Bergung (Technische Hilfe)

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Bergung des mutmaßlichen chinesischen Spionageballons
Hubschrauber-Bergung
SAR Helicopter Bell UH-1D
bei Koblenz (1990)

Bergung bezeichnet die Befreiung und Sicherung von Personen und Sachgütern.

Als Bergung bezeichnet das Wörterbuch der deutschen Ständigen Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz eine Befreiung von Lebewesen (Mensch und Tier) aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.[1] DIN 14011 Feuerwehrwesen – Begriffe umschreibt Bergen als die Befreiung und Sicherstellung von toten bzw. leblosen Personen oder Tieren oder von gefährdeten Sachwerten (Kunstwerke, Gasflaschen etc.) aus dem Gefahrenbereich.[2][3] Im Reglement des Schweizerischen Feuerwehrverbandes bezieht sich die Bergung auf das Herausholen „von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“.[4]

Oft wird eine spezielle Ausrüstung benutzt, wie z. B. eine Bergeschere bei Fahrzeugunfällen, ein Flaschenzug beim Mann-über-Bord-Manöver auf See, ein Rettungshelikopter im Gebirge, ein Bergepanzer im Krieg oder bei Naturkatastrophen, ein Schaufelbagger beim Erdbeben oder Boote bei Überschwemmungen.

Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren Anfang des 19. Jahrhunderts wurden auch deren Anstellung und Einübung festgelegt, in der auch die Vorgehensweise einer Bergung beschrieben wurde. So hatte der Ortsvorstand eine Abteilung rüstiger Männer auszuwählen, welche „unter eigenen Anführern steht, und zum Retten von Menschen, Hausthieren und Effecten bestimmt ist“. Diese Mannschaft hatte sich mit mehreren Geräten zu versehen, um Rettungsmaßnahmen durchzuführen. Beispielsweise erlies die herzoglich-nassauische Regierung im November 1826 eine diesbezügliche Verordnung für ihr Herrschaftsgebiet.[5]

Commons: Bergung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Projektgruppe 5 „Einheitlicher Sprachgebrauch“: Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. (PDF, 935 kB) In: www.lv-saarland.drk.de. Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Katastrophenschutz, Februar 2003, S. 6, abgerufen am 22. Februar 2024: „Bergung umfasst Maßnahmen zur Befreiung von Menschen oder Tieren, die durch äußere Einwirkungen in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind.“
  2. DIN 14011:2010-06 Feuerwehrwesen — Begriffe
  3. Rainer Fritz Lick, Heinrich Schläfer: Unfallrettung. Medizin und Technik. 2. Auflage. Schattauer, Stuttgart 1985, ISBN 3-7945-0626-X, S. 12–16.
  4. Daniel Goepfert et al.: Reglement Basiswissen. Feuerwehr Koordination Schweiz FKS, April 2013, S. 60, abgerufen am 21. Juli 2020: „Bergung von leblosen Menschen und Tieren aus der Gefahrenzone“
  5. Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.