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internic - Terms & Conditions
Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
internic Datenkommunikations GmbH

 

1) Auftragsgrundlagen und Vertragsgrundlagen

1.1)Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma internic Datenkommunikations GmbH (nachfolgend internic genannt) mit Firmensitz in A-1100 Wien, Puchsbaumplatz 2 / 7 - 8, gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die internic gegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt) erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des von internic angenommenen Auftrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nur unter Anwendung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen schließt internic Verträge ab bzw. nimmt internic Aufträge an.
1.2)Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragspartnern, auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.
1.3)Ein Vertragsverhältnis zwischen den Vertragspartnern gilt als geschlossen, wenn internic jeweils nach Zugang von Bestellung oder Auftrag eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
1.4)Der Kunde kann sofern er Konsument im Sinne des § 1 Abs 1 KSchG ist von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung (zB Bestellung per Post oder Fax über Bestellformular oder Anmeldung über das Internet) binnen 7 Werktagen zurücktreten. Der Samstag zählt nicht als Werktag. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der bestellten Ware bzw im Fall der Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die Rücktrittserklärung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb der Frist abgesendet wurde. Kein Rücktrittsrecht besteht gemäß § 5f KSchG in bestimmten Fällen, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden sowie bei geöffneter Software. Bei Dienstleistungen besteht kein Rücktrittsrecht, sofern mit der Leistungserbringung vereinbarungsgemß binnen 7 Werktagen nach Erhalt der Vertragserklärung begonnen wird. Der Kunde erklärt sich mit dem Beginn der Leistungserbringung binnen 7 Werktagen einverstanden. Tritt der Verbraucher nach § 5e KSchG vom Vertrag zurück, so hat er die Kosten der Rücksendung in Höhe der Postgebühr zu tragen.
1.5)internic ist berechtigt, ohne Benachrichtigung des Kunden Veränderungen des Dienstes und der technischen Umgebung vorzunehmen, sofern die Qualität des Dienstes dadurch nicht beeinträchtigt wird oder dies dem technischen Fortschritt Rechnung trägt und damit eine Verbesserung des Dienstes bedeutet.
1.6) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß internic auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per Email zukommen läßt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-Email-Adresse internic unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber internic entstehen, haftet internic nicht.
1.7) Werden kostenfreie Leistungen erbracht, so besteht kein Anspruch auf deren weitere Bereitstellung. internic hat das Recht, diese Leistungen jederzeit und ohne Ankündigung einzustellen, ohne dass dem Kunden daraus ein Schadenersatz-, Minderungs- oder Erstattungsanspruch zusteht.
1.8)In Ergänzung zu den allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen von internic gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung.
1.9)Für den Fall, dass die Leistungen von internic durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt werden, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der internic wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Dienstleistung durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Dienstleistung zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen.

