Landkreis Karlsbad

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland

Der deutsche Landkreis Karlsbad bestand in der Zeit zwischen 1938 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

Das Gebiet des Landkreises Karlsbad hatte am 1. Dezember 1930 35.875 Einwohner, am 17. Mai 1939 waren es 34.068 und am 22. Mai 1947 15.915 Bewohner.

Verwaltungsgeschichte

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tschechoslowakei / Deutsche Besatzung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vor dem Münchner Abkommen vom 29. September 1938 gehörte der politische Bezirk Karlovy Vary zur Tschechoslowakei.

In der Zeit vom 1. bis 10. Oktober 1938 besetzten deutsche Truppen das Sudetenland. Der politische Bezirk Karlovy Vary trug fortan die frühere deutsch-österreichische Bezeichnung Karlsbad. Er umfasste den Gerichtsbezirk Karlsbad. Seit dem 20. November 1938 führte der politische Bezirk Karlsbad die Bezeichnung „Landkreis“. Er unterstand bis zu diesem Tage dem Oberbefehlshaber des Heeres, Generaloberst Walther von Brauchitsch, als Militärverwaltungschef.

Deutsches Reich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 21. November wurde das Gebiet des Landkreises Karlsbad förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert und kam zum Verwaltungsbezirk der Sudetendeutschen Gebiete unter dem Reichskommissar Konrad Henlein.

Sitz der Kreisverwaltung wurde die Stadt Karlsbad.

Ab dem 15. April 1939 galt das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz). Danach kam der Landkreis Karlsbad zum Reichsgau Sudetenland und wurde dem neuen Regierungsbezirk Eger mit dem Sitz der Regierungspräsidenten in Karlsbad zugeteilt.

Zum 1. Mai 1939 wurde eine Neugliederung der teilweise zerschnittenen Kreise im Sudetenland verfügt. Danach blieb der Landkreis Karlsbad mit veränderten Grenzen erhalten. Die Stadt Karlsbad schied aus dem Verbande des Landkreises aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis. Sie vergrößerte sich zu Lasten des Landkreises durch die Eingliederung der Gemeinden Aich, Drahowitz, Espenthor, Fischern, Kohlhau, Maierhöfen, Pirkenhammer und Weheditz.

Weiterhin traten die Gemeinden Ober Lomitz und Ranzengrün vom Landkreis Karlsbad zum Landkreis Kaaden, während die Gemeinde Petersdorf vom Landkreis Kaaden zum Landkreis Karlsbad wechselte.

Bei diesem Zustand blieb es bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges.

Seit 1945 gehörte das Gebiet zunächst wieder zur Tschechoslowakei. Heute ist es ein Teil der Tschechischen Republik.

1938:00000 Fritz von Born-Fallois
1939–1945: Karl Utischill

Kommunalverfassung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits am Tag vor der förmlichen Eingliederung in das Deutsche Reich, nämlich am 20. November 1938, wurden alle Gemeinden der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 unterstellt, welche die Durchsetzung des Führerprinzips auf Gemeindeebene vorsah. Es galten fortan die im bisherigen Reichsgebiet üblichen Bezeichnungen, nämlich statt:

  • Ortsgemeinde: Gemeinde,
  • Marktgemeinde: Markt,
  • Stadtgemeinde: Stadt,
  • Politischer Bezirk: Landkreis.

Es galten die bisherigen Ortsnamen weiter, und zwar in der deutsch-österreichischen Fassung von 1918.

1942 wurde aus den Gemeinden Rittersgrün (teilweise), Rodisfort, Schömitz (teilweise), Unter Lomitz und Zwetbau (teilweise) die neue Gemeinde Gießhübl-Sauerbrunn gebildet. Altdorf und Mühldorf nach Zwetbau eingemeindet.

Städte und Gemeinden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Landkreis Karlsbad Verwaltungsgeschichte und die Landräte auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 31. August 2013.
  • Michael Rademacher: Sud_karlsbad. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.