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Majuskel

Buchstabe, der größer geschrieben wird als ein Kleinbuchstabe

Die Majuskel (Plural Majuskeln, von lateinisch māiusculus[1] ‚etwas größer‘) ist in der Typografie ein Fachbegriff für die Großbuchstaben des Alphabets sowie für eine ausschließlich aus Großbuchstaben bestehende Schriftart (Majuskelschrift). Minuskel ist die entsprechende Bezeichnung für einen Kleinbuchstaben oder eine aus Kleinbuchstaben bestehende Schriftart. Beide unterscheiden sich äußerlich nicht vornehmlich in der Größe, sondern in der Typografie.

A (Majuskel) und a (Minuskel) in verschiedenen Schriftarten

Großbuchstaben werden auch als Versalien bezeichnet, abgeleitet von lateinisch versus („Zeile“, „Vers“). Ursprünglich waren damit die großen, oft ausgeschmückten Anfangsbuchstaben von Absätzen oder Verszeilen in alten Handschriften und frühen Drucken gemeint (Lombarden).

Großbuchstaben

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Vorkommen

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Großbuchstaben gibt es unter anderem in folgenden Alphabeten:

In der Cherokee-Silbenschrift wird seit 2014 zwischen Groß- und Kleinbuchstaben unterschieden.

Verwendung

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Bei der kombinierten Verwendung mit Kleinbuchstaben dienen Großbuchstaben insbesondere der Hervorhebung von Satzanfängen und Namen, speziell im Deutschen auch der Hervorhebung von Substantiven. Zu diesem Zweck wird nur der erste Buchstabe des betreffenden Wortes oder Namens großgeschrieben.

Einzelne Großbuchstaben mitten im Wort (sogenannte Binnenmajuskeln oder Binnengroßbuchstaben) entsprechen nicht den Regeln der Rechtschreibung, werden aber beispielsweise in Form des Binnen-Is von der feministischen Linguistik als Marker des Anspruchs, sich an beide Geschlechter zu wenden (bspw. SchülerInnen, StudentInnen, MitarbeiterInnen), sowie in jeglicher Form in Produktnamen häufig eingesetzt (Beispiele: PowerPoint, AdSense).

Gelegentlich werden ganze Wörter oder Texte mit Großbuchstaben geschrieben, um sie hervorzuheben. Bei der Großschreibung von ganzen Sätzen oder Texten geht aber die informative Funktion einer differenzierten Groß-/Kleinschreibung verloren; deshalb werden hier vorrangig andere Mittel der Schriftauszeichnung eingesetzt, vor allem fette und kursive Schriftschnitte. Einzelne Wörter hingegen können durch reine Großschreibung optisch deutlich hervorgehoben werden. Beispielsweise werden in Deutschland Geheimhaltungsgrade grundsätzlich in Majuskeln geschrieben.[2]

Majuskelschriften

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Klassische Capitalis monumentalis auf dem Titusbogen

In der Paläografie bezeichnet man diejenigen Schriftarten als Majuskelschriften, die sich vorwiegend auf ein Zweilinienschema beschränken (z. B. Capitalis, Unziale). In der Druckersprache werden auch die Bezeichnungen „Versalschrift“ und „Kapitalschrift“ verwendet.

Die römische Monumentalschrift Capitalis monumentalis, die sich bis etwa 100 v. Chr. ausbildete, diente als Grundlage für die Entwicklung der heutigen Großbuchstaben in lateinischen Alphabeten.

Ein Beispiel für eine griechische Majuskelschrift ist die spätantike Bibelmajuskel.

Majuskelhandschriften

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In der textkritischen Forschung zur Bibel werden Handschriften, die in Majuskelschriften geschrieben sind (im Unterschied zu den meist jüngeren Abschriften in Minuskelschriften) als „Majuskelhandschriften“ oder meist einfach als „Majuskeln“ bezeichnet. Dazu gehören Abschriften in Bibelmajuskel. Da auch die häufigeren Unzialschriften Formen von Majuskelschriften sind, werden in der Wissenschaft meist alle Handschriften in Unzialen und Majuskeln als Unzialhandschriften zusammengefasst (siehe Liste der Unzialhandschriften des Neuen Testaments).

Siehe auch

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Commons: Capital letters – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Großbuchstabe – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wiktionary: Majuskel – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. māiusculus bei navigium.de.
  2. Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung - VSA). In: bsi.bund.de. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik - BSI, 31. März 2006, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. August 2019; abgerufen am 27. August 2019: „Der Geheimhaltungsgrad ist gut sichtbar ungekürzt in Großbuchstaben [...] zu kennzeichnen.“