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Reisen mit dem Flugzeug

Gewählt zum Reisethema des Monats März 2009
Vollständiger Artikel
Aus Wikivoyage
Reisethemen > Vorwärtskommen > Reisen mit dem Flugzeug

Eine der häufigsten Formen zu reisen ist die Reise mit dem Verkehrsflugzeug. Hier gibt es ein paar Tipps, die den Flug sicherer, komfortabler und angenehmer machen sollen.

Mit ein paar Tipps gelungen abheben.

Flugplanung

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Wenn die folgenden Informationen zu komplex erscheinen sollten, dann ist der einfachste Ausweg, in ein Reisebüro zu gehen und die Planung dort mit den erfahrenen und ausgebildeten Mitarbeitern zusammen zu erledigen. Man zahlt vielleicht etwas mehr, aber dafür hat man persönlich weniger Anstrengungen und erhält so Flüge oder Schnäppchen, die man selbst eventuell nicht gefunden hätte. Im Reisebüro kann man außerdem spezielle Wünsche direkt mit der Fluggesellschaft abklären, z. B. Mahlzeiten, Babyaufbewahrung, Hilfe für Rollstuhlfahrer oder ähnliches. Des Weiteren hat man im Fall des Falles einen Ansprechpartner.

Der erste Schritt ist, sich zu überlegen, von wo nach wo man fliegen will. Gerade wenn man mehrere Flughäfen im Umkreis seines Heimat- oder Zielortes hat, lohnt sich ein Vergleich zwischen den einzelnen Start- und Zielorten: Wie komme ich zum Flughafen, was kann ich während der Wartezeit machen, gibt es Lounges, Restaurants oder Läden und vor allem die Frage: Gibt es direkte Flüge zu meinem Ziel? Ein guter Weg, all dies rauszufinden, sind die Flughafenartikel bei Wikivoyage bzw. jene bei Wikipedia oder die Internetpräsenzen der einzelnen Flughäfen. Dort findet man auch meist eine Übersicht aller Flugziele und Fluggesellschaften und kann so ersehen, welche Fluggesellschaft wohin fliegt. An manchen Flughäfen und Reisebüros liegen auch gedruckte Flugpläne einzelner Fluggesellschaften aus, die man natürlich auch nutzen kann. Gibt es keine direkten Flüge zwischen beiden Flughäfen, kann man nachsehen, ob eine Fluggesellschaft beide Flughäfen anfliegt und man daher einen Flug mit Umsteigemöglichkeit buchen kann. Aber Achtung: Die meisten Billigfluggesellschaften bieten nur Punkt-zu-Punkt-Verkehr an und garantieren nicht, dass man auch den gewählten Anschlussflug bekommt, das Ticket ist in der Regel an einen bestimmten Flug gebunden. Bei den meisten anderen Fluggesellschaften ist es allerdings kein Problem, den nächsten Flug zu nehmen, sollte man seinen Flieger verpasst haben.

Zunehmend werden Flüge auch über Websites und „Aggregatoren“ gesucht, die die Angebote mehrerer Fluggesellschaften vergleichen und auch Flüge mit zwei oder sogar drei Zwischenlandungen finden können - unverzichtbar, wenn man eine Reise zu einem Ort, der von Deutschland aus nicht direkt angeflogen wird plant, und nicht auf ein Reisebüro angewiesen sein will. Alles was man für solch eine Suche braucht sind Name oder IATA-Code von Ausgangs- und Zielflughafen. Vorsicht ist jedoch bei der Buchung geboten, da manche Websites die Kommission einfach auf den Preis aufschlagen und somit die Buchung direkt bei der Airline billiger sein kann. Auch weigern sich Billigflieger wie Ryanair standhaft in Suchmaschinen aufgenommen zu werden, jedoch gibt es auch solche, die die Angebote von derlei Airlines "inoffiziell" finden.

Tipp zum Geldsparen: Aggregatoren wie Kajak, Google Flüge und Skyscanner nehmen Zugriff auf Daten, die ihnen verraten, wo der Benutzer sich geografisch befindet, und bieten Nutzern an unterschiedlichen Standorten in vielen Fällen unterschiedliche Ticketpreise an. So sind Flugtickets, die ein Aggregator Kunden mit amerikanischer IP anbietet, häufig einige zig Euro preiswerter als identisch dieselben Tickets, die dieser Aggregator Kunden mit deutscher IP anbietet. IT-Versierte werden leicht einen Weg finden, sich einen Browser mit z. B. amerikanischer (oder polnischer) IP einzurichten (Einzelheiten in einem Zeit-Artikel). Und zwar völlig legal, denn kein Kunde ist verpflichtet, das Spiel, das die Aggregatoren mit der IP-abhängigen Preisgestaltung spielen, mitzumachen. Die einzigen Verpflichtungen, die der Kunde tatsächlich eingeht, sind die Bezahlung und die wahrheitsgemäße Angabe seiner Personendaten; beide werden erst fällig, nachdem der Aggregator sein für ihn bindendes Preisangebot bereits vorgelegt hat.

Serviceklassen

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Wie auch z. B. beim Eisenbahnverkehr bieten die meisten Fluggesellschaften unterschiedliche Serviceklassen, die sich sowohl im Preis für ihre Buchung als auch hinsichtlich der während der Reise gebotenen Annehmlichkeiten zum Teil erheblich unterscheiden. Während die meisten Eisenbahnunternehmen heutzutage nur noch zwei Serviceklassen (Erste und Zweite Klasse) anbieten, sind es im internationalen Luftverkehr meist drei. Beachten sollte man jedoch, dass es sowohl zwischen als auch innerhalb der gewählten Serviceklasse je nach Fluggesellschaft erhebliche Unterschiede sowohl hinsichtlich des Sitzkomforts als auch des gebotenen Service gibt.

Economy Class

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Economy Class an Bord einer Kurz- und Mittelstreckenmaschine von British Airways.
Economy Class an Bord einer Langstreckenmaschine der Lufthansa.

Die Economy Class (umgangssprachlich auch Touristenklasse) ist meist die günstigste der vier Serviceklassen und richtet sich an preisbewusste Reisende, die ihr Ziel zu einem möglichst günstigen Tarif und mit einem Minimum an Service während der Reise erreichen möchten. Auf vielen kürzeren Flugstrecken ist dies je nach Fluggesellschaft auch die einzige angebotene Serviceklasse. Billigflieger bieten z. B. in der Regel nur diese eine Serviceklasse an, deren Leistungen ggf. noch durch gezielte Zubuchungen erweitert werden können. Die Sitzanordnung ist in der Regel so gewählt, dass möglichst viele Fluggäste auf dem geringstmöglichen Raum untergebracht werden können, der Sitzabstand beträgt in der Regel ca. 80 bis 85 cm (Tendenz sinkend) während sich die Rückenlehnen nur geringfügig verstellen lassen.

Praktisch alle heutigen Langstreckenflugzeuge sind in der Economy Class mit eigenen Bildschirmen in der Lehne des Vordersitzes ausgerüstet auf der sich der Fluggast sein eigenes Unterhaltungsprogramm zusammenstellen kann und bieten, in Abhängigkeit von der gewählten Fluggesellschaft und dem eingesetzten Flugzeugtyp teils auch USB-Anschlüsse oder Steckdosen zum Aufladen elektronischer Geräte.

Während in der Economy Class auf kurzen Strecken bis 3 Stunden innerhalb Europas in der Regel maximal noch ein Getränk und ein kleiner Snack (Schokoladenriegel, Knabbergebäck etc.) kostenfrei gereicht wird (es gibt häufig aber Speisekarten mit Imbissen gegen Aufpreis), bieten mit Ausnahme einzelner Billigfluggesellschaften - praktisch alle Langstreckenflüge auch in der Economy Class warme Mahlzeiten, meist kann auch zwischen zwei verschiedenen Gerichten gewählt werden (ein Fleisch- und ein vegetarisches Gericht, worauf man sich aber nicht verlassen sollte). Bei Billigfliegern lassen sich Mahlzeiten und Getränke an Bord zubuchen.

Reisende der Economy Class dürfen im Standardtarif in der Regel ein Gepäckstück (23 kg) einchecken und ein Handgepäckstück (8 kg) mit in die Kabine nehmen. In den letzten Jahren hat sich jedoch etabliert, dass in den günstigsten Tarifen ("Light" etc.) kein Aufgabegepäck mehr enthalten ist.

Die meisten Airlines verlangen auch einen Aufpreis für die Sitze am Notausgang, da diese deutlich mehr Beinfreiheit bieten. Zu beachten ist, dass man physisch in der Lage sein muss, die Tür im Notfall zu öffnen und anderen Passagieren beim Verlassen des Flugzeuges behilflich zu sein. Daher sind diese Sitze zumeist für Familien mit Kindern tabu.

Der Trend geht – ausgehend von Billigfliegern die damit angefangen haben – immer mehr dahin, alles mögliche als „kostenpflichtige Extras“ zu deklarieren. Heute gibt es selbst bei den „klassischen“ Flag Carriern wie Lufthansa die Möglichkeit, ein Ticket ohne Aufgabegepäck zu buchen und Dinge wie Sitzplatzauswahl oder der Tomatensaft an Bord kosten zunehmend extra. Es gibt oft eine Buchungsklasse, die einige dieser „Extras“ bereits enthält. Jedoch kann jene teurer sein als die Extras einzeln zu buchen.

Premium Economy Class

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Premium Economy bei Air Canada, im Hintergrund ist im Vergleich die reguläre Economy Class zu sehen.

