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SKLAVEREI · KNECHTSCHAFT · ZWANGSARBEIT Band 21 Andrea Binsfeld / Marcello Ghetta (Hrsg.) Sklaverei und Identitäten Von der Antike bis zur Gegenwart OLMS SKLAVEREI · KNECHTSCHAFT · ZWANGSARBEIT Untersuchungen zur Sozial-, Rechts- und Kulturgeschichte Herausgegeben von Elisabeth Herrmann-Otto Band 21 Sklaverei und Identitäten Von der Antike bis zur Gegenwart Herausgegeben von Andrea Binsfeld und Marcello Ghetta Georg Olms Verlag +LOGHVKHLPÂ=ULFKÂ1HZ<RUN 2021 Sklaverei und Identitäten Von der Antike bis zur Gegenwart Herausgegeben von Andrea Binsfeld und Marcello Ghetta Georg Olms Verlag +LOGHVKHLPÂ=ULFKÂ1HZ<RUN 2021 Gedruckt mit freundlicher Unterstützung der Universität Luxemburg. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, hEHUVHW]XQJHQ0LNURYHU¿OPXQJHQXQGGLH(LQVSHLFKHUXQJ und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation LQGHU'HXWVFKHQ1DWLRQDOELEOLRJUD¿HGHWDLOOLHUWHELEOLRJUD¿VFKH'DWHQ sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. © Georg Olms Verlag AG, Hildesheim 2021 www.olms.de Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany *HGUXFNWDXIVlXUHIUHLHPXQGDOWHUXQJVEHVWlQGLJHP3DSLHU Umschlagentwurf: Inga Günther, Hildesheim Herstellung: Hubert & Co, 37079 Göttingen ISBN 978-3-487-16051-1 ISSN 1860-9317 ,QKDOWVYHU]HLFKQLV Vorwort ..................................................................................................... VII ANDREA BINSFELD Einleitung ..................................................................................................... 1 BASSIR AMIRI L’esclave et la religion à Rome: pour une différenciation positive ............. 9 ANDREA BINSFELD Lebens‚wirklichkeiten‘ von Sklaven – Überlegungen zum Verhältnis von Gender, Macht und Status ................. 29 MARCELLO GHETTA Identität und die Macht der Bilder: Zur Ikonographie der Sklaven in der griechischen und römischen Kunst ................................................. 45 ELISABETH HERRMANN-OTTO „Jeder kann Sklave werden.“ Sklaverei als Bedrohung und Chance im antiken Rom............................. 75 ANJA WIEBER “I, Spartacus” – Sklaverei und Identität im Antikfilm ........................... 113 UNDINE OTT Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa .................................................................... 141 STEPHAN CONERMANN Handlungsoptionen von Sklavensöhnen im sogenannten „Mamlukensultanat“ (1250-1517): Heeresdienst.................................... 173 FRANK HOFMANN Freiheit und Unfreiheit in der Sklaverei – Eine philosophische Analyse .................................................................. 203 WILHELM AMANN „Der Wahnsinn der Freiheit.“ Der Sklavenaufstand auf Haiti in Kleists Erzählung Ä'LH9HUOREXQJLQ6W'RPLQJR³ .......................... 215 VI Inhaltsverzeichnis CHARLOTTE VEIT, BIRTE NIENABER Sklaverei war gestern? Menschenhandel im Europa des 21. Jahrhunderts .................................. 233 JEAN-PAUL LEHNERS Postskriptum: Notizen zu menschenrechtlichen Aspekten der Sklaverei ...................... 255 ANHANG Abkürzungsverzeichnis ........................................................................... 269 Personen- und Sachregister ..................................................................... 270 Die Autorinnen und Autoren .................................................................. 272 Bildnachweis........................................................................................... 275 Tafeln ...................................................................................................... 279 9RUZRUW Die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes gehen zum großen Teil auf eine Ringvorlesung zurück, die an der Universität Luxemburg im Rahmen des Bachelor en Cultures Européennes im Sommersemester 2016 stattfand. Organisiert wurde die Vorlesungsreihe durch das von der Universität Luxemburg geförderte Projekt zum Thema ‘Slavery in the socio-economic context of the Roman provinces of Germania Inferior and Germania Superior, and the neighbouring areas’. Der Universität sei daher an dieser Stelle nochmals herzlich für die großzügige Unterstützung und die Finanzierung einer Post-Doc-Stelle sowie der vorliegenden Publikation gedankt. Warum haben wir uns für dieses Thema und das Format einer Ringvorlesung entschieden? Über viele Jahre hinweg arbeiteten an der Universität Luxemburg Wissenschaftler/-innen aus unterschiedlichen Fachgebieten unter dem Dach der ForschungseinheitIPSE (Identités Politiques Sociétés Espaces) gemeinsam über gesellschaftsrelevante Fragen. Ein Schwerpunkt lag auf der Untersuchung von Konstruktionsprozessen sozio-kultureller Identitäten. IPSE bot daher den idealen Forschungskontext, um das Zusammenspiel von Sklaverei und Identität zu untersuchen. Im Einklang mit der interdisziplinären Ausrichtung des Forschungsverbundes war uns zudem ein disziplinen-, epochen- und raumübergreifender Blick auf das Thema wichtig, um eine vergleichende Betrachtung zu ermöglichen und neue Perspektiven aufzuzeigen. Da auch der Bachelor en Cultures Européennes einen Schwerpunkt der Ausbildung auf eine interdisziplinäre Herangehensweise zur Beantwortung von kulturwissenschaftlichen Fragen legt, bot er die ideale Plattform, um mit Studierenden aus unterschiedlichen Fächern die Problematik von Sklaverei, Abhängigkeit und Identität zu diskutieren. Wir möchten allen Kolleginnen und Kollegen, die an dieser Ringvorlesung teilgenommen haben, nochmals herzlich danken, auch für ihre Geduld bei der Verzögerung der Publikation. Da wir nicht alle Themenbereiche durch Vorlesungen abdecken konnten, sind wir Bassir Amiri und Elisabeth Herrmann-Otto sehr dankbar, dass sie ergänzende Artikel geliefert haben. Unser herzlicher Dank geht zudem an Elisabeth Herrmann-Otto, da sie den Band in die Reihe „Sklaverei – Knechtschaft – Zwangsarbeit“ als Herausgeberin aufgenommen hat. Andrea Binsfeld und Marcello Ghetta Luxemburg und Trier, Mai 2021 Einleitung ANDREA BINSFELD “What I came up with is that the fundamental feature of being a slave is that slaves are socially dead – both metaphorically and literally. They have no recognized legal existence in the society. They do not belong to the community, because they belong only to the master, and exist only through the master. … This doesn’t mean slaves don’t have communities of their own – they did have a slave life, a slave village. But in the eyes of non-slaves they do not belong, they are non-citizens.”1 “They do not belong”– dieser Satz fasst die zentrale Idee zusammen, die hinter Orlando Pattersons berühmtem Dictum von der Sklaverei als sozialem Tod steht.2 Was bedeutet es aber, nirgendwo dazuzugehören? Was bedeutet es, wenn die wichtigsten Bausteine einer Identität (Beruf, Familie etc.) nicht frei gewählt werden können, sondern von der Gunst des Herrn abhängen? Wie wirkt sich diese negative Charakterisierung auf das Selbstbild und das Selbstverständnis von Sklaven aus und welche Auswirkungen haben Missachtung und Misshandlung auf Selbstachtung, Selbstschätzung sowie Selbstvertrauen der Sklaven? Wechselt man die Perspektive, so könnte man auch fragen: Welche soziale und kulturelle Identität wird Sklaven von der Gesellschaft, in der sie leben, zugeschrieben? Wird die Identität der Sklaven nicht durch die Zugehörigkeit, sondern gerade durch die Nicht-Zugehörigkeit, die totale Abgrenzung, bestimmt? Mit anderen Worten: Schließen sich Sklaverei und Identität nicht gegenseitig aus? Welche Handlungsspielräume haben Sklaven, die ihnen die Ausbildung einer Identität ermöglichen? Mit diesen Fragen hat sich eine Ringvorlesung zum Thema „Sklaverei und Identitäten“ an der Université du Luxembourg beschäftigt, die das Verhältnis von Sklaverei und Identität zu verschiedenen Zeiten, aus der Perspektive unterschiedlicher Disziplinen sowie in unterschiedlichen kulturellen Kontexten behandelt hat. Diese Ringvorlesung fand im Rahmen eines Projektes zum Thema „Slavery in the socio-economic context of the Roman provinces of 1 Orlando Patterson, Harvard Magazine, November-December 2014: https://harvardmagazine.com/2014/11/the-caribbean-zola (Stand: 23. 04. 2021). 2 PATTERSON (1982). Eine kritische Auseinandersetzung mit Orlando Patterson’s griffiger Formel vom “social death” und ihrer Rezeption findet sich bei BROWN (2009) 1231-1249. Zur Definition der Sklaverei vgl. FLAIG (2017) 2738-2741. Zur Frage von Definition der Sklaverei und Identitäten von Sklaven vgl. auch den Audio Podcast von Kostas VLASSOPOULOS in der Joseph C. Miller Memorial Lecture Series des Bonn Center for Dependency and Slavery Studies: https://youtu.be/FuBOE-9TZVQ (Stand: 23. 04. 2021). 2 Andrea Binsfeld Germania Inferior and Germania Superior, and the neighbouring areas“ statt, das von der Université du Luxembourg drei Jahre lang gefördert wurde. Angesichts der Allgegenwart, Abundanz und zum Teil auch Beliebigkeit des Begriffs Identität ist zunächst zu klären, von welcher Definition von „Identität“ in diesem Band ausgegangen wird. Ich werde im Folgenden kurz auf die gängigsten Definitionen und Diskussionen eingehen: Grundsätzlich wird die Selbstidentität/personale Identität von der sozialen/kollektiven Identität unterschieden. Die personale Identität bezeichnet das „Bewusstsein eines Menschen von seiner eigenen Kontinuität über die Zeit hinweg und die Vorstellung einer gewissen Kohärenz seiner Person“.3 „Mit ‚sozialer‘ oder ‚kollektiver‘ Identität hingegen werden ‚Identifizierungen‘ von Menschen untereinander benannt, also eine Vorstellung von Gleichheit oder Gleichartigkeit mit anderen.“4 Identität umfasst jedoch nicht nur den Aspekt der Identifizierung mit Anderen, sondern auch die Abgrenzung von Anderen. Die Identitätsbildung vollzieht sich zudem nicht nur durch eigene Identifikationen, sondern auch durch Identitätszuschreibungen.5 Damit verbunden sind immer Fragen der Anerkennung, so dass fortgesetzte Erfahrungen von Missachtung beschädigte Identitäten zur Folge haben können. Diese Fragen stellen sich umso drängender, wenn man davon ausgeht, dass Selbstvertrauen, Selbstachtung und Selbstschätzung konstitutiv für die Identität sind, die durch physische Gewalt, Entrechtung, soziale Ausgrenzung, Abwertung der Lebensweise – alles typische Sklavenerfahrungen – beschädigt werden kann.6 Der kurze Exkurs macht bereits deutlich, wie stark die Ausbildung und Zuschreibung von Identitäten durch Erfahrungen der Abhängigkeit und Rechtlosigkeit geprägt sind. In dem Zusammenspiel von Abhängigkeit und Identität spielt als dritter Faktor der Aspekt der Macht eine wichtige Rolle, sind doch sowohl Identität als auch Sklaverei das Ergebnis von Machtausübung. Doch kommen wir wieder auf die Problematik des Begriffs Identität zurück und auf die Frage nach seiner Brauchbarkeit als analytische Kategorie. Brubaker und Cooper fassen dies treffend zusammen: “‘Identity’, we argue, tends to mean too much (when understood in a strong sense), too little (when understood in a weak sense), or nothing at all (because of its sheer ambiguity).”7 Die beiden Autoren weisen besonders auf die Schwächen eines essentialistischen Identitätsverständnisses hin, welches davon ausgeht, dass die Identität quasi schicksalhaft vorgegeben ist. Andererseits zeigen sie auch 3 4 5 6 7 WAGNER (1999) 45. WAGNER (1999) 45. ROSA (2007) 52. ROSA (2007) 52. BRUBAKER/COOPER (2000) 1.   