2) Preise und Zahlung

2.1)Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Anbot bzw. auf der Website von internic unter http://www.internic.at/ oder Bestellformular zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeführten Preise.
2.2)Die Entgelte beinhalten folgende Kosten: TK-Leitungskosten, Zusammenschaltungskosten, Energiekosten, Personalkosten, Raumkosten, Gebühren und Steuern zusammen. Sollten sich die zugrunde liegenden Kosten durch Umstände, die durch internic nicht beeinflussbar sind, verändern, erhöht bzw. senkt sich das entsprechende Entgelt entsprechend. Eine Entgelterhöhung für Leistungen, welche innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind, ist ausgeschlossen. Zur Preisbestimmung bei Lieferung von Hardware wird weiters auf Pkt. 10.3 verwiesen. Zur Preisbestimmung bei Internetdienstleistungen wird weiters auf 11.9 verwiesen.
2.3)internic behält sich ein jederzeitiges und sofortiges Preisänderungsrecht vor, wenn es zu einer ungewöhnlich hohen Abfrage von bei internic liegenden WWW-Seiten des Kunden oder zu ungewöhnlich hohen Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden kommt. internic wird dem Kunden die Preisänderung bekanntgeben; der Kunde kann diesfalls binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Preisänderung die Vertragsauflösung erklären, ansonsten die Preisänderung als vereinbart gilt. Unbeschadet davon bleibt das Recht zur Vertragsauflösung durch internic gem. Pkt 3.2 Im Falle der Vertragsauflösung durch den Kunden gilt Pkt 3.3.
2.4)Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus Auftrag bzw. Bestellung. Im Zweifel sind einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss bzw. Lieferung, laufende verbrauchsunabhängige Kosten jährlich im vorhinein, laufende verbrauchsabhängige Kosten monatlich im nachhinein, zahlbar.
2.5)Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist bzw. bei Bezahlung mittels Bankeinzug hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass auf dem angegebenen Bankkonto die erforderliche Deckung gewährleistet ist. Widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zu Lasten des Kunden. internic kann diesfalls Verzugszinsen in Höhe von 15% p.a. verrechnen.
2.6)Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber internic ist nur möglich, sofern entweder internic zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von internic anerkannt worden ist.
2.7)Bei Zahlungsverzug ist internic berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten sowie bankübliche Verzugszinsen von 15% p.a. zusätzlich zu verrechnen.
2.8)Darüberhinaus ist internic bei Zahlungsverzug berechtigt, seine Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dadurch wird der Auftraggeber jedoch nicht seiner Zahlungsverpflichtung enthoben, weder für die ursprünglichen Rückstände, noch für die im Zeitraum der Aussetzung auflaufenden Beträge.
2.9)Bei Zahlungsverzug des Kunden ist internic berechtigt, die Domain des Kunden zu löschen.
2.10)Sofern der Kunde vorzeitig die Domain auf einen anderen Provider überträgt oder das Vertragsverhältnis aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen beendigt wird, findet keine Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen statt.
2.11)Sind an einer Domain Änderungen durchzuführen, welche für internic mit erheblichem Aufwand oder Kosten an die jeweilige Registrierungsstelle verbunden sind, so können diese dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

3) Vertragsdauer und Kündigung

3.1)Zwischen den Vertragspartnern abgeschlossene Verträge über den Bezug von Dienstleistungen oder sonstigen Dauerschuldverhältnissen sind auf den in der Bestellung bzw. Rechnung angegebenen Verrechnungszeitraum abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis verlängert sich automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern sie nicht von einem Teil durch schriftliche Kündigung (per Briefpost oder Fax an +43.1.4039686) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen aufgekündigt wird. Dem Kunden steht bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit oder für einen fixen Zeitraum von über ein Jahr abgeschlossen sind, jedenfalls ein gesetzliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer 6-wöchigen Frist zum Ablauf des ersten Jahres zu.
3.2)internic ist zur sofortigen Vertragsauflösung bzw. Löschung der Domain bzw. Dienstunterbrechung oder -abschaltung berechtigt, wenn ihm das Verhalten des Kunden oder ihm zuzurechnender Personen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht, insbesondere wenn der Kunde
  •  
  • in Zahlungsverzug gerät und trotz Mahnung auf schriftlichem oder elektronischem Wege unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und Androhung der Diensteunterbrechung oder Vertragsauflösung seinen Verpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkommt.
  •  
  • seine Verpflichtungen gem. Pkt 6.1) bis 6.4) verletzt;
  •  
  • trotz Aufforderung internics störende oder nicht zugelassende Einrichtungen nicht unverzüglich vom Netzanschluss entfernt;
  •  
  • in Insolvenz gerät oder zu geraten droht
  •  
  • bei Vertragsabschluß unrichtige Angaben macht oder Umstände verschwiegen hat, deren Kenntnis internic vom Abschluß des Vertrages abgehalten hätte.
  •  
  • eine ungewöhnlich hohe Abfrage von WWW-Seiten des Kunden welche bei internic liegen oder ungewöhnlich hohe Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden zulässt.
    Die Entscheidung zwischen Vertragsauflösung, Löschung der Domain und Dienstunterbrechung oder -abschaltung liegt im freien Ermessen von internic.
    3.3)Bei einer sofortigen Vertragsauflösung, Dienstunterbrechung bzw. -abschaltung, aus einem Grund, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, bleibt der Anspruch von internic auf das Honorar für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unberührt.
    3.4)Der Kunde wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses aus welchem Grunde immer internic zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. internic ist daher unmittelbar nach Erhalt der Kündigung zum Löschen der Domain bzw. Dienstunterbrechung oder -abschaltung sowie zum Löschen gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Inhaltsdaten berechtigt. Der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung solcher Inhaltsdaten vor Beendigung des Vertragsverhältnisses liegt daher in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Aus der Löschung kann der Kunde daher keinerlei Ansprüche internic gegenüber ableiten, zumal § 95 (1) TKG die Speicherung von Inhaltsdaten nur kurzfristig erlaubt, sofern dies aus technischen Gründen erforderlich ist.
    3.5) Wird eine Kündigung widerrufen und befindet sich die Domain in der sogenannten "REDEMPTION PERIOD", so kann diese auf Wunsch des Kunden wieder aktiviert werden, soferne dies technisch möglich ist. Dafür werden dem Kunden Bearbeitungsgebühren in der Höhe von mindestens € 25,- (netto, exkl. MWSt.) verrechnet. Auf jeden Fall benötigen wir in diesem Fall einen schriftlichen und unterzeichneten Auftrag vom vorherigen Inhaber der Domain. Ist die Domain nicht mehr "RESTORABLE", so kann die Domain nur neu angemeldet werden gemäss den Preisen in unserer Preisliste. internic übernimmt keine Garantie, daß ein "RESTORE" erfolgreich ist.