In den letzten Jahren gehen immer mehr Fluggesellschaften dazu über, zusätzlich eine sogenannte Premium Economy Class auf Langstreckenflügen einzuführen. Diese wenig standardisierte Serviceklasse, die unter den unterschiedlichsten Bezeichnungen angeboten wird, soll als Zwischenstufe zwischen Economy- und Business-Klasse auf Langstreckenflügen zusätzliche Leistungen (darunter je nach Gesellschaft z. B. gerinfügig breitere Sitze und/oder einen erweiterten Bordservice) bereitstellen. Die konkreten Angebote variieren jedoch je nach Fluggesellschaft stark, gleiches gilt für den für die Buchung erforderlichen Aufpreis. Teils finden sich dieselben Sitze wie in der Economy, nur mit mehr Abstand und auch die selbe Verpflegung auf besserem Geschirr während andere Airlines eigene, hochwertigere Sitze mit mehr Neigung, größeren Bildschirmen und erheblich mehr Platz bieten.

Business Class

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Business Class an Bord einer Langstreckenmaschine von Qantas.

Die Business Class (Geschäftsreiseklasse) wurde historisch als „abgespeckte“ First Class konzipiert, deren Hauptzielgruppe, wie der Name schon sagt, Geschäftsreisende sind. Aus diesem Grund ist das Platzangebot am Sitzplatz insbesondere auf Langstreckenflügen erheblich größer, die Sitze lassen sich weit zurücklehnen und inzwischen nahezu bei allen Airlines auch vollständig flach legen, so dass der Sitz als Bett mit Länge zwischen 1,80 und über 2 m verwendbar ist. In den letzten Jahren hat sich auch eine neue Konfiguration mit nur noch 4 Sitzen pro Reihe (Anordnung 1-2-1) etabliert, ebenso verfügen aktuelle Modelle über hohe Trennwände für mehr Privatsphäre - vereinzelt bieten Airlines auch mittlerweile eine eigene Tür an jedem Sitz an.

Auf Langstrecken ist ein großer persönlicher Bildschirm für das Bordunterhaltungsprogramm Standard, auch findet man üblicherweise USB-Anschlüsse und Steckdosen an den Sitzplätzen; bei vielen Fluggesellschaften werden geräuschdämmende Kopfhörer für die Benutzung an Bord kostenlos ausgegeben. Oft gibt es auch kostenpflichtigen Internetzugang über bordeigenes WLAN.

Üblicherweise wird schon vor dem Start ein erstes Getränk serviert. Schaumwein und Orangensaft werden direkt angeboten. Auf Nachfrage bekommt man jedoch auch andere Getränke. Auf kurzen Strecken erhalten Reisende in der Business Class häufig eine kleine Mahlzeit oder einen Imbiss und einen erweiterten Getränkeservice (Nachschlag), häufig werden auch Zeitungen und Zeitschriften verteilt wobei dies mittlerweile immer häufiger durch ein kostenloses digitales Angebot als Download auf das eigene Handy oder Tablet ersetzt wird. Auf Langstrecken können Reisende aus einer Speisekarte mit mehreren Vorspeisen, Hauptgerichten und Desserts ein individuelles Menü, das auf Porzellangeschirr in mehreren Gängen serviert wird, zusammenstellen. Dazu wählen Fluggäste aus einer erweiterten Getränkeauswahl mit mehreren Sorten alkoholfreier Getränke, Wein, Spirituosen sowie Kaffee und Tee.

Am Flughafen bieten die meisten Fluggesellschaften ihren Kunden der Business Class separate Check-In-Schalter sowie den Zutritt zu einer Flughafenlounge (siehe unten). Am Zielort der Reise soll eine spezielle Markierung des Gepäcks (Priority Tag) dafür sorgen, dass die Gepäckstücke dieser Kunden zuerst auf dem Förderband ausgegeben werden.

Kurz- und Mittelstrecken-Flüge innerhalb Europas werden meistens in einer Kabine mit reiner Economy-Class-Bestuhlung durchgeführt. Hierbei wird die Business Class, die hier auch die höchste angebotene Serviceklasse repräsentiert, durch einen verschiebbaren Vorhang vom Rest der Kabine abgetrennt. Der Sitzkomfort ist auf solchen Flügen in der Business Class nicht wesentlich besser als in der Economy Class, auch wenn die meisten Fluggesellschaften in der Business Class den Mittelsitz frei lassen.

Reisende der Business Class dürfen in der Regel zwei Gepäckstücke (je 32 kg) einchecken und zwei Handgepäckstücke (je 8 kg) mit in die Kabine nehmen wobei es mittlerweile Aktionstarife gibt, die dies mitunter einschränken.

Ein reguläres Ticket für die Business Class kostet in der Regel etwa das drei- bis fünffache eines günstigen Economy-Class-Tickets für die gleiche Strecke. Nicht wenige Fluggäste der Business Class sind jedoch aufgrund von Bonusmeilen oder anderen Rabatten "hochgestuft" worden und zahlen nicht den regulären Preis. Je nach Arbeitgeber ist es in der Geschäftsfliegerei zum Teil noch üblich Business oder First zu fliegen, jedoch haben größere Firmen zumeist Verträge mit Airlines die bessere Konditionen erlauben und der Trend geht auch immer mehr dazu, nur noch Premium Economy zu gestatten und insgesamt weniger Dienstreisen durchzuführen. Die Business Class ist daher heute auch für Privat- und Urlaubsreisende mit entsprechendem Budget keineswegs mehr ungewöhnlich.

First Class

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First Class bei Emirates, die häufig aufgrund ihres opulenten Serviceumfangs und der Ausstattung gelobt wird, jedoch mit viel Gold- und Holzdekor nicht jeden Geschmack trifft.

Die First Class (Erste Klasse) ist die höchste der vier Serviceklassen, die regulär von Fluggesellschaften angeboten werden. Sie bieten den besten Sitzkomfort sowie die meiste Privatsphäre und einen häufig luxuriösen Serviceumfang - dafür allerdings auch schnell ein fünfstelliges Preisschild.

Es gibt diese Serviceklasse mit Ausnahme einiger Routen im Nahen Osten ausschließlich auf Langstreckenflügen (die US-amerikanische First Class auf Kurz- und Mittelstrecken entspricht tatsächlich einer Premium Economy Class der Langstrecke). Viele Gesellschaften bieten sie inzwischen gar nicht mehr an und haben sie durch eine aufgewertete Business Class ersetzt da die Unterschiede in den letzten Jahren immer weiter verschwommen sind.

In Europa gibt es die First Class lediglich auf einigen Langstreckenmaschinen von Air France, British Airways, Lufthansa und SWISS, in ganz Amerika nur bei American Airlines (jedoch in Ausmusterung), in Nahost und Asien ist sie noch etwas häufiger zu finden.

Da es sich bei der First Class vieler Fluggesellschaften um deren Aushängeschild handelt, findet man häufig Dienstleistungen, die über die reinen Notwendigkeiten eines Transports vom Ausgangs- zum Zielort hinausgehen. Auch in großen Flugzeugen werden pro Reihe nur vier Sitzplätze nebeneinander angeordnet, die Sitzabstände betragen teilweise deutlich über 2 Meter und die großzügig bemessenen Sessel lassen sich grundsätzlich zu einem Bett samt Matratze, Kopfkissen und Bettdecke umbauen. Der neueste Trend bei First Class-Kabinen ist darüber hinaus die Bereitstellung einer eigenen Mini-Kabine (Suite) für jeden Fluggast, deren Wände ihn fast vollständig vor den Blicken Mitreisender oder den Vorgängen in der Kabine abschirmen. Während sich die Airlines auf einigen Routen eine regelrechte "Schlacht" liefern, wer den ausuferndsten Luxus in den Lüften bieten kann, gibt es auf vielen anderen Routen gar keine First Class.

Auf First Class-Flügen werden vollständige Menüs mit bis zu 10 Gängen aus einer sehr umfangreichen Speisekarte individuell serviert, wobei die Rezepte für die Gerichte nicht selten von renommierten Köchen stammen und jeder Fluggast den Zeitpunkt seiner Mahlzeit frei wählen kann (man bestellt praktisch wie im Restaurant). Neben Luxus-Lebensmitteln wie Kaviar oder Lachs sind auch hochwertige Weine, Prestige-Champagner und teure Spirituosen jederzeit erhältlich.

Während die Dienstleistungen am Flughafen an den meisten Flughäfen denen der Business Class ähneln, bieten viele Fluglinien an ihren Heimatflughäfen oder Drehkreuzen zusätzliche Dienstleistungen für Reisende der First Class. Beginnend bei einer im Reisepreis inbegriffenen Abholung zu Hause mit einer Limousine über luxuriös ausgestattete First Class Lounges (mit im Preis inbegriffenem Restaurant- oder Massageservice etc.) bis hin zur persönlichen Begleitung durch den Flughafen lassen sich die Gesellschaften einiges einfallen, um den Service für die Kunden ihres Top-Produkts mit dem bestmöglichen Service zu verwöhnen.

Reisende der First Class dürfen je nach Gesellschaft bis zu drei Gepäckstücke (je 32 kg) einchecken und zwei Handgepäckstücke (je 8 kg) mit in die Kabine nehmen.

Tickets

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Flugtickets kann man sich über vielerlei Wege besorgen. Die zwei gängigsten sind der Gang ins Reisebüro oder die Online-Buchung im Internet. Viele große Fluggesellschaften haben auch Ticketschalter an den Flughäfen oder bieten die Buchung per Telefon an. Achtung: die meisten Billigflieger (engl. low-cost oder no-frills airlines) ermöglichen ihren Fluggästen nur die Buchung über das Internet.

