Staatskult
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Als Staatskult bezeichnet man einen vom Staat getragenen Kult, also die (übermäßige) Verehrung einer Sache oder Person.[1]
Ziele von Staatskult
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Staatlich gelenkter Kult kann insbesondere zur Legitimation und zur Stabilisierung von Herrschaft dienen.[2]
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum athenischen Staatskult gehörten etwa die Mysterien von Eleusis oder der Dionysoskult. Im antiken Rom wurde etwa die Staatsreligion Teil des staatlichen Kults, genauso zählten dazu die Verehrung und Vergöttlichung (Apotheose) des Kaisers im Kaiserkult. Weitere Gebräuche, die im alten Rom im Zusammenhang mit dem Staatskult standen, wurden als Mos maiorum bezeichnet.
Besonders in Diktaturen wurde bzw. wird ein staatlich gelenkter Staatskult gepflegt. So wird etwa in Nordkorea um den Führer Kim Jong-un und seine beiden Vorgänger, in China um Mao Zedong oder in neuerer Zeit etwa in Kasachstan um Nursultan Nasarbajew ein intensiver Personenkult gepflegt, da sich dieser propagandistisch instrumentalisieren lässt. Dieser äußert sich etwa im Aufstellen von Statuen oder in der Benennung von Städten, Straßen, Plätzen, Universitäten usw. Staatskult kann aber über Personenkult im Einzelnen weit hinausgehen.
In der DDR gab es ebenso einen ausgeprägten Staatskult.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gabrielle Kremer: Staatskult: Macht im Himmel und Macht auf Erden. In: Entdecken, Erleben im Römerland Carnuntum: Katalog zur Niederösterreichischen Landesausstellung 2011. 2011, S. 110–115 (pdf, 3 MB).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kult, der. In: Duden.de. Abgerufen am 25. Mai 2019.
- ↑ vgl. etwa Rainer Albertz: Religionsgeschichte Israels in alttestamentlicher Zeit, Band 8/1, Teil 1. Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, 1996, S. 194.