Einleitung 3 die Problematik eines konstruktivistischen Identitätsbegriffes auf. Die beiden Autoren schlagen daher vor, „Identität“ durch eine Reihe spezifischerer Begriffe zu ersetzen, durch die sich die Praktiken und Prozesse rund um das Thema Identität besser fassen lassen. So bezeichnet der Terminus „Identifizierung“ sowohl den Prozess der Selbstidentifizierung als auch die Identifizierung durch andere. Ausbildung und Zuschreibung von Identitäten erfolgen immer mittels einer „Kategorisierung“ nach Ethnizität, Sprache, Nationalität, Staatsangehörigkeit, Gender, sexuelle Orientierung oder auch Religion. Identität setzt ein „Selbstverständnis“ voraus; es erfordert eine „soziale Verortung“ und bildet ein Gefühl von „Gemeinsamkeit“, „Verbundenheit“ und „Zusammengehörigkeit“ vor. In unserem Sammelband geht es weniger um die personale Identität von Sklaven. Im Vordergrund stehen vielmehr Fragen nach der kollektiven Identität und nach Praktiken der Ausbildung und Zuschreibung von Identitäten, durch die sich Freie von Sklaven abgrenzen. Prozesse der Identifizierung und Kategorisierung sowie Probleme der sozialen Verortung, der Gemeinsamkeit, Verbundenheit und Zusammengehörigkeit spielen dabei ebenfalls eine Rolle. An der Publikation sind eine ganze Reihe von Disziplinen beteiligt – neben der Geschichte die Archäologie, Philosophie, Germanistik, Islamwissenschaft, Geographie sowie die Medien- und Kulturwissenschaften. Die Fragen und Antworten spiegeln daher auch immer die Auffassungen der einzelnen Disziplinen vom Begriff der Identität wider. Dieser Pluralität haben wir Rechnung getragen, indem wir im Titel des Buches von Identitäten im Plural sprechen. Im Folgenden möchte ich kurz die Beiträge, die die einzelnen Autoren und Disziplinen zur Frage der Sklavenidentitäten geleistet haben, zusammenfassen. Im Wesentlichen folgen die Artikel einer chronologischen Reihenfolge, wobei die historisch-philologisch-archäologischen Beiträge durch epochenübergreifende kulturwissenschaftliche Analysen ergänzt werden. BASSIR AMIRI befasst sich in seinem Beitrag „L’esclave et la religion à Rome: pour une différenciation positive“ mit der Bedeutung von Kult und Religion für die Identität von Sklaven. Öffentliche Kulte, wie der Araval- oder der Kompitalkult, sowie Kollegien boten den Sklaven den nötigen Handlungsspielraum, um Sichtbarkeit und Anerkennung auf unterschiedlichen Stufen des öffentlichen Lebens der Stadt zu erreichen. Sklaven wurden dadurch in ihren verschiedenen Zugehörigkeiten zur Familie, zu Vereinigungen der Stadtviertel bis hin zum Kaiser sichtbar: Auf diese Weise wurde ihre Position in der gesellschaftlichen Matrix fest definiert. Mit dem Verhältnis von Status, Macht und Gender beschäftigt sich ANDREA BINSFELD in ihrem Beitrag „Lebens‚wirklichkeiten‘ von Sklaven – Überlegungen zum Verhältnis von Gender, Macht und Status“. Am Beispiel 4 Andrea Binsfeld von griechischen und römischen Grabdenkmälern und der fiktionalen antiken Romanliteratur kann sie zeigen, wie Gender-Attribute variabel eingesetzt wurden, um die Herrschaft des Herrn über den Sklaven bzw. die Sklavin zu visualisieren. Sie bedient sich dabei auch der Ansätze der neueren, „postklassischen“ Erzähltheorie, die die Bedeutung von Narrativen für die Konstruktion und Zuschreibung von Identitäten hervorheben. Die Sklavenbesitzer hatten nicht nur die Verfügungsgewalt über den Körper der Sklaven, sie hatten auch die Deutungshoheit über deren Geschlecht. Sklaven waren für den Herrn sexuell verfügbar, als Sklavenbesitzer hatte man aber auch die Möglichkeit, Sklaven Attribute der Weiblichkeit bzw. der Männlichkeit zu entziehen. Erst mit der Freilassung gewannen die Sklaven die Macht über einen wichtigen Bestandteil ihrer Identität, nämlich über ihr Gender, zurück. MARCELLO GHETTA untersucht in seinem Beitrag „Identität und die Macht der Bilder: Zur Ikonographie der Sklaven in der griechischen und römischen Kunst“ den Zusammenhang von bildlichen Darstellungen mit der Identität der Sklaven in der griechischen und römischen Kunst. Er kann zeigen, auf welche Art und Weise das Bild des körperlich, geistig und moralisch minderwertigen Sklaven konstruiert und transportiert wurde. Repräsentationen von Sklaven visualisierten somit die Ausgrenzung der Sklaven, seinen „sozialen Tod“. Die Darstellung des hässlichen Sklaven betonte die Überlegenheit des Herrn, die schönen Dienerfiguren verdeutlichten die Macht über den minderwertigen Sklaven. Marcello Ghetta zeigt, dass in den meisten Fällen weder die personale noch die kollektive Identität der Sklaven im Vordergrund standen, sondern die ihrer freien Besitzer. In den eher seltenen Fällen, in denen die Unfreien das Bildthema frei wählen konnten, orientierten sie sich an den Bildtraditionen der Freien (Darstellung im Kreis der Familie, Wahl der Toga, Themen aus dem Bereich von Beruf und Religion etc.). Integration trat an die Stelle von Ausgrenzung. Unter der Überschrift „Jeder kann Sklave werden“ geht ELISABETH HERRMANN-OTTO der Frage nach, ob sich angesichts der Bedrohung durch Versklavung, die jeden zu jeder Zeit treffen konnte, eine Sklavenidentität ausbilden konnte. So ging das römische Recht zwar von der Gleichheit aller Sklaven aus, in der sozialen Praxis zeigte sich jedoch ein anderes, differenzierteres Bild ihrer Lebenssituation. Als einziges Charakteristikum der römischen Sklaverei sieht Herrmann-Otto weder den aktiven oder passiven Widerstand der Sklaven an noch ihren „sozialen Tod“. Zu wenig sei der gegenseitige Nutzen, den Herren und Sklaven aus der Institution der Sklaverei ziehen konnten, bisher berücksichtigt worden. Herrmann-Otto stützt ihre Analyse auf die Auswertung der juristischen Quellen zu Versklavung, Selbstverkauf, Freilassung und Freikauf von Kindern, Frauen und Männern. So kann sie zeigen, dass Sklaverei als Bedrohung, aber auch als Aufstiegschance empfunden werden   Einleitung 5 konnte. Die Sklaven bezogen ihre Identität aus ihrer Zugehörigkeit zur familia der Herren und Patrone sowie aus ihrer Ausbildung bzw. ihrem Beruf. Orientierungspunkt und Ziel war aber immer die freie, bürgerliche Existenz, deren Wertesystem sie für sich reklamierten. Der Antikfilm ist nicht denkbar ohne Sklaven. Sie treten nicht nur als Komparsen oder auch als Hauptakteure auf, sondern werden zur Chiffre für den Antikfilm, zu seinem Marken- und Erkennungszeichen schlechthin. ANJA WIEBER geht in ihrem Beitrag „‘I, Spartacus’ – Sklaverei und Identität im Antikfilm“ aber nicht nur dem durch die Filme vermittelten Bild des Sklaven nach, sondern zeigt auch, wie die Identitäten der antiken Filmsklaven „zu einem Spiegel moderner Debatten über Rasse, das Verhältnis der Geschlechter, Männlichkeitsdiskurse, Körperideale, Wirtschaftsformen oder das politische Bekenntnis“ wurden. (S.135). Sie geht vor allem auf drei Aspekte der Sklavenidentität ein: den Namen, den Körper und den Beruf. So wird der Sklavenkörper im Film in Szene gesetzt, um die sexuelle Verfügbarkeit der Sklaven zu visualisieren – gleichzeitig dient er im Film als Projektionsfläche für erotische Phantasien der Zuschauer. Nach UNDINE OTT war die Sklaverei ein wichtiges Element im Identitätsdiskurs der westlichen, von Humanismus und Aufklärung geprägten Welt, durch die sie sich von der muslimischen Welt abgrenzte. In ihrem Beitrag „Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa“ hinterfragt Undine Ott die lange vertretene Auffassung, dass Westeuropa – im Gegensatz zur islamischen Welt – schon im Mittelalter sklavenlos und ein Hort der Freiheit gewesen sei. Sie konzentriert sich v. a. auf Ostmittelund Osteuropa und begibt sich auf einer breiten Quellengrundlage auf die Suche nach Spuren der Existenz von Sklaven in diesen Gebieten. Kritisch wägt sie die Aussagen der Quellen über Versklavung, Betätigungsfelder, Handelswege und Absatzgebiete ab und bietet einen Einblick in die mittelalterliche Sklaverei Osteuropas. Sie kann zeigen, dass Menschen, anders als häufig behauptet, nicht überwiegend in islamische Länder verkauft wurden und dass in hochmittelalterlicher Zeit Menschenraub, Menschenhandel und Unfreiheit auch in christlichen Gebieten Osteuropas weiterexistierten. Abschließend fragt sie sich, welche Auswirkungen die Erfahrungen von Unfreiheit und Versklavung auf die Identitätsentwürfe der Menschen hatten. Diese konnten ebenso vielfältig sein wie die Handlungsspielräume der Abhängigen. Undine Ott weist zudem auf die Problematik einer Definition von Sklaverei hin, die auf der Dichotomie von Freiheit und Unfreiheit beruht und Abstufungen von Abhängigkeit sowie regionale Unterschiede nicht berücksichtigt. Sie plädiert daher für vergleichende, globalhistorisch oder verflechtungsgeschichtlich angelegte Studien. 6 Andrea Binsfeld STEPHAN CONERMANN geht in seinem Beitrag zu den „Handlungsoptionen von Sklavensöhnen im sogenannten ‚Mamlukensultanat‘ (1250-1517): Heeresdienst“ dem Problem der Identität der Mamluken nach, also von landfremden, nichtislamischen Kaufsklaven meist türkisch-kaukasischer Herkunft, die das Monopol auf die Herrschaft am Nil hatten. Von diesem exklusiven Herrschaftsanspruch waren die Nachkommen der Sklaven in der Regel ausgeschlossen, so dass die Identitätsproblematik die Mamluken und ihre Nachkommen gleichermaßen betraf. So beschreibt Conermann zum einen das Selbstbewusstsein, das die Mamluken – zur Verwunderung bereits der zeitgenössischen Betrachter – aus ihrer besonderen Position zogen. Im Zentrum seiner Betrachtungen stehen jedoch die Handlungsspielräume der Mamlukensöhne, v. a. ihre Rolle im Militär, und die Frage, ob sie sich selbst als eine homogene soziale Einheit empfunden haben und auch als solche wahrgenommen wurden. Vereint fanden sich die Mamlukensöhne lediglich als „Söhne der Vornehmen“ in ihrer Zugehörigkeit zu einer Elite. Ämter oder Berufe spielten dagegen keine identitätsstiftende Rolle. Problematisch war für die Mamlukensöhne aber auch ihre Nichtzugehörigkeit – sie konnten sich weder mit den einheimischen Ägyptern noch mit den Türken identifizieren. FRANK HOFMANN nähert sich dem Thema Freiheit und Unfreiheit aus philosophischer Perspektive und schlägt eine neue Definition von Sklaverei vor: Er definiert Sklaverei als Einschränkung von Handlungsoptionen durch Erpressung. Sein Fokus liegt auf den existentiellen Bedingungen eines Lebens in Sklaverei. In seiner Analyse verwirft er zunächst zwei Ansätze, die seiner Ansicht nach nicht geeignet sind, die besondere Form von Unfreiheit, die die Sklaverei darstellt, zu definieren: Sklaverei bedeutet ihm zufolge weder die Verletzung eines Grundrechtes auf Nichtversklavung, noch handelt es sich um einen Mangel an Willensfreiheit, sondern um eine Einschränkung von Handlungsfreiheit. Die Freiheit werde nicht notwendigerweise durch physische Gefangenschaft beeinträchtigt. Die Einschränkung bestehe vielmehr in der Erpressung durch den Sklavenhalter, der sich der Versklavte nach rationaler Überlegung beugt. Das Bewusstsein von der Ausnutzung der eigenen Rationalität und Willensfreiheit verletze die Menschenwürde und zeuge von mangelndem Respekt vor der Person. Dies sind Erfahrungen, die, wie eingangs ausgeführt, beschädigte Identitäten zur Folge haben können. Mit interkulturellen Identitätskonflikten beschäftigt sich WILHELM AMANN in seinem Aufsatz „‚Der Wahnsinn der Freiheit‘. Der Sklavenaufstand auf Haiti in Kleists Erzählung ‚Die Verlobung in St. Domingo‘“. Im Zuge der französischen Revolution und der Proklamation der Menschen- und Bürgerrechte im Jahr 1789 war es in Saint-Domingue zu einer ersten Sklavenerhebung unter Toussaint l’Ouverture, einem ehemaligen Sklaven, gekommen, in deren Folge die Sklaverei abgeschafft wurde. Die Wiedereinsetzung   Einleitung 7 der Sklaverei durch Napoleon führte in Saint-Domingue, das in Haiti umbenannt wurde, zur Proklamation der Unabhängigkeit, aber auch zu Massakern an der verbliebenen weißen Bevölkerung. Die Ereignisse auf Haiti befeuerten auch in Europa die intellektuelle Diskussion um die Sklaverei und ihre Abschaffung. Kleists Novelle spielt während der Schlussphase der zweiten Sklavenerhebung. Der Dichter schildert anhand der Figuren des weißen Gustav von der Ried und der Mestizin Toni den Identitätskonflikt zwischen ‚Weißen‘ und ‚Schwarzen‘ sowie zwischen Freien und ehemals Abhängigen. Kleist arbeitet an der Figur des Congo Hoango typische Sklavenstereotype ab. Die Erzählung spiegelt die Problematik der Sklavenbefreiung wider sowie die kontroverse Beurteilung von Freiheit und Sklaverei und das problematische Verhältnis von Herr und (ehemaligem) Sklaven, das zwischen Zuneigung und Ausbeutung schwankt. In ihrem Beitrag „Sklaverei war gestern? Menschenhandel im Europa des 21. Jahrhunderts“ ziehen die Geographinnen BIRTE NIENABER und CHARLOTTE VEIT eine aktuelle Bilanz von Menschenhandel, sexueller Ausbeutung und Zwangsarbeit. Sie geben sowohl einen Überblick über die globale Dimension der modernen Sklaverei (über Opfer, Täter, Strafverfolgung, Gewinne), aber auch über die Situation in Europa. Anhand von Fallbeispielen werden v. a. die Formen, Funktionsweisen und Konsequenzen von Ausbeutung verdeutlicht. Verlust der Würde sowie von physischer und psychischer Unversehrtheit, sowie Ausgrenzung und Angst vor Zurückweisung sind Folgen von Sklaverei und Ausbeutung, wie sie nicht nur für moderne Formen von Anhängigkeit typisch sind. Die Bedeutung der Menschenrechte bzw. der Verletzung der Menschenrechte ist für das Thema „Sklaverei und Identitäten“ evident. Daher widmet sich JEAN-PAUL LEHNERS, der lange Jahre den UNESCO Chair für Menschenrechte an der Uni Luxemburg innehatte, in seinem Postskriptum zu diesem Band den menschenrechtlichen Aspekten der Sklaverei. In gedrängter Form gibt er einen Überblick über die Schritte zum Verbot von Sklaverei und Sklavenhandel seit dem 18. Jh. Schlaglichtartig beleuchtet er zudem