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Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 4.0 Lizenz (BY-NC-ND). Diese Lizenz erlaubt die private Nutzung, gestattet aber keine Bearbeitung und keine kommerzielle Nutzung. Weitere Informationen finden Sie unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de Um Genehmigungen für Adaptionen, Übersetzungen, Derivate oder Wiederverwendung zu kommerziellen Zwecken einzuholen, wenden Sie sich bitte an rights@ transcript-verlag.de Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z.B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber. © 2019 transcript Verlag, Bielefeld Umschlaggestaltung: Sandro Isler, Basel, 2018 Umschlagabbildung: Sandro Isler, Basel, 2018, nougat.ch Lektorat & Satz: Sandra Ryf, Bern, varianten.ch Druck: Majuskel Medienproduktion GmbH, Wetzlar Print-ISBN 978-3-8376-4145-5 PDF-ISBN 978-3-8394-4145-9 https://doi.org/10.14361/9783839441459 Gedruckt auf alterungsbeständigem Papier mit chlorfrei gebleichtem Zellstoff. Besuchen Sie uns im Internet: https://www.transcript-verlag.de Bitte fordern Sie unser Gesamtverzeichnis und andere Broschüren an unter: info@transcript-verlag.de Inhalt Racial Profiling und antirassistischer Widerstand Eine Einleitung Mohamed Wa Baile, Serena O. Dankwa, Tarek Naguib, Patricia Purtschert, Sarah Schilliger | 9 Dein Gesetz Amina Abdulkadir | 39 Von der »Zigeunerkartei« zu den »Schweizermachern« bis Racial Profiling Ein Essay über einen helvetischen Staatsrassismus Rohit Jain | 43 Hautverdächtig Rassistische Polizeikontrollen auf der Anklagebank Mohamed Wa Baile und Ellen Höhne | 67 Racial Profiling und die Tabuisierung von »Rasse« Noémi Michel | 87 Neuanfänge Edwin Ramirez | 107 Handwerksgeschichten Schwarze Frauen im Gespräch Rahel El-Maawi und Jovita dos Santos Pinto | 109 Die Kontrolle der »Anderen« Intersektionalität rassistischer Polizeipraktiken Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo | 139 Profiling und Rassismus im Kontext Sexarbeit »Overpoliced and Underprotected« Serena O. Dankwa, Christa Ammann und Jovita dos Santos Pinto | 155 Zugfahren Fatima Moumouni | 173 Spatial Racial Profiling Rassistische Kontrollpraxen der Polizei und ihre Legitimationen Schohreh Golian | 177 »Zigeunerpolitik« reloaded Racial Profiling von Jenischen, Sint*ezza und Rom*nja in der Schweiz Angela Mattli | 195 Race matters Macht, Wissensproduktion und Widerstand an der Schweizer Grenze Jana Häberlein | 211 Helvetzid Mohamed Wa Baile | 229 Ethnographischer Bericht zum Prozess gegen M. 7. November 2016, Zürich Rohit Jain | 239 Mit Recht gegen Rassismus im Recht Rechtsver fahren als Mittel des Widerstands Tarek Naguib | 257 Autonome Schule Zürich Ein Or t des Widerstands gegen Rassismus und Polizeigewalt Aktivist*innen der ASZ | 275 Ich vermisse die Rassisten der Vergangenheit Meloe Gennai | 289 Herzwerk Queer und interracial leben in der Schweiz Romeo Koyote Rosen und Jasmine Keller | 293 so ein gefühl Amina Abdulkadir | 307 Alltagsrassismus, staatliche Gewalt und koloniale Tradition Ein Gespräch über Racial Profiling und intersektionale Widerstände in Europa Fatima El-Tayeb und Vanessa Eileen Thompson | 311 Über die Autor*innen | 329 Die Kontrolle der »Anderen« Intersektionalität rassistischer Polizeipraktiken Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo »Wir haben kein ›Racial Profiling‹-Problem«, behauptet Max Hofmann vom Verband Schweizerischer Polizeibeamter in einem Interview mit dem öffentlich-rechtlichen Schweizer Radiosender SRF. Denn die Polizei kontrolliere keinesfalls einzelne Personen oder Gruppen aufgrund deren Hautfarbe. Solche und ähnliche Behauptungen äußern zahlreiche Vertreter*innen der Polizei, aber auch der Politik – nicht nur in der Schweiz.1 Problematisch daran ist nicht nur die Behauptung selbst, sondern auch, dass solche Aussagen noch immer die öffentliche Auseinandersetzung um Racial Profiling dominieren und damit sowohl eine längst überfällige Debatte als auch notwendige Sanktionen gegen rassistische Polizeipraktiken weitgehend blockieren.2 Diese Form der Bagatellisierung aber hat System: Mittels Abwehr und Verdrängung wird nicht nur jegliche Verantwortung zurückgewiesen, sondern zudem die Benennung diskriminierender Praktiken verunmöglicht. Rassismus und Polizei werden als undenkbare Verbindung begriffen und damit wird verhindert, Praktiken der Polizeikorps als strukturell rassistisch identifizieren zu können. 1 | Selbst Medien stimmen mit ein, wenn sie wie im vorliegenden Fall »Racial Profiling« in modalisierende Anführungsstrichen setzten, um sich vom Begriff zu distanzieren und die Behauptung des Polizeisprechers auch typographisch zu unterstreichen. 2 | Die Aussage selbst ist in Anbetracht der vielen in Medien und Gerichtsverfahren dokumentierten Aussagen von Opfern diskriminierender Polizeikontrollen mehr als absurd. Für die Schweiz siehe beispielsweise Y. Staat: Rassismus; Ch. Landolt: Schwarz = verdächtig; Strupler/Michel: Einfach die falsche Hautfarbe; M. Sturzenegger: Jung, schwarz, verdächtig; S. Caratti: Perquisiti perchè siamo neri; sowie die Berichte von Fröhlicher-Stines/Mennel: Schwarze Menschen in der Schweiz; Amnesty International: Polizei, Justiz und Menschenrechte; Efionayi-Mäder/Ruedin: Anti-SchwarzenRassismus; Allianz gegen Racial Profiling: Alternative Report. 