    4) Datenschutz

    4.1)internic wird aufgrund § 87 (3) und § 92 (1) des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an personenbezogenen Stammdaten des Kundes und Teilnehmers speichern: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Branche, Berufsbezeichnung, Anfragedatum, Zahlungsmodalitäten, sowie Zahlungseingänge zur Evidenthaltung des Vertragsverhältnisses, außerdem automationsunterstützt verarbeiten und bei Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen, soweit nicht eine weitere Speicherung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen von internic nötig ist.
    Gemäß § 96 TKG kann internic ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis mit Vor- und Familiennamen, akademischen Grad, Firma, Adresse, e-mail-Adresse, alle owner- (inhaber-), admin-, zone-, technical-, und billing- (verrechnungs-) Kontaktinformationen und Internet-Adresse (Domainname) erstellen. internic ist berechtigt, diese Daten in einer WHOIS-Datenbank zu speichern und zu veröffentlichen. Der Kunde gestattet internic darüberhinaus die Aufnahme seiner Namen bzw. Firma in eine Referenzliste.
    internic wird personenbezogene Vermittlungsdaten, die für das Herstellen von Verbindungen und die Verrechnung von Entgelten erforderlich sind, insbesondere Source und Destination-IP, sämtliche andere Logfiles im Rahmen des § 93 TKG, aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung gem. § 87 (3) und § 93 (2) TKG für und bis zur Klärung offener Entgeltsfragen im notwendigen Umfang speichern und kann im gesetzlichen Rahmen eine access-Statistik führen.
    4.2)internic und seine Mitarbeiter unterliegen dem Fernmeldegeheimnis gem. § 88 TKG und den Geheimhalteverpflichtungen des Datenschutzgesetzes. Persönliche Daten und Daten der User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache eines stattgefundenen Nachrichtenaustausches unterliegt der Geheimhaltungspflicht. Routing- und Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
    4.3)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass internic nicht verpflichtet bzw. nicht berechtigt ist, für den Kunden bestimmte Inhaltsdaten auf unbegrenzt bestimmte Zeit zu speichern oder abrufbereit zu halten. Ruft der Kunde solche Daten innerhalb von 1 Monat nicht ab, so kann internic keine Gewähr für die weitere Abrufbarkeit übernehmen. Der Kunde hat daher stets für den regelmäßigen Abruf seiner Daten zu sorgen.
    4.4)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass internic gem. § 89 TKG verpflichtet sein kann, an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach den Bestimmungen der StPO teilzunehmen. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass internic gem § 100 TKG zur Einrichtung einer Fangschaltung oder zur Aufhebung der Rufnummernunterdrückung verpflichtet sein kann. Handlungen von internic aufgrund dieser Verpflichtungen lösen keine Ansprüche des Kunden aus.
    4.5)Der Kunde akzeptiert, dass er regelmässig den internic Newsletter und internic Werbung an seine angebene Emailadresse erhält. Die Emailadresse wird jedoch nicht an Dritte weitergegeben und ausschliesslich für Aussendungen der Firma internic verwendet. Der Newsletter kann jederzeit durch einen Link innerhalb des Newsletters abbestellt werden.