einige aktuelle Kontroversen um Sklaverei und Menschenrechte, so etwa, ob man die Wiege der Menschenrechte nicht etwa im Westafrika des 13. Jh.s suchen muss oder ob der Abolitionismus die erste erfolgreiche Menschenrechtskampagne war. Die hier skizzierten Beiträge werfen einige Schlaglichter auf die Identitätskonflikte, die durch Versklavung und die Erfahrung von Abhängigkeit entstanden. Diese Erfahrungen und die daraus resultierenden Konflikte waren zu allen Zeiten ähnlich und wurden in unterschiedlichen Medien (Kunst, Literatur, Film) thematisiert und instrumentalisiert. Die Ausgrenzung aus der Welt der Freien, die Rechtlosigkeit und Hilflosigkeit gegenüber der Erpressung 8 Andrea Binsfeld durch die Herren war und ist mit Sicherheit eine der prägendsten Erfahrungen der Sklaven. Welche Handlungsoptionen die Sklaven hatten und in welchem Rahmen sie ihre Identität wahren oder eine neue Identität aufbauen konnten, war letztendlich von den Besitzern abhängig. Wichtige Bausteine der personalen Identität, wie das Bewusstsein der Kontinuität oder die Kohärenz der eigenen Person, war damit abhängig vom Willen und den Vorstellungen einer anderen Person. Die ausgeübten Tätigkeiten (Beruf, Religion) und die Zugehörigkeit zu einer Familie spielten auch weiterhin eine identitätsstiftende Rolle. Die Zugehörigkeit zu der Gruppe der Unfreien war prägend – auch für die nachfolgende Generation; die Identifizierung mit der Gruppe der Sklaven erfolgte aber eher durch die Herren –, die Sklaven selbst orientierten sich an den Praktiken der freien Herrschaft. Eine Gruppenzugehörigkeit, die sich durch das Dienen, die Absonderung und das Erfüllen auch von erniedrigenden Aufgaben positiv charakterisierte, findet sich in der Bezeichnung der frühen Christen als „Sklaven Gottes“. Sklave Gottes zu sein wurde konstitutiv für eine Identität als Christ.8 Literaturverzeichnis BROWN (2009) = BROWN, Vincent, Social Death and Political Life in the Study of Slavery, in: American Historical Review 114,5 (2009), 1231-1249. BRUBAKER/COOPER (2000) = BRUBAKER, Rogers/COOPER, Frederick, Beyond „Identity“, in: Theory and Society 29,1 (2000), 1-47. DE WET (2018) = DE WET, Chris, De Unbound God. Slavery and the Formation of Early Christian Thought, London, New York 2018. FLAIG (2017) = FLAIG, Egon, Sklaverei, Definition, in: HAS III (2017), 2738-2741. PATTERSON (1982) = PATTERSON, Orlando, Slavery and Social Death. A Comparative Story, Cambridge 1982. ROSA (2007) = ROSA, Hartmut, Identität, in: Handbuch interkulturelle Kommunikation und Kompetenz. Grundbegriffe – Theorien – Anwendungsfelder (2007), 47-56. VLASSOPOULOS = VLASSOPOULOS, Kostas, Enslaved Persons and Their Multiple Identities in Ancient Societies, in: https://youtu.be/FuBOE-9TZVQ (Stand: 23. 04. 2021). WAGNER (1999) = WAGNER, Peter, Fest-Stellungen. Beobachtungen zur sozialwissenschaftlichen Diskussion über Identität, in: Aleida Assmann/Heidrun Friese (ed.), Identitäten. Erinnerung, Geschichte Identität 3, Frankfurt am Main 19992, 44-72. 8 DE WET (2018) 1-39. Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa UNDINE OTT 1. Europäische Identität und kolonialer Sklavereidiskurs Zentral für europäische Identitäten bis heute sind die von den Aufklärern im 18. Jh. beworbenen Werte der Freiheit und der Menschenrechte. Noch heute definieren wir uns als Angehörige einer westlichen Zivilisation, die sich von anderen Kulturen durch ihre freiheitliche Tradition unterscheide. Der Diskurs der Aufklärung um Freiheit und Menschenrechte war in der Theorie universal gedacht; in der Praxis galten diese Werte jedoch oft nur für Europäer. In den Amerikas hatten Europäer, deren Nachkommen und Kreolen im Verlauf der frühen Neuzeit Sklavereisysteme etabliert, die in ihrem Umfang, dem Grad der Ausbeutung und der ihnen inhärenten Gewalt alles Vorherige übertrafen. Unfreie Arbeit war auf diese Weise zunehmend aus Europa in die Kolonien der europäischen Imperien ausgelagert worden, so dass in West- und Nordeuropa unfreie Arbeitsverhältnisse einen Rückgang erfahren hatten, vielerorts aber in Form von Leibeigenschaft oder Zwangsarbeit nach wie vor präsent waren. Die Güter, die afrikanischstämmige und indigene Sklavinnen und Sklaven in den Amerikas vom 16. bis zum 19. Jh. massenweise produzierten (Zucker, Baumwolle, Tabak, Reis), und die Rohstoffe, die sie förderten (Silber, Gold), wurden zu einem großen Teil in Europa konsumiert. Die Sklaverei in den Amerikas war ein Phänomen auch der europäischen Wirtschaft und Gesellschaft, konnte diskursiv aber ausgelagert werden, weil die Sklavinnen und Sklaven in Europa kaum sichtbar waren, so dass Europa als sklavenfreier Kontinent erscheinen konnte.1 Der aufklärerische Diskurs um Freiheit und Menschenrechte und das Engagement anfangs v. a. evangelikaler Christen für eine Abschaffung der nun immer häufiger negativ gesehenen Sklaverei hatte zur Folge, dass Sklavenarbeit, Menschenraub und Menschenhandel im 19. Jh. aus religiösen und moralischen Gründen in den westeuropäischen Kolonialreichen und dann auch im Deutschen Kaiserreich zunehmend in Misskredit gerieten und politische Maßnahmen ergriffen wurden, diese Praktiken in den Kolonien für illegal zu erklären. Diese Entwicklung war jedoch nicht allein Ausdruck einer reifenden Einsicht in die Unmenschlichkeit von persönlicher Unfreiheit und Menschenhandel, sondern auch Spiegel der in dieser Zeit um die Neuformulierung eu 1 Vgl. ECKERT (2010); OSTERHAMMEL (2009). 142 Undine Ott ropäischer Identitäten geführten Debatten. Die Abschaffung der Sklaverei war dabei unter den Befürwortern des Kolonialismus längst nicht unumstritten, fürchtete man doch eine wirtschaftliche und politische Destabilisierung der Verhältnisse in den Kolonien. Zudem klaffte ein breiter Spalt zwischen dem freiheitlichen Diskurs, wie er in Europa geführt wurde, und der Realität der kolonialen Herrschaft vor Ort in den überseeischen Besitzungen, wo hergebrachte Formen von Unfreiheit vielerorts weiterhin praktiziert wurden und die Kolonialherren nun Menschen zur Zwangsarbeit rekrutierten (welche freilich nicht „Sklaverei“ heißen durfte).2 Dessen ungeachtet avancierte der Sklavereidiskurs im 19. Jh. zu einem Kernelement der Ideologie der „Zivilisierungsmission“, die den Europäern, so der damals verbreitete Gedanke, als Dienst an den kulturell zurückgebliebenen Kolonisierten auferlegt war und sie als überlegene, im internationalen Vergleich gar einzigartige Gesellschaften erwies. Mit der Begründung, Sklavenhandel und Sklaverei bekämpfen zu wollen, wurden koloniale Expansion, nationale Führungsansprüche und christliche Bekehrungsbestrebungen gerechtfertigt.3 Auch das 1871 gegründete Deutsche Kaiserreich besaß Kolonien, v. a. in Afrika.4 Seit es die Kolonien in den 1880er-Jahren erworben hatte, warnten Missionare, Kolonialpolitiker und Islamwissenschaftler in deutschen Zeitungen und Zeitschriften immer wieder vor „dem Islam“ und seinem Einfluss in jenen Regionen Afrikas, die nun unter deutscher Herrschaft standen. Die Autoren porträtierten den Islam als aggressiv und setzten ihn mit Versklavung und Sklavenhandel gleich. Sie konstatierten einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem christlichen Europa und muslimischen Gemeinschaften. Mit Bezug auf den sklavenhandelnden und -haltenden Muslim definierten sie sich selbst als Vertreter einer europäischen Zivilisation, die in ihren Augen durch eben die Abwesenheit von Sklaverei gekennzeichnet war: „Die Sklaverei ist so eng mit dem Mohammedanismus verwachsen in religiöser, moralischer und wirtschaftlicher Beziehung, dass man wohl sagen kann: Wo es Mohammedaner gibt, da herrscht auch die Sklaverei, und so lange es Mohammedaner gibt, wird es auch Sklaven geben.“5 In der Kolonialzeit beobachten wir folglich einen Prozess der Konstituierung des Eigenen und des Fremden, der Identifizierung Europas mit Freiheit und Humanität in Abgrenzung zu islamischen Gemeinschaften, die viele Europäer mit Sklavenhandel und Sklaverei in Verbindung brachten, welche sie für den Ausdruck einer archaischen, un Vgl. DEUTSCH (2006); WEISS (2000); LOTH (1966); HARDING (1995); COOPER (2000). Vgl. QUIRK/RICHARDSON (2009); OSTERHAMMEL (2005). 4 Seit der Berliner Konferenz von 1884/‘85, die den Startschuss zur Aufteilung des afrikanischen Kontinents in europäische Kolonien gegeben hatte, gehörten Kamerun, Togo, Deutsch-Südwestafrika (im Wesentlichen das heutige Namibia) und Deutsch-Ostafrika (heute Tansania, Ruanda und Burundi) zum Deutschen Reich. 5 ACKER (1903) 453. 2 3 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 143 zivilisierten Lebensweise hielten.6 Im Deutschen Reich erfüllte diese Debatte zudem die Funktion, Protestanten und Katholiken im Angesicht des Islams zu einen – was nach den gesellschaftlichen Zerwürfnissen, die der „Kulturkampf“ mit sich gebracht hatte, nur im Sinne des Nationalstaates sein konnte; für dessen Fortbestand war die Konsolidierung einer konfessionsübergreifenden nationalen deutschen Identität unabdingbar. Überhaupt scheinen die westeuropäischen Sklavereidebatten des 19. Jh.s das Produkt einer Epoche zu sein, in der infolge von Industrialisierung, Aufklärung und Nationalstaatsbildung überkommene Identitätskonstrukte auf nur noch wackeligen Füßen standen und nach neuen Entwürfen für kollektive Selbstbeschreibungen gesucht wurde.7 Unerwartete Wiederbelebung hat dieser koloniale Diskurs, demzufolge Europa ein sklavenloser Kontinent, „der Islam“ hingegen eine Kultur von Sklavenfängern und -haltern war, hundert Jahre später mit der Veröffentlichung von Egon Flaigs „Weltgeschichte der Sklaverei“ im Jahr 2009 erfahren. Der mittlerweile emeritierte Greifswalder Althistoriker knüpfte darin mit seiner eindimensionalen Erzählung von der „islamischen Sklaverei“ als dem schlimmsten Sklavereisystem der Weltgeschichte, von den Muslimen als den Hauptträgern von Sklavenhandel und Versklavung auf dem afrikanischen Kontinent und von Westeuropa als Hort der Freiheit und Gegenbild zur islamischen Welt als dem Reich der Unfreiheit, wenn auch nicht explizit, so doch reibungslos an den Diskurs des Kaiserreichs an. Flaigs knapp gehaltene Überblicksdarstellung bleibt an vielen Stellen unpräzise, undifferenziert und oft auch unbeeindruckt vom aktuellen Forschungsstand. Es handelt sich bei dem Beitrag, ähnlich wie im Falle seiner Ahnen aus der Zeit um 1900, um einen Versuch, in Zeiten von Postmoderne und Postkolonialismus, von Migration und Globalisierung neu zu justieren, was europäische Identität bedeuten soll. Und interessanterweise entwirft Flaig sein Europa eben auf der Folie der Geschichte von Sklavenhandel und Sklaverei. Die altvertraute Meistererzählung von der Überlegenheit der westlichen Werte wird von ihm wieder aufgewärmt, „der Islam“ dient ihm als Antithese zu Westeuropa im Speziellen und „dem Westen“ im Allgemeinen. Die Beteiligung von Europäern und ihren Nachkommen am transatlantischen Sklavenhandel und die von Europäern getragene Sklaverei in den Amerikas sei, so Flaig, lediglich ein vorübergehen 6 Darüber hinaus wurde der Islam mit Polygamie und Aberglaube identifiziert, zwei weiteren negativ konnotierten Phänomenen, vgl. HABERMAS (2012). – Religion avancierte in diesen Debatten zur primären identitätsstiftenden Kategorie. Dies war einerseits der Tatsache geschuldet, dass im Kaiserreich selbst die Bedeutung der Religion im öffentlichen Diskurs zunahm, und verdankte sich andererseits dem Umstand, dass christliche Missionarinnen und Missionare im ausgehenden 19. Jh. im subsaharischen Afrika die größte Gruppe an Europäern stellten, vgl. HABERMAS (2010). 7 Vgl. GEISSLER (2010). 144 Undine Ott des, unter Europäern und Neoeuropäern von Anfang an umstrittenes Projekt gewesen. Muslime hingegen hätten Afrika schon früh als Sklavenlieferzone kolonisiert,8 ihre afrikanischen Zulieferer hätten Genozide verübt und ganze Regionen entvölkert.9 Flaigs Erzählung gipfelt in einer Apologie des europäischen Kolonialismus in Afrika: Europäische Mächte hätten den Kontinent einzig zu dem Zweck unterworfen, ihn von der Sklaverei zu befreien.10 Bereits der Orientalist Carl Heinrich Becker (1876-1933), seinerzeit einer der einflussreichsten deutschen Islamwissenschaftler, schrieb im zweiten Jahrgang der von ihm herausgegebenen wissenschaftlichen Zeitschrift „Der Islam“ 1911 ganz ähnliche Sätze wie Flaig hundert Jahre später.11 Auch Becker hatte die Ansicht vertreten, die Europäer müssten in Afrika präsent sein und eingreifen, um die „Eingeborenen“ vor den muslimischen Sklavenhändlern zu schützen und deren unmenschlichem Treiben ein Ende zu setzen; auch er hatte die Politik kolonialer Eroberung und Expansion mit dem Kampf gegen Sklavenhandel und Sklaverei gerechtfertigt.12 Flaig zufolge hatte Westeuropa bereits im Mittelalter einen zivilisatorischen Sonderweg beschritten und sich, im Gegensatz zur islamischen Welt, zu einem Hort der Freiheit entwickelt.13 Diese These hatte lange Zeit viele Anhänger, seit einigen Jahren jedoch forschen Mediävistinnen und Mediävisten verstärkt nach Formen der Unfreiheit im mittelalterlichen Europa.  