140 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo Eine zentrale Einsicht gesellschaftskritischer Ansätze der Rassismusforschung besteht aber darin, dass sich Rassismus sowohl durch intentional oder unbewusst agierende Individuen artikuliert, als auch in vielfältiger Weise durch institutionelle Prozesse, in gesellschaftlichen Strukturen und in allgemeinen Werten und Normen wirkt. Solche als institutionell, strukturell oder auch systemisch bezeichnete Rassismen finden alltäglich statt, werden aber oft nicht direkt sichtbar, weil sie nicht als hate speech, Beleidigungen oder Ausschlüsse daherkommen, sondern sich in den als normal geltenden Entscheidungen und Handlungen gesellschaftlicher Institutionen verstecken.3 In gewisser Weise liegt dem Rassismus eine »Banalität« inne, schreibt Mark Terkessidis4 in Anlehnung an Hannah Arendt, um die Verwobenheit von Rassismus in die alltäglichen Funktionsmodi von Gesellschaft zu bezeichnen. Racial Profiling stellt in diesem Sinne eine Praxis dar, die sowohl bei der Polizei als auch in der Mehrheitsgesellschaft überwiegend als »normale« Polizeikontrolle angesehen wird, während sie bei den immer wieder Kontrollierten immens negative Wirkungen hervorruft. INTERVIEWSTUDIE ZU ERFAHRUNGEN MIT RACIAL PROFILING Um die Alltäglichkeit, die vermeintliche Normalität und die Wirkungen von rassistischen Polizeikontrollen auf Betroffene5 sichtbar zu machen, führten wir als Mitglieder einer kollaborativen Forschungsgruppe6 30 qualitative leitfadengestützte Interviews mit Personen, die Racial Profiling erleben: 3 | Die Bedeutungsbereiche von institutionellem, strukturellem und systemischem Rassis- mus sind nicht deckungsgleich, überschneiden sich aber in wesentlichen Aspekten. Für die Untersuchung und Analyse von Racial Profiling sind alle drei Formen relevant. Für einen Überblick siehe Ture/Hamilton: Black Power; J. R. Feagin: Systemic Racism; Hormel/Scherr: Bildung für die Einwanderungsgesellschaft; M. Gomolla: Institutionelle Diskriminierung. 4 | M. Terkessidis: Die Banalität des Rassismus. 5 | Für eine Benennung derjenigen, die durch polizeiliche Maßnahmen negativ von Rassismus »betroffen« sind, gibt es keinen umfassenden Begriff. Gebräuchlich sind neben »Betroffene« auch Bezeichnungen wie »Opfer von rassistischen Kontrollen«, »Kontrollierte« u. a. So wie der Opferbegriff von manchen Schwarzen und People of Color zurückgewiesen wird, gilt einigen auch der Begriff »Betroffene« als unangemessen – unter anderem deshalb, weil die Gesellschaft als Gesamtheit von Racial Profiling betroffen ist. Wieder andere verwenden den Begriff aber gezielt oder mit dem Zusatz »direkt«, um eine Differenz zu markieren zwischen denen, die regelmäßig kontrolliert werden, und jenen, die gar nicht oder selten ins polizeiliche Raster fallen. Im vorliegenden Text verwenden wir den Begriff sparsam und synonym mit anderen Bezeichnungen. 6 | Die Mitglieder der Forschungsgruppe sind außerdem Daniel Egli, Ellen Höhne, Rea Jurcevic, Tarek Naguib, Sarah Schilliger, Florian Vock und Mohamed Wa Baile, bei Die Kontrolle der »Anderen« mit Menschen, die sich selbst als Schwarze*r, Person of Color, Jenische*r, Sinto*Sintezza, Rom*ni, Muslim*in und Migrant*in bezeichnen. Viele der Interviewpartner*innen haben einen prekären Aufenthaltsstatus als Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene oder Sans-Papiers; einige verfügen über einen Schweizer Pass oder einen gefestigten Aufenthaltsstatus. Das Spektrum der von Racial Profiling betroffenen Personen spiegelt aus unserer Sicht zum einen die Komplexität von Rassismus wieder, macht zum anderen aber auch deutlich, dass Rassifizierungen in ihrem Zusammenwirken und den Interdependenzen mit anderen Kategorien zu betrachten sind. Alle Interviews haben wir im Hinblick auf die berichteten Erfahrungen, deren unmittelbare und langfristige Wirkungen, die Umgangsstrategien der Kontrollierten, deren Forderungen sowie die Formen von Widerständigkeit analysiert.7 Die Berichte der Interviewpartner*innen werden hier als Interventionen in die herrschenden Verhältnisse verstanden: Die Expertise der rassistisch Diskriminierten wird im Sinne eines »counterstorytelling«8 beziehungsweise eines »Aufstands unterworfener Wissensarten«9 den eingangs dargelegten Bagatellisierungen und Beschwichtigungen gegenübergestellt. Counterstories zielen darauf, den hegemonialen Status quo herauszufordern und die herrschenden Narrative zu verwerfen10. In diesem Sinne dienen die Berichte dazu, sowohl rassistische Polizeipraktiken als auch Rassismen im Allgemeinen auf verschiedenen Ebenen zu bekämpfen. Dieser Beitrag stellt zwei Fragen ins Zentrum: 1) Wen treffen die Kontrollen in welcher Weise? und 2) Wie wirken sich die Kontrollpraktiken auf die Betroffenen aus? Zur Klärung dieser Fragen analysieren wir die Interviewaussagen hinsichtlich der bei den Kontrollen vorgenommenen Zuschreibungen, Stigmatisierungen und Eingriffe in die körperliche Integrität. Das Ziel dieser Analyse ist, Racial Profiling als institutionellen beziehungsweise strukturellen Rassismus mit einer Vielzahl an Folgen sichtbar zu machen. Hierfür greifen wir Ansätze der Intersektionalitätsforschung 11 auf, um die jeweiligen Kontexte und die Überlagerungen verschiedener Ungleichheitsdenen wir uns herzlich für die die gemeinsame Arbeit und die Besprechung früherer Textfassungen bedanken. 