  • Online-Buchungen: Auf der Internetpräsenz der jeweiligen Fluggesellschaft finden sich meist gleich auf der Startseite Anfrageformulare für Flüge. Bei der Buchung ist zu beachten, dass man in der Regel nur einen Buchungscode mitgeteilt bekommt, den man dann am Check-In-Schalter angeben muss. Eine Identifizierung mit dem Personalausweis ist am Schalter bei der Gepäckabgabe ebenfalls notwendig. Immer mehr Fluggesellschaften bieten einen Quick Check-In an, in dem sie z. B. ihren Abflughäfen Automaten installieren, an denen man selbstständig seinen Flug abruft und dann die eigene Bordkarte ausdruckt. Wer nur mit Handgepäck reist, kann dann meist direkt innerhalb wesentlich kürzerer Zeit durch die Sicherheitskontrolle in den Abflugbereich. Hat man Gepäck, das eingecheckt werden muss, gibt man dieses an speziellen Schaltern ab. Einige Gesellschaften (z. B. Lufthansa) ermöglichen das Einchecken von zu Hause aus. Im Internet kann man bereits die eigene Bordkarte ausdrucken und daher später am Flughafen sein. Sogar das Einchecken per SMS oder Telefon bieten manche Airlines an. Die Abrechnung beim Online-Kauf geschieht meist über Kredit-Karte, seltener per Bankeinzug oder Onlinezahlungsdienstleister. Je nach Zahlungsart können zusätzliche Gebühren anfallen!
  • Preise: Die Kalkulation von Flugpreisen ist äußerst kompliziert. Verkürzt gelten folgende Grundsätze:
  • Je früher gebucht, desto billiger wird das Ticket. Es gibt jedoch noch vereinzelt "last minute" Schnäppchen
  • Je flexibler die Buchung sein soll, desto teurer wird das Ticket (Flugbindung).
Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor bei den Endpreisen sind die Flughafengebühren, die von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich sind. Billigflieger sind daher an Großflughäfen wie Flughafen Frankfurt am Main (Rhein-Main-Airport) nur selten anzutreffen, und für unter 100 EUR ist dort kaum ein Flug zu buchen.

Günstige Tickets

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Preise von Flugtickets festzulegen ist ein außerordentlich komplexes und chaotisches Geschäft. Es gibt Armeen von Mitarbeitern, die Überstunden machen, um jeden letzten Cent aus dem Geldbeutel des Passagiers zu quetschen. Es wird alles etwas klarer, wenn man den Hauptbeweggrund der Fluggesellschaft versteht: Kassiere diejenigen ab, die es eilig haben. Um das zu erreichen wird das Flugzeug in Preiskategorien eingeteilt, einige günstig, andere teuer. Als Faustregel kann man sagen, dass je teurer das Ticket ist, um so weniger Einschränkungen muss man hinnehmen. Mit den folgenden Regeln kann man bestimmen, wer welche Preiskategorie benutzen sollte:

  • Aktionstage der Fluggesellschaften im Internet (z. B. bei Condor) sind bestimmte Tage in der Woche, an denen die Flugtickets deutlich billiger angeboten werden. Wer früh genug den Hin- und/oder Rückflug bucht, kann je nach Flugziel deutlich Geld sparen.
  • Last-Minute-Flüge sind oft teurer. Man sollte so früh wie möglich buchen, um das günstigste Angebot zu bekommen, denn die billigen Preiskategorien füllen sich meist zuerst, vor allem zu den Hauptreisezeiten. Einige Fluggesellschaften bieten Tickets auch „in letzter Minute“ zu herabgesetzten Preisen an, um den Flieger voll zu bekommen. Doch diese Angebote sind starken Preisschwankungen unterworfen. Wenn man unter der Devise "egal wo" bucht kann man allerdings "last minute" durchaus günstige Flüge und Pauschalreisen ergattern, man sollte nur nicht allzu wählerisch was den Zielort angeht sein
  • Kurze Aufenthalte sind teuer. Viele günstige Angebote erfordern es, dass man z. B. mindestens drei Nächte am Zielort oder wenigstens das Wochenende (Samstag/Sonntag) dort verbringt. Das soll die Hotelzimmer, die sonst meist in der Woche von Geschäftsreisende genutzt werden, füllen. Bei Billigfluggesellschaften ist dieser Effekt nicht zu beobachten.
  • Montag morgen und Freitagabend sind für Geschäftsreisende die beliebtesten Zeiten zu fliegen, weshalb man nur schwer noch freie Plätze bekommt.
  • Die Urlaubszeit ist ein schlechter Zeitpunkt zu fliegen, denn alle anderen wollen das auch. Die weltweiten Höhepunkte sind später Dezember bis Anfang Januar (Weihnachten/Sommerferien auf der Südhalbkugel) und Juli bis August (Sommerferien auf der Nordhalbkugel). Aber man sollte auch die lokalen Ferien und Feiertage im Auge behalten, wie zum Beispiel die Goldene Woche in China und Japan, die Hajj in Saudi Arabien oder die Osterwoche ("semana santa") in Teilen Lateinamerikas. Teilweise kann man bei "antizyklischer" Buchung phänomenale Schnäppchen machen - unter Expats in Saudi Arabien ist es zum Beispiel beliebt, zur Zeit der Hajj das Land zu verlassen, da es oft billige Flüge ab Jeddah in den Rest der muslimischen Welt gibt.
  • Direkt-/ Non-Stop-Flüge (Unterschied siehe Box) von A nach B sind unter Umständen teuer, denn manche Leute sind bereit, für Bequemlichkeit mehr zu zahlen. Am Punkt C umsteigen zu müssen ist zeitaufwändig und nervig, aber es kann einiges sparen, weil es mehrere Optionen gibt und die konkurrierenden Luftfahrtgesellschaften versuchen, sich im Preis zu unterbieten. Teilweise kann ein Flug A-C-B billiger sein als ein Flug der selben Gesellschaft von A nach C, da sie auf der Route A-B in Konkurrenz zu non-stop Flügen anderer Gesellschaften steht.
  • Fluggesellschaften des Ziellands sind häufig günstiger als diejenigen, die in dem Land, in dem man seine Reise antritt, ihren Hauptsitz haben. Das liegt daran, dass in der Regel ein höheres Interesse besteht, ausländische Kunden anzuwerben, die ihr Geld dann im Zielland ausgeben und dort die Wirtschaft ankurbeln.
  • Fünfte Freiheit Die so genannte "fünfte Freiheit" des Luftverkehrs ist das Recht einer Fluggesellschaft aus Drittländern Flüge durchzuführen, die ihr Land nicht berühren, also zum Beispiel eine deutsche Gesellschaft, die Flüge von den USA nach Japan durchführt. Diese Flüge dürfen normalerweise weniger intensiv beworben werden und können ein gutes Geschäft sein, zumal man in den Genuss kommt Fluggesellschaften ferner Länder zu erleben.

Wenn man ein Ticket kauft, scheint es naheliegend, bei der Fluggesellschaft selber zu buchen, aber seltsamerweise ist das oft die teuerste Möglichkeit. Günstige Kontingente von Flugticktets werden oft als Bündel an Reisebüros verkauft, so dass die Fluggesellschaft nur noch die teuren übrig hat. Das gilt teilweise nicht für Last-Minute-Flüge, denn wenn ein Reisebüro etliche nicht verkaufte Plätze zurück gibt, entscheidet die Fluggesellschaft oft, sie selbst billiger zu verkaufen.

Einige große Städte haben mehr als einen Flughafen. Versuchen Sie möglichst die kleineren Flughäfen zu benutzen, da die zu zahlenden Flughafengebühren niedriger sind. Zudem werden kleine Flughäfen oft von Billigfliegern bevorzugt angeflogen. Viele Fluggesellschaften bieten inzwischen auch rail&fly an, so dass es oft sinnvoll ist mehrere Flughäfen in Deutschland zu vergleichen. Einige wenige Stunden im Zug können zum Teil erhebliche Einsparungen ermöglichen und teilweise ist man sogar schneller unterwegs wenn man nicht erst von einem Provinzflughafen nach Frankfurt, Berlin, Köln-Bonn, Düsseldorf oder anderswo umsteigen muss.

Vor der Flugreise

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Handgepäck

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Seit dem 06.11.2006 gibt es in Europa eine neue Regelung bezüglich des Handgepäcks. Demnach müssen alle Flüssigkeiten in einen durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von maximal 1 Liter hinein, der bei der Fluggastkontrolle separat vorgelegt werden muss. Eine weitere Einschränkung ist, dass die Gebinde der einzelnen Flüssigkeiten max. 100 ml groß sein dürfen. Persönliche Medikamente (z. B. Nasen- oder Augentropfen) und Babynahrung sind von dieser Regelung ausgenommen.

