Bestrahlungsplanung

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Unter der Bestrahlungsplanung versteht man im Rahmen der Strahlentherapie die Ausarbeitung eines individuellen Plans zur Eingrenzung des Tumors und der gleichzeitigen Schonung des gesunden Gewebes.

Die Planung beruht in der Regel auf einem computergestützten Planungssystem sowie auf zuvor gemachten CT-Aufnahmen des Patienten.

In Deutschland ist für die Bestrahlungsplanung nach Strahlenschutzverordnung[1], bzw. Röntgenverordnung[2][3] ein sogenannter „Medizinphysik-Experte“ verantwortlich. Um die Toleranzgrenzen der Organe nicht zu überschreiten, werden mittels der Mehr-Felder-Technik aus unterschiedlichen Winkeln Teildosen appliziert (auch isozentrische Bestrahlung genannt).

Ziel der Bestrahlungsplanung ist es, den Tumor mit einer relativen Dosis (meist 95 %) einzugrenzen und das gesunde Gewebe durch Hilfsmittel wie zum Beispiel der Mehr-Felder-Technik bestmöglich zu schonen.

Einzelnachweise

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  1. Strahlenschutzverordnung § 81 Absatz 3
  2. Röntgenverordnung § 3 Absatz 3, Abschnitt 2c
  3. Röntgenverordnung § 27