7 | Gesamtbericht publiziert in Kollaborative Forschungsgruppe Racial Profiling (2019): Racial Profiling: Erfahrung, Wirkung, Widerstand. Berlin: Rosa-Luxemburg-Stiftung. 8 | Delgado/Stefancic: Critical Race Theory, S. 42 ff. 9 | M. Foucault: Historisches Wissen der Kämpfe und Macht, S. 59. 10 | Vgl. R. Delgado: Storytelling for Oppositionists and Others, S. 2413. 11 | Zum Hintergrund der Intersektionalitätsanalyse und Interdependenz von Ungleichheitsdimensionen siehe etwa K. Crenshaw: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex; N. Yuval-Davis: Intersectionality and Feminist Politics; K. Walgenbach et al.: Gender als interdependente Kategorie; Klinger/Knapp: Über-Kreuzungen. 141 142 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo formen in den Blick nehmen zu können. Außerdem möchten wir mit unserer Analyse die Unterschiedlichkeiten solcher Erfahrungen erfassen und die spezifischen Wechselwirkungen und Verflechtungen verschiedener Ungleichheitsdimensionen, wie zum Beispiel Geschlecht, Herkunft, Klassenstatus, Alter, Aufenthaltsstatus, Sprachkenntnisse und Sexualität erfassen. Denn obwohl die Hautfarbe (sowie oft damit zusammenhängende Merkmale wie Haarfarbe, Haarstruktur etc.) bei rassistischen Polizeikontrollen das vordringliche Auswahlkriterium ist, werden in den konkreten polizeilichen Handlungen und in den Wirkungen von Racial Profiling weitere Ungleichheitsdimensionen relevant. Mit einem intersektionalen Ansatz lassen sich somit sowohl die Erfahrungen der »anderen Anderen« als auch weitere für den polizeilichen Blick (über die Hautfarbe hinaus) entscheidende Merkmale berücksichtigen. HAUTFARBE ALS MASTER-SIGNIFIER »Jeden Tag, wenn ich aus dem Haus gehe, merke ich, dass ich eine andere Hautfarbe habe und dass diese Tatsache mein Leben hier nicht unbedingt vereinfacht.« Akosua Casely-Hayford12, 21-jährige Schwarze Schweizerin, schildert im Interview die Alltäglichkeit des von ihr erlebten othering, durch das sie mit Blick auf ihre nichtweiße Hautfarbe »verbesondert« beziehungsweise ausgesondert wird. Die Sichtbarkeit von Casely-Hayfords Hautfarbe wird von ihr selbst als »Problem« beschrieben, aber als eines, das ihr erst in der Öffentlichkeit deutlich »merkbar« wird. Zwar ist die Pigmentierung ihrer Haut auch zu Hause für sie sichtbar, aber das »Merken« ihrer Haut, wie es Casely-Hayford nennt, wird erst durch Interaktionen und Beschränkungen erzeugt, die ihr von außen entgegentreten. Sie bringt das mit »Ich werde immer auf meine Hautfarbe reduziert« auf den Punkt. Nicht nur die vermeintliche Abweichung von jener der Mehrheitsbevölkerung, sondern darüber hinaus die damit verknüpften Zuordnungen und Zuschreibungen vor allem in Form von Stigmatisierungen erzeugen das von Casely-Hayford geschilderte »Problem«, das an rassifizierte Merkmale geknüpft scheint. Dabei wird ihre Hautfarbe erst durch ein rassistisches othering unter Rückgriff auf die Kategorien »Herkunft« und »Nation« als mögliches Problem erzeugt, durch das die Rechtmäßigkeit ihres Aufenthalts infrage gestellt wird oder sie als prinzipiell verdächtig gilt. Eine ähnliche Erfahrung mit Andersbehandlungen im Zusammenhang mit ihrer Hautfarbe schildert die in der Schweiz geborene Schwarze Ebony 12 | Alle Namensangaben im Kontext der Interviews sind Pseudonyme. Darüber hinaus wurden alle Angaben, die auf die Person schließen lassen würden, anonymisiert. Die Kontrolle der »Anderen« Amer: »Oftmals ist es einfach in Alltagssituationen halt so, dass ich als Erstes als Ausländerin gesehen werde.« Amer beschreibt, wie ihr immer wieder die Zugehörigkeit abgesprochen und sie damit symbolisch aus jenem Ort ausgewiesen wird, den sie als ihren selbstverständlichen Lebensmittelpunkt ansieht. Die Problemwerdung des Selbst durch die Reduzierung der eigenen Person auf die Pigmentierung der Haut erörterte schon W.E.B. Du Bois zu Beginn des 20. Jahrhunderts in seinen Ausführungen in The Souls of Black Folk. Seine Frage »How does it feel to be a problem?« 13 stellt den Ausgangspunkt einer Analyse der US-amerikanischen Gesellschaft dar, die Menschen entlang der color line teilt. Was die Interviewpartner*innen und Du Bois hier thematisieren, ist der Vorgang, wie eine dunklere Hautpigmentierung zu einem folgenreichen »Stigma« gemacht wird, mit dem weitere Annahmen über Illegalität und Kriminalitätsbereitschaft einhergehen. Denn in den polizeilichen Kontrollen werden die Kontrollierten mittels rassifizierten Zuordnungen zu Anderen gemacht, die als nicht (beziehungsweise nicht originär) »von hier« wahrgenommen werden. Während Personen mit weißer Hautfarbe kaum durch willkürliche Kontrollen belästigt und beschränkt werden (mit Ausnahme von Obdachlosen, Bettelnden, Drogenuser*innen etc.), müssen Angehörige von visible minorities täglich mit wiederholten Polizeikontrollen, Durchsuchungen und Verletzungen der körperlichen Integrität rechnen. Phil Steward, ghanaischer Student, der seit über zehn Jahren in der Schweiz lebt, bringt dies folgendermaßen auf den Punkt: »They checked me specifically because of my color. Because he [the police officer] didn’t check the other people, so that is for me racial.« Und ebenso deutlich schildert der 34-jährige Somalier Cabaas Xasan, der seit acht Jahren in der Schweiz lebt, seine Einschätzung zu den von ihm erlebten Polizeikontrollen: »Wir bewegen uns wie normale Menschen auf der Straße und sie kommen einfach zu uns und fragen nach unserem Ausweis. Der Grund ist unsere Hautfarbe.