Linkspartei und Grüne legen Entwurf vor Gesetz soll Oppositionsrechte sichern
Grüne und Linkspartei drängen auf Gesetz zur Festschreibung ihrer Oppositionsrechte. Beide Fraktionen einigten sich nun auf einen Entwurf, durch den sie auch ohne Zustimmung der Großen Koalition einen Untersuchungsausschuss einsetzen könnten.
Die Oppositionsfraktionen im Bundestag wollen ihre Rechte als parlamentarische Minderheit per Gesetz stärken. Die Linkspartei und die Grünen beschlossenen einen gemeinsamen Entwurf für ein "Gesetz zur Sicherung der Oppositionsrechte", das nur in dieser Legislaturperiode gelten soll. Damit wollen sie sich verschiedene Kontrollmöglichkeiten sichern, die sie derzeit nicht nutzen können, weil sie im Bundestag angesichts der überwältigenden Mehrheit der Großen Koalition zu wenige Stimmen haben.
Grüne und Linkspartei wollen sich ihre Minderheitenrechte im Bundestag gesetzlich festschreiben lassen.
Niedrigere Hürde für Untersuchungsausschuss
Der Entwurf enthält eine Regelung, wonach der Bundestag auf Antrag von zwei Fraktionen einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss einsetzen müsste. Derzeit gilt für die Nutzung dieses Kontrollinstruments die vom Grundgesetz vorgeschriebene Hürde von mindestens einem Viertel der Abgeordnetenstimmen im Bundestag. Grüne und Linkspartei verfügen gemeinsam aber nur über 127 der 631 Sitze - und damit nur über rund 20 Prozent der Mandate.
Die Pläne der beiden Oppositionsfraktionen sehen zudem vor, dass sie gemeinsam ein sogenanntes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht erzwingen könnten. Dabei geht es um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen.
Koalition gegen gesetzliche Regelung
Linkspartei und Grüne pochen auf eine gesetzliche Festschreibung der Minderheitenrechte, da sie dann einklagbar und damit verbindlicher wären. Sie wollen den Gesetzentwurf daher im Februar in den Bundestag einbringen, wie die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linkspartei, Petra Sitte, erklärte. Sie rechtfertigte den Vorstoß damit, dass ein einfacher Parlamentsbeschluss, wie ihn Bundestagspräsident Norbert Lammert vorgeschlagen hatte, jederzeit durch die Koalitionsmehrheit im Bundestag geändert werden könne.
Union und SPD befürworten dagegen bislang eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Michael Grosse-Brömer, kündigte an: "Wir werden die Erweiterung der Minderheitenrechte der Opposition in einem Beschluss regeln."