Parteispenden AfD prüft juristische Schritte gegen "Compact"
Die AfD prüft nach Kontraste-Recherchen juristische Schritte gegen das rechtsextreme "Compact"-Magazin. Grund ist eine Wahlkampagne zugunsten der Partei. Die Bundestagsverwaltung prüft, ob es sich dabei um eine Parteispende handelt.
Das "Compact"-Magazin will die AfD in den kommenden Landtagswahlkämpfen sowie im Europawahlkampf unterstützen. "Wir wollen helfen, wo die Kräfte der AfD nicht ausreichen", heißt es in einem "Compact"-Beitrag. "Compact" wird vom Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Ein Ziel des Mediums ist laut Gründer und Chefredakteur Jürgen Elsässer der "Regimesturz".
Auftritte von AfD-Politikern angekündigt
Im Rahmen der Kampagne mit dem Titel "Die blaue Welle rollt” sind bislang zehn Veranstaltungen geplant, die erste soll am 30. März unter dem Titel "Frieden mit Russland" in Velten stattfinden.
Bei den als "Volksfeste" beschriebenen Kundgebungen sollen auch führende AfD-Politiker auftreten, angekündigt ist unter anderem die Brandenburger Landesvorsitzende Birgit Bessin. "Auf Einladung der Bundestagsabgeordneten Dr. Christina Baum gastiert unser Volksfest im Norden Baden-Württembergs", heißt es in der Ankündigung einer weiteren Veranstaltung.
Für die Finanzierung der Kampagne bittet Chefredakteur Jürgen Elsässer im "Compact-TV" bei YouTube um Spenden: "Wenn sie uns unter die Arme greifen wollen, damit wir der AfD unter die Arme greifen können, und dieses blaue Wunder 2024 möglich zu machen, dann zögern Sie nicht, uns zu helfen."
Bislang sind laut "Compact" bereits etwa 64.000 Euro Spenden zusammengekommen. Benötigt würden jedoch 91.000 Euro - unter anderem für die neu angeschaffte Bühne und für Veranstaltungstechnik.
Nutzt AfD "Compact"-Technik?
Das Bühnenequipment soll laut "Compact" auch von der AfD in Bayern und Brandenburg für eigene Wahlkampfveranstaltungen verwendet werden. Das ARD-Politikmagazin Kontraste hat die beiden AfD-Landesverbände danach gefragt, ob dies zutrifft.
Aus Bayern heißt es dazu: "Nein." Die AfD-Brandenburg hingegen erklärte: "Die AfD-Brandenburg äußert sich nicht zu möglichen Geschäftsbeziehungen mit Dienstleistern, und wir verweisen hinsichtlich möglicher Zahlungen auf den Rechenschaftsbericht des nächsten Landesvorstandes."
Der Bundesvorstand der AfD antwortete auf eine Kontraste-Anfrage, man prüfe seit vergangener Woche "eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung gegen den Compact Verlag". Die AfD erklärte weiter, ihr Ziel sei es, "dass eine Zuordnung dieser Veranstaltungen zur AfD nicht möglich ist."
Bundestag prüft Sachverhalt
Die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Die Linke) hatte die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) in einem Brief auf die "Compact"-Kampagne zugunsten der AfD hingewiesen und um Prüfung gebeten. Renner sieht Hinweise auf eine möglicherweise unzulässige Parteienfinanzierung.
"Wenn man einer Partei Geld zukommen lässt, aber auch geldwerte Leistungen, hier eine Bühne, Programm, Technik, Werbung, dann ist das Geld, was der Partei zugutekommt. Und wenn das sozusagen verdeckt läuft, das ist ja formal eine Veranstaltung von 'Compact', dann ist das möglicherweise auch verschleierte Parteienfinanzierung."
Die Bundestagsverwaltung teilte Kontraste dazu mit, sie prüfe den Sachverhalt derzeit und werde sich daher zunächst nicht weiter dazu äußern.
AfD: Keine Parteispende
"Da der Bundesvorstand eine solche Spende allein aus parteienfinanzierungsrechtlichen Gründen auf keinen Fall annehmen wird, kann diese Kampagne auch nicht als Parteienspende gewertet werden", so die AfD zu Kontraste. "Compact" ließ eine Anfrage des ARD-Politikmagazins zu dem Vorgang unbeantwortet.