« Quasi als »Master-Signifier« wird die dunkle Hautfarbe der Kontrollierten zum entscheidenden Merkmal, hinter dem die polizeilich kontrollierte Person zu verschwinden scheint und deren Freiheit in der Rechtfertigungsordnung der Polizei ohne Weiteres eingeschränkt werden kann. Die willkürliche Wahl der Hautfarbe als Merkmal geschieht dabei auf Basis historisch sedimentierter Bilder und Vorstellungen über die vermeintlich Anderen und die eigene Nation, aufgrund derer die Bevölkerung der Schweiz wie auch Europas als weitgehend homogen (sprich: »weiß«) vorgestellt wird. 13 | W.E.B. Du Bois: Writings: The Souls of Black Folk, S. 1. 143 144 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo DIVERSITÄT UND INTERSEKTIONALITÄT DER KONTROLLPRAKTIKEN Alle von uns befragten Personen berichten von Erfahrungen mit diskriminierenden Polizeikontrollen. Doch es finden sich bedeutsame Unterschiede in den Berichten in Bezug auf die Häufigkeit und die konkreten Handlungen in den Kontrollsituationen. Am deutlichsten treten zunächst Prozesse der Vergeschlechtlichung hervor. So schätzen einige Frauen, dass »mehr die Männer kontrolliert werden als die Frauen« (Chantal Büttikofer, Schwarze Schweizerin, die seit fast 40 Jahren in Schweiz lebt), beziehungsweise dass Männer »eher kontrolliert [werden] als Frauen« (Ebony Amer, seit ihrer Geburt in der Schweiz lebende Schwarze Frau). Diese Einschätzung wird auch durch die Ausführungen von Männern gestützt, die von extrem häufigen Kontrollen berichten. So erläutert etwa Mamadu Abdallah, Schwarzer Schweizer, der seit 17 Jahren in der Schweiz lebt, zu den Kontrollen an seinem ersten Wohnort in einer mittelgroßen Stadt der Deutschschweiz: »Ich bin damals aus dem Zug gestiegen, sie warteten bereits auf mich, täglich. Ich hielt den Ausweis sogar schon bereit.« Oder Walter Schmocker, fahrender Jenischer, berichtet: »Manchmal wirst du drei Mal pro Tag kontrolliert. […] Weil einfach die Kantonspolizei einen Auftrag hat, wenn eine Patrouille mal vorbeifährt, einfach schnell nach dem Rechten zu schauen.« Und der in Thailand aufgewachsene, seit dem Jahr 2000 in der Schweiz lebende Tota Sino führt aus, dass er schon etwa fünfzig Mal kontrolliert wurde. Zudem ist ihm wichtig festzuhalten: »[E]s geht nicht nur um Schwarze Menschen […], es geht auch um asiatische Menschen, die hier leben, nicht nur um Schwarze, die betroffen sind.« »Du wirst als Sexarbeiterin gesehen«: Sexualisierung vor allem Schwarzer Frauen Von häufigen, nämlich täglich, manchmal dreimal pro Tag oder zigmal in wenigen Jahren stattfindenden Kontrollen berichten von unseren Interviewpartner*innen ausschließlich Männer – mit einer spezifischen Ausnahme, nämlich jener Frauen, die als Sexarbeiterinnen tätig sind. So beobachtete die aus Somalia stammende Schweizerin Mara Samatar genderbezogene Unterschiede bei den Kontrollen: »Wenn du nicht gerade an der Langstraße stehst, denke ich, ist es nicht gleich wie bei den Männern.« Der Verweis auf die »Langstraße« bringt eine Differenz zum Ausdruck, die in mehreren Interviews angesprochen wurde. Denn während Schwarze Männer und Männer of Color von der Polizei als kriminell oder gewalttätig stigmatisiert werden, sind Schwarze Frauen vielfach – und nicht nur im Zürcher Rotlicht- und Ausgehviertel der »Langstraße« – mit sexualisierten Zuschreibungen konfrontiert. Die Kontrolle der »Anderen« Sexualisierte Zuschreibungen an Schwarze Frauen und Frauen of Color fußen in kolonialrassistischen Bildern, in denen diese erotisiert, als Akteurinnen einer »zügellosen Sexualität« 14 sowie »einfach als billige Frau, als importierte Frau, als Sexobjekt« 15 imaginiert werden. Auch heute gilt, so erklären einige Interviewpartner*innen, dass Schwarze Schweizerinnen oftmals dem Sexgewerbe zugeordnet werden, obwohl sie selbstverständlich in verschiedensten Bereichen arbeiten.16 Die vielfältige Geschichte von Schwarzen und Frauen of Color in der Schweiz wird aber kaum wahrgenommen, sondern hegemonial von Exotisierungen und Projektionen abgespaltener Sexualphantasien überstrahlt. Zur Ergründung solcher Projektionen spricht die Rassismustheoretikerin Grada Kilomba von »Eroticization«: »The Black subject becomes the personification of the sexualized, with a violent sexual appetite: the prostitute, the pimp, the rapist, the erotic and the exotic.« 17 Und die Geschlechterforscherin Jovita dos Santos Pinto analysiert mithilfe des Begriffs »S/exotisierung«, wie Schwarze Subjekte in Erinnerungsnarrationen der Schweiz sexualisiert und insbesondere Schwarze Frauen unter einem männlichen begehrenden Blick als ausschweifend sowie zügellos figuriert werden. Zudem zeigt sie auf, wie durch dieses Bild die ausgeübte rassistische sexuelle Gewalt verdeckt wird.18 Diese rassifizierten Sexualitätsprojektionen werden gesellschaftlich nicht als Konstruktionen erkannt, sondern in einem Prozess der Naturalisierung am vermeintlichen »Fremdsein« fixiert und als Bedrohung imaginiert, der mit ordnungs- und sicherheitspolitischen Maßnahmen zu begegnen sei.19 Das Phantasma der übersexualisierten exotischen Schwarzen Frau lässt bei Polizist*innen offenbar schnell Assoziationen zu Prostitution/Sexarbeit aufkommen, wenn sie Schwarze Frauen oder Frauen of Color auf der Straße erblicken. Wie dieses Stereotyp in konkreten Handlungen wirkt, schildert die 66-jährige Chantal Büttikofer im Interview, als sie einmal nachts noch Briefe zum Postkasten brachte, der sich in der Nähe des Straßenstrichs befand: »Ich werfe die Briefe ein, gehe zurück zu meinem Auto, da kommt die Polizei und fragt mich: ›Was machst du hier?