Freiwilliger Arbeitsdienst
Der FAD war eine Massnahme, zur Sammlung von, in Not geratenen, Arbeitslosen, in Arbeitslagern, während den 30er-Jahren. Es wurde Schwerarbeit verrichtet, als Gegenleistung erhielten die Lagerinsassen Unterkunft, Verpflegung und ein geringes Taschengeld. Je nach Betreiber der Lager wurde auch paramilitärisches Kader herangebildet
Während des Dritten Reichs wurde er als RAD weitergeführt und zur Zwangsarbeit und auch Umerziehung für Widersacher verwendet[1].
Deutschland
Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) wurde 1931 gegründet. Die gesetzlichen Grundlagen dazu wurden mit der Notverordnung vom 5. Juni 1931 im § 139a des Gesetzes für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen. Nach Artikel 1 der Ausführungsverordnung vom 3. August 1931 durfte er nur für gemeinnützige zusätzliche Arbeiten eingesetzt werden.[2] Über groß angelegte Programme wurden arbeitslose Jugendliche oder Erwachsene beschäftigt. Der ursprüngliche Gemeinnutzen der Einsätze wich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten einem überwiegend militärisch definierten Nutzen. 1935 resultierte daraus der Reichsarbeitsdienst (RAD).
Am 16. Juli 1932 erfolgte die Bestellung des Geheimen Regierungsrats und Präsidenten der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Friedrich Syrup als Reichskommissar für den freiwilligen Arbeitsdienst (FAD). Vor allem das Emsland[3] mit seinen riesigen Moor- und Ödlandflächen wurde ein wichtiges Einsatzgebiet des Freiwilligen Arbeitsdienstes, wobei hier vornehmlich unter Leitung des Meppener Verwaltungsangestellten und Zentrum-Jugendpolitikers Anton Veltrup katholische Organisationen Lager für arbeitslose Jugendliche aus der Region wie aus Großstädten errichtete, um Ödland zu kultivieren und Straßen zu bauen.[4]
Österreich
In Österreich existierte nach dem Vorbild Deutschland ebenfalls ein FAD. Die Arbeitslager wurden hauptsächlich von paramilitärischen Verbänden (z.B. Heimatschutz oder Ostmärkische Sturmscharen) und den christlichen Gewerkschaften betrieben. 1936 wurden die Lager verstaatlicht, so dass die Arbeitsämter nun den „bedarfsmäßigen Zugang“ sicherten.[5] Darüber hinaus existierte ein „Freiwilliger Arbeitsdienst“ bei den Artamanen.
Quellen
- Ernst Schellenberg: Der Arbeitsdienst anhand der bisherigen Erfahrungen. Berlin 1932.
- Hundert Jahre staatliche Sozialpolitik 1839–1939. Aus dem Nachlass von Friedrich Syrup. Hrsg. von Julius Scheuble. Bearb. von Otto Neuloh, Stuttgart 1957.
Literatur
- ↑ Die politisch Unzuverlässigen, Hans Burtscher, Selbstverlag 1985 Bludenz, Vorarlberger Verlagsanstalt Ges.m.b.H. Dornbirn
- ↑ [1] Julius Kaliski: Freiwilliger Arbeitsdienst. In: Sozialistische Monatshefte 1932, Heft 6, S. 500 ff..
- ↑ Heinz Kleene: Der Freiwillige Arbeitsdienst (FAD) im Emsland. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 307–330.
- ↑ Josef Hamacher: Freiwilliger Arbeitsdienst und Reichsarbeitsdienst im Altkreis Meppen. In: Jahrbuch des Emsländischen Heimatbundes Bd. 48/2002, Sögel 2001, S. 273–306.
- ↑ Im Vorfeld der Katastrophe, Gerhard Senft, Verlag Braumüller Wien 2002, S.478-479 ISBN 3-7003-1402-7