Produkt Check-In-Gepäck Handgepäck
Persönliche Medikamente, Babynahrung Erlaubt Erlaubt
Flüssigkeiten wie Wasser, Limonade, Cola und andere Erfrischungsgetränke, Suppen, Sirup Erlaubt bis max. 100 ml im Behälter
Gels, einschließlich Haarwaschmittel und Duschgels, Cremes, Lotionen, Öle Erlaubt bis max. 100 ml im Behälter
Rasiercreme, Schäume, Deodorants und andere Inhalte von Druckbehältern Erlaubt bis max. 100 ml im Behälter
Parfums, Kosmetika, Mascara, Pasten, einschließlich Zahnpasta, Sprays Erlaubt bis max. 100 ml im Behälter
Mixturen aus flüssigen und festen Stoffen und andere Gegenstände ähnlicher Zusammensetzung (z. B. Brotaufstrich, Joghurt) Erlaubt bis max. 100 ml im Behälter
Waschmittel ("Rei in der Tube" oder Ähnliches) Erlaubt Verboten
Gas und Gasbehälter, Benzinfeuerzeuge, Farbsprühdosen Verboten Verboten
Dinge des täglichen Gebrauchs wie Nagelscheren, Einmalrasierer, Taschenmesser mit max. 6 cm Klingenlänge Erlaubt Erlaubt1

Quelle: Handgepäck-Berater der Fraport AG

1Auch wenn es laut Flughafenbetreibern erlaubt ist, Gegenstände wie Nagelscheren oder Taschenmesser mit an Bord nehmen zu dürfen, empfiehlt es sich, diese dennoch im Check-In-Gepäck mitzuführen, um unnötige Schwierigkeiten bei der Fluggastkontrolle zu vermeiden.

Feuerzeuge: Mit dem Brennstoff Flüssiggas, das vollständig absorbiert ist, gefüllte Feuerzeuge dürfen für den persönlichen Gebrauch (i.d.R. eins pro Person) mitgeführt werden. Sie müssen am Körper getragen werden und nicht im Check-In-Gepäck oder Handgepäck sein. Hinweis: Bei Flügen nach UK und USA darf kein Feuerzeug mitgeführt werden.
Quelle: Lufthansa-Transportbestimmungen

Sitzplätze

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Viele Fluggesellschaften bieten, je nach gewählter Buchungs- bzw. Beförderungsklasse, vor Antritt des Fluges eine kostenlose oder kostenpflichtige Sitzplatzreservierung an. Sofern ein Fluggast von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, geben die folgenden Abschnitte Hinweise zur Wahl des optimalen Sitzplatzes. Reisende, die vorab keinen Sitzplatz reservieren möchten, erhalten ihren Sitzplatz i.d.R. beim Check In (siehe unten), oder können sich, vor allem bei Billigfluggesellschaften, ihren Sitzplatz an Bord frei aussuchen. Generell gilt bei Flügen, für die vorab keine Sitzplätze reserviert wurden, das Prinzip "wer zuerst kommt mahlt zuerst", dementsprechend sollten Passagiere ohne Reservierung möglichst früh (ggf. online) einchecken, um sich ihren Wunschplatz zu sichern. Eine hilfreiche Quelle zur Beurteilung von Sitzplätzen ist darüber hinaus die Webseite SeatGuru (englischsprachig), die eine umfangreiche Datenbank zu Vor- und Nachteilen von Sitzplätzen bei einer großen Anzahl von Fluggesellschaften und Flugzeugtypen bereit hält.

Fenster oder Gang?

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Über die Wahl zwischen Fenster- und Gangplatz scheiden sich die Geister. Grundsätzlich haben beide Sitzplatztypen ihre Vor- und Nachteile. Welche Art Sitzplatz man präferiert, bleibt dem persönlichen Geschmack überlassen. Auf Fensterplätzen hat man zum einen einen guten Ausblick (sofern man nicht eine Reihe erwischt, in der das Fenster fehlt, was insbesondere beim Flugzeugtyp Boeing 737 in den vorderen Reihen vorkommt) und kann sich seitlich an die Wand des Flugzeugs lehnen. Hingegen muss man zum Verlassen des Sitzplatzes (etwa zum Aufsuchen der Waschräume) seine Sitznachbarn bitten, einen durchzulassen. Gangplätze bieten einen direkten Zugang zum Gang und den Gepäckfächern oberhalb der Sitze, haben jedoch keine Möglichkeit zum Anlehnen und man muss mit häufigen Remplern durch Mitreisende, die sich durch den Gang bewegen, rechnen.

In jedem Fall vermeiden sollte man die sogenannten Mittelplätze (in Flugzeugen mit 3er- oder 4er-Reihen), die sich jeweils zwischen den Fenster- und Gangplätzen befinden. Man ist von beiden Seiten eingeschränkt und kann sich weder anlehnen noch einen direkten Zugang zum Gang nutzen. Vor allem in Großraumflugzeugen (das sind solche mit mehr als einem Gang) gibt es bei der klassischen 3-4-3-Bestuhlung im mittleren Block zwischen den Gängen sogar zwei nebeneinanderliegende Mittelplätze, die zu den unbeliebtesten in diesen Flugzeugen zählen.

Spezielle Sitzplätze

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Sehr beliebt bei Vielfliegern sind die Reihen an den Notausgängen des Flugzeugs (sogenannte Exit Rows), da hier zu Gunsten einer schnellen Evakuierung des Flugzeugs mehr Beinfreiheit besteht als bei regulären Sitzreihen. Dies haben auch die Fluggesellschaften erkannt und verlangen i.d.R. eine höhere Reservierungsgebühr für Notausgangs-Reihen. Zu beachten ist, dass aufgrund gesetzlicher Sicherheitsvorschriften bestimmte Voraussetzungen an die Fluggäste bestehen, die in einer Notausgangs-Reihe sitzen. Im Zweifelsfall sollte beim Check-In nachgefragt werden. In den Notausgangs-Reihen sind darüber hinaus die Armlehnen oft nicht beweglich und es besteht eine eingeschränkte Möglichkeit, den Sitz zurückzulehnen. Außerdem gilt es zu berücksichtigen, dass in großen Flugzeugen (mit „vollwertigen“ Türen als Notausgang") häufig der Behälter für die Notrutsche des Ausgangs die Beinfreiheit auf den Fensterplätzen in Notausgangs-Reihen beeinträchtigt und dass es auf den Plätzen direkt neben den Notausgängen über den Tragflächen (bei kleineren Flugzeugen) aufgrund der eingeschränkten Wärmedämmung insbesondere auf längeren Flügen deutlich kälter sein kann als auf anderen Plätzen.

Weitere Hinweise

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Wichtig zu wissen ist, dass viele Fluggesellschaften bei nicht ausgebuchten Flügen die Mittelplätze zuletzt oder gar nicht belegen. Wenn man zu mehreren Personen in einer Gruppe unterwegs ist, kann es deshalb sinnvoll sein, nur Fenster- und Gangplätze zu belegen. Es besteht zwar das Risiko, dass zwei Mitreisende durch einen Dritten, der einem Mittelplatz zugewiesen wurde, getrennt werden, aber viele Mittelplatz-Inhaber sind sicherlich gerne bereit, zugunsten des Nebeneinandersitzens auf einen Fenster- oder Gangplatz zu wechseln. im Gegenzug erhält man dadurch mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Dreierreihe zu zweit, während bei Buchung eines Fenster- und Mittelplatzes bzw. eines Gang- und Mittelplatzes eine gewisse Chance besteht, dass der übrig gebliebene Gang- oder Fensterplatz durch einen Fremden belegt wird.

Ebenfalls kann man seinen Sitz- und Reisekomfort bei einigen Fluggesellschaften auf innereuropäischen Flügen verbessern, indem man Sitzplätze möglichst weit vorne im Flugzeug bucht. Zum einen muss man dann beim Aussteigen nicht so lange warten, zum anderen besitzen die ersten Reihen (meist die Sitzreihen mit einstelligen Zahlen) häufig einen geringfügig höheren Sitzabstand. Die allerersten Reihen sind zwar meist Vielfliegern mit entsprechendem Status vorbehalten, jedoch kann man sich bei frühzeitiger Sitzplatzreservierung bzw. Check-In oft noch solche Reihen sichern. Zusätzlich ist erwähnenswert, dass der Geräuschpegel in der Kabine über den Tragflächen am geringsten ist, hinter den Tragflächen hört man sehr deutlich die (auch von außerhalb des Flugzeugs wahrnehmbaren) Geräusche des Abgasstrahls der Triebwerke.

Falls man sich beim (Online-)Check-In keinen zufriedenstellenden Sitzplatz sichern konnte, ist es mitunter hilfreich, einige Minuten vor dem Beginn des Einsteigevorgangs noch einmal den Online-Check-In aufzurufen. Nicht selten sind zu diesem Zeitpunkt zusätzliche Sitzplätze verfügbar (z. B. aufgrund des Nichterscheinens von Fluggästen, die eine Reservierung getätigt hatten), die eine bessere Lage als der ursprünglich gewählte Sitzplatz haben. Da zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu erwarten ist, dass noch weitere Fluggäste einchecken, kann man sich weitestgehend darauf verlassen, dass der freie Nebensitz eines gewählten Sitzplatzes auch tatsächlich während des Fluges frei bleibt. Eine neue Bordkarte braucht man sich in diesem Fall übrigens nicht zuschicken zu lassen; geht man mit der ursprünglichen Bordkarte (mit dem "falschen" Sitzplatz) durch die Bordkartenkontrolle, so wird automatisch ein Beleg ausgedruckt, der die neue Sitzplatzwahl anzeigt.

Flughafentransfer

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Der Weg zum Flughafen ist die erste Herausforderung. Da die meisten Flughäfen happige Parkgebühren verlangen, sollte die Anreise über öffentliche Verkehrsmittel erfolgen. Falls der Flug frühmorgens startet, muss man entweder am Flughafen übernachten oder man ist auf ein (Flughafen-)Taxi oder Bekannte angewiesen, da öffentliche Verkehrsmittel (auch in Großstädten) meist zwischen 1 und 5 Uhr nicht fahren. Den Preis sollte man schon vor der Abfahrt vereinbaren, als Faustformel kann man hier mit (maximal) 1 € pro Kilometer rechnen. Die meisten Flughäfen haben auf ihren Homepages Anreiseerklärungen mit verschiedensten Verkehrsmitteln angeführt, darunter auch einen Richtpreis fürs Taxi.