    5) Datensicherheit

    5.1)internic hat alle technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei internic gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw. diese weiter zu verwenden, so haftet internic dem Kunde gegenüber nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

    6) Besondere Verpflichtungen des Kunden

    6.1)Der Kunde wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornografiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF., das Verbotsgesetz vom 8. 5. 1945 StGBl. idgF. und die einschlägigen strafgesetzlichen Vorschriften hingewiesen, wonach die Vermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt bzw. untersagt ist.
    Der Kunde verpflichtet sich, die genannten Rechtsvorschriften sowie sämtliche weitere gegenwärtig bestehenden oder künftig erlassenen Rechtsvorschriften, die den Inhalt von auf elektronischem Wege verbreiteter Information betreffen, zu beachten und gegenüber internic die alleinige Verantwortung für die Einhaltung solcher Rechtsvorschriften zu übernehmen.
    Der Kunde verpflichtet sich, internic vollständig schad- und klaglos zu halten, falls letzterer wegen vom Kunden in den Verkehr gebrachter Inhalte zivil- oder strafrechtlich, gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz, dem Markengesetz, dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB). Wird internic entsprechend in Anspruch genommen, so steht internic allein die Entscheidung zu, wie sie darauf reagiert, ohne dass der für den Inhalt verantwortliche Kunde - außer im Fall groben Verschuldens von internic 96 den Einwand unzureichender Rechtsverteidigung erheben könnte.
    6.2)Ebenso verpflichtet sich der Kunde, den Zugang zum Internet Personen unter 19 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren.
    6.3)Der Kunde nimmt weiters die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes, BGBl. 1997, in der geltenden Fassung und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten zur Kenntnis. Er verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen sowie sämtlicher anderer gesetzlicher Bestimmungen.
    6.4)Der Kunde verpflichtet sich überhaupt, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zur Beeinträchtigung Dritter führt, oder für internic oder andere Rechner sicherheits- oder betriebsgefährdend ist. Verboten sind demnach insbesondere unerbetenes Werben und Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internet-Teilnehmer; ferner wenn der Kunde einen im Verhältnis zu dem von ihm in Anspruch genommenen Speicherplatz überproportionalen Datentransfer aufweist oder Einzelplatz-Wählleitungsaccounts (PPP-Verbindungen) mehrfach nutzen lässt und/oder diese einen überproportionalen Datentransfer aufweisen.
    Der Kunde verpflichtet sich weiters bei sonstigem Schadenersatz, internic unverzüglich und vollständig zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
    6.5)Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass internic keine uneingeschränkte Verpflichtung zum Datentransport trifft. Keine entsprechende Verpflichtung besteht jedenfalls, wenn sich internic anderenfalls selbst der Gefahr rechtlicher Verfolgung aussetzen würde. Wird internic Spamming durch Kunden anderer Provider bekannt, so kann internic berechtigt und zum Schutz der eigenen Kunden verpflichtet sein, den Datentransfer zu Kunden anderer Provider vorübergehend zur Gänze zu unterbinden.
    6.6)Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle seine Dateien und Softwareeinstellungen regelmäßig zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten.
    6.7)Schäden, die internic durch ungewöhnlich hohe Abfrage von beim internic liegenden WWW-Seiten des Kunden oder durch ungewöhnlich hohe Datentransfers bei unlimitierten Zugängen des Kunden entstehen, sind vom Kunden zu ersetzen.