FLAIG (2011) 99. 9 FLAIG (2011) 198. 10 FLAIG (2011) 210-217. 11 S. bspw. BECKER (1911) 10: „Das Bedürfnis [nach Sklaven für die Gewürznelkenproduktion auf den Inseln vor der ostafrikanischen Küste] und der sichere Verdienst veranlaßten die Araber [zu Anfang des 19. Jahrhunderts] zu Expeditionen nach dem Innern. Sklaven wurden gekauft und geraubt, und es begannen jetzt jene in Westafrika schon früher bestehenden Verhältnisse, die zur Antisklavereibewegung und schließlich zur Besetzung und Aufteilung Afrikas führten.“ Und FLAIG (2011) 212: „Der britische und der französische Kolonialismus in Afrika unterscheidet sich von allen anderen imperialistischen Formationen der Weltgeschichte insofern, als die politischen und militärischen Eingriffe unter der Maßgabe erfolgten, das gewaltsame Versklaven abzustellen. … Die Berliner Konferenz 1884/85 steckte nicht nur die Einflusssphären der europäischen Mächte in Afrika ab, sondern verbot den Sklavenhandel zu Lande.“ Oder BECKER (1911): „Als mit der Besetzung durch Deutschland die Sklavenjagden aufhörten, Ruhe und Friede auch in das Hinterland einzog, der Handel sich hob und der islamische Kaufmann durch bisher unzugängliche Gebiete wandern konnte, da begann der Islam langsam aber stetig sich auszubreiten.“ Und FLAIG (2010) 216: „Der europäische Kolonialismus unterband weitgehend die gewaltsamen Versklavungsprozesse, unterdrückte die Warlords und stabilisierte die Lebensverhältnisse; er hat Afrika nach einer 1000-jährigen Geschichte von blutigster Gewalt und Völkermorden die Möglichkeit zu neuen Wegen eröffnet. Freilich unter kolonialer Aufsicht.“ 12 Zur Kolonialismusapologetik vgl. SCHMIEDER/ZEUSKE (2012). 13 FLAIG (2011) 152-160. Zur langen Tradition dieser Forschungsmeinung vgl. WYATT (2009) 10-23 und 54-60; dagegen jetzt BULACH/SCHIEL (2015). 8 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 145 2. Sklaverei: eine Frage der Definition Die These, Sklavenhandel und Sklaverei seien im Laufe des hohen Mittelalters für immer aus Westeuropa verschwunden, verdankt sich nicht zuletzt der Tatsache, dass Sklaverei eine Frage der Definition ist.14 So haben viele Mediävistinnen und Mediävisten Sklaven als Menschen definiert, die landlos waren, auf dem Hof ihres Herren lebten, dessen Land bewirtschafteten und von ihm im Gegenzug versorgt wurden. Von diesen Sklaven grenzten sie hörige Bauern ab, die auf Landstücken wohnten, die ihnen der Herr überlassen hatte, und die nicht mehr von diesem unterhalten wurden, sondern sich den Lebensunterhalt von den Erträgen ihres Landes erwirtschafteten und im Gegenzug Abgaben an den Herren zahlten und ihm gegenüber zu Diensten verpflichtet waren. Diese Unterteilung folgt den Ergebnissen Marc Blochs, der Sklaven von abhängigen Bauern unterschieden hatte, die im Unterschied zu ersteren nicht in der absoluten Gewalt des Herren standen, nicht zu unbegrenzten Arbeiten verpflichtet waren, Land besitzen durften und beschränkt geschäftsund rechtsfähig waren (und beispielsweise Schenkungen und Verkäufe tätigen oder vor Gericht Zeugnis ablegen konnten). Bloch zufolge waren die Rechte dieser Menschen dennoch eingeschränkt (so konnten sie kein Zeugnis gegen Freie ablegen und keine Priester werden), unterstanden sie einem Grundherren, dem sie Dienste und Abgaben schuldig waren, war ihre Freizügigkeit beschnitten und ihr Status erblich. Sklaverei, im Unterschied zur bäuerlichen Hörigkeit, sei im christlich geprägten West- und Mitteleuropa, so schloss Bloch, bereits im 9. Jh. massiv zurückgegangen und im Hochmittelalter praktisch ausgestorben.15 Man kann es mit Bloch halten und weniger drakonische Formen von Unoder Minderfreiheit nicht als Sklaverei bezeichnen, sondern als etwas anderes.16 Man kann aber ebenso gut auch andere Ausprägungen persönlicher Unfreiheit und abhängiger Arbeit als Sklaverei verstehen17 – es kommt nur darauf an, welchen Begriff man sich von Sklaverei macht, einem Abstraktum, das in den meisten Quellensprachen keine eindeutige Entsprechung hat.  Vgl. RIO (2017). 15 BLOCH (1947). Der Aufsatz war posthum aus Blochs Aufzeichnungen veröffentlicht worden und enthält keine Nachweise. 16 So bspw. BONNASSIE (1991); GOETZ (1993); PELTERET (1995); HENNING (2003); SUTT (2015); P(75Èý(. (2017); RÖSENER (2017). Michael Zeuske hat die stets nur auf das europäische Beispiel angewandte Unterscheidung zwischen Sklaverei und Hörigkeit als den „Marc-Bloch-)OXFK³EH]HLFKQHWVZEUSKE (2016) 120. Vgl. auch INIKORI (2001) und ZEUSKE (2013) 108-115, die daran erinnern, dass jene Formen von Unfreiheit und Servilität in Europa, die unter dem Begriff der Hörigkeit subsumiert werden, zuweilen Parallelen in anderen Gesellschaften an anderen Orten der Welt und zu anderen Zeiten hatten. 17 So bspw. HAMMER (2002). 14 146 Undine Ott Die bis heute in der Geschichtswissenschaft wirkmächtigen Sklavereidefinitionen Moses Finleys und Orlando Pattersons waren am Beispiel des antiken Griechenlands und Roms beziehungsweise der neuzeitlichen Karibik und dem Süden Nordamerikas sowie vor dem Hintergrund des Forschungsstandes der ausgehenden 1960er- und frühen 1980er-Jahre entworfen worden. Beide Definitionen sind sehr eng gefasst: Das Verhältnis zwischen Sklave und Besitzer charakterisieren sie als ein Zwangsverhältnis, in dem der Sklavenhalter jederzeit Gewalt anzuwenden vermag und in allen Lebensbelangen über seinen Sklaven verfügt. Sklavinnen und Sklaven seien genealogisch und sozial entwurzelt, hätten keine Rechte qua Geburt oder Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe und gehörten keiner gewachsenen kulturellen Gemeinschaft an. Gesellschaftlich anerkannt würden sie nur über ihre Herren. Für Patterson waren Sklaven ehrlos, für Finley stellten sie das private Eigentum von Menschen oder Institutionen und rechtlich daher eine Sache dar.18 Diese mittlerweile in die Jahre gekommenen Konzeptionen davon, was Sklaverei ist und unter welchen Umständen Sklavinnen und Sklaven leben, treffen auf viele Formen von Unfreiheit und abhängiger Arbeit, die sich im Laufe der Geschichte entwickelten, nur bedingt oder gar nicht zu. Eine global und zeitlos gültige Definition von Sklaverei zu finden, fällt auch deshalb schwer, weil es stets mannigfaltige Erscheinungsformen von Unfreiheit und Abhängigkeit gegeben hat und das Phänomen sich von Region zu Region und Ära zu Ära stark unterscheiden konnte. Im mittelalterlichen Westeuropa konnten die Rechte und Handlungsspielräume von Menschen auf verschiedene Weise und zu unterschiedlichem Grad eingeschränkt sein; dies betraf Fragen der Freizügigkeit, der Bindung an den Boden, den man beackerte, des Umfangs der für den Grund- oder einen anderen Herren zu leistenden Arbeit, des Besitzes, der Ehe und der sexuellen Beziehungen, der Integrität der Familie, des Erbens und Vererbens, der Strafen für Vergehen, der Behandlung durch die Mitmenschen und des Ranges, den die Gesellschaft, in der man lebte, für einen vorgesehen hatte. Mancher Unfreie im mittelalterlichen Westeuropa konnte von seinem Herrn (oder seinen Herren, war so mancher doch von mehreren Herren abhängig) zur Bestrafung für ein Verbrechen getötet werden, ein anderer war durch Gesetze zumindest theoretisch vor Misshandlungen geschützt. Manche Menschen waren als Gefangene, Tauschobjekte oder Handelsgüter in die Sklaverei gelangt, andere hatten den unfreien Status geerbt und waren in das Gefüge ihrer Familie oder andere soziale Netzwerke eingebunden. Manche, wohl v. a. junge und unverheiratete Menschen, dienten im Haushalt oder auf dem Hof  18 FINLEY (1968); PATTERSON (1982). – In FINLEY (1964) hatte Moses Finley sich am Beispiel antiker Gesellschaften hingegen mit unterschiedlichen Graden von Freiheit und Unfreiheit beschäftigt. Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 147 ihres Herrn, andere lebten auf eigenen Parzellen und erledigten landwirtschaftliche Arbeiten. Manche besaßen Land und andere Habseligkeiten (mitunter auch andere Unfreie), andere verfügten über keinerlei eigenen Besitz, sondern nutzten das, was ihr Herr ihnen zur Verfügung gestellt hatte und was rechtlich immer in dessen Verfügungsgewalt verblieb. Manche konnten unabhängig von dem Land, das sie beackerten, verschenkt oder verkauft werden, andere nicht. Manche durften ihren Lebenspartner frei wählen, während die Partnerschaften anderer aufgelöst werden konnten und wieder andere ihren Herren sexuell zu Diensten sein mussten. Die zu erbringenden Arbeitsleistungen waren bei manchen Menschen beschränkt, bei anderen waren sie es nicht.19 Die große Bandbreite und regionale Verschiedenheit von Formen persönlicher Unfreiheit und abhängiger Arbeit spiegelt sich auch in der Terminologie, die die Quellen verwenden. Viele Bezeichnungen für unfreie Menschen sind mehrdeutig und können ein breites Spektrum von Abhängigkeitsverhältnissen und mitunter zugleich auch Freie charakterisieren. Das gilt für alle Quellensprachen, und was diese Termini im konkreten Beispiel bedeuten, kann in der Regel nur aus dem Kontext erschlossen werden.20 Der aktuelle Forschungsstand zum Thema legt somit nahe, dass Blochs Schema Sklaven – Hörige – Freie dringend einer Revision bedarf.21 Da es in mittelalterlicher Zeit keine Staaten im modernen Sinn gegeben hat, strukturierten personale Beziehungen alle Lebensbereiche. Verschiedenartige soziale Abhängigkeitsverhältnisse prägten das Leben der Menschen, auch jenes von rechtlich Freien – letztlich waren alle Menschen im mittelalterlichen Europa von anderen Personen oder Institutionen in irgendeiner Form abhängig und mussten Dienste leisten. Im Gegenzug erhielten sie Schutz, manche erhielten auch Arbeitsgeräte, Lebensmittel, Kleidung oder gar andere Abhängige, die ihnen bei der Erledigung ihrer Arbeit zur Hand gehen sollten. Höhergestellten Personen wie militärischen Gefolgsleuten oder Amtsträgern wurden „Wohltaten“ ihres Herrn in Form von Grundbesitz, Ämtern, wertvollen Objekten oder Geld zuteil. Nicht selten brachten sich Menschen auf eigene Initiative in ein serviles Abhängigkeitsverhältnis, besonders wenn sie verschuldet, arm oder alt waren und fürchteten, nicht mehr selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. Aber auch wohlhabende Menschen übereigneten sich mitunter freiwillig einer geistlichen Institution oder einer anderen Person, offenbar weil sie sich Vorteile davon versprachen; in solchen Fällen  19 Die Arbeiten Alice Rios eröffnen ein Panorama dieser mannigfaltigen Erscheinungsformen, so zuletzt RIO (2017). 20 Vgl. etwa KUCHENBUCH (2016); PELTERET (1995) 41-49; YOSEF (2013) 9-14; BRUNSCHVIG (1960) 24. 21 Eine solche leistet jetzt RIO (2017). 148 Undine Ott wurde von den Betroffenen im Vorfeld häufig versucht, günstige Bedingungen für ihr künftiges Dasein auszuhandeln. Überhaupt, so Alice Rio, hatte der rechtliche Status eines Menschen selten eine festgelegte, absolute Bedeutung, sondern war in der Regel Ergebnis individueller Verhandlungen zwischen Herren und Abhängigen, Verhandlungen wiederum, die sich auf der Basis der realen sozialen Position und des tatsächlichen Handlungsspielraumes der beteiligten Parteien vollzogen.22 Dies ist, zusammengefasst, was die historische Forschung in den letzten Jahren und Jahrzehnten zum früh- und hochmittelalterlichen Westeuropa erbracht hat, wobei fast ausschließlich die Lebensumstände von Menschen untersucht worden sind, die in der Landwirtschaft arbeiteten.23 Das östliche Europa – die Region zwischen Elbe und Ural, Ostsee und Kaspischem Meer – ist im Hinblick auf Formen persönlicher Unfreiheit und abhängiger Arbeit in mittelalterlicher Zeit viel schlechter erforscht. Im Folgenden will ich einen Überblick über die verschiedenen Quellengattungen geben, die von der Geschichte jener Menschen zu erzählen vermögen, die verschleppt, verhandelt oder auf anderen Wegen versklavt worden waren und als Unfreie anderen Menschen dienen mussten. Ich konzentriere mich dabei auf Ostmittel- und Osteuropa, da dies meiner Expertise entspricht, werde aber auch Beispiele aus Nordeuropa anführen.24 3. Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im Spiegel der Überlieferung Überliefert sind zum einen mittelalterliche Texte (meist in späteren Abschriften), die von Historikern im Hinblick auf das Thema analysiert werden. Zweitens sind Objekte, Kunst- oder Bauwerke aus dem Mittelalter auf uns gekommen, die Gegenstand kunsthistorischer Forschungen sind, und drittens beschäftigt sich die Archäologie mit allem, was sich im Boden erhalten hat, ob es sich nun um Münzen, Gräber oder die Überreste von Burganlagen handelt.  22 RIO (2017). Vgl. auch RIO (2006); RIO (2012); HAMMER (2002) 17-35, 51-52; DEVROEY (2000). 23 Zum Einsatz von Unfreien in frühmittelalterlichen Haushalten vgl. RIO (2017) 135-174. 24 Überblicksdarstellungen zur Geschichte dieser europäischen Regionen bieten LÜBKE (2004a) und SAWYER/SAWYER (2002). Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 149 3.1 Archäologischer Befund Bei Ausgrabungen mittelalterlicher Gräber, Burgwälle und Siedlungen im östlichen Europa sind zuweilen eiserne Fesseln zum Vorschein gekommen. Joachim Henning hat diese Funde untersucht und sie als Hals- und Gelenkfesseln von Sklaven interpretiert (Abb. 17-18).25 Schriftquellen belegen zwar, dass Sklaven in mittelalterlicher Zeit mitunter gefesselt wurden, z. B., wenn sie auf Booten transportiert wurden oder auf einem Markt darauf warteten, verkauft zu werden. Fesselfunde können jedoch nicht eindeutig mit Sklavereipraktiken in Verbindung gebracht werden, wurden Fesseln doch beispielsweise auch für Gefangene, die wegen eines Verbrechens angeklagt oder verurteilt worden waren, oder für Geiseln benutzt.26 Insgesamt sind Fesselfunde bisher zu selten, als dass vorstellbar wäre, dass solche eisernen Utensilien systematisch von Sklavenfängern, -händlern oder -haltern eingesetzt wurden.27 Da etliche mittelalterliche Fesseln in Burgwällen gefunden wurden, hat Michael McCormick die Frage aufgeworfen, ob die zahllosen Burgen, die es im östlichen Europa gegeben hat und über deren Funktion in der Forschung keineswegs Einigkeit herrscht (Abb. 19), nicht möglicherweise als Stapelplätze des Sklavenhandels gedient haben.28 Weiters ist diskutiert worden, ob Bestattungen den Nachweis für mittelalterliche Unfreiheit zu erbringen vermögen. Im Falle mancher wikingerzeitlicher Gräber in Nordeuropa liegt beispielsweise die Annahme nahe, ein Bestatteter sei geopfert worden. So ist auf der dänischen Ostseeinsel Langeland im 20. Jh. ein Grab entdeckt worden, das in die Zeit des 8. bis 11. Jh.s datiert und in dem zwei Männer Seite an Seite bestattet worden waren – einer von ihnen war geköpft worden, sein Kopf lag, vom Körper getrennt, in der Grabkammer (Abb. 20-21). Der Mann starb mit circa 30 bis 35 Jahren. Als Archäologen sein Skelett ausgruben, lagen seine Beinknochen eng beieinander und der rechte Fuß in unnatürlicher Lage über dem linken, weshalb geschlussfolgert worden ist, dass die Füße des Mannes gefesselt gewesen seien, als er ins Grab gelegt wurde. Auch seine Hände könnten mit einem Seil zusammengebunden gewesen sein. Der neben ihm bestattete Mann war etwa 25 Jahre alt geworden und 1,93 Meter – also ungewöhnlich – groß gewesen. Ein Speer war auf die beiden toten Männer gelegt worden. Diese Bestattung ist als das  HENNING (1991); HENNING (1992). Auch mögen Fesseln aus rituellen Gründen deponiert worden sein, v. a., wenn die Funde in Gräbern zum Vorschein gekommen sind, vgl. ALDHOUSE-GREEN (2004) 320-323. Nicht auszuschließen bleibt zudem, dass die Fesseln für Tiere gebraucht worden waren. 27 Vgl. FONTAINE (2017) 467-473. 28 MCCORMICK (2001) 743-744. Ähnlich JANKOWIAK (2012). Die Nutzung von Burgen im Zusammenhang mit dem Sklavenhandel kann archäologisch nicht sicher nachgewiesen werden, vgl. FONTAINE (2017) 473-478. 25 26 150 Undine Ott Grab eines Mannes der Oberschicht und seines Sklaven interpretiert worden.29 Ähnliche Doppelbestattungen aus früh- und hochmittelalterlicher Zeit, die eine Leiche mit zahlreichen Beigaben sowie einen gefesselten oder scheinbar exekutierten Toten aufweisen, sind auch in anderen Gegenden Skandinaviens und auf den Britischen Inseln zum Vorschein gekommen.30 Ein weiteres solches Beispiel bietet der Grabhügel auf dem Gebiet der Ballateare-Farm im Norden der Isle of Man, der 1946 ausgegraben wurde (Abb. 22-23). Die Bestattung datiert ins 9. oder 10. Jh. und zeugt möglicherweise ebenfalls von einem Menschenopfer: Über einem Mann, offenbar einem Krieger (ihm waren diverse Waffen beigegeben worden: ein Messer, ein Schwert, ein Schild und drei Speere) waren eine Frau im Alter zwischen 20 und 30 Jahren und die Knochen von Ochsen, Pferden, Schafen und Hunden bestattet worden. Der Schädel der Toten weist ein Loch auf, und vieles deutet darauf hin, dass die Frau bereits zuvor an anderer Stelle getötet worden war, denn die Leichenstarre war wohl schon eingetreten, als sie in das Grab gelegt wurde. – War sie die Sklavin des Kriegers gewesen?31 Auszuschließen bleibt dies nicht, zumal Schriftquellen von Wikingern (oder Warägern, wie sie im östlichen Europa genannt wurden) berichten, deren Frauen oder Dienerinnen (und zuweilen auch Diener) ihnen bei ihrem Tod ins Grab folgten.32 Eine Kategorie archäologischer Funde, die häufig herangezogen wird, um den mittelalterlichen Handel mit Menschen nachzuweisen, stellen Münzfunde dar. Im östlichen und nördlichen Europa sind mehrere hunderttausend Exemplare islamischer Silbermünzen (Dirham) gefunden worden, viele in zum Teil äußerst umfangreichen Horten, die in das 9. und 10. Jh. datieren. Islamisches Silber stellte zu dieser Zeit in der Region ein verbreitetes Zahlungsmittel dar (Abb. 24).33 Daraus ist geschlossen worden, dass zwischen der islamisch geprägten Welt und jenen Orten, an denen die Münzen in der Erde verborgen wurden, ein reger Handel mit Menschen betrieben worden sei – dem wertvollsten Exportprodukt, welches das damalige Europa zu bieten gehabt habe.  Vgl. G$5'(à$ (2013) 108-110. Vgl. G$5'(à$ (2013) 111-113; PRICE (2008) 259, 266-267. 31 Vgl. BERSU/WILSON (1966) 45-62, 84-92. 32 Wohl nicht selten auf Druck der Verwandtschaft des Verstorbenen, s. IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 156-165; AL-Iৡ৫A঩5Ʈ (1961) 132; IBN RUSTA (1891) 146-147– Bestattungen von männlichen zusammen mit weiblichen Toten könnten jedoch auch auf die Tradition des Witwen„suizids“ zurückzuführen sein, vgl. FONTAINE (2017) 483-484. Vgl. insgesamt zu Bestattungen als möglichen Belegen für mittelalterliche Unfreiheit ebd. 483-488. 33 Die Silbermünzen, von denen viele zerhackt sind, sind Ausdruck einer im frühmittelalterlichen östlichen Europa und in Skandinavien praktizierten Gewichtsgeldwirtschaft, in der es nicht auf den Nominalwert einer Münze ankam, sondern auf ihren Anteil an Edelmetall. Die Hortfunde bilden dabei nicht die Zirkulation islamischen Silbers als Zahlungsmittel ab, sondern lediglich einen vorübergehenden Überschuss an Silber, das nicht ausgegeben, sondern thesauriert wurde, vgl. STEUER (1987); BRATHER (1995-1996); SCHNEEWEIß (2013). 29 30 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 151 Von der Iberischen Halbinsel bis Zentralasien seien Muslime bereitwillige Abnehmer dieser Ware gewesen, da ihre Gesellschaften nicht-muslimische Sklavinnen und Sklaven in großer Zahl für herrschaftliche Repräsentation benötigt hätten und Sklaverei einen integralen Bestandteil ihres Wirtschafts- und Soziallebens dargestellt habe.34 Die Schriftquellen erwähnen denn auch tatsächlich einen Export von Menschen in die von muslimischen Dynastien regierten Regionen des Nahen Ostens und des Iran, Choresms (Region am Unterlauf des Oxus und an seiner damaligen Mündung in den Aralsee), Nordafrikas und der Iberischen Halbinsel. Münzen aus dem muslimischen alAndalus (das Teile der Iberischen Halbinsel umfasste) finden sich jedoch fast keine in den Horten des östlichen und nördlichen Europa. Dirham, die im Samanidenreich in Zentralasien geprägt worden waren, wiederum dominieren in den Hortfunden des 10. Jh.s – diese Region kommt in den Schriftquellen als Destination menschlicher europäischer Ware aber überhaupt nicht vor.35 Dies legt nahe, dass die europäischen Dirhamhorte keinen geeigneten Indikator für die Wege des mittelalterlichen Sklavenhandels abgeben.36 Archäologisch lassen sich mittelalterliche Unfreiheit, abhängige Arbeit und Menschenhandel also nicht zweifelsfrei belegen, da die Funde und Befunde (und dies gilt für alle anderen Quellen auch!) immer mehrere Interpretationen erlauben. Janel Fontaine hat dies jüngst im Detail demonstriert.37 3.2 Bildliche Darstellungen Auch hier stellt sich die Frage, wie unfreie und verschleppte Menschen in den aus mittelalterlicher Zeit überlieferten Darstellungen identifiziert werden können. Eine berühmte Abbildung von Menschen, die als Sklaven verkauft werden sollen, findet sich auf der bronzenen Tür des Domes von Gnesen in Großpolen, die im 12. Jh. angefertigt wurde und Szenen aus dem Leben des heiliJHQ$GDOEHUW :RMFLHFK9RMWČFK ]HLJW$GDOEHUWGHUZlKUHQGHLQHV0LVsionsunternehmens irgendwo im Gebiet des heutigen nördlichen Polen ermordet worden war, wurde bald nach seinem Tod heiliggesprochen, und die später geschaffene Tür des Gnesener Doms illustriert in einer Art Zusammenfassung  34 So bspw. VERLINDEN (1970) 4-17; HAUSSIG (1987); LOMBARD (1991) 57-62; MCCORMICK (2001) bes. 733-777; MCCORMICK (2002); JANKOWIAK (2013); JANKOWIAK (2017). 35 Wahrscheinlicher ist, dass im 10. Jh. im Austausch gegen samanidisches Silber weniger Menschen als vielmehr Felle von Eichhörnchen, Bibern oder Zobeln aus Ostmittel- und Osteuropa nach Zentralasien verhandelt wurden, denn diese Waren erwähnen die Quellen unentwegt, vgl. KOVALEV (2000-2001); MARTIN (2004); HARDT (2008) 748-749. 36 Vgl. OTT (2015) 35-38; BRATHER (1995-1996) 80-85; HÅRDH (2002); FONTAINE (2017) 480483. 37 FONTAINE (2017). 152 Undine Ott die hagiographischen Erzählungen, die über sein Leben kursierten.38 Eines der 18 Reliefbilder zeigt, wie Adalbert als Prager Bischof Menschen, die an Hals und Händen gefesselt sind und sich in der Gewalt von Kaufleuten befinden, vor den böhmischen Fürsten Boleslaw II. (gest. 999) führt, um ihre Freilassung zu erwirken. Die Kaufleute sind dabei als Juden dargestellt, für jeden Betrachter der Tür an den Hüten erkennbar, die die Figuren tragen (Abb. 25). Wie die Bilder der Gnesener Domtür stammen auch andere vergleichbare Darstellungen aus dem kirchlichen Kontext und sollten nicht selten ein antijüdisches oder antimuslimisches Programm transportieren, weshalb Rückschlüsse auf tatsächliche Begebenheiten nur mit Vorsicht gezogen werden können.39 3.3 Schriftquellen Aus dem frühmittelalterlichen östlichen Europa sind nur wenige Schriftquellen überliefert, da die Region, ebenso wie Skandinavien, zum überwiegenden Teil erst im Laufe des Mittelalters in den Orbit des Christentums und der Schrift gelangte.40 Allerdings haben sich arabische Reisebeschreibungen sowie geo- und ethnographische Werke des 9. und 10. Jh.s erhalten, die über das östliche Europa berichten. Manche der Autoren hatten lediglich Informationen über Europa aus anderen Quellen zusammengetragen, andere kannten Ostmittel- oder Osteuropa aus eigener Anschauung.41 Angesichts der Tatsache, dass einheimische Schriftzeugnisse so rar sind, stellen diese arabischen Werke zentrale Quellen zur Geschichte des östlichen Europa in frühmittelalterlicher Zeit dar.42 Im hohen und späten Mittelalter wurden zunehmend mehr Schriftquellen in Ostmittel- und Osteuropa produziert, Aufschlüsse über die Verschleppung von und den Handel mit Menschen und über Formen von Servilität, abhängiger Arbeit und persönlicher Unfreiheit geben dabei v. a. hagiographische Schriften wie christliche Heiligenviten, historiographische Werke und Rechtsquellen. Im Folgenden möchte ich einen Überblick darüber geben, was die erhaltenen Schriftquellen über Unfreiheit im östlichen Europa des 9. und 10. Jh.s offenbaren, um im Anschluss auf Basis der Forschungsliteratur die Entwicklungen in hoch- und spätmittelalterlicher Zeit zu skizzieren.  Vgl. HIRMER/ERNSTMEIER-HIRMER (1994) 84-93, 161-164. Sà83(&., (2013) spekulierte, $GDOEHUWKDEHLQ&KHáPQRDQGHU:HLFKVHO .XOP GHQ7RGJHIXQGHQ 39 Vgl. SUCKOW (2010) 358-363, 376-377. 40 In vorchristlicher Zeit waren in Ost- und Nordeuropa allerdings bereits verschiedene Runenalphabete in Gebrauch. 41 Übersetzte Passagen aus einigen dieser Werke versammeln GÖCKENJAN/ZIMONYI (2001); LUNDE/STONE (2012). 42 Versuch einer systematischen Auswertung dieser Quellen: OTT (2015). 