‹ Ich sage: ›Ich werfe Briefe in den Briefkasten.‹ Darauf hin sagte der Polizist plötzlich zu mir: ›Allez, disparaissez d’ici! Verschwinden Sie!‹« Büttikofer ist entsetzt über den »Mangel an Respekt« und geht davon aus, dass sie von der Polizei als mutmaßliche Sexarbeiterin angesprochen und weggewiesen wurde. Damit beschreibt sie eine typische Wirkung dieser Verbindung von Rassifizierung und Sexualisierung, über die 14 15 16 17 18 19 | | | | | | A. Dietrich: Konstruktionen weißer weiblicher Körper, S. 365. Fröhlicher-Stines/Mennel: Schwarze Menschen in der Schweiz, S. 19 u. 48. Vgl. J. dos Santos Pinto: Spuren. G. Kilomba: Plantation Memories, S. 44. J. dos Santos Pinto: Besitzen, s/exotisieren, vergessen. Vgl. hierzu auch G. Dietze: Ethnosexismus. 145 146 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo Schwarze Frauen und Frauen of Color berichten: Nämlich, dass sie nicht nur häufig unter diesem Stereotyp kontrolliert werden, sondern, dass sie aufgrund der Verknüpfung mit weiteren Zuschreibungen entlang von Geschlecht, race und Sexarbeit zudem auch häufig respektlose und würdeverletzende Äußerungen und Handlungen der Polizei über sich ergehen lassen müssen. Lucie Cluzet, Sexarbeiterin of Color, die mit französischem Pass seit einigen Jahren in der Schweiz lebt, berichtet ähnlich wie viele junge Schwarze Männer von häufigen Kontrollen, teils »zwei Kontrollen am Tag«, und kommentiert: »Polizeikontrolle bei uns ist normal. […] bei uns ist das ganz normal.« Mit »bei uns« meint sie sich als Sexarbeiterin sowie ihre Kolleg*innen, im weiteren Gespräch aber vor allem sich und andere People of Color, mit denen sie die Erfahrung teilt, im Zug, im Auto, auf der Straße oder in der Wohnung kontrolliert zu werden. So berichtet sie, dass die Polizeikontrollen bei ihr intensiver als bei weißen Kolleginnen durchgeführt werden: »Aber bei meiner weißen Kollegin waren sie ganz anders, bei ihr waren es zwei Minuten und fertig. Sie haben nur kontrolliert, ob sie angemeldet (also registriert) war und fertig.« Bei ihr werden dagegen häufig alle Taschen durchsucht, einmal wurde sogar ihr gesamtes Bargeld abfotografiert und öfter ihr Kühlschrank sowie der Kleiderschrank inspiziert. Als ein Kunde von Cluzet einmal ein Handy bei ihr vergaß, wurde sie von der Polizei nackt aus dem Bett geholt, »auf den Boden gerissen« und – für sie sehr schmerzhaft – dort fixiert. Auf ihren Protest hin wurde sie als Diebin hingestellt und ihr entgegnet: »Wenn du klaust, dann hast du keine Schmerzen.« Cluzet vermutet, dass der Grund dieser Polizeiaktion nicht das »alte Telefon von 50 Franken« war, sondern die Tatsache, dass sie Sexarbeiterin ist: »Das ist die Arbeit der Polizei. Sie müssen dich destabilisieren.« »Sie haben mich als Drogendealer gesehen«: Kriminalisierung vor allem Schwarzer Männer Während Frauen häufig von sexualisierten Zuschreibungen berichten, deuten die Aussagen einiger der interviewten Schwarzen Männer und Männer of Color darauf hin, dass sie verschiedene Formen krimineller Zuschreibungen erleiden. Der marokkanische Asylsuchende Tahar Baznani, der zum Zeitpunkt des Interviews seit einem Jahr in der Schweiz lebt,20 erläutert die Stereotype der Polizist*innen, die Personen mit nordafrikanischer Herkunft bei einer Kontrolle erleben müssen: »Just the name of Morocco gives the impression that he is a stealer.« Eine weitere typische Zuschreibung richtet sich auf den Verkauf von Drogen, wie etwa der 50-jährige Schwarze Schweizer Omar Zaman anhand einer Kontrolle schildert, die er als symptomatisch beschreibt: »Sie haben mich als Drogendealer gesehen. […] Sie haben einfach diesen Eindruck und wollen sich das bestätigen lassen.« 20 | Inzwischen ist B AZNANIS Asylgesuch abgelehnt und er ist gegen seinen Willen und unter Gewaltanwendung nach Marokko abgeschoben worden. Die Kontrolle der »Anderen« Usair Jammeh, 30-jähriger Gambier mit Asylstatus, sieht hinter diesen Zuschreibungen eine klare Systematik, die er als rassistisch bezeichnet: »They have this concept that all, every bad thing that is happening here, is because of Black people. And this is racist, you know?« Was Jammeh hier darlegt, entspricht dem Ergebnis zahlreicher Studien zu Stereotypen, denen Schwarze Menschen vonseiten der Polizei oder der Allgemeinbevölkerung ausgesetzt sind. Seit der europäischen Kolonialisierung der Welt fungiert der »Schwarze Mann« prototypisch als Sinnbild von Kriminalität und Gewalt. Immigration und Straftaten werden immer wieder als miteinander verknüpft gedacht und Migrant*innen kriminelle Charakteristiken angedichtet. Diese Verknüpfung analysiert beispielsweise die Rechtswissenschaftlerin Katheryn Russell-Brown anhand der heutigen Verhältnisse in den USA, wo Kriminalität und junge Schwarze Männer zu einem mythologischen Bild eines »criminalblackman« verschmolzen wurden21. Im deutschsprachigen Kontext drückt sich diese Zuweisung unter anderem im Begriff »Nafris« aus, der im Polizeisprech als Abkürzung wahlweise für »Nordafrikaner« oder für »nordafrikanische Intensivstraftäter« steht, in den konkreten Polizeihandlungen aber zu einem Begriff amalgamiert, mit dem dunkelhäutige Personen pauschal unter Straftat verdacht gestellt und zu Objekten massiver Eingriffe in Persönlichkeitsrechte werden. Die Stereotype wirken aber nicht nur als Auslöser für die Kontrollen, sondern führen in den konkreten Interaktionen auch zu weiteren rassistischen Handlungen. Als symptomatisch bezeichnet der Geflüchtete Tahar Baznani den Kommentar eines Polizisten während einer von ihm erlebten Kontrolle: »Did you come here to steal?