Sollte man wegen der Flugzeiten auf ein Taxi angewiesen sein, weil der Billigflug zu unchristlicher Zeit ankommt, muss man natürlich den Taxipreis in den Reisekosten mit kalkulieren. Der Billigflug ist dann vielleicht gar nicht mehr billig. Eine in vielen Airports geduldete Alternative ist das Übernachten am Flughafen. Da dies besonders im Winter äußerst unangenehm sein kann und man oft unausgeruht ankommt, stellt sich die Frage, ob auf der Mittelstrecke nicht die Bahn die bessere Alternative wäre. Auf der Kurzstrecke ist die Bahn oft sowieso zeitlich überlegen, sobald man den Weg zum und vom Flughafen sowie Sicherheitskontrollen und Boarding mit einbezieht, die sich oft auf zwei bis drei Stunden (inklusive Anreise) summieren.

Rail & Fly

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Rail&Fly ist ein Angebot von mehreren Fluggesellschaften bzw. Reiseveranstaltern in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn (DB). Mit einem Rail&Fly-Ticket kann man von jedem deutschen Bahnhof von und zu jedem deutschen Abflughafen fahren. Die Tickets sind nicht an bestimmte Züge gebunden und gelten auch im ÖPNV zwischen Zielbahnhof und Flughafen. Die Tickets gelten in der Regel bereits 1 Tag vor dem Abflug bis 1 Tag nach dem Rückflug. Dadurch ist es möglich, am Flughafen zu übernachten und die Reise erst am folgenden Tag fortzusetzen.

Mit Stand 2023 nehmen knapp 50 Airlines an Rail&Fly teil, darunter Condor, Lufthansa und TUIfly. Eine offizielle Übersicht findet sich hier. Hinzu kommen mehrere Reiseveranstalter wie AIDA Cruises.

Manche Reiseveranstalter unterscheiden dabei jedoch „regulär gebuchte“ Reisen von „last minute“-Angeboten, bei denen dann das Angebot nicht gilt. Ein Beispiel: bei AIDA ist Rail&Fly 2. Klasse ab Katalog 2015 bei allen Premium-Angeboten mit Abflug ab Deutschland inclusive, 1. Klasse gegen Aufpreis. Bei den Angeboten AIDA VARIO bzw. Just AIDA muss Rail&Fly mit 38 € pro Strecke extra gebucht werden. Für Inhaber einer BahnCard oder bei rechtzeitiger Buchung kann daher der Kauf eines regulären Fahrscheins der Deutschen Bahn je nach Strecke günstiger sein.

Achtung: Bei der Nutzung von Rail&Fly ist man nicht gegen einen verpassten Anschluss am Flughafen versichert. Verspätet sich der Zug und verpasst man deshalb den Flieger, bleibt man auf allen Kosten sitzen! Gerade bei der Nutzung von Fernverkehrszügen (ICE, IC) sollte die Nutzung von Rail&Fly deshalb wohlüberlegt sein.

Nutzung des Rail&Fly-Tickets

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Rail&Fly wird bei einer Airline oder einem Reiseveranstalter entweder gleich mit der Reise, teils auch nachträglich, gebucht. Mit der Buchungsbestätigung hat man jedoch noch keine gültige Fahrkarte. Diese muss online zunächst über zwei offizielle Internetseiten eingelöst werden, für die man mit der Buchung persönliche Zugangsdaten erhält.

  • Bei reinen Flugbuchungen läuft die Einlösung und der Download des Fahrscheins über rail-checkin.com
  • Bei Pauschalreisen erhält man seine Bahnfahrkarte über bahnanreise.de

In beiden Fällen druckt man hier nach erfolgreicher Anmeldung seine Fahrkarte aus, die dann im Zug bei einer Kontrolle zusammen mit den Reiseunterlagen vorgezeigt werden muss.

AIRail

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Der Flughafen Frankfurt hat zusammen mit Lufthansa und der Deutschen Bahn das System AIRail entwickelt. Dabei werden in der Regel ICE-Züge zwischen Frankfurt Flughafen Fernbahnhof und zwischenzeitlich zahlreichen deutschen Bahnhöfen wie Düsseldorf, München und Stuttgart mit einer Flugnummer der Lufthansa (LHxxxx) versehen. Sie nehmen ihr Gepäck im Zug selbst mit, um es in Frankfurt einem speziellen Schalter in der Nähe des Bahnhofs (im Korridor von und zum Terminal 1) aufzugeben. Der Check-in erfolgt online oder per App (die Zugfahrt wird wie ein Flug behandelt), normalerweise erfasst auch das DB-Personal das Ticket nochmals. Weitere Infos zum Check-in auch bei Accesrail. Buchbar ist dieser Service sowohl einzeln als auch in Verbindung mit einem Anschlussflug bei der Lufthansa, wobei als Abflug- bzw. Zielflughafen die IATA-Codes - beispielsweise ZWS (Stuttgart Hbf), QDU (Düsseldorf Hbf), QKL (Köln Hbf) oder ZPY (Siegburg/Bonn) - angegeben werden müssen. Das selbe System gibt es als Swiss Air Rail mittlerweile auch in den EuroCityExpress-Zügen zwischen München Hbf und dem Flughafen Zürich.

Reisen mit Handicap

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Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, den Weg zum Flugzeug zu bewältigen, können dennoch mit dem Flugzeug reisen. An fast allen Flughäfen besteht die Möglichkeit, mit dem Rollstuhl bis ans Flugzeug gebracht zu werden und nach Bedarf auch auf den Sitz gesetzt zu werden. Auf vielen größeren Flughäfen, auf denen z. T. weite Wege zurückzulegen sind, gibt es darüberhinaus Elektromobil-Fahrzeuge, mit denen gehbehinderte Fluggäste von einem Gate zum anderen gebracht werden können.

Nach einer Reihe von Gerichtsurteilen darf heutzutage niemand mehr wegen einer Behinderung von einer Flugreise ausgeschlossen werden. Sollte dadurch allerdings ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für den jeweiligen Flug entstehen, kann der Kapitän Personen vom Flug ausschließen. Weiterhin ist zu beachten, dass während eines Notfalls die Evakuierung von behinderten Personen schwierig sein kann. Im Internet geben die meisten Flughäfen Informationen für Reisende mit Behinderung. Auch Reiseunternehmen können diesbezüglich mit Informationen dienen.

Am Flughafen

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Abfertigung

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Nach der Ankunft am Flughafen sollten sich Fluggäste zunächst zu einem der Check-In-Schalter ihrer Fluggesellschaft begeben. In der Regel werden die für bestimmte Gesellschaften oder Flüge zuständigen Schalter auf Anzeigetafeln oder -Monitoren in der Abflughalle angezeigt. Am Check-In-Schalter prüft ein Mitarbeiter des Flughafens das Ticket (bei elektronischen Tickets geschieht dies meist durch Vorlage einer Buchungsbestätigung, des Ausweises oder der bei der Buchung verwendeten Kreditkarte), wiegt das aufzugebende Gepäck und bringt am Griff der Gepäckstücke einen Klebestreifen an, der maschinenlesbare Informationen zu Flugnummer und Zielort enthält. Am Anschluss an diese Prozedur wird das Gepäck meist automatisch in die Gepäckförderanlage des Flughafens eingeschleust und der Fluggast erhält neben einer Quittung über die aufgegebenen Gepäckstücke seine Bordkarte, die zum Betreten des Sicherheitsbereichs und des Flugzeugs berechtigt.

Je nach Fluggesellschaft und Buchungsklasse kann es an manchen Flughäfen erforderlich sein, sich vor Abgabe des Gepäcks am Schalter die Bordkarte selbst an einem Automaten auszudrucken oder diesen Vorgang im Internet ("Online-Check-In") von zu hause aus zu vollziehen (was insbesondere dann eine gute Idee ist, wenn vorab keine Sitzplätze reserviert wurden; je früher man online eincheckt, desto größer ist in der Regel die Auswahl an verfügbaren Sitzplätzen). Am Schalter selbst wird dann nur noch das Gepäck abgegeben, wer nur mit Handgepäck reist, kann sich direkt zur Sicherheitskontrolle begeben.

Im Anschluss an den Check-In betritt der Fluggast den Sicherheitsbereich, zu dem nur Fluggäste und entsprechend akkreditierte Flughafenmitarbeiter Zutritt haben. Üblicherweise findet zunächst eine Kontrolle der Bordkarte statt; meist folgt direkt im Anschluss die Luftsicherheitskontrolle, an manchen Flughäfen (z. B. in einigen Terminalbereichen des Flughafens Amsterdam) wird diese jedoch erst kurz vor Betreten des Flugzeugs durchgeführt. Hierbei wird das mitgeführte Handgepäck und abnehmbare Oberbekleidung wie Jacken mit Hilfe eines Röntgengeräts auf gefährliche Gegenstände hin durchsucht während der Fluggast meist beim Durchschreiten eines Portal-Metalldetektors oder Ultraschallscanner auf am Körper getragene verbotene Artikel überprüft wird. Sofern der Detektor ausgelöst wird oder ein solcher nicht vorhanden ist, muss im direkten Anschluss eine manuelle Kontrolle durch Abtasten (ggf. in Verbindung mit einem kleineren Metalldetektor) durch einen Sicherheitsmitarbeiter durchgeführt werden.

