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Kassensicherungverordnung

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums vom 26. September 2017.

Was ist die Kassensicherungsverordnung?

Die Kassensicherungsverordnung ist eine Verordnung des Finanzministeriums vom 26.September 2017. Sie beschreibt das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen.

Ab wann tritt die Kassensicherungsverordnung in Kraft?  

Die Kassensicherungsverordnung gilt seit dem 1.1.2020.

Kurz vor Inkrafttreten der Verordnung wurde von den Finanzbehörden eine„Nichtbeanstandungsregelung“ bis einschließlich 30.09.2020 erlassen,Hintergrund sind die erst spät veröffentlichten Spezifikationen der TSE,wodurch Zertifizierungen der Sicherheitseinrichtungen erst ab Dezember 2019möglich waren.

Die Nichtbeanstandungsregelung besagt, dass von Seiten der Finanzbehörden keineBeanstandungen bzw. Strafen für Gastronomen drohen, die bis einschließlich30.09.2020 noch keine TSE einsetzen bzw. Ihre Kassen bei den Finanzbehörden registrieren.

Einige TSE-Herstellerwarten noch auf eine Zertifizierung. Eine cloud-basierte Variante der TSE wird erst im Laufe des Jahres 2020 erwartet.

Was ist eine TSE?

Die TSE ist eine sogenannte technische Sicherheitseinrichtung. Sie zeichnet Vorgänge in der Kasse unverändert und manipulationssicher auf einem nichtflüchtigen Speichermedium auf. TSEs gibt es in verschiedenenAusführungen, in den meisten Fällen handelt es sich um SD-Karten oderUSB-Sticks.  

Wann muss ich Infrasys auf einen TSE-Betriebumstellen?

Sie müssen spätestens bis zum 30.09.2020 eine TSE mit ihrem Kassensystem aktiv einsetzen und bei den Finanzbehörden registrieren.

Infrasys hat zu diesem Zweck eine eigene fiskale Schnittstelle entwickelt und bietet diese direkt mit der dazugehörigen Hardwarekomponente, einer zertifizierten TSE an.

Bitte sprechen Sie mit Ihrem kommerziellen Ansprechpartner von Infrasys über die Verfügbarkeit und Preise der TSE sowie über dieVerfügbarkeit und Preise zur Einrichtung der TSE in Ihrem Betrieb.

Welche TSE nutztInfrasys?

Infrasys nutzt die TSE der Firma Diebold Nixdorf, die unter der Zertifizierungs-ID BSI-K-TR-0362beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert ist.Da die Diebold Nixdorf TSE die Kryptotechnologie von Swissbit verwendet, sind auch Diebold Nixdorfs Produkte unter der gleichen ZulassungsnummerBSI-K-TR-0362 registriert.
Die Erscheinungsbild der TSE ähnelt einem handelsüblichen USB-Stick.
Eine Besonderheit der TSE der Firma Diebold Nixdorf ist, dass das BSI die TSE für 7 Jahre zertifiziert hat und unsere Kunden somit weniger Wartungsaufwand und eine erhöhte Investitionssicherheit haben. Vergleichbare Produkte andererHersteller wurden für lediglich 5 Jahre Laufzeit zertifiziert.

Was bedeutet die Belegausgabepflicht?

Mit Inkrafttreten der Kassensicherungsverordnung am 1.1.2020, sind Sie als Unternehmerverpflichtet, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg an Ihre Kunden auszugeben.

Mit Aktivierung der TSE wird der Beleg zusätzliche Informationen wie die Seriennummer der TSE und eine Transaktionsnummer enthalten.
Der Beleg kann auch elektronisch ausgestellt werden.   

Wann muss die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen?

Nach der Einrichtung und Aktivierung des TSE-Betriebs müssen Sie innerhalb eines Monats Ihr Kassensystem beim Finanzamt anmelden. Es wird ein elektronisches Formular dafür bereitgestellt, welches heute (Stand: März2020) noch nicht zur Verfügung steht. Eine Anmeldung ist bis zum Einsatz der elektronischen Übermittlungsmöglichkeit nicht nötig.

Links:

Belegausgabepflicht:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-02-18-steuergerechtigkeit-belegpflicht.html

Kassensicherungsverordnung(KassenSichV):

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html

Anwendungserlass zurAbgabenordnung zu § 146a AO:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.html

Nichtbeanstandungsregelung:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-05-nichtbeanstandungsregelung-bei-verwendung-elektronischer-aufzeichnungssysteme.html