Die arbeitgeberische Fursorgepflicht schafft auch bei Mobbing rechtliche Interventionspflichten f... more Die arbeitgeberische Fursorgepflicht schafft auch bei Mobbing rechtliche Interventionspflichten fur Fuhrungskrafte. Sie haben die Verpflichtung, unverzuglich angemessene Masnahmen zu ergreifen, um von Mobbing betroffene MitarbeiterInnen vor weiteren Ubergriffen zu schutzen. Mangels detaillierter gesetzlicher Vorschriften werden Inhalt und Umfang der Fursorgepflicht im Wesentlichen von der Rechtsprechung ausgestaltet. Die zu setzenden Masnahmen reichen – je nach der Intensitat und des Stadiums des Mobbinggeschehens vom Fuhren von Gesprachen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhaltnisses mit der mobbenden Person.
Der Oberste Gerichtshof hatte heuer erstmals Glegenheit, sich mit der „Kopftuchfrage“ im Kontext ... more Der Oberste Gerichtshof hatte heuer erstmals Glegenheit, sich mit der „Kopftuchfrage“ im Kontext des osterreichischen Gleichbehandlungsgesetzes zu befassen. Ein Blick uber den Tellerrand zu dieser Thematik zeigt, dass quer durch Europa verschiedenste grund- und freiheitsrechtliche Aspekte auf sehr unterschiedliche Weise interpretiert wurden. Dazu kommt, dass gerade die Bekleidung von Frauen, geschichtlich betrachtet, bereits mehrfach im Fokus rechtspolitischer Debatten stand.
Die arbeitgeberische Fursorgepflicht schafft auch bei Mobbing rechtliche Interventionspflichten f... more Die arbeitgeberische Fursorgepflicht schafft auch bei Mobbing rechtliche Interventionspflichten fur Fuhrungskrafte. Sie haben die Verpflichtung, unverzuglich angemessene Masnahmen zu ergreifen, um von Mobbing betroffene MitarbeiterInnen vor weiteren Ubergriffen zu schutzen. Mangels detaillierter gesetzlicher Vorschriften werden Inhalt und Umfang der Fursorgepflicht im Wesentlichen von der Rechtsprechung ausgestaltet. Die zu setzenden Masnahmen reichen – je nach der Intensitat und des Stadiums des Mobbinggeschehens vom Fuhren von Gesprachen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhaltnisses mit der mobbenden Person.
Der Oberste Gerichtshof hatte heuer erstmals Glegenheit, sich mit der „Kopftuchfrage“ im Kontext ... more Der Oberste Gerichtshof hatte heuer erstmals Glegenheit, sich mit der „Kopftuchfrage“ im Kontext des osterreichischen Gleichbehandlungsgesetzes zu befassen. Ein Blick uber den Tellerrand zu dieser Thematik zeigt, dass quer durch Europa verschiedenste grund- und freiheitsrechtliche Aspekte auf sehr unterschiedliche Weise interpretiert wurden. Dazu kommt, dass gerade die Bekleidung von Frauen, geschichtlich betrachtet, bereits mehrfach im Fokus rechtspolitischer Debatten stand.
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