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Verkehrshalt

fahrplanmäßiger Halt eines Zuges zum Ein- oder Ausstieg

Als Verkehrshalt oder Personenhalt wird im Bahnbetrieb ein fahrplanmäßiger Halt eines Zuges bezeichnet, der dem Ein- und Ausstieg von Reisenden (Fahrgastwechsel) bzw. – im Güterverkehr – der Aufnahme von Wagengruppen bzw. der Be- und Entladung eines Zuges dient. Üblicherweise geschieht dies auf einer für den öffentlichen Verkehr vorgesehenen Verkehrsstation.

Ein InterCity mit einer Lokomotive der DB-Baureihe 120 bei einem Verkehrshalt im Mainzer Hauptbahnhof

Vom Verkehrshalt abzugrenzen ist der Betriebshalt, bei dem kein Fahrgastwechsel bzw. Güteraustausch vorgesehen ist.

Literatur

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  • Pachl, Jörn: Systemtechnik des Schienenverkehrs. Teubner, Stuttgart 1999, ISBN 3-519-06383-2, S. 283.