    7) Nutzung fremder Software

    7.1)Bei Abruf lizenzierter Software Dritter ist der Kunde verpflichtet, vor Verwendung dieser Software die ihm mit Abruf einsehbaren Lizenzbestimmungen einzusehen und genauest einzuhalten.
    7.2)Für vom Kunde abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist und die von internic nicht erstellt wurde, übernimmt internic keinerlei Gewähr. Der Kunde hat die für solche Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten und jede Weitergabe der Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, zu unterlassen.
    7.3)Jedenfalls hält der Kunde internic vor Ansprüchen wegen Verletzung obiger Verpflichtungen des Kunden zur Gänze schad- und klaglos.

    8) Lieferung und Erstellung von Software

    8.1)Bei individuell von internic erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine von beiden Vertragsparteien gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze beim internic, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart ist.
    8.2)internic übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software
  •  
  • allen Anforderungen des Kunden entspricht, es sei denn, dies wäre ausdrücklich zum Vertragsinhalt erhoben worden;
  •  
  • mit anderen Programmen des Kunden zusammenarbeitet;
  •  
  • weiters dass die die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
    8.3)Bei jedem Erwerb von internic gilt Pkt 7. entsprechend.
    8.4)Werden von internic gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, der der Nutzung oder Lieferung der Hardware zugrunde liegt, zurückzutreten. Das selbe gilt hinsichtlich vereinbarter Dienstleistungen. Insbesondere berechtigen Mängel der gelieferten Hard- oder Software nicht zum Rücktritt hinsichtlich des Vertrags über die Erbringung von Internetdienstleistungen. All dies gilt nicht, falls unteilbare Leistungen iSv § 918 Abs 2 ABGB vorliegen.

    9) Besondere Bestimmungen für Firewalls

    9.1)Bei Firewalls, die von internic aufgestellt, betrieben oder überprüft wurden, hat internic mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzugehen. internic weist jedoch gleichzeitig darauf hin, dass absolute Sicherheit (100 %) und volle Funktionstüchtigkeit von Firewall-Systemen nicht garantiert werden kann.
    9.2)internic haftet demnach nicht für einen bestimmten Erfolg, hinsichtlich der Sicherheit von Firewalls. Die Haftung von internic für Nachteile, die dadurch entstehen, dass beim Kunde installierte, betriebene oder überprüfte Firewall-Systeme umgangen oder außer Funktion gesetzt wird, ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und vorsätzliches Handeln.

    10) Lieferung von Hardware

    10.1) Gelieferte Waren stehen bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von internic.
    10.2)internic kann sich von der gewährleistungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung durch Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden binnen gesetzter Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise befreien. Bei Sachlieferung kann sich internic von gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung durch Austausch einer mangelhaften Sache gegen eine mängelfreie binnen angemessener Frist befreien.
    10.3) Die vereinbarten Preise gelten ab Lager von internic, ausschließlich Verpackung und Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese, sowie eine von internic gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
    10.4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die aus nicht von internic bewirkter Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung, Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benützungsbedingungen, Überbeanspruchung über die von internic angegebene Leistung, unrichtige Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien entstehen; dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden bestelltes Material zurückzuführen sind. internic haftet nicht für Beschädigungen, die auf atmosphärische Entladungen, Überspannungen und chemische Einflüsse zurückzuführen sind. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen.

