
hat …, damals (es folgt die juristische Bestimmung)“. An weiteren Belegen vgl. Steinmetzer
No. 73, 75 und 79. Auch BBS X und XXXV weisen jeweils am (beschädigten) Beginn eine
entsprechende Einleitung auf, ebenso der von King 1912, 29–36 als „Stele in the form of a
Kudurru“ veröffentlichte Stein BBS VI, welcher im Anschluss an eine ausführliche
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
233
abgesichert wird. Zudem sind diese Urkunden auf repräsentativen, reich mit
Bildschmuck dekorierten Steinmalen dupliziert (vgl. Abb. 6), während sich das
eigentliche Originaldokument, versehen mit den Siegeln der Beteiligten und Zeugen,
an sicherer Stelle im Archiv verwahrt befindet.53 Mit den von Franz Steinmetzer
1922, 250f. „Urkunden betreffend Tempelbezüge (Bestallungsurkunden)“ genannten
Kudurruinschriften finden sich zudem auch direkte inhaltliche Parallelen zu unserem
Text: die Übereignung landwirtschaftlicher Nutzflächen zum Zwecke der Versorgung von Tempeln. Fassen wir den Begriff „Kudurru“ im Sinne dieser spezifischen
Urkundengattung auf, darf die im Titel unseres Beitrages aufgeworfene Frage mit
einem vorsichtigen „ja“ beantwortet werden.
7. Fazit: ein Alternativvorschlag zur Interpretation der sogenannten ‚Kultstele‘
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass wir es bei der sogenannten ‚Kultstele
von Taymāʾ‘ mitnichten mit der „Gründungsurkunde eines neuen Kultes“ zu tun
haben, sondern vielmehr mit einer juristischen Urkunde, welche die Übertragung
von Landnutzungsrechten dokumentiert:54 Die herrschende Göttertrias der Stadt
Taymāʾ überträgt dem Tempel einer untergeordneten Gottheit das dauerhafte
Nutzungsrecht an einer bestimmten Anzahl Dattelpalmen zur Versorgung der an
diesem Tempel ihren Dienst verrichtenden Priesterfamilie. 55 Für das dieser Urkunde
zugrundeliegende Formular können babylonisch-akkadische Vorbilder geltend
gemacht werden, während von lexikalischer Seite auch (frühnord)arabischer
Einfluss zu verzeichnen ist. Auch wenn die Stele, wie schon eingangs betont,
eindeutig aus der Perserzeit datiert, steht sie inhaltlich wie auch in ihrem äußeren
Erscheinungsbild noch deutlich in babylonischer Tradition. Diese vermutlich durch
Nabonid in Taymāʾ eingeführte Tradition war somit keineswegs ein kurzes, an die
historische Einleitung (i1–43) die Gewährung großzügiger (u.a. steuerlicher) Freiheiten an
eine Region (Bīt Karziabku) durch Nebukadnezar I. dokumentiert.
53
Gleiches ist mit Sicherheit für die Taymāʾ-Stele zu veranschlagen, wobei die Frage zu
klären bliebe, auf welcher Art Beschreibstoff die Originalurkunde in diesem Falle gestanden
hat. Der mesopotamische (Tontafeln) und inzwischen auch der altsüdarabische Befund (Holzstäbchen) legen nahe, dass es sich dabei um das vor Ort gebräuchliche, alltägliche Schreibmaterial gehandelt hat, wobei vor dem Hintergrund der benachbarten aramäischen Schriftkulturen am ehesten an eine Lederrolle gedacht werden kann.
54
Dass dieser Übereignung die Etablierung einer neuen Kultstätte vorausgegangen, die
Beurkundung mithin als direkte Folge einer „Kultgründung“ anzusehen sein mag, steht
freilich auf einem anderen Blatt.
55
Dass Priester und Gottheit dabei nicht differenziert werden, mag damit zusammenhängen, dass die Donation ausdrücklich als unbefristet auf die Nachkommen des derzeitigen
Priesters ausgeweitet wird, womit das offenbar vererbte Priesteramt dieser Familie und der
Dienst am Tempel der Gottheit zu einer Einheit verschmelzen. – Die Anzahl der übertragenen
Dattelpalmen erscheint nur auf den ersten Blick als für diesen Zweck zu gering. Auch wenn
sich die Produktivität eines Palmbaumes in der Antike eher im unteren Bereich der für heutige
Plantagen gültigen Spanne von 20 bis 80 kg Früchten pro Baum bewegt haben wird (vgl.