Ist die Bordkarten- und Sicherheitskontrolle (und ggf. eine Passkontrolle bei der Ausreise aus einem Land oder dem Schengen-Raum) erfolgt, kann sich der Fluggast bis zum Abflug die Zeit in den im Sicherheitsbereich befindlichen Einkaufs- und Restaurationsmöglichkeiten oder speziellen Flughafen-Lounges (siehe unten) vertreiben. Spätestens zur auf der Bordkarte angegebenen Einsteigezeit („Boarding Time“) sollte man sich am Abfluggate einfinden. Sobald der Einsteigevorgang für die gewählte Beförderungsklasse aufgerufen wird, begibt man sich zum Einsteigen in das Flugzeug an die abschließende Bordkartenkontrolle. Je nach Abflugort und Ziel und Fluggesellschaft wird noch einmal die Identität des Fluggasts überprüft (Ausweis bereithalten) und die Bordkarte gescannt, um sicher zu stellen, dass nur für den Flug gebuchte Fluggäste in das Flugzeug einsteigen.

Entsprechend der Größe eines Flughafens verhält es sich mit der Durchgangszeit für all diese Vorgänge. Bei kleineren Flughäfen können 20 Minuten für die Prozedur „Einchecken – Fluggastkontrolle – (Passkontrolle) – Weg zum Gate“ genügen. Bei größeren Flughäfen oder zu Stoßzeiten kann alleine das Warten an der Fluggast- und Passkontrolle sowie der Fußweg bis zum Gate ohne Check-In schon über eine Stunde dauern.

Von daher sollte genügend Zeit eingeplant werden, da z. B. im Flughafen Frankfurt an manchen Gates eine zweite Fluggastkontrolle stattfindet und bei der Gepäckkontrolle stichprobenartig Gegenstände wie Föns oder Notebooks auf Sprengstoffe kontrolliert werden (Dauer: ca. 5 Minuten).

Transit

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Beim Umsteigen an einem Flughafen kann es, sofern die Bordkarte für den Weiterflug nicht bereits am Startflughafen oder online ausgestellt wurde, erforderlich sein, für den Anschlussflug erneut einzuchecken. Wer nur mit Handgepäck unterwegs ist oder eine "Full-Service-Fluglinie" gebucht hat kann dies meist an entsprechenden Schaltern oder Computer-Terminals im Sicherheitsbereich tun. Beim Umsteigen zwischen Billigfliegern oder unterschiedlichen Fluggesellschaften ist es jedoch oftmals erforderlich, den Sicherheitsbereich zu verlassen, das Gepäck vom Band zu nehmen und am regulären Schalter neu einzuchecken.

Darüber hinaus kann es auf manchen Flughäfen grundsätzlich (z. B. in Dubai) oder bei bestimmten Flügen erforderlich sein, sich direkt nach der Ankunft vor Betreten des Terminals einer weiteren Sicherheitskontrolle (dem sogenannten "Transit Security Check") zu unterziehen was gerade bei hohem Passagier-Andrang zu erheblichen Verzögerungen führen kann.

Idealerweise sollte man sich schon vor Antritt der Reise über die Einrichtungen und Modalitäten am Umsteigeflughafen informieren.

Ankunft

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Nach der Ankunft des Flugzeugs an seiner endgültigen Parkposition steigen die Fluggäste aus und betreten den Ankunftsbereich des Flughafens. Dies geschieht je nach Abstellposition entweder über automatische Fluggastbrücken, die nach dem Abstellen der Triebwerke von einem Flughafenmitarbeiter direkt mit einer oder mehreren (vorderen) Türen des Flugzeugs verbunden werden und einen direkten, wettergeschützten Zugang zum Terminalgebäude ermöglichen oder, im Falle einer Außenposition, durch spezielle Flughafenbusse, die die Fluggäste zum Terminal fahren.

Je nach Flughafen und Ursprungsort des Fluges befindet man sich nach dem Aussteigen entweder in einem vom Abflugbereich getrennten Bereich des Terminalgebäudes oder direkt wieder im Abflugbereich. Möchte man auf einen Anschlussflug umsteigen, so folgt man der Beschilderung "Transit", die in der Regel durch ein Piktogramm mit einem startenden Flugzeug gekennzeichnet ist. Hat man den Zielort seiner Reise erreicht, so folgt man den Beschilderungen in Richtung der Gepäckausgabe (Baggage Claim), die üblicherweise durch ein Koffersymbol dargestellt wird. Je nach Abflugs- und Zielort der Reise muss man zunächst eine Grenzkontrolle passieren und gelangt so in die Gepäckausgabehalle, in der auf Monitoren oder Anzeigetafeln angegeben wird, auf welchem der Gepäckausgabebänder man sein aufgegebenes Gepäck zurückerhält. Je nach Flughafen kann der Beginn des Ausgabevorgangs 10 bis 15 Minuten dauern, in denen das Gepäck aus dem Flugzeug ausgeladen, zum Terminal befördert und ggf. vom Zoll mit Hilfe eines Röntgengeräts auf Schmuggelware untersucht wird. Sollten nach Ende des Ausgabevorgangs Gepäckstücke fehlen, so verfährt man wie im Abschnitt "Probleme" weiter unten angegeben. Während des Wartens auf das Gepäck kann man an vielen deutschen Flughäfen an in der Gepäckausgabehalle aufgestellten Fahrscheinautomaten Fahrkarten der Deutschen Bahn und des jeweiligen Verkehrsverbunds für die Abreise vom Flughafen kaufen.

Nachdem man seine Gepäckstücke zurückerhalten hat, verlässt man die Gepäckausgabehalle in der Regel durch eine Zollkontrolle. Auf den meisten Flughäfen gibt es jeweils einen Ausgang, der grün gekennzeichnet ist und für Fluggäste vorgesehen sind, die Inlands- bzw. Schengen-Flüge absolviert haben oder keine Waren beim Zoll zu deklarieren haben, und einen rot gekennzeichneten Ausgang, der für solche Fluggäste vorgesehen ist, die Waren beim Zoll anzumelden haben. Es ist dabei zu beachten, dass bereits das Betreten des grünen Ausgangs eine rechtlich bindende Zoll- und Steuererklärung darstellt. Werden bei einer stichprobenartigen Kontrolle (die teilweise auch auf den Ergebnissen einer vor der Gepäckausgabe eventuell erfolgten Röntgenuntersuchung des Gepäcks abhängt), die regelmäßig am grünen Ausgang durchgeführt wird, zoll- oder steuerrechtlich relevante Gegenstände gefunden, so ist in jedem Fall ein Strafzuschlag zu entrichten und es ist je nach Schwere des Vergehens mit weiteren rechtlichen Schritten (Strafverfahren) zu rechnen.

Einkaufen

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Die meisten größeren Flughäfen bieten sowohl im öffentlichen Bereich als auch im Sicherheitsbereich vielfältige Einkaufsmöglichkeiten. Die Preise liegen in aller Regel deutlich über den regulären Ladenpreisen in den Stadtzentren. Zum Zeitvertreib taugt ein "Schaufensterbummel" aber allemal.

Auf den meisten Flughäfen ist darüber hinaus das zoll- und steuerfreie Einkaufen in sogenannten Duty-Free-Shops möglich. Man spart insbesondere auf Luxusartikel meist Abgaben wie Mehrwertsteuer und Alkohol- bzw. Tabaksteuer. Beachten sollte man die "Reisefreigrenzen" - Artikel, die den Wert dieses Betrags überschreiten müssen am Zielflughafen nachversteuert werden, wobei z. B. in Deutschland auf die meisten Artikel grundsätzlich auch eine Umsatzeinfuhrsteuer in Höhe von 19% des Warenwerts erhoben wird.

Bei Reisen von EU-Flughäfen wurden die "echten" Duty-Free-Geschäfte inzwischen durch sogenannte "Travel Value Stores" ersetzt, die sowohl von international reisenden Fluggästen als auch von innereuropäisch reisenden Passagieren genutzt werden können. Das Geschäftsmodell dieser Läden ist dabei eine Mischkalkulation aus den steuerbelasteten Einkäufen von EU-Passagieren und den steuerfreien Einkäufen der Ausandspassagiere. Lediglich für Waren mit Preisbindung (z. B. Tabakwaren) gelten unterschiedliche Preise für EU- und Nicht-EU-Passagiere. Wenn man beabsichtigt vor dem Abflug das ein oder andere "Schnäppchen" in diesen Geschäften zu machen sollte man sich vorher über die gängigen Ladenpreise informieren (nicht selten sind die Travel-Value-Preise sogar geringfügig höher als die regulären Preise) und dabei gleichzeitig beachten dass in Travel-Value-Geschäften Alkoholika in der Regel in 1-Liter-Flaschen statt den üblichen 0,75-Liter-Flaschen verkauft werden.

Flughafenlounges

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Für den durchschnittlichen Reisenden stellen die sogenannten Flughafenlounges bestenfalls ein nicht zu ergründendes Mysterium dar, da sie häufig als Refugium für die Top-Kunden der Airlines wahrgenommen werden. Tatsächlich bieten jedoch viele dieser Lounges auch dem gelegentlichen Urlaubsreisenden gegen eine einmalige Gebühr (üblich sind ca. 25 Euro) oder über einen sogenannten Lounge-Pass ihre Dienste an. Bei diesen Lounges handelt es sich um bequem eingerichtete Wartebereiche, die in der Regel mit Sesseln, Arbeitsbereichen, Waschräumen (teilweise mit Dusche) und einem Inklusiv-Angebot kleiner Snacks und (alkoholischer sowie nichtalkoholischer) Getränke ausgestattet sind. Angesichts der meist gehobenen Preise der Flughafen-Gastronomie stellen diese Angebote für den ein oder anderen Reisenden gerade bei längeren Aufenthalten am Flughafen (Umstiege) möglicherweise eine ernstzunehmende Alternative zum Warten im allgemeinen Passagierbereich dar. In jedem Fall sollte man sich vor Buchung eines Lounge-Gutscheins über die Modalitäten des Zugangs und das Angebot der Lounge informieren.