38 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 153 4. Fallbeispiel östliches Europa Das östliche Europa war im frühen Mittelalter geprägt von den Unternehmungen von warlords und von lokalen monarchischen oder oligarchischen Herrschaftsbildungen. Im Verlauf des 9. und 10. Jh.s entstanden jedoch größere Reiche. Die Reichweite dieser Herrschaften war zunächst gering, die Eliten der neuen Reiche lebten von der Beute, die sie in Raub- und Kriegszügen gemacht hatten, von Tributen und von bei der Bevölkerung eingesammelten pauschalen Abgaben. Die unterworfenen Menschen wirtschafteten weitgehend als Selbstversorger. Ihre Siedlungen und Gehöfte wechselten häufiger den Standort.43 Über Land verfügen zu können, nützte den politischen Eliten in dieser Zeit allein wenig. Das östliche Europa war dünn besiedelt, und um Abgaben einziehen zu können, brauchte es zunächst einmal Menschen, die Land bestellten und ihm Erträge abrangen. Wer über Menschen verfügen konnte, verfügte über Arbeitskräfte – ein zentraler Faktor in einer Welt, in der Lohnarbeit so gut wie unbekannt war. Die für eine hierarchische Gesellschaft notwendige Arbeitsteilung wurde zum Teil von den Herrschern und Funktionseliten organisiert, die Menschen wirtschaftliche Betätigungsfelder zuwiesen: An ihren Höfen ließen sie Handwerker und Textilarbeiterinnen arbeiten, andere Spezialisten siedelten sie womöglich mittels Zwangsmaßnahmen an Orten an, die in der Nähe ihrer Burgen oder Höfe lagen.44 4.1 Persönliche Unfreiheit und abhängige Arbeit im 9. und 10. Jahrhundert Die mediävistische Forschung hat sich, motiviert, so scheint es, durch die Funde islamischer Münzen, im Hinblick auf Ostmittel- und Osteuropa bislang v. a. mit der Verschleppung von Menschen in die islamisch geprägte Welt beschäftigt.45 Dies hat seinen Grund auch in der Vorstellung von einem weitgehend sklavenfreien Europa und einer gänzlich anders strukturierten islamischen Zivilisation, die versklavte, aus der nicht-islamischen Welt importierte Menschen in großem Stil in Palast, Harem und Armee eingesetzt habe. Formen von Unfreiheit in Ostmittel- und Osteuropa selbst hingegen waren nur selten Gegenstand der Forschung. In monographischer Ausführlichkeit haben sich bisher nur Cameron Sutt für das Beispiel des arpadenzeitlichen Ungarn  43 Vgl. LÜBKE (2001); HARDT (2011). Vgl. P(75Èý(. (2017) 52-101, 138-191; CURTA (2009). 45 S. bspw. HAUSSIG (1987); LOMBARD (1991) 57-62; MCCORMICK (2001) 244-254, 733-777; MCCORMICK (2002); FYNN-PAUL (2009) 20-30; JANKOWIAK (2013); HARDT (2017) 88-93. 44 154 Undine Ott (10.-13. Jh.) und ToPiã3HWUiþHN PLW%OLFNDXIGDVSĜHP\VOLGLVFKH%|KPHQ (10.-12. Jh.) des Themas angenommen.46 Die frühmittelalterlichen Quellen offenbaren, dass es persönliche Unfreiheit, abhängige Arbeit und servile Verhältnisse im 9. und 10. Jh. auch im östlichen Europa gegeben hat. In den arabischen geo- und ethnographischen :HUNHQXQG5HLVHEHULFKWHQJHVFKLOGHUWH)lOOHYRQ0HQVFKHQRSIHUQEHL5XV¶ Khazaren und Donaubulgaren47 XQGYRQ.RQNXELQDWEHL5XV¶.KD]DUHQXQG Slawen48 deuten an, dass es sich bei einem hierarchischen Verhältnis zwischen zwei Personen – dem Dienst für einen Herrn, einer sexuellen Beziehung – um ein Zwangsverhältnis handeln konnte. Diese Quellen beschreiben einen minderen rechtlichen oder sozialen Status serviler Personen, oder sie schildern eine schlechtere Behandlung durch die Mitmenschen, wenn etwa Ibn FaঌOƗQ, ein Gesandter des abbasidischen Kalifen al-Muqtadir (908-932), über die Wolgaregion berichtet, die Sklaven oder Diener (Sg. PDPOnjN GHU5XV¶ZUden, im Unterschied zu Freien, nicht bestattet, wenn sie infolge einer Krankheit stürben.49 Im 9. oder 10. Jh. verfasste slawische Gesetzestexte belegen ebenfalls eine rechtliche Unterscheidung von Freien und Unfreien und sahen für Letztere mitunter andere Strafen für gleiche Vergehen vor. So sollten Unfreie, die Vieh stahlen, laut einem Gesetzestext, der um 900 wohl im donaubulgarischen Reich verfasst worden war, unter gewissen Umständen gehängt werden, während für Freie in diesem Fall keine Todesstrafe vorgesehen war.50 Der Zakon sudnyj ljudem, ein weiterer slawischer Gesetzestext, der vermutlich ebenfalls aus dem Bulgarenreich an der Donau stammt und in derselben Zeit verfasst worden sein dürfte, untersagt verheirateten Männern den sexuellen Verkehr mit ihren Mägden oder Sklavinnen und sieht in solchen Fällen den Verkauf der Frau in die Fremde vor.51 Auch Sex mit der Magd oder Sklavin eines anderen Herrn stellt er unter Strafe.52 Die donaubulgarischen Herrscher beanspruchten mit diesen schriftlich niedergelegten Gesetzen die oberste Gerichtsbarkeit in ihrem Reich und einen gewissen Zugriff auf die dort lebenden Unfreien, die nicht als bloßes Privateigentum ihrer Herren gelten sollten.53  SUTT (2015); P(75Èý(. (2017); s. auch noch LÜBKE (1995); LÜBKE (2001) 113-123; LÜBKE (2004b); OTT (2015). 47 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 156-165, 170-172; IBN RUSTA (1891) 146f-147; AL-Iৡ৫A঩5Ʈ (1961) 132. 48 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 151, 159, 162, 165, 171; IBN RUSTA (1891) 145. 49 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 154-155; s. auch noch ebd. 144 und 171. – Erhalten ist nicht der ursprüngliche Bericht Ibn FaঌOƗQVEHUVHLQH5HLVHVRQGHUQQXUJHNU]WH9HUVLRQHQDXVGHP 11. und 13. Jh., vgl. CANARD (1971). Die überlieferten Passagen sind allerdings nicht eben arm an wundersamen Geschichten und merkwürdigen Anekdoten. 50 Englische Übersetzung bei PETKOV (2008) 15-23, Nr. 30, hier 20, Art. 45-46 Vgl. auch DEUTSCH (2016). 51 PETKOV (2008) 50, Art. 4. 52 PETKOV (2008) 50, Art. 5. 53 Vgl. ROTMAN (2014) 270. 46 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 155 Unfreie Menschen waren dabei in der Landwirtschaft54, im Handwerk55 und in den Haushalten56 ihrer Herren tätig. Frauen und Mädchen erfüllten mitunter die Rolle von Konkubinen und mussten ihren Herren sexuell zu Diensten sein,57 wenngleich die politischen und geistlichen Eliten vielerorts versuchten, das Sexualleben der christlichen Bevölkerung zu regulieren und Vielehe, außereheliche Beziehungen und das Konkubinat einzuschränken.58 Im donaubulgarischen Reich scheint es zudem Eunuchen gegeben zu haben.59 Welcher Natur Abhängigkeitsverhältnisse an den Herrscherhöfen waren, welchen rechtlichen Status und welche Handlungsspielräume Gefolgsleute, Wachen oder die Frauen der Herrscher besaßen, bleibt in den Quellen häufig opak.60 Als Herren, die über Unfreie verfügten, erscheinen in der Überlieferung neben Angehörigen der politisch-militärischen Eliten auch Kaufleute und Bauern.61 Wie verbreitet persönliche Unfreiheit und abhängige Arbeit im östlichen Europa während des Frühmittelalters waren, lässt sich schwer sagen, und über die konkreten Lebensumstände der Betroffenen verraten die Quellen wenig. Selbstzeugnisse haben sich meines Wissens keine erhalten. 4.2 Verschleppung, Versklavung und der Handel mit menschlicher Ware Wie aber wurde man unfrei im östlichen Europa des 9. und 10. Jh.s? Der Zakon sudnyj ljudem sieht bei etlichen Vergehen die Versklavung des Delinquenten vor: Krieger, die türmten und sich vom christlichen Glauben abwandten, Diebe, die Kirchengut entwendeten, Grabräuber und unter gewissen Umständen auch Viehdiebe und Vergewaltiger sollten unfrei werden.62 Auch für jene, die sich in „heidnischen“ Ritualen ergingen, sah das Gesetz die Versklavung vor.63 Die Betroffenen konnten verkauft oder dem Geschädigten be 54 PETKOV (2008) 20, Art. 45-46. Vgl. P(75Èý(. (2017) 52-80. 56 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 152, 165. 57 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 151, 159, 162, 165, 171; IBN RUSTA (1891) 145. – Zu den häufig in den Quellen belegten ungleichen Lebensumständen weiblicher und männlicher Unfreier und zur Frage, ob dies auf einen unterschiedlichen rechtlichen Status oder auf die allgemeine soziale Marginalisierung von Frauen zurückzuführen sei, vgl. allgemein STUARD (1995); DEVROEY (2000). 58 Vgl. SAMSON (1994) 111-117; LEVIN (1989); WYATT (2009) 243-336. 59 PETKOV (2008) 31, Nr. 33; Nicolai epistolae (1925) 588, Kap. 57. 60 S. bspw. IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 119, 165, 170-172. 61 Zu Letzteren s. PETKOV (2008) 20, Art. 45-46; IBN RUSTA (1891) 145. Herrscher verfügten, nicht zuletzt aus Prestigegründen, wohl mitunter über eine besonders große Anzahl Unfreier, s. IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 144, 156, 165, 171; IBN RUSTA (1891) 145; AL-Iৡ৫A঩5Ʈ (1961) 132. 62 PETKOV (2008) 51-53, Art. 9, 21, 24 und 26-28. 63 PETKOV (2008) 48, Art. 1; s. auch noch 52-53, Art. 18 und 25. Zur Strafsklaverei s. auch noch IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 172. 55 156 Undine Ott ziehungsweise der Kirche übergeben werden; ihr Besitz konnte veräußert werden. – Die überlieferten slawischen Gesetzestexte lassen darauf schließen, dass es Wege in die Unfreiheit gab, die dem von den herrschenden Eliten gesetzten Recht entsprachen, und Wege, die diesem Recht zuwiderliefen; es existierte also eine rechtlich kodifizierte Institution persönlicher Unfreiheit, wie ebenso „illegale“ Formen vorkamen. Rechtsnorm und soziale Praxis entsprachen sich oft nicht.64 Dass Menschen mitunter ihre Verwandten und Nachbarn verkauften oder verhandelten, legt ein arabisches geographisches Werk des 10. Jh.s nahe. Es behauptet, unter den im khazarischen Reich lebenden Polytheisten (hier: ahl al-aw‫ܔ‬ƗQ, „Götzendiener“) gelte es als rechtmäßig, seine Kinder zu verkaufen und seine Mitmenschen in die Sklaverei zu führen (LVWLUTƗT) (während der Verkauf von Verwandten, von Glaubensbrüdern oder -schwestern unter den Muslimen, Juden und Christen des khazarischen Reiches verboten sei).65 Die donaubulgarischen Gesetzestexte wiederum stellen unter Strafe, Menschen, seien sie Freie oder Sklaven, zu kidnappen in der Absicht, sie zu verkaufen oder von ihrer Arbeitskraft zu profitieren.66 Von Herrschern veranlasste Zwangsumsiedlungen von Kriegsgefangenen und freien Bevölkerungsgruppen sind für das donaubulgarische Reich und die Rus’ belegt. Möglicherweise konnten die Umgesiedelten in einigen Fällen, freiwilligen Siedlern (lat. hospites) nicht unähnlich, hernach unter relativ günstigen Umständen in der neuen Heimat leben. Wie später durch die Ansiedlung Freiwilliger, versuchten Herrscher im 9. und 10. Jh. mit Hilfe von Zwangsumsiedlungen den wirtschaftlichen Ausbau ihres Landes voranzutreiben.67 Viele Menschen wurden in dieser Zeit zudem infolge von Raub- und Kriegszügen unfrei: Im östlichen Europa bekämpften sich vielerorts und immer wieder verschiedene Herrscher und Thronprätendenten mit ihren jeweiligen Gefolgschaften oder Heeren. Krieger, Menschenräuber und Kaufleute kidnappten und verhandelten zahlreiche Bewohner Ostmittel- und Osteuropas. Als Versklaver und Händler erscheinen in den Quellen v. a. Rus’ und Ungarn, aber auch Petschenegen, Wolga- und Donaubulgaren sowie Juden und damit v. a. Akteure, die besonders mobil waren.68 Dass Praktiken der Ver 64 RIO (2017) 230-236 ist der Ansicht, Herrscher hätten mit derartigen Gesetzen zuvorderst die Interessen der Herren, die über Unfreie verfügten, schützen und ihnen eine rechtliche Handhabe in Konfliktfällen gewähren wollen. 65 AL-Iৡ৫A঩5Ʈ (1961) 131. 66 PETKOV (2008) 53, Art. 29-30. S. auch Nicolai epistolae (1925) 568-600, Nr. 99, hier 580, Kap. 32. 67 Vgl. LÜBKE (2001) 121-123; LÜBKE (2004b). Belegt sind günstige rechtliche und wirtschaftliche Bedingungen für zwangsumgesiedelte Gemeinschaften allerdings erst für die Zeit ab dem 11. Jh., vgl. LÜBKE (2004b) 80-81, 84. 68 Vgl. OTT (2015) 38-42. Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 157 sklavung und der Sklaverei in kriegerischen Gemeinschaften, welche von gewaltbasierten Männlichkeitsvorstellungen geprägt waren, besonders verbreitet waren, wie David Wyatt am Beispiel der Britischen Inseln im Früh- und Hochmittelalter anschaulich gezeigt hat,69 mag auch auf manche dieser Gruppen wie Rus’ oder Ungarn zutreffen. Es waren darüber hinaus aber auch Christen und Muslime aus den Ländern, die an das östliche Europa angrenzten, im Geschäft mit der menschlichen Ware tätig.70 Vom Handel mit Menschen profitierten durch die Erhebung von Zöllen auch die Herrschenden.71 Dass der überwiegende Teil der in Europa geraubten, gekauften und zur Strafe versklavten Menschen in die islamische Welt verhandelt worden sei, scheint mir indes nicht ausgemacht. Zwar bildeten Regionen, die unter muslimischer Herrschaft standen – v. a. die Iberische Halbinsel, Nordafrika und der Nahe Osten –, wichtige Märkte für den Verkauf von Europäerinnen und Europäern, doch offenbaren die überlieferten Quellen, dass viele der im östlichen Europa verschleppten oder verkauften Menschen im byzantinischen oder im karolingischen Reich Abnehmer fanden. Zudem wurden viele Betroffene gar nicht über weite Strecken verhandelt, sondern auf den Märkten innerhalb ihres Herrschaftsgebietes an Einheimische verkauft, mussten in ihrer Heimatregion anderen als Unfreie dienen oder wurden, soweit diese schon vorhanden waren, dortigen Kirchen oder Klöstern übergeben.72 Für nicht wenige Unfreie im östlichen Europa scheint das Leben in der Verfügungsgewalt einer anderen Person dabei nur eine vorübergehende Phase gewesen zu sein, die mit der Freilassung oder dem Freikauf, der Tilgung der Schulden, der Aushandlung eines neuen rechtlichen Status oder dem Übergang zu einem neuen Herren endete.73 4.3 Entwicklungen in hochmittelalterlicher Zeit Im Verlauf des 9. und 10. Jh.s traten im östlichen Europa viele Herrscher und Große vom Polytheismus zum Christentum über.74 Gleichzeitig entstanden große Reiche, die politisch stärker integriert und zentralisiert waren als die warlord-Unternehmen und lokalen Herrschaftsgebilde des frühen Mittelal WYATT (2009) 61-171. 