Mitvergangenheit
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Mitvergangenheit (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, f
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | die Mitvergangenheit | —
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Genitiv | der Mitvergangenheit | —
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Dativ | der Mitvergangenheit | —
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Akkusativ | die Mitvergangenheit | —
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Worttrennung:
- Mit·ver·gan·gen·heit, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈmɪtfɛɐ̯ˌɡaŋənhaɪ̯t]
- Hörbeispiele: Mitvergangenheit (Info)
Bedeutungen:
- [1] Österreich: erste Vergangenheit
Synonyme:
- [1] Präteritum, Imperfekt
Oberbegriffe:
- [1] Tempus
Beispiele:
- [1] „Wenn der Disziplinarbeschuldigte weiters vorbringt, dass der Vorwurf, er hätte mit keinem Wort erwähnt, dass die Aktion bereits abgeblasen war, falsch sei, da er im Leserbrief die Mitvergangenheit verwendet habe (…), so ist dem Folgendes zu erwidern: Zwar trifft die Verwendung der Mitvergangenheit zu, daraus kann für den Leser der Zeitung jedoch nicht abgeleitet werden, ob die Aktion nunmehr beendet ist oder ob diese weitergeht und sich der Leserbriefschreiber lediglich auf die bis dahin eingehobenen Gelder bezieht (im zweiteren Fall wäre naturgemäß auch die Mitvergangenheit zu verwenden gewesen).“[1]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Österreich: erste Vergangenheit
- [1] Wikipedia-Artikel „Präteritum“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Mitvergangenheit“
- [1] The Free Dictionary „Mitvergangenheit“
- [1] Duden online „Mitvergangenheit“
Quellen:
- ↑ Spruch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 22. September 2008, Auslassungszeichen im Originalzitat