Breitenau (Westerwald)

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Wappen Deutschlandkarte
Breitenau (Westerwald)
Deutschlandkarte, Position der Ortsgemeinde Breitenau hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 30′ N, 7° 41′ OKoordinaten: 50° 30′ N, 7° 41′ O
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Westerwaldkreis
Verbandsgemeinde: Ransbach-Baumbach
Höhe: 214 m ü. NHN
Fläche: 6,03 km2
Einwohner: 698 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 116 Einwohner je km2
Postleitzahl: 56237
Vorwahl: 02623
Kfz-Kennzeichen: WW
Gemeindeschlüssel: 07 1 43 006
Adresse der Verbandsverwaltung: Rheinstraße 50
56235 Ransbach-Baumbach
Website: www.breitenau.de
Ortsbürgermeister: Jürgen Berleth
Lage der Ortsgemeinde Breitenau im Westerwaldkreis
Karte

Breitenau ist eine Ortsgemeinde im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach an.

Die Gemeinde liegt im Westerwald, geographisch etwa 15 Kilometer nordöstlich von Koblenz entfernt.

Breitenau (Westerwald), Luftaufnahme (2018)
Hofgut Adenroth, Luftaufnahme (2018)

Zu Breitenau gehören auch die Wohnplätze Adenroth und Forsthaus Rembserhof.[2]

Ortsansicht

Erste Erwähnung fand das Dorf im Jahr 1265 als Bredenowe. Ab 1343 bis 1664 war es isenburgisch, dann kurtrierisch, 1803 ging die Gemeinde von Kurtrier auf Nassau über. 1866 kam das Dorf zu Preußen.

Bevölkerungsentwicklung

Die Entwicklung der Einwohnerzahl von Breitenau, die Werte von 1871 bis 1987 beruhen auf Volkszählungen:[3][1]

Jahr Einwohner
1815 263
1835 234
1871 294
1905 305
1939 367
1950 399
Jahr Einwohner
1961 434
1970 513
1987 561
1997 593
2005 716
2017 686

Der Gemeinderat in Breitenau besteht aus zwölf Ratsmitgliedern, die bei der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 in einer Mehrheitswahl gewählt wurden, und dem ehrenamtlichen Ortsbürgermeister als Vorsitzendem.[4] Bei der Wahl 2014 wurde nach personalisierter Verhältniswahl gewählt, die zwölf Sitze verteilten sich auf zwei Wählergruppen. 2009 und zuvor wurden die Ratsmitglieder in einer Mehrheitswahl gewählt.[5]

Bei der Direktwahl am 26. Mai 2019 wurde Jürgen Berleth mit 82,21 Prozent der abgegebenen Stimmen für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt.[6] Bei der Direktwahl am 9. Juni 2024 wurde er ohne Gegenkandidaten mit 78,2 % der Stimmen erneut wiedergewählt.[7]

Wappen von Breitenau
Wappen von Breitenau
Blasonierung: „Geteilt, oben in Rot ein linkssehender, dreimal gewendeter, flügel- und beinloser, silberner Drache, belegt mit einem gestürzten, schwarzen Schwert, unten in Silber zwei rote Balken.“
Katholische Kirche

Der 1973 gegründete Verein „St. Georgsbläser Haiderbach“ mit seinem ca. 45 Musikern und Musikerinnen starken Blasorchester ist ein fester Bestandteil der Kirchen- und Ortsgemeinde. Er fördert zudem mit Ausbildungs-, Vor- und Jugendorchester, Flötengruppen und einer musikalischen Früherziehung die Musikalität der auf der Haiderbach lebenden Kinder und Jugendlichen. Neben Auftritten innerhalb der Haiderbachgemeinden, wie auf der traditionellen Kirmes, sind die St. Georgsbläser auch immer wieder bei großen Fastnachts- und Kirmesumzügen und Konzerten zu hören. Zu den Höhepunkten zählt die „Singende, klingende Haiderbach“ mit der Chorgemeinschaft Haiderbach und dem Kirchenchor, ein Konzertabend, der alle zwei Jahre in der Haiderbachhalle veranstaltet wird.

Persönlichkeiten

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  • Paul Steinebach (1927–2017), deutscher Architekt, Stadtplaner und Hochschullehrer
Commons: Breitenau – Sammlung von Bildern

Einzelnachweise

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  1. a b Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Bevölkerungsstand 31. Dezember 2023, Landkreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).
  2. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Amtliches Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile. Stand: Februar 2022. S. 73 (PDF; 3,3 MB).
  3. Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz – Regionaldaten
  4. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Kommunalwahl 2019, Stadt- und Gemeinderatswahlen
  5. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Kommunalwahl 2014, Stadt- und Gemeinderatswahlen
  6. Der Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz: Kommunalwahl 2019, Direktwahlen
  7. Breitenau, Ortsbürgermeisterwahl (Gemeinde) 09.06.2024. In: Der Landeswahlleiter. Abgerufen am 17. Juli 2024.