« Da Baznani dies als beleidigend und die Kontrollen als unrechtmäßig empfand, beschwerte er sich, worauf er zur Antwort bekam: »This is not your country. You […] are not welcome here.« »Sie hat meinen Hals gepackt und gewürgt«: Gewalterfahrungen bei Polizeikontrollen Physische Auseinandersetzungen und verbale Demütigungen erleiden den Berichten zufolge überwiegend Personen mit prekärem Aufenthaltsstatus, vor allem Geflüchtete, Asylsuchende und Sans-Papiers. Sie erleben zudem häufiger längere Befragungen, ihnen wird Illegalität unterstellt, ihre Taschen werden kontrolliert oder sie müssen unrechtmäßige öffentliche Leibesvisitationen über sich ergehen lassen. Solche Gewaltformen durch die Polizei finden sowohl in Kontrollsituationen als auch bei der Mitnahme auf die Polizeiwache oder während der Ingewahrsamnahme beziehungsweise (vorläufigen) Festnahme statt. 21 | K. Russell-Brown: The Color of Crime, S. 3 u. 71; vgl. auch M. Mauer: Race to Incarcerate. 147 148 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo Welche rassistischen Zuschreibungen im Kontext polizeilicher Handlungen auftreten, schildert beispielsweise Omar Zaman, der seit 2002 in der Schweiz lebt und mittlerweile über einen Schweizer Pass verfügt. Zaman berichtet von einer Gewaltsituation während einer Kontrolle im Zug durch drei uniformierte Polizist*innen – zwei Männer und eine Frau: »Ich bin im Abteil mit einem Freund gesessen, rundherum waren sehr viele Leute. Sie [die Polizistin] sagte: ›Öffne deinen Mund.‹ Und ich sagte: ›Was suchen Sie in meinem Mund?‹ Dann hat sie sofort meinen Hals gepackt und gewürgt, bis ich meinen Mund öffnen musste.« Danach sagte die Beamtin lediglich: »Ok, alles in Ordnung«, und ging weiter, ohne sich zu erklären oder zu entschuldigen. Die anderen beiden Polizisten beobachteten die Szene, reagierten aber in keiner Weise. Auch auf Zamans protestierende Frage hin, ob sie gesehen hätten, was ihre Kollegin gemacht habe, antworten diese nur: »Jaja, alles gut!«. Auf die Frage, wie er sich in dieser Situation gefühlt habe, erklärt Zaman: »Ich habe mich extrem geschämt. Dass mir das passiert und alle Leute es sehen und nicht reagieren. Es war wie eine Schuld. Ich war wie schuld daran. Ich konnte nichts tun, ich konnte nicht mit den Polizisten streiten, ich musste alles auf mich nehmen.« Ähnliche Erfahrungen mit gewalttätigen Polizeibeamt*innen musste auch Phil Steward, 36-jähriger Schwarzer Schweizer, bei einer Kontrolle machen. Während er mit einem Freund telefonierte, wurde er von einem Polizisten aufgefordert, das Telefonat zu beenden. Als er dies nicht umgehend tat – er informierte seinen Freund noch über die Kontrolle –, trat ihm ein Beamter in den Bauch, nahm ihm sein Handy ab und anschließend wurde er von weiteren Beamten in Handschellen gelegt. Als sein Freund kurze Zeit später eintrifft und das weitere Geschehen filmt, werden schließlich beide mit auf die Wache genommen. Dort gehen die physischen Übergriffe durch die Polizei weiter, und das, obwohl es sich offiziell nur um eine »Routinekontrolle« und um eine »Identitätsfeststellung« handeln sollte. Auf der Wache wird Steward, nachdem er seinen Ausweis wiederbekommen hat, nochmals von einem Polizisten attackiert: »He pushed me to the wall and held my neck.« Steward entgegnet dem Polizisten daraufhin: »You treat me like a criminal, do I am a criminal? I didn’t beat anybody, I didn’t steal anything. And you expect me to be just happy with what you do?« Wie massiv die Gewaltanwendungen sein können, berichten auch Tota Sino und Thomas Bühler. Die beiden waren gerade zusammen im Altstadtquartier ihres Wohnortes unterwegs, als sich ihnen zwei Polizisten in Zivil in den Weg stellen und nach ihren Ausweisen fragen. Der aus Thailand stammende Sino wird von dem Beamten in Dialekt angesprochen und geduzt: »Redsch du überhaupt Dütsch?«, das Sino fließend spricht. Da die Ausweise der Beamten unprofessionell wirken und kurz zuvor in der Presse vor Trickbetrüger*innen gewarnt worden ist, die sich als Polizist*innen ausgeben, fragen die beiden nach. Daraufhin reagiert einer der Polizisten sofort mit rassistischen Ausfällen: Die Kontrolle der »Anderen« »Wenn du unzufrieden bist, kannst du zurückgehen nach Thailand!« Schließlich attackiert einer der Polizisten Sino physisch. Bühler versucht diesen Polizisten wegzudrängen und schildert im Interview, wie Sino aufgrund seiner Unsicherheit und des ausfallenden Verhaltens des Beamten um Hilfe ruft. »Und plötzlich lagen wir einfach am Boden und bekamen Handschellen angelegt.« Sino wird bei dieser Aktion am Hals verletzt. Der später aufgesuchte Arzt dokumentiert »Kratzwunden und Kontusionsmarken an Hals und Schultern«. Auf der Wache gehen die Schikanen und Demütigungen noch weiter: Sino muss sich nackt ausziehen und wird in eine Zelle gesperrt, während Bühler auf einem Stuhl warten muss. Die Gewaltausübung und Ungleichbehandlung kommentiert Sino so: »Weil ich farbig bin, keine weiße Person bin, wurde total anders reagiert.