Kontraste bat auch die Expertin für Parteienrecht vom Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Dr. Heike Merten, um eine Einschätzung des Vorgangs. Merten verweist auf eine Neureglung des Parteiengesetzes, die erst seit 4. März gilt und eine bisherige Unsicherheit bei der Rechenschaftspflicht von Parteien beseitigen soll.
"Eine Übernahme von Werbemaßnahmen durch Dritte (also auch durch "Compact") ist demnach als Spende zu begreifen, wenn die AfD nicht unverzüglich, nachdem sie von einer Werbemaßnahme durch eine vorgeschriebene Anzeige von 'Compact' oder auf sonstigem Wege Kenntnis erlangt hat, ihre Unterlassung verlangt", erklärt Merten.
Entscheidend für die juristische Bewertung ist also auch, seit wann die AfD Kenntnis von der "Compact"-Kampagne hat. Auf eine entsprechende Kontraste-Frage teilte Bundesschatzmeister Carsten Hütter mit: "Der Bundesverband unserer Partei hat seit zwei Wochen genauere Kenntnis von dieser Veranstaltungsreihe der COMPACT-Magazin GmbH."
Was mit "genauerer Kenntnis" gemeint ist und seit wann die AfD Kenntnis von der seit Dezember letzten Jahres öffentlich bekannten Planung der Kampagne hat, bleibt damit offen. Eine Prüfung auf Abmahnung von "Compact" finde laut AfD seit vergangener Woche statt, darüber beraten möchte der Bundesvorstand am 18. März.
"Compact"-Werbung für "Höcke-Taler"
Im Online-Shop des "Compact"-Verlags wird seit Kurzem auch eine Silbermedaille vertrieben: der "Höcke-Taler". Laut Beschreibung: "ein patriotisches Bekenntnis". Kostenpunkt 69,95 Euro. Die Silbermedaille mit dem Konterfei Björn Höckes wird als "wertstabile Geldanlage” beworben - und das, obwohl sie rund dreimal so teuer ist wie vergleichbare Silbermünzen.
Verdienen die AfD oder Höcke an dem Silbertaler mit? Der AfD-Landesverband Thüringen teilt dazu mit, weder er "noch Herr Höcke haben Zuwendungen aus dem Verkauf des Produkts erhalten". Der AfD-Bundesvorstand teilt mit: "Diese Aktion hat mit der AfD nichts zu tun und betrifft allein die Privatperson Björn Höcke - hierzu wird zeitnah eine Klärung mit ihm stattfinden."
Müllermilch-Produkte bei "Compact TV" - ohne Wissen des Konzerns
In einem YouTube-Video zur "Blauen Welle" platziert der "Compact"-Chef Elsässer auch "Müllermilch"-Produkte der Unternehmensgruppe Theo Müller. "Zum Andenken und zur Honorierung dieses mutigen Mannes haben wir seine besten Sachen aufgereiht", wie Elsässer erklärt.
Hintergrund seiner Äußerungen ist offenbar die durch Medienberichte öffentlich gewordene Freundschaft des Milliardärs Theo Müller mit der AfD-Parteivorsitzenden Alice Weidel und dessen Haltung zur Partei. Müller ist Großspender der CDU in Sachsen. In einem Interview hatte er unlängst für Sachsen eine CDU-AfD-Koalition ins Spiel gebracht.
"Wenn die CDU dann zweitstärkste Kraft wird, könnte sie der AfD anbieten, in einer Koalition mitzuwirken - unter der Voraussetzung, dass die CDU den Ministerpräsidenten stellt", so Müller gegenüber der "Neuen Zürcher Zeitung".
Auf Kontraste-Anfrage, wie das Unternehmen und auch Herr Müller dazu stehen, dass ein rechtsextremes Medium "Müllermilch"-Produkte bewerbe, teilt das Unternehmen mit, ihnen sei "weder das von Ihnen genannte Video, noch 'Compact TV' oder die von Ihnen genannte Kampagne bekannt. Dementsprechend erübrigen sich die weiteren Fragen. Wir gehen davon aus, dass der Kontraste-Beitrag keinen anderen Eindruck vermitteln wird."
Die Kontraste-Frage, ob sich das Unternehmen von "Compact TV" distanziere, blieb somit explizit unbeantwortet.
Mehr dazu sehen Sie im ARD-Politikmagazin Kontraste um 21:45 Uhr und im Anschluss in der ARD-Mediathek