Gerichtskosten
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Gerichtskosten (Deutsch)
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | —
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die Gerichtskosten |
Genitiv | —
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der Gerichtskosten |
Dativ | —
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den Gerichtskosten |
Akkusativ | —
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die Gerichtskosten |
Worttrennung:
- kein Singular, Plural: Ge·richts·kos·ten
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈʁɪçt͡sˌkɔstn̩]
- Hörbeispiele: Gerichtskosten (Info)
Bedeutungen:
- [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Gericht und Kosten mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Prozesskosten
Oberbegriffe:
- [1] Kosten
Beispiele:
- [1] „Wird die Prozesskostenhilfe in vollem Umfang bewilligt, werden die Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren des eigenen Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz dann durch die Staatskasse getragen, wenn der Antragsteller den Prozess verliert.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] Kosten, die bei einem Gerichtsverfahren entstehen
- [1] Wikipedia-Artikel „Gerichtskosten“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gerichtskosten“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gerichtskosten“
- [1] The Free Dictionary „Gerichtskosten“
- [1] Juristisches Lexikon „Gerichtskosten“
Quellen:
- ↑ Wikipedia-Artikel „Prozesskostenhilfe“