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Die Wehrbereichsverwaltungen (WBV) waren, als dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnete Mittelbehörden der territorialen Wehrverwaltung, innerhalb ihres Bereiches für alle Verwaltungsaufgaben zuständig, soweit nicht Sonderbehörden für bestimmte Aufgaben geschaffen wurden. Im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr wurden diese zum 30. Juni 2013 aufgelöst.[1] Die Aufgaben der bisherigen Wehrbereichsverwaltungen wurden großteils den beiden neuen Behörden Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr übertragen. Ausgegliedert aus der Wehrverwaltung wurde dagegen das Gebührniswesen. Es wurde

  • dem Bundesverwaltungsamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern; für aktive Beschäftigte) und
  • der Generalzolldirektion (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen; für Versorgungsempfänger)
Die ehemalige Wehrbereichsverwaltung I in Kiel

übertragen.

Nachdem bis 2001 sieben Wehrbereichsverwaltungen (I-VII) bestanden hatten, gab es bis Juni 2013 nur noch folgende vier:

Eigenständig waren die Wehrbereichsverwaltungen u. a. zuständig für

  • die Auswahl, Einstellung und Personalführung der Beamten und Arbeitnehmer (Abteilung ZA),
  • die Festsetzung, die Berechnung, die Anordnung und die Rechnungslegung der Dienstbezüge der Soldaten und Beamten sowie der Entgelte der Arbeitnehmer und Berechnung, Festsetzung und Gewährung von Beihilfen für Bundesbedienstete. Die Wehrbereichsverwaltungen West und Süd bearbeiten zusätzlich die Dienstzeitversorgung der Berufssoldaten und Beamten, die Hinterbliebenenversorgung und die Beschädigtenversorgung im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes (Abteilung PA).
  • die Abwicklung von außervertraglichen Schadensersatzangelegenheiten, wie zum Beispiel Unfällen mit Bundeswehrfahrzeugen oder Regressen wegen Beschädigung von Bundeswehreigentum oder Verletzung von Bundeswehrangehörigen (Abteilung WR, Dezernat WR 6).
  • die Aufgaben eines Gewerbeaufsichtsamtes hat das weisungsfreie Dezernat WR 7 wahrgenommen.

In anderen Bereichen wie etwa dem Wehrersatzwesen, dem Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit, dem Liegenschaftsmanagement oder im Bereich Beschaffung und Verpflegung führten die Wehrbereichsverwaltungen die Fach- und Dienstaufsicht über die nachgeordneten Ortsbehörden, insbesondere die Bundeswehr-Dienstleistungszentren und Kreiswehrersatzämter (Abteilungen WR und IUW).

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Einzelnachweise

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  1. PIZ IUD: Titel. Bundeswehr, 24. Mai 2013, abgerufen am 25. Mai 2013.
  2. Ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für Strausberg. Archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juni 2016; abgerufen am 24. Juni 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.stadt-strausberg.de