    11) Bestimmungen bei Internetdienstleistungen

    11.1) internic betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. Aus technischen Gründen ist es jedoch nicht möglich, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Die ständige Verfügbarkeit der Übertragungswege und daher der davon abhängigen Dienstleistungen von internic kann nicht zugesichert werden und entzieht sich dem Einflussbereich von internic. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeit. Jegliche Haftung für Probleme, die ihre Ursache in Netzen Dritter haben, ist ausgeschlossen. Die Nutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). internic behält sich weiters Einschränkungen wegen eigener Kapazitätsgrenzen vor, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, sachlich gerechtfertigt sind und auf Gründen beruhen, die vom Willen von internic unabhängig sind. Der Kunde ist verpflichtet, selbst alle seine Dateien und Softwareeinstellungen regelmäßig zu sichern und die Sicherung stets am aktuellen Stand zu halten.
    11.2) Bei höherer Gewalt, Krieg, Streiks, Einbruch, Erfüllung behördlicher Verpflichtungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Netzbetreiber oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten kann es zu Einschränkungen oder Ausfällen bei der Zurverfügungstellung der Internetdienstleistungen kommen. internic haftet für derartige Ausfälle nicht, sofern sie nicht von internic verschuldet wurden. Im übrigen gelten die allgemeinen Haftungsbeschränkungen. Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern bleiben unberührt. Im Fall von unzumutbar langen Unterbrechungen oder unzumutbaren Einschränkungen bleibt das Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund unberührt.
    11.3) internic haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch die vertraglichen Dienste internics zugänglich sind, und zwar auch dann nicht, wenn der Zugang über einen Link von der Einstiegsseite von internic erfolgt.
    11.4) Die Haftung von internic für leichte Fahrlässigkeit, ausser bei Personenschäden sowie für Folgeschäden und entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.
    11.5) Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von internic.
    11.6) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.
    11.7) In Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.
    11.8) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Er haftet für Schäden, die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Kunde oder durch Weitergabe an Dritte entstehen.
    11.9) In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence (zB Telefongebühren), die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten (zB für Endgeräte) sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von internic beigestellt werden. Jedenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten (zB kostenpflichtige Online-Dienste) verrechnet werden, die über den Anschluss am Point of Presence erreicht werden.

    12) Bestimmungen bei Domainregistrierung

    12.1) internic registriert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern die gewünschte Domain noch nicht vergeben ist. internic führt Registrierungen unter den generischen Top Level Domains (nachfolgend gTLDs) wie beispielsweise ".com" ".net" ".org" ".biz" und ".info" und Country Code Top Level Domains (nachfolgend ccTLDs) wie beispielsweise ".at" ".co.at" und ".or.at" sowie anderen gTLDs und ccTLDs die möglicherweise in der Zukunft verfügbar sein werden durch.
    12.2) internic ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird internic diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten. Da möglicherweise bei einer Domain Rechte Dritter bestehen können, kann internic keine Gewähr für den Fortbestand der Domain übernehmen.
    12.3) Für den Fall, dass die Domain durch einen Vertreter des Kunden oder einen Wiederverkäufer beantragt wird, hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen der internic wirksam gegenüber dem Kunden vereinbart werden. Erfolgt die Beantragung einer Domain durch einen Vertreter oder Wiederverkäufer, so wird die Verantwortlichkeit des Kunden dadurch nicht berührt. Der Vertreter oder Wiederverkäufer hat den Kunden über alle Bekanntmachungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Domain zu informieren und die erforderlichen Maßnahmen im Namen des Kunden vorzunehmen. Für Schäden oder Nachteile, die durch die Mißachtung der Informationspflicht des Vertreters des Kunden oder des Wiederverkäufers gegenüber dem Kunden entstehen, haftet internic nicht.
    12.4) internic übernimmt keine Gewähr für die Zuteilung von bestellten Domainnamen. Beantragt der Kunde mehrere Domains und ist eine Registrierung aller Domains nicht möglich, so ist internic zur Teillieferung berechtigt.

    13) Besondere Bestimmungen bei .at .co.at und .or.at Domainregistrierung

    13.1) internic ist ein von der zentralen Registrierungsstelle für .at Domains nic.at Internet Verwaltungs- Betriebsgesellschaft m.b.H. (nachfolgend nic.at) anerkannter Registrar.
    13.2) .at, .co.at und .or.at Domains werden von der Registrierungsstelle nic.at vergeben. Das Vertragsverhältnis für die Errichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden und nic.at direkt. internic tritt in diesem Vertragsverhältnis als bloßer Vermittler auf. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen von nic.at (abrufbar unter www.nic.at); diese werden dem Kunden von internic auf Wunsch zugesandt.
    13.3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit nic.at nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit internic aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei nic.at kündigen muss.
    13.4) internic fungiert hinsichtlich der von nic.at verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle (sofern nicht anders vereinbart); Die Registrierungsgebühr, die nic.at zufließt, ist in den Beträgen, die internic dem Kunden verrechnet, enthalten (sofern nicht anders vereinbart).
    13.5) Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten und den Gebrauch von .at Domains finden die Schlichtungsrichtlinien von nic.at Anwendung.