70 Vgl. OTT (2015) 37-43. 71 IBN FAঋ/Ɩ1 (1959) 145; Inquisitio de theloneis Raffelstettensis (1897) 250-252, Abs. 1, 4, 6, 9. 72 Vgl. OTT (2015) 43-48. 73 PETKOV (2008) 52, Art. 19; vgl. für Westeuropa GOETZ (1993) 37, 42-43; RIO (2006). Der Freikauf Gefangener und Versklavter scheint häufig von den Herrschern initiiert worden zu sein, s. bspw. HELLMANN (1987) 659-660, Art. 9 und 11-12, 663-664, Art. 2-3, 6-7 und 9; KOLIAS (1995) 129-130; KUSSEFF (1950) 143-144. Vgl. ROTMAN (2009) 45-46; LÜBKE (2004b). 74 Vgl. BEREND (2007). 69 158 Undine Ott ters. Insbesondere auf Betreiben der Fürsten, die die monarchische Spitze der neuen Reiche bildeten, ihrer Funktionsträger und sonstiger Landbesitzer wurde die wirtschaftliche Organisation zunehmend auf die in Westeuropa bereits verbreitete Grundherrschaft umgestellt. Land wurde sukzessive vermessen und in Hufen eingeteilt. Damit wurde es zum zentralen Medium, nach dem Abgaben bemessen wurden. Dieser Prozess nahm seit der zweiten Hälfte des 12. Jh.s an Fahrt auf. Bauern wurden abhängig von einem Grundherrn – einem Adligen oder einer kirchlichen Institution –, dem sie festgelegte Dienste und Abgaben schuldeten. Die Verfügungsgewalt über Land zu besitzen, wurde zentral. Um mehr Abgaben eintreiben zu können, wurden nun auch unbeackerte Flächen urbar gemacht und Siedler ins Land gerufen, um den Boden zu bestellen. Städte mit Märkten entwickelten sich, und Geld gewann als Transaktionsmittel zunehmend an Bedeutung. Die Bauern wirtschafteten nun nicht mehr nur zum Eigenbedarf, sondern produzierten – v. a. Getreide – für den Markt, auf dem sie ihre landwirtschaftlichen Erträge verkauften, um die Abgaben, die sie dem Grundherren schuldig waren, bezahlen zu können.75 Diese Entwicklung ließ es für Herrscher und Große auch zunehmend unattraktiv werden, eigene Untertanen und Abhängige in die Fremde zu verkaufen oder zu verhandeln; vielmehr wurden nun Menschen von anderswo für landwirtschaftliche Arbeiten angeworben.76 Häufig ist angenommen worden, mit dem Erstarken des Christentums seien überall in Europa Unfreiheit und Menschenhandel stark zurückgegangen, da die neue Religion die Versklavung von Glaubensbrüdern und -schwestern rechtlich und moralisch als unzulässig habe erscheinen lassen und höchstens noch Andersgläubige von jenseits der Grenzen als Sklaven importiert worden seien.77 Die Quellen zum Osten des Kontinents aber sprechen eine andere Sprache. Sie belegen, dass es in dieser Region Menschenraub, Menschenhandel und persönliche Unfreiheit auch noch in jener Zeit gegeben hat, als bereits ein Großteil der Bevölkerung christlich getauft war; Beispiele sind aus griechisch- ebenso wie aus lateinisch-christlich geprägten Herrschaftsgebieten überliefert. Zwar bemühten sich Herrscher und Funktionseliten in ganz Europa seit dem frühen Mittelalter, den Besitz von und Handel mit christlichen Unfreien rechtlich einzuschränken – diese Vorstöße richteten sich jedoch meist gegen jüdische, muslimische und polytheistische Menschenhändler und Herren. Dass es persönliche Unfreiheit und abhängige Arbeit generell geben sollte, wurde hingegen selten in Frage gestellt.78 Im östlichen Europa, auf den Briti 75 76 77 78 Vgl. HARDT (2008) 751-755; HARDT (2011). Vgl. LÜBKE (2004b); RIO (2017) 37-41. Pointiert zuletzt FYNN-PAUL (2009); s. bspw. auch HOFFMANN (1986). Vgl. RIO (2017) 215-236; ROTMAN (2009) 166-172. Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 159 schen Inseln und in Skandinavien wurden Menschen bis mindestens ins 13. Jh., in Byzanz bis zum Ende des Reiches im 15. Jh. durch Zwang in Unfreiheit gebracht und als Ware verhandelt.79 Über Ungarn, wo er drei Jahre lange gelebt hatte, schrieb der von der Iberischen Halbinsel gebürtige Muslim $EnjণƗPLGDO-ƤDUQƗ৬Ư (gest. 1169/70) im 12. Jh. beispielsweise, dass Menschen in Zeiten von Kriegs- oder Raubzügen (arab. ƥazw) besonders günstig zu erwerben seien. Ein Großteil dieser in die Unfreiheit verkauften Gefangenen waren al-ƤDUQƗ৬ƯV$XVIKUXQJHQ]XIROJHJULHFKLVFKe Christen aus Byzanz oder lateinische Christen aus dem ostfränkischen Reich. Außerdem berichtet der Augenzeuge von Menschen, die in Ungarn in die Sklaverei hineingeboren worden waren. Er selbst hatte eine solche Sklavin auf dem Markt erstanden.80 Im 12. Jh., zu al-ƤDUQƗ৬ƯV=HLWZDUHQYLHOH%HZRKQHUGHVXQJDULVFKHQ5HLches bereits Christen (in der Regel lateinischer Ausrichtung), einschließlich der aus der Dynastie der Arpaden stammenden Könige. Daneben lebten dort aber auch Polytheisten, Juden und Muslime, wie al-ƤDUQƗ৬ƯHLQHUZDU– wie alle Herrschaftsbildungen des mittelalterlichen östlichen Europa war das arpadische Ungarn ein multiethnisches und -religiöses Reich. Dabei scheinen die Herrscher den einzelnen religiösen Gemeinschaften zuweilen Sonderrechte gewährt zu haben, die mitunter auch Fragen von Menschenbesitz und handel tangierten.81 Cameron Sutts Arbeit zum Arpadenreich hat ergeben, dass es dort noch im 13. Jh. Menschen gegeben hat, deren Ehen rechtlich nicht geschützt waren und vonseiten der Herren gelöst werden konnten. Es hat Eltern gegeben, die von ihren Kindern getrennt wurden, Frauen und Mädchen, die von ihren Herren zum Sex gezwungen wurden, Personen, die auf Märkten verkauft oder ihren Herren gestohlen wurden, weil so ein Mensch eben einen materiellen Wert hatte und Arbeitskraft bedeutete, und Männer und Frauen, die zu unbeschränkter Arbeit verpflichtet waren. Diese Menschen waren zum überwiegenden Teil Christen, doch sind in den Quellen zum Arpadenreich auch Polytheisten in solch unfreien Abhängigkeitsverhältnissen belegt. Als Herren erscheinen christliche Laien (sowohl Männer als auch Frauen), Geistliche und kirchliche Institutionen, aber auch Muslime und Juden. Schwer zu sagen ist momentan, ob das hochmittelalterliche Ungarn damit eine Ausnahme bildete. Abgesehen von 7RPiã3HWUiþHNV Arbeit zu Böhmen, wo, so die Studie, der Raub, der Verkauf und das Verschenken von Menschen im 12. Jh. ihr Ende  79 Vgl. KARRAS (1988); PELTERET (1995); WYATT (2009); ROTMAN (2009); PRINZING (2010); PRINZING (2017); GILLINGHAM (2011); SUTT (2015). – Zum späten Mittelalter liegen für Ostmittel-, Ost- und Nordeuropa bisher kaum Studien vor, eine Ausnahme bildet bspw. BENNETT (2010). 80 Al-ƤDUQƗ৬Ư  30-33, Abs. 29 und 31. DUCÈNE (2006) hat eine frz. Übers. des Werkes vorgelegt. Vgl. OTT (2015) 48-51. 81 Vgl. BEREND (2001) bes. 74-108; OTT (2015) 50. 160 Undine Ott fanden, liegen bisher keine systematischen Untersuchungen zu anderen Reichen des östlichen Europa vor. 'LH YRQ 6XWW XQG 3HWUiþHN YHU|IIHQWOLFKWHQ 8QWHUVXFKXQJHQ RIIHQEDUHQ dennoch für das ausgehende 12. und das 13. Jh. einen Trend hin zu mehr Freiheiten und weniger Abhängigkeit in den Reihen der ländlichen Bevölkerung. Im Rahmen des intensivierten Landesausbaus holten die Herrscher und die Grundherren – v. a. die kirchlichen – neue Siedler ins Land, denen sie attraktive rechtliche Bedingungen garantierten. Die Lebens- und Wirtschaftsweise dieser Siedlerinnen und Siedler wurde den Einheimischen bald zum attraktiven Vorbild. Viele Unfreie flohen in der Folge von ihrem Land, suchten sich neue Herren oder handelten bessere Konditionen für sich aus. Die Bevölkerung siedelte zunehmend in Dörfern, einer von den Siedlern mitgebrachten Organisationsform, in deren Rahmen sie Agrarland bewirtschafteten, für welches sie den Grundherren lediglich noch Abgaben oder Steuern schuldig waren. Andere Unfreie zog es in die Städte. Die Tauschware Mensch wurde mit der Zeit vom Tauschobjekt Geld verdrängt.82 5. Fazit und Ausblick Letztlich bleibt die Frage nach der Existenz von Sklaverei eine Frage der Definition. Ob Westeuropa, das oft als Sonderfall beschrieben worden ist, im Mittelalter jemals eine sklavenfreie Zone gewesen ist, weil unfreie Menschen dort seit dem Frühmittelalter zunehmend mehr Rechte und Freiheiten erlangten, hängt maßgeblich davon ab, welche Formen von Unfreiheit und Servilität man als Sklaverei begreift. Die seit einigen Jahren äußerst rege Forschung zum Mittelmeerraum hat gezeigt, dass abhängige Arbeit, Zwangsarbeit, Menschenraub und Menschenhandel während des späten Mittelalters im gesamten Mediterraneum eine neue Hochzeit erlebten.83 Die Frage, ob es dabei Kontinuitäten aus frühmittelalterlicher Zeit gegeben hat oder ob der Besitz von und der Handel mit Menschen in dieser Zeit von Neuem aufkamen, ist meines Erachtens noch zu wenig erforscht, liegen doch nur wenige Untersuchungen zum hochmittelalterlichen Europa vor.84  SUTT (2015) v. a. 159-210; P(75Èý(. (2017); s. auch noch SUTT (2010). Vgl. für Westeuropa KUCHENBUCH (2003). – RIO (2017) hat den seit dem 12. Jh. spürbaren Wandel für Westeuropa mit einer zunehmenden rechtlichen Systematisierung der bis dato in mannigfaltigen Formen vorkommenden Unfreiheit, Servilität und Abhängigkeit durch die Eliten und die Herrschenden erklärt, einem Vorgang, der seine Entsprechung in Prozessen der politischen Zentralisierung gefunden habe. 83 Vgl. bspw. HANß/SCHIEL (2014). 84 VERLINDEN (1955/1977) und die in Anm. 79 zitierten Arbeiten. 82 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 161 In Zukunft werden wir uns jedenfalls noch intensiver damit befassen müssen, in welchem Verhältnis verschiedene Formen und Grade an Unfreiheit und Abhängigkeit zu einer gegebenen Zeit an einem gegebenen Ort zueinander standen. Hierfür dürfte eine noch stärkere Verzahnung der Sklavereiforschung mit anderen Feldern der mediävistischen Wirtschafts-, Sozial- und Kulturgeschichte dienlich sein. In vielen Fällen wird es angesichts der häufig zu beklagenden Quellenarmut schwierig bleiben bis unmöglich sein, Beispiele von Menschenraub, Selbsttradierung, Arbeitsdiensten für einen Herrn oder Konkubinat präzise auf einer Skala der in der betreffenden Gesellschaft vorkommenden Formen von Unfreiheit und Abhängigkeit einzuordnen. Absolute individuelle Freiheit hat es in mittelalterlicher Zeit nicht gegeben, und die Dichotomie Freiheit – Unfreiheit, mit der wir nach wie vor arbeiten, hat für vormoderne Gesellschaften eigentlich wenig Sinn, da sich unser heutiger Begriff von „Freiheit“ im Singular erst in den letzten 250 Jahren herausgebildet hat.85 Abhängigkeit und Dienstverhältnisse konnten, daran sei noch einmal erinnert, auch Schutz, Identität, sozialen Rückhalt und materielle Sicherheit bedeuten. Dass die Erfahrung der Verschleppung, des Verkaufs als Ware, des Lebens in Unfreiheit, des Dienstes für andere, der Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit und des Handlungsspielraums Auswirkungen auf die Identität der Betroffenen hatte, ist anzunehmen. Zur Beantwortung der Frage nach den Identitätsentwürfen geraubter, versklavter oder die in die Unfreiheit hineingeborener mittelalterlicher Menschen – wie sie sich selbst sahen und welcher sozialen oder kulturellen Gruppe sie sich zugehörig fühlten – mag eine Analyse der Netzwerke, in denen sich diese Menschen bewegten, ertragreich sein. In Europa hat es sowohl „sozial Tote“ nach Orlando Patterson als auch Personen gegeben, deren Rechte zwar eingeschränkt waren und die Dienste für Herren zu leisten hatten, die dabei aber doch über Freiheiten verfügten und fest in einem sozialen Netzwerk verankert waren. Die Handlungsspielräume Unfreier konnten zudem recht groß sein: Häufig waren formeller rechtlicher Status und soziale Lebensrealität Ergebnis von Verhandlungen mit dem jeweiligen Herren, und hin und wieder nahmen sich Menschen die Freiheit, aus einer Situation extremer Abhängigkeit zu fliehen.86 Oft war ein Zwangsverhältnis von vorübergehender Dauer. Ebenso zum Bild gehört, dass persönliche Unfreiheit und abhängige Arbeit in der jeweiligen Gesellschaft kulturell anerkannt, d. h. Teil der normativen Ordnung sein mussten, um Menschen in solche Verhältnisse bringen oder zwingen zu können.87 Auch diese Fremdzuschreibungen dürften die Identitäten der Betroffenen geformt haben.  