« Solche Gewalttaten der Polizei erklärt der 33-jährige Ali Belawa, der seit einigen Jahren ohne anerkannten Aufenthaltsstatus in der Schweiz und anderen europäischen Ländern lebt, wie folgt: »Ich glaube, dass die Polizei denkt, wenn du keine Papiere hast, hast du keine Rechte und sie können alles mit dir machen. Die machen alles mit dir, was sie wollen, alles!« »Ich ziehe bessere Hemden an«: Die feinen Unterschiede Eine weitere Ungleichheitsdimension, die in Polizeikontrollen sehr häufig eine Rolle spielt, ist der (vermeintliche) Klassenstatus. Da dieser wie rassifizierte Merkmale auch von der Polizei nicht als offizieller Grund für die Kontrolle angegeben wird, ist er vor allem in vermittelter Form erfahrbar. Kleidung, Frisur, das Auftreten oder auch nur die Art und Weise, wie sich jemand bewegt, sind in Verbindung mit Rassifizierungen weitere Kriterien, die aus Sicht der Interviewten die Wahrscheinlichkeit einer Polizeikontrolle erhöhen oder verringern können. Diese Einschätzung wird auch durch Äußerungen der Polizei gestützt, wenn etwa Franz Bättig, Chef der Regionalpolizei im Kanton Zürich, im Interview äußert, dass die Polizei den »Dieb an seinem Gang« erkennen würde.22 Der französische Soziologe Pierre Bourdieu spricht in diesem Zusammenhang von den »feinen Unterschieden«,23 die den jeweiligen Klassenhintergrund anhand von inkorporierten Dispositionen, auch in Form von »Kleinigkeiten« wie dem Auftreten, der performierten Selbstsicherheit oder den inkorporierten Gesten, ausdrücken. Mit einer um kulturelle Aspekte erweiterten Klassentheorie ist der Begriff mit Bourdieu auch als verkörpertes (das heißt in unsere Körper eingeschriebenes) Verhältnis zu verstehen. Für die Fassung solcher verkörperten »erworbenen Dispositionen«24 schlägt er den Begriff »Habitus« 22 | M. Sturzenegger: »Wir erkennen den Dieb an seinem Gang«. 23 | P. Bourdieu: Die feinen Unterschiede. 24 | P. Bourdieu: Praktische Vernunft. 149 150 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo vor, in dem er Klassenstatus und Lebensführung einer Person verknüpft. In dieser Verknüpfung drückt der Habitus auch aus, wie selbstbewusst sich eine Person in der Öffentlichkeit verhält. Einige Aspekte, die mit dem Habituskonzept korrespondieren, bringen die Interviewten indirekt zur Sprache: So wird zum Beispiel berichtet, dass die Kontrollen seltener stattfinden, seit ein gesicherter Aufenthaltsstatus vorliegt. Einiges deutet darauf hin, dass sich diese rechtliche Normalisierung auch in der Art und Weise verkörpert, wie sich eine Person im öffentlichen Raum bewegt – selbstsicher und souverän oder eher ängstlich zum Beispiel. Eine solche Veränderung der Souveränität hat etwa Tahar Baznani an sich selbst beobachtet: Ihm war aufgefallen, dass die Polizei reagiert, wenn sie an einer Person of Color vorbeifährt und diese danach den Kopf wendet. »[I]t depends even […] how he is looking and […] when they look behind themselves, this is the chance for the police to see in the mirror if this man turns around.« Baznani versucht sich darauf einzustellen und wechselt inzwischen nicht mehr die Straßenseite, wenn er Polizei sieht. Zudem vermeidet er direkten Blickkontakt, der ihn verdächtig erscheinen lassen könnte. Explizit wird die sichtbare Dimension des Klassenstatus aber vor allem darin, wie sich die Befragten zu ihren Kleidungsstilen und dem Einfluss der Kontrollen darauf äußern. Denis Kramer, der seit früher Kindheit in der Schweiz lebt, hebt beispielsweise hervor, dass die Polizei auf die Kleidung achte, wenn sie bei diskriminierenden Kontrollen jemanden ins Visier nehme: »Wenn ich in einem Anzug rumlaufen würde, wäre das weniger der Fall, als wenn ich Turnschuhe, Jeans und eine Mütze anziehe […]. Dann bist du mehr im Muster, um kontrolliert zu werden.« Und Chisu Chilongo ergänzt: »If you don’t want to get controlled you wear a shirt nicely. […] So that’s one strategy, the dressing.« Chilongo spricht damit auch eine Taktik an, von der mehrere Interviewte berichten; nämlich die widerständige Verwendung bestimmter Kleidungsstile, die dazu beitragen kann, weniger in Kontrollen zu geraten. In diesem Sinne stellt Tahar Baznani seine Kleidung als einen »Trick« dar: »Actually I do it a lot. […] when I have an important meeting […] I wear a nice classic suit with the hat, just to not be recognized by the police […]. This trick – I used it many times.« Trotz des widerständigen Potenzials bestimmter Outfits ist ein solcher Passing25 -Versuch ambivalent, weil ein schicker Anzug oder ein Businesshemd eine Verkleidung oder gegebenenfalls eine Überanpassung darstellen kann, die den eigenen Vorlieben oder den Modekriterien der Peers zuwiderläuft. Tota Sino drückt diese Ambivalenz in seinem Umgang mit dem Risiko ständiger Kontrollen so aus: »Ja, ich ziehe bessere Hemden an […]. Aber ich hab 25 | Passing beschreibt den Versuch, in hegemonialen gesellschaftlichen Kontexten mit dem äußeren Erscheinungsbild als unauffällig durchzugehen. Die Kontrolle der »Anderen« keine Lust, jeden Tag einen Anzug zu tragen. Manchmal will ich einfach nur zu Hause bleiben, weil ich einfach Angst davor habe, nach draußen zu gehen.« Die Taktik der Camouflage scheint somit auch Ausdruck einer Hoffnung, den negativen Interaktionen mit der Polizei durch eine bewusste Veränderung des Äußeren zu entgehen. Sino erklärt seine Kleidungswahl zudem auch so: »Ich trage jetzt einfach eine Sonnenbrille. […] Vielleicht denken die Polizisten: ›Ah das ist wahrscheinlich ein Tourist‹ oder so, ich weiß nicht.