[go: up one dir, main page]

Herrschertitel

Herrscher/Staatsoberhaupt in einer Monarchie

Der Herrschertitel steht dem Oberhaupt in einem monarchisch geführten Staat zu.

König Ludwig XIV. von Frankreich (Louvre)

In den Teilen Europas außerhalb Deutschlands war die Gleichwertigkeit niederer Adelstitel mit einem Herrschertitel die Ausnahme, sodass hier lediglich bei höchsten Adelstiteln davon ausgegangen werden durfte, dass sie als Herrschertitel verstanden werden konnten. Dazu zählten und zählen bis heute:

Herrschertitel nach Ländern

Bearbeiten

Obwohl einem Großteil der Adelstitel eine angemessene Übersetzung in andere europäischen Sprachen zugrunde liegt, gibt es Unterschiede in ihrer Rangordnung, der Titelhierarchie. Im folgenden Abschnitt sind die Titel einiger wichtigerer europäischer Staaten in absteigender Ranghöhe zueinander angeordnet.

Zunächst nur der Basileus, dann Archon eponymos, Basileus, Archon polemarchos, Thesmothet

Imperator, Augustus, Caesar, Senator, (zugelassen für die Ämter: Censor, Konsul/Prokonsul, Prätor/Proprätor, Ädil, Quästor), Eques (zugelassen für die Ämter: Präfekt, Prokurator)

Neguse Negest (König der Könige), Enderasse, Negus, Ras, Dejazmach, Fitawrari

Sohn des Himmels (Gott-)Kaiser (天子, tiānzǐ) sowie die 5 Adelsklassen 公侯伯子男, gōng hóu bó zǐ nán: 公爵 (Herzog),侯爵 (Markgraf),伯爵 (Graf),子爵 (Vicomte), 男爵 (Baron)

(Empereur) Roi, Pair de France, Duc, Marquis, Comte, Vicomte, Baron, Chevalier, Ecuyer

Heiliges Römisches Reich / Österreich

Bearbeiten

Im Westfälischen Frieden erhielten alle reichsunmittelbaren Territorialherren im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation die Landeshoheit über ihr „Staatsgebiet“ zugesprochen, darunter auch sehr kleine Einheiten. Dies führt dazu, dass hier historisch auch sehr niederrangige Adelstitel (siehe dort) Herrschertitel sein konnten.

Kaiser, König, Kurfürst, Erz-/Großherzog, Herzog, Mark-/Land-/Pfalzgraf, (Reichs-)Fürst, (Reichs-)Graf, Freiherr, Baron, Ritter, Junker, Edler

Die Bedeutung der Titel veränderte sich im Laufe der Zeit (siehe Stammesherzöge – Titularherzöge). Im Heiligen Römischen Reich, welches neben dem heutigen Deutschland und Österreich auch Liechtenstein, Luxemburg, Belgien, die Niederlande (bis 1648), die Schweiz (bis 1648), Tschechien (Böhmen), Slowenien und Teile des heutigen Polens, Frankreichs und Italien umfasste, spielte es eine erhebliche Rolle, wer der Lehnsherr des jeweiligen Landesherrn war. Reichsunmittelbare Gebiete und die zugehörigen Titel waren z. B. Herrschaften, freie Reichsstädte, Reichsgrafen, Reichsfürsten. Fürsten mit dem Recht zur Kaiserwahl trugen den Titel Kurfürst zusätzlich zu dem Titel des mit der Kurwürde verbundenen Fürstentums. Sie stellten die ranghöchsten Adelsklasse nach dem Kaiser bzw. König dar. Mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches fiel der Kurtitel fast überall (Ausnahme: Kurfürstentum Hessen) weg. Einige Kurfürstentümer wurden zu Königreichen oder Großherzogtümern. Adelstitel, die nicht vom Reich, sondern von einem König, Großherzog etc. vergeben wurden, sind entsprechend keine Reichs-, sondern Land- bzw. z. B. preußische Junker.

Großkönig später Schah/Schahanschah, Khan, Emir

Re, Principe, Duca, Marchese, Conte, Visconte, Barone, Nobile, Cavaliere, Patrizio

Tennō, Kampaku, Shogun, Tandai, Daimyō, Hatamoto, Omemie, Gokenin (Samurai)

Dey

Kalif, Sultan, Diener der beiden heiligen Stätten, Emir, Scheich, (persönlicher Amtsadel: Pascha, Bey, Aga)

König, Woiwode, Comes, Baro

Rei, Grande de Portugal, Duque, Marquès, Conde, Visconde, Barão, Senhor, Fidalgo

Царь/Великий князь/Император/Князь императорской крови, Принц, Герцог, Князь, Граф, Барон

Konung, Greve, Friherre (Baron)

Rey, Grande de España, Duque, Marqués, Conde, Vizconde, Barón, Señor, Hidalgo

König, (Prinzen, aber nur die Kinder des Königs), Magnaten: Ererbte Mitglieder des Magnatenstandes: Grafen, Barone und Untitulierte (von, de), verliehene Magnaten: Grafen, Barone, von/de; Adel, der nicht Mitglied des Magnatenstandes war. (Weitere Titel wie der Fürstentitel würde einigen zur Führung erlaubt, waren aber im Rang weiter dem ursprünglich böhmischen/ungarischen zugehörig)

King, Lord

Beispiel

Bearbeiten
 
Abdruck einer Urkunde des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten mit großem Titel

Da ein Herrscher über eine Vielzahl von Territorien gebieten kann, gibt es den Großen Titel, der alle diese Gebiete mit dem jeweiligen Titel – im Rang absteigend und innerhalb des gleichen Rangs nach dem Alter des Erwerbs – vollständig aufzählte. Als Beispiel hier der Große Titel des Kaisers von Österreich:

Franz Joseph I., von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, König von Böhmen, von Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien, König von Jerusalem etc., Erzherzog von Österreich, Großherzog von der Toskana und Krakau, Herzog von Lothringen, von Salzburg, Steier, Kärnten, Krain und der Bukowina, Großfürst von Siebenbürgen, Markgraf von Mähren, Herzog von Ober- und Nieder-Schlesien, von Modena, Parma, Piacenza und Guastalla, von Auschwitz und Zator, von Teschen, Friaul, Ragusa und Zara, gefürsteter Graf von Habsburg und Tirol, von Kyburg, Görz und Gradiska, Fürst von Trient und Brixen, Markgraf von Ober- und Nieder-Lausitz und in Istrien, Graf von Hohenembs, Feldkirch, Bregenz, Sonnenberg etc., Herr von Triest, von Cattaro und auf der Windischen Mark, Großwoiwode der Woiwodschaft Serbien etc. etc.

Siehe auch

Bearbeiten
  • Adel und die dortigen Verweise auf die Hauptartikel zu den Ländern, z. B. deutscher oder französischer Adel
Bearbeiten