    14) Besondere Bestimmungen bei .com .net .org .info und .biz Domainregistrierung

    14.1) internic fungiert hinsichtlich der Registrierung von gTLDs als Wiederverkäufer (nachfolgend Reseller) zwischen dem Kunden und dem von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (fachfolgend ICANN) akkreditierten Registrar Globedom Datenkommunikations GmbH (nachfolgend Globedom) welcher die Registrierung und Administrierung im Auftrag von internic für den Kunden bei der zentralen Registrierungsstelle der jeweiligen gTLD (nachfolgend Registry genannt) durchführt.
    14.2)gTLDs werden von der jeweiligen Registry über einen Registrar vergeben. Das Vertragsverhältnis für die Einrichtung und Führung der Domain besteht zwischen dem Kunden, dem Registrar und der Registry direkt. internic tritt in diesem Vertragsverhältnis als bloßer Vermittler auf. Bezogen auf die Domain gelten daher die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Globedom (abrufbar unter www.globedom.com) sowie der jeweiligen Registry. Die Registry für .info Domains ist die Afilias Ltd. (abrufbar unter www.afilias.info) für .biz Domains die Neulevel Inc. (abrufbar unter www.neulevel.biz) und für .com .net .org Domains die Network Solutions Inc. (abrufbar unter www.nsi.com) bzw der ansonsten jeweils zuständigen Registrierungsstelle; diese werden auf Wunsch des Kunden von internic zugesandt.
    14.3) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vertrag des Kunden mit Globedom nicht automatisch endet, wenn der Vertrag mit internic aufgelöst wird, sondern der Kunde diesen vielmehr eigens bei Globedom oder der jeweiligen Registry kündigen muss.
    14.4) internic fungiert hinsichtlich der von Globedom bei der Registry verwalteten Domains auf die Dauer dieses Vertrages als Rechnungsstelle. Die Registrierungsgebühr, die Globedom zufließt, ist in den Beträgen, die internic dem Kunden verrechnet, enthalten.
    14.5) Bei rechtlichen Auseinandersetzungen bezüglich Inhaberrechten und den Gebrauch von Domains finden die Schlichtungsrichtlinien der jeweiligen Registry (UDRP) anwendung. Der Kunde unterwirft sich bei Domainstreitigkeiten betreffend gTLDs dem UDRP-Verfahren (Uniform Dispute Resolution Procedure) welche unter http://www.icann.org/udrp/udrp-policy-24oct99.htm gefunden werden kann.
    Das Schlichtungsverfahren kann vor jeder von ICANN zugelassenen Schlichtungsstelle (UDRP-Provider) beantragt werden. Eine Auflistung der UDRP-Provider kann unter http://www.icann.org/udrp/approved-providers.htm gefunden werden.
    Der Kunde akzeptiert, daß der Registrar, welcher die Domainregistrierung bei der Registry durchgeführt hat, verpflichtet ist, gemäß den UDRP Regulierungen, eine Domain gemäß der Entscheidung des UDRP-Providers möglicherweise zu löschen oder einer dritten Partei zu übertragen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 (zehn) Tagen nach der Entscheidung des UDRP-Providers den Nachweis darüber erbringt, daß er ein Gerichtsverfahren bezüglich der Benützung des Domainnamens eingeleitet hat.
    Während eines UDRP- bzw. Gerichtsverfahrens und für eine Frist von 15 (fünfzehn) Tagen nach der Entscheidung der Schlichtungsstelle bzw. des Gerichtes darf der Kunde die Domain nicht an jemand anderen übertragen oder den Registrar wechseln.
    14.6)Die Übertragung der Domain auf einen anderen Registrar binnen der ersten 60 (sechzig) Tage nach der erstmaligen Registrierung ist ausgeschlossen.

    15) Sonstige Bestimmungen

    15.1)Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen des Kunden haben schriftlich oder per Fax zu erfolgen.
    15.2)Der Kunde hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.
    15.3)Für eventuelle Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertrag gilt das in Wien sachlich zuständige Gericht als vereinbart. Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.
    15.4)Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt außer gegenüber Konsumenten eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.