« Jamal Hussaini schließlich glaubt nicht, dass die Art der Kleidung einen Einfluss hat: »Ich glaube, wie man sich anzieht, ist egal, wenn man wie ein Ausländer aussieht.« Damit lenkt Hussaini den Blick auf das, was Schwarze und Europäer*innen of Color auch in der x-ten Generation unablässig erleben: dass sie als »ewige Neuankömmlinge«26 von der Mehrheitsgesellschaft fortwährend als »nicht von hier« wahrgenommen werden. Das vermeintlich »fremde« Aussehen übertrumpft dann offenbar doch oftmals die Versuche, als Bürger*in und als Person mit Rechten und einer Würde wahrgenommen zu werden. FAZIT Racial Profiling ist eine polizeiliche Praxis, bei der Menschen in diskriminierender Weise einer Andersbehandlung ausgesetzt sind. Anhand rassifizierter und ethnisierter Merkmale werden sie dabei herausgepickt und in besonderer Weise Maßnahmen der Überwachung, Kontrolle, Schikane und Repression unterworfen. Als zentraler Marker der polizeilichen Auswahl fungiert vor allem die Hautfarbe, weshalb überwiegend Schwarze und People of Color Racial Profiling erleben müssen. Aus diesem Grund fokussieren die meisten Studien zu rassistischen Polizeipraktiken auf die color line. Gegen eine Verengung der Analyseperspektive vor allem auf Schwarze junge Männer als Hauptbetroffene plädiert dieser Beitrag dafür, Racial Profiling als weiterreichende Praxis in den Blick zu nehmen und damit auch Gruppen zu erfassen, die aufgrund vermeintlich ethnischer Zugehörigkeit oder lebensstilbezogener Aspekte vermehrt Kontrollen erleben müssen. In unserer Untersuchung waren das Menschen, die sich als Schwarze*r, Person of Color, Jenische*r, Sinto*Sintezza, Rom*ni, Asiat*in, Muslim*in und Migrant*in bezeichnen. Hinzu kommt, dass wir mit einer intersektionalen Perspektive auf die Praktiken fokussierten, die aus der Überschneidung mit weiteren Ungleichheitsdimensionen resultieren. Statt also den Blick ausschließlich auf Zuschreibungen anhand rassifizierender Merkmale zu richten, ging es in der hier vorgenommenen intersektionalen Analyse darum, die Komplexität und Bandbreite an Erlebnissen mit 26 | F. El-Tayeb: Undeutsch, S. 36. 151 152 Tino Plümecke und Claudia S. Wilopo Polizeikontrollen sichtbar zu machen. Die Berichte der Interviewpartner*innen haben gezeigt, dass hinsichtlich der Häufigkeit von Kontrollen und der Qualität der polizeilichen Handlungen sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht werden. Diese reichen von der Ausweiskontrolle über Durchsuchungen und Leibesvisitationen bis hin zur Mitnahme auf die Wache, der Anwendung verbaler und physischer Gewalt sowie langen Ingewahrsamnahmen. Die verschiedenen Erfahrungen weisen indes spezifische Muster auf, die sich aus einem Zusammenwirken mit weiteren Ungleichheitsdimensionen erklären lassen. Ähnlich wie in der ersten, im Jahr 1989 von Kimberlé Crenshaw 27 vorgenommenen Intersektionalitätsanalyse, mit der Fälle von Diskriminierung Schwarzer Frauen durch den Autokonzern General Motors untersucht wurden, macht erst eine Gesamtschau der intersectional experience28 der Kontrollierten die spezifische Diskriminierung differenter Personengruppen analytisch zugänglich. Neben der Diversität an Erfahrungen wurden durch die intersektionale Analyse spezifische Zuschreibungen sichtbar. Außerdem zeigte sich bei einigen Gruppen ein erhöhtes Risiko, kontrolliert und verletzenden Praktiken ausgesetzt zu werden. Bestimmte Merkmale machen es wahrscheinlich, von der Polizei unverhältnismäßig behandelt, beleidigt, gedemütigt oder gar mit physischer Gewalt konfrontiert zu werden. Entsprechend unterschiedlich können auch die langfristigen Wirkungen von Racial Profiling ausfallen. Das Beispiel der vermehrten Gewalt gegenüber Geflüchteten zeigt, dass die Polizei auf brutale Weise in das Leben gerade derjenigen eingreift, die sich ohnehin in prekären Situationen befinden und entsprechend zuallererst des Schutzes und der Unterstützung durch den Staat bedürften. Aufenthaltsstatus, Geschlecht, Alter, Sexualität, Herkunft, Religion, Sprachkenntnisse, Klassenstatus beziehungsweise Habitus sowie Lebensstil bilden Kategorien, die in vielen diskriminierenden Polizeikontrollen zumindest mitentscheidend sind. Zuweilen spielen sie auch eine entscheidende Rolle und wirken in der konkreten Situation als gemeinsamer, miteinander verflochtener Merkmalsverbund. Die Analyse zeigt, dass diskriminierende Handlungen vor allem in der Verflechtung mehrerer Ungleichheitsdimensionen vermehrt und in besonders drastischer Weise auftreten. Da es aber gerade die ständige Wiederholung der Kontrollen, das ständige Risiko, in aller Öffentlichkeit angehalten und Stereotypisierungen unterzogen zu werden, und die besonders schikanierenden, würdeverletzenden Behandlungen sind, die nachhaltige Wirkungen zeitigen, ist es umso wichtiger, die Bandbreite an Erfahrungen und die jeweiligen Positionierungen in den Fokus zu nehmen. 27 | K. Crenshaw: Demarginalizing the Intersection of Race and Sex. 28 | Ebd., S. 140. Die Kontrolle der »Anderen« Literatur und QueLLen allianz gegen racial Profiling: »alternative Report on Racial Profiling Practices of the swiss Police and Border Guard authorities. 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