85 86 87 Vgl. KANNOWSKI (2008). Vgl. insgesamt zur Forschungsgeschichte HANß (2013). Vgl. SUTT (2015) 159-210. Vgl. PATTERSON (1982) 35-36. 162 Undine Ott Uns heutigen Historikerinnen und Historikern bleiben zwei Herangehensweisen an das Thema: Entweder definieren wir vorab, was der analytische Begriff „Sklaverei“ in unseren Studien bedeuten soll und was nicht, oder wir beschreiben die spezifischen Ausprägungen von Unfreiheit, Abhängigkeit und Servilität, die uns in den Quellen begegnen, und setzen sie in Verhältnis zu den Lebensumständen anderer sozialer Gruppen und zu anderen Arten von Sozialbeziehungen, die für die betreffende Gesellschaft belegt sind. Eine ausdifferenzierte Terminologie, semantische Untersuchungen und die genaue, historisierende Beschreibung der in den Quellen belegten Beispiele sind in Fallstudien einerseits wünschenswert, erschweren aber andererseits vergleichende Untersuchungen, für die tragende, ausreichend weit gefasste analytische Begriffe vonnöten sind. Da die Forschungen besonders der letzten Jahre deutlich gemacht haben, dass Unfreiheit, Abhängigkeit und Servilität in mittelalterlichen Gesellschaften mannigfaltige Formen annehmen konnte, erweist es sich als äußerst schwierig, einen gemeinsamen Begriff für alle diese Formen zu finden und eine Systematik zu entwickeln, die Bezüge zur Geschichte früherer und späterer Epochen ermöglicht.88 Neue Erkenntnisse werden womöglich vergleichende, globalhistorisch oder verflechtungsgeschichtlich angelegte Studien liefern.89 Ein Vergleich europäischer Formen von Unfreiheit, abhängiger Arbeit und Servilität mit Formen, die für islamisch geprägte mittelalterliche Gesellschaften belegt sind, offenbart beispielsweise, dass die Unterschiede, die nicht nur Egon Flaig so betont hat, gar nicht so groß waren und die Gemeinsamkeiten möglicherweise überwogen. In den letzten Jahren veröffentlichte Fallstudien zur islamischen Welt zeigen, dass jeweils vielfältige Formen von Unfreiheit und fließende Übergänge zwischen den einzelnen Graden existierten, dass manche Menschen mehreren Herren dienten oder gehörten, dass oft eine große Diskrepanz zwischen Gesetzesnorm und sozialer Realität herrschte, dass die Betroffenen – theoretisch – gewisse Rechte besaßen und – praktisch – häufig gut in den Haushalt ihres Herren integriert waren, dass der Dienst für höhergestellte Personen zuweilen soziale oder politische Aufstiegschancen bot, wobei der Unfreie aufgrund seines Status stets verwundbar blieb, dass oft große Unterschiede bestanden zwischen den Arbeiten und Diensten, die Frauen, und solchen, die Männer leisten mussten, dass der servile Status häufig ein vorübergehender war, die Betroffenen freigelassen wurden oder nach einer festgesetzten Zeit ihre Strafe abgebüßt oder ihre Schulden getilgt hatten.90 Der augen Vgl. VLASSOPOULOS (2016). ZEUSKE (2013); ROTMAN (2014). Nicht gänzlich überzeugt hat mich FYNN-PAUL (2009). 90 Vgl. BRUNSCHVIG (1960); GOITEIN (1967) 130-147; SCHNEIDER (1999); AYALON (1999); BRAY (2004); CLARENCE-SMITH (2006); RICHARDSON (2009); GORDON (2011); YOSEF (2013); DE LA PUENTE (2002); DE LA PUENTE (2008); PERRY (2014). 88 89 Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa 163 fälligste Unterschied zwischen Europa und der islamisch geprägten Welt dürften die primären Einsatzgebiete der Unfreien sein: vornehmlich in der Landwirtschaft im ersten Fall, v. a. in Haushalt, Handel und Handwerk im zweiten, wobei das Beispiel des spätmittelalterlichen Südeuropa zeigt, dass auch dieser Unterschied nicht zwingend war und die Arbeitsfelder, in denen Unfreie dienten, keinen Wesenskern „christlicher“ oder „islamischer“ Sklaverei definieren helfen können. Fruchtbarer, als das Zivilisationsparadigma auf die Geschichte von Unfreiheit, Menschenraub und Menschenhandel anzuwenden und eine essentialistische „islamische“ Sklaverei oder „europäische“ Freiheit zu konstruieren91, scheint mir zu sein, die regionalen Unterschiede in Europa wie in Nordafrika, im Nahen Osten oder in Zentralasien ernst zu nehmen, individuelle Fallstudien für einzelne Orte und Regionen zu betreiben und die Ergebnisse in das Gesamtbild der Forschung einzuordnen – ein Anspruch, dem dieser Aufsatz selbst nur in Ansätzen gerecht wird. Natürlich bewegt man sich immer im Spannungsfeld von Universalismus und Partikularismus, aber Menschenhandel, Unfreiheit und abhängige Arbeit waren und sind globale Phänomene und daher ein lohnendes Studienobjekt der Globalgeschichte.92 Auch scheint mir die Religion – ob Christentum, Islam, Judentum oder Polytheismus – ein ungenügendes Interpretament darzustellen, um die Phänomene der abhängigen Arbeit, der persönlichen Unfreiheit und der Zwangsmigration in ihren jeweiligen historischen Ausprägungen zu erklären. Jüngere islamwissenschaftliche Arbeiten haben beispielsweise vorgeschlagen, Servilität und Unfreiheit im Zusammenhang mit anderen Formen ungleicher sozialer Beziehungen, die nicht oder seltener unter Zwang entstanden, wie Ehe, biologischer Verwandtschaft oder Patronage zu untersuchen, da für derartige Verhältnisse in den arabischen Quellen mitunter dasselbe Vokabular gebraucht wird.93 Ein Blick auf die aktuelle Forschungslandschaft der Kolleginnen und Kollegen jenseits der disziplinären Grenze mag, so meine ich, für Mediävistinnen und Mediävisten, die sich der europäischen Geschichte widmen, interessant sein. Jedenfalls taugt das Thema persönliche Unfreiheit, Servilität und abhängige Arbeit, nach allem, was wir momentan wissen, nicht dazu, ein freiheitliches Europa von der Sklavenhaltergesellschaft des Islams zu unterscheiden; der koloniale Diskurs, an den eine solche Frontstellung anknüpft, war kein unschuldiger.  91 92 93 Vgl. HÖFERT (2008). Vgl. dazu zuletzt ISMARD (2017). 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Wir danken allen Rechteinhabern für die Bereitstellung der Abbildungen und den Mitarbeitern der Museen und Institute für ihre freundliche Hilfsbereitschaft beim Besorgen des Bildmaterials. Abb. 1: Grabstele des Thraseas und der Euandria, Berlin, Staatliche Museen, Antikensammlung, Inv. Sk 738 (© bpk / Antikensammlung, SMB / Foto: Jürgen Liepe). Abb. 2: Stele der Hegeso, Athen, Archäologisches Nationalmuseum, Inv. 3624 (D-DAI-ATH-NM-3608, Foto: Hermann Wagner; http://arachne.dainst.org/entity/223596, Stand: 23. 04. 2021). Abb. 3: Frisierszene auf dem sog. Elternpaarpfeiler im Rheinischen Landesmuseum, Trier, Inv. NM 184 (© GDKE, Rheinisches Landesmuseum Trier, Foto: Thomas Zühmer). Abb. 4a und 4b: Kopf eines SXHUGHOLFDWXV, Musée archéologique, Arlon, gefunden in Böwingen a.d. Attert, IAL GR/S399 (© Musée Archéologique d’Arlon). Abb. 5: Grabaltar des Socconius Felix, Rom, Museo Nazionale Romano (DDAI-ROM-63.755A, http://arachne.dainst.org/entity/5585170, Stand: 23. 04. 2021). Abb. 6: Reliefplatte aus Melos, Metropolitan Museum of Art, Fletcher Fund, 1930, 30.11.9, https://www.metmuseum.org/art/collection/search/253053, (CCO 1.0 Universal), (Stand: 23. 04. 2021). Abb. 7: Berliner Erzgießereischale (Foundry Painter) um 490/480 v. Chr., Antikensammlung, Staatliche Museen zu Berlin, Inv.-Nr. F 2294 (© bpk / Antikensammlung, SMB, Johannes Laurentius). Abb. 8: Schwarzfiguriger Skyphos, Archäologisches Nationalmuseum, Athen, inv. 442 (Umzeichnung) (nach: H. Blümner: Scenen des Handwerks, in: Mittheilungen des kaiserlich deutschen archaeologischen Instituts, Athenische Abtheilung 14, 1889, 151). Abb. 9: Stabaufsatz mit Paar beim Liebesakt und Sklave als Stütze, Rheinisches Landesmuseum, Trier, Inv. 2000.2 Nr. 495 (© GDKE / Rheinisches Landesmuseum Trier, Foto: Thomas Zühmer). 276 Anhang Abb. 10: Schale des Brygos-Malers: Zecher mit Hetäre, Würzburg, Martin von Wagner Museum, Inv.-Nr. HA 428 (© akg.images, André Held). Abb. 11: Stele der Timagora, Athen, Nationalmuseum Inv.-Nr. 940 (D-DAIATH-Kerameikos-04861). Abb. 12: Grabstein des Thous, Athen, Archäologisches Nationalmuseum Athen 890 – Athen Inst. Neg. NM 4836 (D-DAI-ATH-NM-4836). Abb. 13: Grabstein des Martinus aus Bordeaux (© Cliché du Musée d’Aquitaine de Bordeaux). Abb. 14: Grabstein der Amme Severina, Köln, Römisch-Germanisches Museum, 74,414 u. 66,59 (http://arachne.dainst.org/entity/508802, Stand: 23. 04. 2021). Abb. 15: Poster des Films Ä5RPDQ6FDQGDOV³ (1933), (© 1933 United Artists, public domain). Abb. 16: Szene aus Ä6SDUWDFXV³ (USA 1960) (imago-images, Mary Evans): Marcus Licinius Crassus (Laurence Olivier) inspiziert die ihm vom Statthalter Siziliens als Geschenk entsandten Sklaven und bestimmt den jungen attraktiven Sklaven Antoninus (Tony Curtis) zu seinem Leibsklaven. Auf dem WLWXOXV ist zu lesen: ANTONINVS SICVLVS A[eta]TE XXVI LVSOR ET MAGVS ATQ(ue) MVSICVS. Abb. 17:Eiserne Halsfesseln aus Burgwällen und Siedlungen des östlichen Europa (10.-13. Jh.) (aus: J. Henning, Gefangenenfesseln im slawischen Siedlungsraum und der europäische Sklavenhandel im 6. bis 12. Jahrhundert. Archäologisches zum Bedeutungswandel von VNOƗERVVDNƗOLEDVFODYXV, in: Germania 70 [1992], 403-426, hier 407, Abb. 1). Abb. 18: Frauengrab des 12./13. Jh.s aus Cegléd-Madarászhalom (Ungarn) mit eiserner Gelenkfessel (aus: J. Henning, Gefangenenfesseln im slawischen Siedlungsraum und der europäische Sklavenhandel im 6. bis 12. Jahrhundert. Archäologisches zum Bedeutungswandel von VNOƗERVVDNƗOLEDVFODYXV, in: Germania 70 [1992], 403-426, hier 413, Abb. 5, nach J. Topál, Árpád-kóri temetĘ és templom Cegléd-Madarászhalom, in: Studia Comitatensia I, Szentendre 1972, 53-97, hier 88, Abb. 18). Abb. 19: Burgwall von Libice (Tschechien) (10. -K  DXV5.ĜLYiQHN- 0DĜtN(DUO\0HGLHYDOVWURQJKROG/LELFHQDG&LGOLQRX$QH[DPSOHRIXVHRI geophysical methods in systematic non-destructive archaeological project, in: ArchéoSciences, Suppl. 33: Mémoire du sol, espace des hommes [2009], 9395, hier 95, Abb. 2). Bildnachweis 277 Abb. 20: Doppelbestattung (8.-11. Jh.), Stengade, Insel Langeland (Dänemark) DXV/*DUGHáD7KH+HDGOHVV1RUVHPHQDecapitation in Viking Age 6FDQGLQDYLDLQ/*DUGHáD..DMNRZVNL>+UVJ@0RW\ZJáRZ\ZGDZQ\FK kulturach w perspektywie porównawczej. The Head Motif in Past Societies in a Comparative Perspective, Bytów 2013, 88-155, hier 110, Abb. 2, nach J. Skaarup, Stengade II. En langelandsk gravplads med grave fra romersk jernalder og vikingetid, Rudkøbing 1976, 57). Abb. 21: Bildliche Rekonstruktion der Doppelbestattung von Stengade (aus: /*DUGHáD7KH+HDGOHVV1RUVHPHQ. Decapitation in Viking Age ScandinaYLD LQ / *DUGHáD  . .DMNRZVNL >+UVJ@0RW\Z JáRZ\ Z GDZQ\FK NXOturach w perspektywie porównawczej. The Head Motif in Past Societies in a Comparative Perspective, Bytów 2013, 88-155, hier 133, Abb. 6, Illustration: 0.XĨPD  Abb. 22: Grabhügel von Ballateare mit Doppelbestattung (9.-10. Jh.), Isle of Man (Großbritannien) (aus: G. Bersu / D. M. Wilson, Three Viking Graves in the Isle of Man, London 1966, Taf. 9). Abb. 23: Schädel der im Grabhügel von Ballateare beigesetzten Frau (aus: G. Bersu / D. M. Wilson, Three Viking Graves in the Isle of Man, London 1966, Taf. 10A). Abb. 24: Dirham-Münzen und Gewichte aus dem Hortfund von Gnjozdovo (Russland), 10. Jh. (Staatliches Historisches Museum (Gosudarstvennyj LVWRULþHskij muzej) Moskau, Foto: Verfasserin). Abb. 25: Bronzetür des Domes von Gnesen (Polen) (12. Jh.), Detail (aus: T. Dobrzeniecki, Die Bronzetür von Gniezno, übers. v. F. Witczuk, Warschau 1954 [poln. 1953], Abb. 8). ANDREA BINSFELD: /HEHQVÃZLUNOLFKNHLWHQµ YRQ 6NODYHQ – Überlegungen zum Verhältnis von Gender, Macht und Status: Abb. 1-5. MARCELLO GHETTA: Identität und die Macht der Bilder: Zur Ikonographie der Sklaven in der griechischen und römischen Kunst: Abb. 2, 5-14. ANJA WIEBER: ³,6SDUWDFXV´– Sklaverei und Identität im Antikfilm: Abb. 15, 16. UNDINE OTT: Verschleppung, Menschenhandel und Unfreiheit im mittelalterlichen Europa: Abb. 17-25.        7DIHOQ         Tafel XII Abb. 17:Eiserne Halsfesseln aus Burgwällen und Siedlungen des östlichen Europa (10.-13. Jh.) Abb. 18: Frauengrab des 12./13. Jh.s aus Cegléd-Madarászhalom (Ungarn) mit eiserner Gelenkfessel Tafel XIII Abb. 19: Burgwall von Libice (Tschechien) (10. Jh.) Abb. 20: Doppelbestattung (8.-11. Jh.) Tafel XIV Abb. 21: Bildliche Rekonstruktion der Doppelbestattung von Stengade Tafel XV Abb. 22: Grabhügel von Ballateare mit Doppelbestattung (9.-10. Jh.) Abb. 23: Schädel der im Grabhügel von Ballateare beigesetzten Frau Tafel XVI Abb. 24: Dirham-Münzen und Gewichte aus dem Hortfund von Gnjozdovo (Russland), 10. Jh. Abb. 25: Bronzetür des Domes von Gnesen (Polen) (12. Jh.)