Sonstige Aktivitäten

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Viele Flughäfen bieten neben Einkaufen und (teurer) Gastronomie mannigfaltige weitere Aktivitäten, denen Passagiere während ihrer Wartezeit häufig kostenlos nachgehen können. Einer der führenden Flughäfen in diesem Bereich ist weltweit sicherlich Singapore-Changi, aber auch andere Flughäfen bieten Kunst- oder Wissenschafts-Ausstellungen (u.a. auch in Form von "Außenstellen" bekannter Museen), Exponate zum Thema Luftfahrt oder Flughafenrundfahrten an.


Weiterführende detaillierte Informationen zu den Flughäfen dieser Welt gibt es in den Artikeln über Flughäfen in: Nordamerika · Asien · Europa

An Bord

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Gesundheitstipps, Ernährung

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Insbesondere bei langen Flugreisen ist es sehr wichtig, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Da der Kabinendruck aus flugzeugbaulichen Gründen abgesenkt wird, entspricht eine Flugreise einem Aufenthalt in 2000 bis 2500 m. Neben der Höhe sorgt auch die Klimaanlage für einen vermehrten Flüssigkeitsbedarf, da in der Regel unter 10% Luftfeuchtigkeit herrschen. Durch das Trinken von Wasser oder Saftschorlen wird neben der Austrocknung (Dehydratation) und Kopfschmerzen auch einer Reisethrombose (Blutstockung z. B. in den Beinen) vorgebeugt. Reisende mit einem erhöhten Risiko (Raucher, Frauen, die die Pille nehmen, Herz- und Kreislaufkranke, Diabetiker) sollten mit ihrem Arzt über die geplante Reise sprechen. Eventuell sind sogenannte "Antithrombosespritzen" (Wirkstoff Heparin) sinnvoll. Fälschlicherweise wird oft die Einnahme von Aspirin empfohlen. Der Wirkstoff Acetylsalicylsäure (ASS) wirkt jedoch nur auf die Blutplättchen (Thrombozyten). Bei der Reisethrombose handelt es sich aber um eine Venenthrombose, an der die Blutplättchen nicht ursächlich beteiligt sind. Vorsicht ist auch bei der Zunahme kohlensäurehaltiger Getränke (Limonaden, Mineralwasser...) zu wahren, denn die in den Körper aufgenommen Gase breiten sich gerade im Steigflug stark aus, was zu Unterleibsschmerzen führen kann.

Verwendung von elektronischen Geräten

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Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Fluglinien. Bei der Sicherheitseinweisung durch das Kabinenpersonal wird in der Regel ebenfalls darauf hingewiesen.

Generell kann gesagt werden:

  • Alle elektronischen Geräte sind während des Starts und der Landung auszuschalten.
  • Bestimmte elektronische Geräte (z. B. Funkmäuse) müssen während des ganzen Fluges ausgeschaltet bleiben. Dies gilt auch für Mobiltelefone, die man teilweise sogar erst nach der Ankunft nach dem Passieren des Sicherheitsbereiches (Gepäckrückgabe, Passkontrolle) anschalten darf. In einigen Ländern ist die Benutzung von Mobiltelefonen an Bord erlaubt, wobei man mitunter keinen Empfang hat. Gerade bei diesem Thema sind die jeweiligen Bestimmungen der Fluggesellschaften zu beachten.

Anschnallpflicht

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Solange das Anschnallzeichen leuchtet, ist der Gurt zu tragen. Auch wenn die Reiseflughöhe erreicht ist, ist es ratsam, trotz des Erlöschens des Anschnallzeichens die Gurte geschlossen zu halten, da jederzeit Turbulenzen auftreten können. Diese sind zum Teil nicht im Voraus erkennbar und können auch bei perfekten Bedingungen (sonst kein Wind oder Wolken) auftreten. Immer wieder verletzen sich Passagiere, weil sie während des Fluges nicht angeschnallt waren. Ein leichtes Lockern des Gurtes ist möglich, da auch ein gelockerter Gurt bei einer Turbulenz größere Verletzungen verhindert. Einige Fluggesellschaften sind dazu übergegangen, das Tragen des Gurtes während des ganzen Fluges vorzuschreiben.

Flugangst

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Flugangst ist heutzutage ein genauso aktuelles Thema wie zu den Anfangszeiten der Fliegerei. Da heute immer mehr Menschen fliegen wollen oder sogar müssen, sind auch immer mehr Leute verunsichert und haben teilweise Angst während eines Fluges. Ein guter Weg diese Angst zu besiegen sind Seminare, bei denen erklärt wird, was wann warum passiert. Hier ein paar kleine Hinweise zu Sachen, die völlig normal an Bord sind.

  • Während des Fluges ist immer wieder ein "Ding-Dong" zu hören: Da die Cockpittür heute während des Fluges immer verschlossen bleiben muss, können Piloten und Flugbegleiter nicht mehr so einfach wie früher kommunizieren. Sie nutzen in unserer Zeit das sogenannte "Interphone", eine Telefonanlage innerhalb des Flugzeuges. Will der eine mit dem anderen sprechen, ruft er ihn/sie mit diesem Klingelgeräusch. Aber auch dies ist kein Grund zur Sorge, denn in der Regel sprechen Flugbegleiter und Piloten nur die Abläufe an Bord (Getränke-/Essensausgabe) ab oder tauschen gegenseitig Informationen zum Flug aus. Auch wenn die Anschnallzeichen/Nichtraucherzeichen an oder ausgemacht werden, ertönt ein "Gong". Auf einigen Flugzeugen ertönt dieser Gong auch automatisch während des Fluges, obwohl die Zeichen schon länger an sind. Des Weiteren ertönt dieses Geräusch auch, wenn ein sogenannter Passenger Call, das Drücken des Flugbegleiter-Rufknopfes durch einen Passagier an seinem Sitzplatz, gemacht wird.
  • Vor allem bei älteren Flugzeugen kann es kurz vor oder nach dem Zurücksetzen des Flugzeugs am Gate zu einem kurzen Flackern der Kabinenbeleuchtung kommen. Dies ist jedoch nicht auf einen technischen Defekt zurückzuführen, sondern entsteht, wenn die Stromversorgung des Flugzeugs von einem externen Stromanschluss am Flughafen oder dem Generator der Hilfsturbine auf die Haupttriebwerke umgeschaltet wird. Dabei wird die Stromzufuhr kurz unterbrochen, was in einem kurzen Erlöschen der Kabinenbeleuchtung wahrnehmbar ist.
  • Das Fahrwerk verursacht einen großen Luftwiderstand und die Fahrwerksmotoren müssen daher Höchstleistungen vollbringen. Da sich diese in der Mitte des Flugzeugs direkt unter dem Passagierbereich befinden, machen sie auf vielen Flugzeugen einen gehörigen Lärm, wenn das Fahrwerk fährt, aber auch das ist normal. Ein kräftiger Ruck, der durch den Flieger geht, zeigt dem besorgten Passagier, dass das Fahrwerk nun komplett ein-/ausgefahren ist und man sich keine Gedanken mehr machen muss. In einigen Flugzeugen führt das Aus- bzw. Einfahren des Fahrwerks darüber hinaus zum aufleuchten bzw. erlöschen der Beleuchtung an den Notausgangs-Schildern (oft mit einem Signalton verbunden).
  • Manchmal hat man das Gefühl eines Absackens nach dem Start. Das ist natürlich kein Absacken, sondern man steigt mit einer geringeren Steigrate. Während des Starts laufen die Triebwerke auf Volllast. Eine kurze Weile nach dem Start erreicht man allerdings eine sichere Höhe und reduziert die Drehzahl der Triebwerke, um diese zu schonen. Würde man dabei den anfänglichen Anstellwinkel des Flugzeuges beibehalten, würde man langsamer werden. Deswegen senkt der Pilot die Nase des Flugzeuges etwas und das ist dann das gefühlte "Absacken". Tatsächlich steigt man aber sehr schnell weiter. Es kann auch Situationen geben (z. B. wenn viele weitere Flugzeuge in der Luft sind), dass man erstmal eine niedrige Höhe beibehalten muss, bevor man weiter auf die eigentliche Reiseflughöhe darf.
  • Turbulenzen können jederzeit auftreten, auch bei strahlendem Sonnenschein und blauem Himmel. Die Luftströmungen verhalten sich im Allgemeinen physikalisch ähnlich wie Wasserströmungen. Man sieht sie nicht, aber sie finden statt. Deshalb sollte man immer angeschnallt sein, wenn man im eigenen Sitz sitzt. Natürlich darf man aufstehen und zur Toilette gehen, aber es schadet nicht, den Gurt wenigstens locker anzulegen. Schon einige blaue Flecken und Knochenbrüche hätten so vermieden werden können. Bei schlechtem Wetter treten Turbulenzen häufiger auf. Aber auch die heftigsten Böen und Winde hält ein Flugzeug aus. Die Flügel sind elastisch und es ist normal und für die Struktur des Flugzeuges sogar hilfreich, wenn sie sich von oben nach unten bewegen. Bei einem größeren Flugzeug können sich die Flügelenden dabei um mehrere Meter "verbiegen". Als Passagier empfindet man Querlagen viel bedrohlicher, als sie tatsächlich sind, da man nur eine Bewegung spürt, aber nur eine sehr geringe Orientierung nach draußen hat. Sollten die Turbulenzen im Landeanflug einmal zu stark werden, brechen die Piloten den Anflug ab und drehen noch ein paar Warteschleifen oder sie fliegen zum Ausweichflughafen. Der Weg dorthin ist von vornherein in den Treibstoffberechnungen eingeplant, sodass man immer genügend Sprit an Bord hat.
  • Viele Menschen machen sich besonders Gedanken, wenn die Piloten während eines Anflugs Durchstarten müssen, dabei ist der sogenannte "Go-Around" ein unkritisches Manöver, dass immer wieder geübt und vor jedem Anflug durchgesprochen wird. Gründe für ein Durchstarten kann es viele geben. Eine Möglichkeit wäre, dass Winde oder geringe Sicht eine sichere Landung verhindern und die Piloten es lieber zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal probieren wollen. Manchmal befinden sich auch noch andere Flugzeuge auf der Start- und Landebahn, wenn sie zum Beispiel nicht schnell genug nach der Landung abrollen. Selbst wenn eine Landung ungefährlich wäre, ist sie in diesem Fall illegal und deshalb startet man durch. Generell ist zu sagen, dass ein Go-Around die sicherste Lösung während eines Problems im Anflug ist und auch immer noch genügend Treibstoff dafür an Bord ist.

