Verfassungsreferendum in Marokko 2011

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Das Verfassungsreferendum in Marokko 2011 wurde am 1. Juli 2011 im Königreich Marokko als Reaktion auf den Arabischen Frühling durchgeführt und bestätigte mit laut amtlichen Angaben mehr als 98 Prozent Ja-Stimmen kleine Schritte zur Relativierung der Herrschaft des Königs Mohammed VI. Ausländische Beobachter bezeichneten die Abstimmung als eine Farce.[1] Die marokkanische Oppositionsbewegung, deren Demonstrationen im März 2011 die Ankündigung der Verfassungsänderungen ausgelöst hatten, hatten zum Boykott der Abstimmung aufgerufen.[2] Die neue Verfassung trat am 30. Juli 2011 in Kraft.[3]

Die mit der Abstimmung beschlossenen Verfassungsänderungen im Einzelnen:

  • Neben dem Arabischen ist nun auch Marokkanisches Tamazight, die Sprache der Berber, offizielle Amtssprache. Artikel 5 der überarbeiteten Verfassung nennt sie „gemeinsames Erbe aller Marokkaner ohne Ausnahme“. Im selben Artikel wird es als Aufgabe des Staates festgeschrieben, Hassania als Bestandteil der kulturellen Identität Marokkos zu bewahren. Auch ist der Staat dem Schutz aller anderen lokalen Dialekte und Ausdrücke verpflichtet.
  • Der König ist nicht mehr „heilig“, seine Integrität ist jedoch unantastbar (Artikel 46).
  • Der König muss einen Premierminister aus der Partei ernennen, die bei Wahlen die meisten Parlamentssitze erhalten hat. Bisher war er in seiner Wahl vollkommen frei.
  • Der Premier erhält das Recht, vom König die Entlassung eines Ministers verlangen zu können. Bisher war dies das ausschließliche Recht des Königs. Diese und die vorherstehend genannte Änderung sind in Artikel 47 festgeschrieben.
  • Nicht mehr der König, sondern der Premier ernennt hohe administrative und diplomatische Postenträger (unter anderem Botschafter, Geschäftsführer staatlicher Unternehmen und Provinzgouverneure). Dies tut er in Konsultation mit dem Ministerrat. (Artikel 49 und 91)
  • Das Parlament erhält einige zusätzliche Rechte. So darf es z. B. eine Generalamnestie erlassen, was bisher nur dem König möglich war (Artikel 71).
  • Judikative und Exekutive sollen getrennt werden (Artikel 107).
  • Die Verfassung garantiert die zivile und soziale Gleichstellung von Frauen und Männern. Zuvor war nur von politischer Gleichstellung sowie von Gleichberechtigung vor dem Gesetz die Rede.
  • Als Regierungsoberhaupt erhält der Premierminister das Recht, das Parlament aufzulösen.
  • Für alle Staatsbürger festgeschrieben sind die Freiheit der Gedanken, der Ideen und der Kunst.

Keine dieser Änderungen verändert die zentrale Stellung des Monarchen im Machtgefüge Marokkos, der weiterhin auch die Politik des Landes bestimmt.

Offizielle Ergebnisse

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Demonstration in Marokko im Vorfeld des Referendums
Stimmen %
Ja 9 653 492 98,50 %
Nein 146 718 1,50 %
Gültige Stimmen 9 800 210 99,17 %
Ungültige Stimmen 81 712 0,83 %
Stimmen gesamt 9 881 922 100,00 %
Wahlbeteiligung 73,46 %
Wählerschaft 13 451 404
Quelle: [4]

Einzelnachweise

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  1. Gero von Randow: Verfassungsreform: Die marokkanische Farce. In: Zeit Online. 2. Juli 2011, abgerufen am 19. Oktober 2011.
  2. 98 Prozent für Verfassungsreform. Archiviert vom Original am 16. November 2012; abgerufen am 25. Dezember 2015.
  3. Bulletin officiel. Königreich Marokko, 30. Juli 2011, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. April 2017; abgerufen am 17. Februar 2014 (französisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.sgg.gov.ma
  4. Morocco: Referendum Results (Memento vom 29. Juli 2011 im Internet Archive)