Diskussion:Behinderung

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Behinderung“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Archiv
Wie wird ein Archiv angelegt?

nur Sozialrecht?

@Corradox:, der Artikel behandelt ja längst nicht nur die (sozial-)rechtlichen Aspekte und ist auch von den Kategorien her recht "breit" eingeordnet. Daher bin ich für eine Verschiebung. Vielleicht Behinderung (Soziales)? Ganz zufreiden bin ich noch nicht, aber vielleicht fällt uns noch etwas Besseres ein... --Bildungsbürger (Diskussion) 11:58, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Worum geht es bei der Lemmawahl?
1. Die weiter oben zu Tage tretende Verwirrung wurde dadurch ausgelöst, dass beim Lesen des Artikels nicht sofort klar wird, dass es um Menschen geht, und zwar um solche, die man früher unsensiblerweise „Krüppel“ oder „Idioten“ nannte (ein an Klarheit nichts zu wünschen übrig lassendes Lemma „Krüppel und Idioten“ verbietet sich aus Gründen, die man wohl nicht ernsthaft erläutern muss).
2. Mein persönliches Wunschlemma wäre „Behinderte Menschen“ oder „Menschen mit Behinderung“, da auch die Bezeichnung „Behinderte“ inzwischen sozial geächtet ist. Hiergegen würden diejenigen Sturm laufen, die sich nicht mit dem „medizinischen Modell von Behinderung“ anfreunden können und die gegen jeden Versuch angehen, bestimmten Menschen Defizite zuzuschreiben.
3. Ich befürchte, dass die entsprechende Fraktion auch gegen das Lemma „Behinderung (Soziales)“ angehen würde, da hier die Hilfsbedürftigkeit von Menschen (unseren „socii“ = „Gefährten“) ins Zentrum gerückt wird, die ja angeblich gar nicht besteht (angeblich sind es nur die Barrieren, die Menschen Probleme bereiten). Letztlich ist die juristische Sichtweise die einzige, die insofern nicht anfechtbar ist, als es nichts nützt, den juristischen „Mainstream“ für falsch zu halten; was maßgebliche Juristen für Recht erklären, gilt trotzdem. --CorradoX (Diskussion) 12:33, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Danke für die Erläuterungen. Ich hab jetzt erst im Archiv gesehen, dass du seit einigen Jahren schon an dem Thema dran bist. Mit der Diskussion über „medizinisches Modell oder nicht“ bzw. mit den Argumenten gegen ein „medizinisches Modell“ muss ich mich noch befassen. --Bildungsbürger (Diskussion) 21:36, 18. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Hallo zusammen, wie wäre es,wenn das Lemma Behinderung (sozialrecht,Soziologie,Medizin) genannt würde?--Sebjungludwigdbug (Diskussion) 19:49, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Mit Kommas in der Klammer? Das wäre wohl viel zu lang.--Bildungsbürger (Diskussion) 17:42, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
ja wirklich glücklich bin ich damit auch nicht -:)--Sebjungludwigdbug (Diskussion) 21:50, 25. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Zur Lektüre empfehle ich diese inzwischen „klassische“ Argumentation. Das Stichwort „Sozialrecht“ stammt übrigens von dem inzwischen kaum noch aktiven Benutzer "Q Ö" ([1], letzter Beitrag). --CorradoX (Diskussion) 10:30, 26. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Wie wäre denn Behinderung (Medizin und Sozialrecht). Komplexe Dinge haben nun mal lange Bezeichnungen. Sonst ginge doch auch Behinderung und Behinderung (Begriffsklärung). Bei Behinderung (Sozialrecht) klicke ich gleich weg, wenn ich nicht nach irgendwelchen Paragrafen suche. Grüße --Diwas (Diskussion) 16:25, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Bei dem Lemma Behinderung gibt es gar keinen Grund für eine Begriffsklärungsseite, denn der Begriff wird ausschließlich im rechtlichen Sinne verwendet. Alles andere, was dort aufgeführt wird, sind zusammengesetzte Begriffe; eine Verwechselung ist ausgeschlossen, die Möglichkeiten der Verwendung gehören eher ins Wiktionary. Die Voraussetzungen für ein Klammerlemma liegen somit auch nicht vor. Wenn von „Behinderung“ die Rede ist, meint man allgemein die Behinderung im gesundheitlichen Sinne, deren Rechtsfolgen vielfach (sozialrechtlich, steuerrechtlich, arbeitsrechtlich) geregelt sind. Die medizinische Seite kommt hier nur bei der Begutachtung ins Spiel, wenn festgestellt werden soll, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen der Behinderung vorliegen; das ist dann aber wiederum eine Rechtsfrage und wird nicht von Medizinern, sondern von Juristen entschieden. Daher wäre es sinnvoll, die Begriffsklärungsseite zu löschen und diesen Artikel zurück auf Behinderung zu verschieben. Die bisherige vorstehende Diskussion zeigt leider, daß hier Laien am Werk sind, die von der Materie nichts verstehen. Ad hoc und auf die Schnelle kann man sich die notwendige Sachkunde auch nicht anlesen, dazu braucht es jemand, der sich schon länger damit und eingehend beschäftigt hat. Daher mein Hinweis.--Aschmidt (Diskussion) 17:34, 2. Mai 2015 (CEST)Beantworten


