Arbeitsgericht Schwerin

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Gemeinsames Gebäude des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgerichts Schwerin

Das Arbeitsgericht Schwerin ist ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gerichtssitz und -bezirk

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Arbeitsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Arbeitsgericht Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern)
Lage der Arbeitsgerichte in den jeweiligen Gerichtsbezirken in Mecklenburg-Vorpommern seit dem 6. Oktober 2014
  • ArbG Schwerin
  • ArbG Rostock
  • ArbG Stralsund
    mit Außenstelle Neubrandenburg
  • Das Gericht hat seinen Sitz in der Landeshauptstadt Schwerin.[1]

    Gerichtstage wurden bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 im Amtsgericht Parchim und im Amtsgericht Wismar abgehalten.

    Der Gerichtsbezirk umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.[2]

    Das Gericht befindet sich unter der Anschrift Wismarsche Straße 323 b. Im selben Gebäude sind auch das Sozialgericht Schwerin und das Verwaltungsgericht Schwerin untergebracht.

    Übergeordnete Gerichte

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    Dem Arbeitsgericht Schwerin sind das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

    Einzelnachweise

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    1. § 6 Abs. 1, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
    2. § 6 Abs. 3 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.

    Koordinaten: 53° 38′ 50,6″ N, 11° 24′ 27,4″ O