Obwohl Flugangst nicht völlig rational ist, hilft es doch sich bewusst zu machen, dass Fliegen heutzutage so sicher ist wie nie zuvor und pro Kilometer wahlweise die Eisenbahn oder der Flieger das sicherste Verkehrsmittel sind und dabei um mindestens eine Zehnerpotenz sicherer sind als Autos oder Busse. Gerade diese Sicherheit und die damit einhergehende Seltenheit von ernsten Unfällen führen jedoch dazu, dass wenn es doch zu einem Unfall kommt, diese sehr prominent in den Nachrichten sind, teilweise über Tage oder gar Wochen. Dadurch entsteht eine oftmals verzerrte Wahrnehmung, denn der Mensch als solcher ist sehr schlecht darin, objektiv Risiken einzuschätzen. Auch ist es ein Irrglaube, dass gewisse Dinge (Treibstoffmangel, Ausfall eines Triebwerkes), die ohnehin sehr selten sind, automatisch zu einem Absturz führen und ein Absturz für alle Insassen tödlich ist. In Wahrheit können moderne Verkehrsflugzeuge eine relativ große Distanz im Gleitflug bis zum nächsten Landeplatz zurücklegen und die Überlebenschancen bei einer Notlandung auf dem Land sind außerordentlich gut.

Probleme

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Mehr Informationen zu Fluggastrechten gibt es bei Wikipedia.

Flugverspätung

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Die Ursachen für Verspätungen können sehr verschieden sein. So können Wetterbedingungen einen Start oder eine Landung verzögern, was wiederum bei Anschlussflügen zu Verspätungen führen kann. Auch technische Probleme sind eine häufige Ursache. Bei mehr als zwei Stunden Verspätung haben Flugpassagiere einen Anspruch auf Entschädigung. In Extremfällen wird eine Hotelunterkunft oder eine kostenloser Rückflug angeboten.

Durch die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004, die am 17. Februar 2005 in Kraft getreten ist, ist die Entschädigungszahlung bei Flugannullierungen europaweit geregelt. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Sturgeon-Böck (EuGH), C-402/07 19.11.2009) gilt die EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 auch für Verspätungen.

Der EuGH hat am 31. Januar 2013 entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen auch Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Schließung des Luftraums nach dem Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull (Island) annulliert wurde, betreuen muss. Demnach gebe es keine zeitliche oder finanzielle Begrenzung dieser Pflicht zur Betreuung der Fluggäste (Unterbringung, Mahlzeiten, Erfrischungen).

Annullierung eines Fluges

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Ein Reisender, dessen Flug kurzfristig (d. h. innerhalb der letzten 14 Tage vor Abflug) annulliert wurde, hat je nach entstehender Verspätung und der Länge des geplanten Fluges unterschiedliche Ansprüche auf (kostenlose) Hilfeleistungen und alternative Möglichkeiten der Beförderung. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Anullierung in der Verantwortung der Fluggesellschaft (z. B. bei technischem Defekt) liegt oder durch Höhere Gewalt (z. B. Wetter, Streiks) verursacht wurde. In jedem Fall haben alle Reisenden (ungeachtet der Ursache der Flugstreichung) nach 2 Stunden (für Reisen bis zu 1'500 km), 3 Stunden (für Reisen bis zu 3'500 km) bzw. 4 Stunden (für weitere Reisen) Anspruch auf kostenlose Betreuung durch die Fluggesellschaft. Hierzu zählen insbesondere Verpflegung (Essen/Getränke) sowie kostenloser Zugang zu Kommunikationsmitteln (Telefon/E-Mail). Sofern die Fluggesellschaft selbst die Ursache für die Streichung zu verantworten hat, ergeben sich zusätzlich Rechte auf die Weiterbeförderung mit einem zumutbaren Ersatzflug (z. B. Umbuchung auf einen späteren Flug, im Bereich der Deutschen Lufthansa kommt auch eine Weiterbeförderung mit der Deutschen Bahn als Ersatz für innerdeutsche Flugstrecken in Betracht), ggf. in Verbindung mit einer kostenlosen Hotelübernachtung sowie, je nach Ausmaß der erwarteten Ankunftsverzögerung, auf Entschädigungen in Höhe von bis zu 600 EUR. In jedem Fall ist es ratsam, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Flugstreichung mit der Reservierungs-Hotline der Fluggesellschaft oder einem Ticketschalter am Flughafen in Verbindung zu setzen, um mögliche Alternativen zu prüfen. Unterlässt der Fluggast dies, verliert er möglicherweise den Anspruch auf Entschädigung, wenn er z. B. einen möglichen Ersatzflug aufgrund seines Nichterscheinens am Flughafen verpasst. Weitere Auskünfte erteilen auf Reiserecht spezialisierte Anwaltskanzleien, die auch bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich sein können.

Nichtbeförderung

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Bei einer nicht vom Fluggast selbst zu verantwortenden (z. B. wegen Trunkenheit oder zu spätem Erscheinen am Abfluggate) Nichtbeförderung können Fluggäste, die aus der EU oder in die EU fliegen, entsprechende Rechte analog einer Flugstreichung geltend machen, z. B. eine finanzielle Entschädigung und Hilfeleistungen wie kostenlose Telefonate, Verzehrgutscheine oder, sofern erforderlich, auch die Übernahme von Übernachtungskosten (Details siehe Link oben).

In der Regel werden aber, insbesondere im Falle einer Überbuchung eines Fluges (d. h. es wurden mehr Plätze verkauft als verfügbar sind), bereits vor dem Einsteigevorgang durch die Fluggesellschaft entsprechende Maßnahmen ergriffen um die Situation aufzulösen. Gängige Praxis ist es, über Lautsprecheransagen Personen zu suchen, die freiwillig auf ihre Beförderung verzichten (und sich z. B. auf einen späteren Flug umbuchen lassen). Die diesen Freiwilligen angebotenen Entschädigungen (z. B. Fluggutscheine, Upgrades in eine höhere Beförderungsklasse etc.) liegen im Wert in der Regel über den gesetzlich vorgesehenen Beträgen, um einen Anreiz für genügend Fluggäste zu schaffen, freiwillig von ihrer Beförderung zurückzutreten. Dadurch kann die Fluggesellschaft auf ein Verweigern der Beförderung, die i.d.R. erhebliche Verärgerung bei den Betroffenen nach sich zieht, verzichten.

Koffer verloren

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In den meistens Flughäfen befinden sich die Schalter für das Annehmen der Verlustmeldung eines Koffers in der Nähe der Kofferbänder. Dort kann man die Meldung aufgeben und erhält dort – manchmal nur, wenn man es dringend macht – auch ein kleines Päckchen für die notwendigsten Dinge bei einer Übernachtung. Für die ersten sechs Tage nach dem Verlustes ist der Flughafen, an dem man angekommen ist, für die Bearbeitung der Meldung zuständig, erst danach die Fluglinie.

Checkgepäck geht fast nie wirklich verloren, sondern landet in den allermeisten Fällen nur versehentlich auf dem falschen Flieger und wird dann in aller Regel am Vormittag des darauffolgenden Tages an die vom Reisenden angegebene Adresse geliefert, die z. B. auch die eines Hotels sein kann. Je mehr Anschlussflüge man bucht, umso größer ist das Risiko, dass ein Gepäckstück vorübergehend abhanden kommt. Erfahrene, die als Paar oder als Familie fliegen, packen ihr Checkgepäck sicherheitshalber von vornherein so, dass jeder Koffer ein paar Not-Items für jeden enthält.

Koffer verspätet

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Koffer defekt nach Flug

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Schlichtungsstelle

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Wenn man auf seine Beschwerde keine zufriedenstellende Antwort bekommt, kann man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. soep-online.de wenden. Es werden Beschwerden geprüft und Schlichtungsvorschläge zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung erarbeitet. Das spart Geld, Zeit und Ärger.

Siehe auch

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Vollständiger Artikel
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