Hinweis: WP:BKF#Behinderung --Katimpe (Diskussion) 12:18, 10. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Ich habe die QS-BKS abgearbeitet und den Artikel wieder auf das klammerlose Lemma verschoben. Eine BKL ist – in welchem Modell auch immer – wie in der QS-BKS argumentiert, nicht angezeigt; insbesondere bestand die BKS ausschließlich aus Assoziationen und nicht regelkonformen BKS-Einträgen. Insofern ist die Klammerung obsolet geworden. --Michileo (Diskussion) 23:42, 20. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Archiv

Das zu diesem Artikel gehörende Archiv wurde nicht mitverschoben. Mittlerweile wurde ein neues Archiv gebildet. Ich habe vor wenigen Minuten die Beiträge aus dem alten Archiv in das zu dieser Seite gehörende Archiv übertragen. Dieses habe ich sichtbar gemacht. MfG Harry8 16:31, 30. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Die Verschiebung auf das Lemma Behinderung (Sozialrecht) habe ich im Rahmen der QS-BKS rückgängig gemacht, das Archiv ist damit wieder an seinem alten Platz. --Michileo (Diskussion) 23:38, 20. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Deutschlandbezug / Einleitung

Es ist sicher richtig, dass im Artikel noch in rechtlicher Hinsicht Ausführungen mindestens zu den rechtlichen Grundlagen in anderen Ländern außerhalb Deutschlands fehlen. Dennoch halte ich es für fehlerhaft, den sozialrechtlichen Bezug aus der Einleitung zu entfernen. Dieser Kernbezug des Begriffs zum Sozialrecht sollte bereits aus der Einleitung hervorgehen, so wie das bisher auch der Fall war. Umformulierung gerne, aber nicht Streichung.--Losdedos (Diskussion) 01:48, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Na gut, mein Herz hängt nicht daran. Bloß: Die Formulierung „wird im deutschen Sozialrecht [...] als Umschreibung gebraucht“ finde ich unglücklich gewählt. Eine Behinderung ist doch sicherlich auch außerhalb Deutschlands und außerhalb des Sozialrechts eine Behinderung. Gerade im ersten Satz eine Spezifizierung vorzunehmen, auf die der Artikel aber gar nicht abzielt, finde ich verbesserungswürdig. Besser fände ich, wenn im ersten Satz knapp und prägnant stünde, was eine Behinderung ist und nicht wofür der Begriff eine Umschreibung sei. (Überhaupt ist wohl eher das Wort eine Umschreibung, nicht der Begriff!) --Michileo (Diskussion) 10:44, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Außerdem finde ich den ersten Satz unnötig lange. Immerhin zieht er sich bis „[...] Einstellung anderer Menschen (soziale Faktoren)“. Er ist m. M. n. unnötig kompliziert konstruiert und verschachtelt. Elegant ist anders! --Michileo (Diskussion) 10:49, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Ich schrieb ja auch: Umformulierung gerne, aber nicht Streichung. Ich hatte jedoch aus Zeitgründen zunächst mal nur die Streichung rückgängig gemacht. Ich gehe davon aus, dass auch im deutschsprachigen Rechtsraum außerhalb Deutschlands die Behinderung in rechtlicher Hinsicht definitorisch im Sozialrecht anzusiedeln ist. Gegebenenfalls kann man das mit Blick darauf umformulieren. Weiter reinhängen will ich mich in die Artikelarbeit bei diesem Artikel derzeit nicht, da ich das Lemma nur aus sozialrechtlichem Interesse auf der Beobachtungsliste habe.--Losdedos (Diskussion) 11:56, 21. Aug. 2016 (CEST)Beantworten
Die Deutschlandlastigkeit des ersten Satzes der Einleitung hat auch mich hierhin auf die Disk. geführt. Die Umformulierung von Michileo war gut. Wenn kein besserer Vorschlag kommt, werde ich diese Version wieder einsetzen. --Leyo 21:52, 21. Nov. 2016 (CET)Beantworten
@Losdedos: Statt die Rollbackfunktion zu missbrauchen, bist du für einen Alternativvorschlag gefragt. Sonst wird es spätestens in einer Woche die Version von Michileo werden. --Leyo 00:48, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Woher nimmst du diese Überzeugung? Es wird sicher nicht diese Version werden. Es ist noch immer so, dass die fachlich richtige Version und nicht irgendeine andere Version die richtige ist. Wenn du den sozialrechtlichen Bezug entfernen lassen möchtest, rate ich dir, dich im Portal:Recht beraten zu lassen. Ich sehe keine stichhaltigen Argumente, die dafür sprechen, den Bezug zum Sozialrecht zu entfernen. Das wäre nämlich ziemlicher Unsinn.