Rehm – Espig 1996, 190 sowie Volk 2003–2005, 292), darf aus 20–25 Palmbäumen ein
Jahresertrag von wenigstens 500, vielleicht gar von 1000 kg erwartet werden, welcher einen
erheblichen Beitrag zur Ernährung einer einzelnen Familie geleistet haben dürfte.
234
Peter Stein
Person des Königs gebundenes Intermezzo, sondern wirkte auch nach dem
Untergang des Neubabylonischen Reiches unter den ihre Macht ebenfalls bis nach
Taymāʾ ausdehnenden Achämenidenherrschern fort.56
Der auf einer teilweisen Neulesung und -interpretation basierende aramäische
Text der großen Stele kann anhand des vorgestellten Befundes nun wie folgt
übersetzt werden:
CIS II 113 = KAI 228
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Am [..ten (Tag) des (oder: Im Monat) Tišr]ī (im) Jahre 22(?) [des
Artaxerxes (oder: Dareios),]
[des Kö]ni[gs, in Taym]āʾ. Ṣalm von [Maḥram, ŠNGLʾ]
und [ʾA]šīmā, die Götter von Taymāʾ, [haben] für [Ṣa]lm von
[H]G[M] seinen Namen ge[nannt(?)]. An diesem Tage …
[…]
[…]
[…]
[…]
[ … ] Deshalb(?) … diese [Ste]le(?),
[ … Ṣal]mušēzib, der Sohn des Petosiris,
im Hause des Ṣalm von HGM. Deshalb haben die Götter
von Taymāʾ Ṣalmušēzib, dem Sohn des Petosiris,
sowie seinen Nachkommen im Hause des Ṣalm von HGM (die
nachfolgende Gabe) gewährt. Und jedermann,
der diese Stele zerstört – die Götter von Taymāʾ
mögen ihn, seine Nachkommen und seinen Namen ausrotten aus dem
Angesicht von
Taymāʾ. Und siehe, dies ist die Gabe, welche
Ṣalm von Maḥram, ŠNGLʾ und ʾAšīmāʾ,
die Götter von Taymāʾ, dem Ṣalm von HGM […] ge[geben haben]:
von dem (gewöhnlichen) Land (an) Dattelpalmen: 18(?), und von dem Land
des Königs (an) Dattelpalmen: 6, alle Dattelpalmen (zusammen):
21(!), Jahr für Jahr. Weder Götter noch Mensch(en)
soll(en) Ṣalmušēzib, den Sohn des Petosiris,
aus diesem Hause entfernen sowie seine [Nachkom]men und seinen Namen
(als) die Priester 〈in〉(?) diesem Hause auf e[wig].
Es sollte daher kein Grund bestehen, sämtliche ‚babylonischen‘ Elemente aus Taymāʾ
stammender Artefakte zwangsläufig in direkte Beziehung zu Nabonid zu bringen. Für die
‚Kultstele‘ jedenfalls kann eine vor-achämenidische Entstehungszeit mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Das oben in Anm. 5 zitierte Argument, die Inschrift könnte späteren
Datums als der Bildschmuck der Stele sein, verfängt angesichts der dem unteren Bildregister
beigefügten Namensaufschrift nicht: Deren Text (CIS II 113 B: ṣlmšzb 2 kmrʾ „Ṣalmušēzib,
der Priester“) steht als Bezeichnung der abgebildeten Person in untrennbarem Zusammenhang
mit dem Haupttext der Stele.
56
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
235
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Abbildungen
Abb. 1:
Abb. 2:
Abb. 3:
Karte der Arabischen Halbinsel mit den wichtigsten Handelsrouten in
vorislamischer Zeit.
Stele des Königs Nabonid aus Taymāʾ (TA 488, Foto: DAI).
Taymāʾ-Stele (Louvre AO 1505, Foto: DAI Orient-Abteilung, Mirco
Cusin).
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
Abb. 4:
Abb. 5:
Abb. 6:
239
Taymāʾ-Stele (Louvre AO 1505, Faksimile: P. Stein).
Taymāʾ-Stele: bildliche Darstellungen auf der linken Seitenfläche
(Louvre AO 1505, Foto: DAI Orient-Abteilung, Mirco Cusin).
Beispiel eines neubabylonischen Kudurru (BBS 9, aus: King 1912, Tf.
LXVII).
240
Peter Stein
Abb. 1
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
Abb. 2
241
242
Peter Stein
Abb. 3
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
Abb. 4
243
244
Peter Stein
Abb. 5
Ein aramäischer Kudurru aus Taymāʾ?
Abb. 6
245