--Losdedos (Diskussion) 00:54, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ach, und ich finde es recht unverschämt von dir, von Mißbrauch der "Rollback"funktion zu sprechen. Woher nimmst du dir das Recht, so etwas zu behaupten? Unsinnige Edits mit dümmlichem Editkommentar in Großbuchstaben setze ich natürlich zurück, wenn keinerlei Argumente geliefert werden und der Inhalt fachlich unzureichend abgeändert wird.--Losdedos (Diskussion) 00:58, 24. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Die Woche ist längst um. Da du keinen konstruktiven Vorschlag gemacht hast, habe ich selbst einen gemacht. Dieser kann gerade geändert werden, aber eine Einschränkung auf ein einzelnes Land im allerersten Einleitungssatz kommt nicht in Frage. --Leyo 22:57, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Du verkennst da etwas. Ich bin hier nicht in der Bringschuld. Derjenige, der dem Status quo abändern möchte, muss stichhaltige Argumente liefern, insbesondere dann, wenn wie hier eine inhaltlich richtige in eine inhaltlich unvollständigere bwz. falsche Variante geändert wird/werden soll. Generell ergibt es auch Sinn, dass in Artikeln mit juristischem Bezug entsprechende Fachleute editieren. Ich wage zu bezweifeln, dass dir die Definitionen im Rechtskreis der Nachbarstaaten geläufig sind. Das weiß ja nicht einmal ich. So stehts aber jetzt im Artikel. Gegen eine Umformulierung habe ich mich übrigens hier von Anfang an nicht gewandt, solange der Bezug zum deutschen Sozialrecht enthalten bleibt.--Losdedos (Diskussion) 23:04, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
An dieser Stelle des Artikels ist ein Bezug zum Sozialrecht eines einzelnen Staates unpassend. Überlege dir doch zur Veranschaulichung einmal, ob du es sinnvoll finden würdest, wenn dort ein Bezug zum liechtensteinischen oder US-amerikanischen Sozialrecht stehen würde. --Leyo 23:10, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Nun, für diese Fälle haben wir im Rechtsbereich eben ein bewährtes System. Gerne kann man zu den mehrdeutigen Lemmata Parallelartikel mit Bezug zum jeweiligen Rechtssystem der einzelnen Staaten erstellen und eine Gesamt-BKS bzw. Gesamt-BK-Artikel (siehe z.B. Gesellschaftsrecht). Es ist rein faktisch so, dass in nahezu jedem Rechtsartikel in der Wikipedia der Schwerpunkt im deutschen Recht liegt, was der Größenrelation der einzelnen Staaten geschuldet ist und - was auch ich extrem bedauerlich finde - sich im Schweizer, österreichischen, luxemburgischen oder liechtensteinischen Recht so gut wie keine Benutzer finden, die in diesem Themenbereich Artikelinhalte beitragen.--Losdedos (Diskussion) 23:27, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Unter Behinderung#Länderspezifische Situation fehlt Österreich komplett. --Leyo 23:37, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Ja, leider. Grundsätzlich wäre ein Übersichtsartikel zum Lemma Behinderung Verweis auf Unterartikel zu den einzelnen nationalen Rechtsordnungen/Rechtssystemen sinnvoll, denke ich. Dafür brauchts aber Arbeit und Know-how eben u.a. auch Österreich betreffend. Eventuell könnte man sogar im derzeitigen Artikel den Bezug zum deutschen Sozialrecht zunächst mal im dortigen Abschnitt zur Länderspezifische Situation unterbringen und die Einleitung aufgrund der hier thematisierten Problematik diesbezüglich entlasten. Gegen eine komplette Streichung, so wie ursprünglich geschehen, habe ich meine Einwände.--Losdedos (Diskussion) 23:42, 30. Nov. 2016 (CET)Beantworten
Mir geht's nur um die Einleitung, die nicht länderspezifisch sein darf. Im Abschnitt zu Deutschland kann das natürlich so ausführlich behandelt werden wie angebracht. --Leyo 11:20, 1. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Projekte

Das EU-Projekt verdient sicher auch Erwähnung im Bereich der Projekte. Ziel des EU-Projekts MAMEM ist, neuromuskulär beeinträchtigten Menschen die Nutzung von Computern zu erleichtern. Neuartige Sensoren liefern die nötigen Signale für eine natürliche Interaktion mittels Augen (Eye-Tracking) und Gedanken (EEG-Scan). (nicht signierter Beitrag von Ulrichw (Diskussion | Beiträge) 10:15, 12. Apr. 2017 (CEST))Beantworten