Rechtsfolge
Rechtsfolge (Deutsch)
BearbeitenSingular | Plural | |
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Nominativ | die Rechtsfolge | die Rechtsfolgen |
Genitiv | der Rechtsfolge | der Rechtsfolgen |
Dativ | der Rechtsfolge | den Rechtsfolgen |
Akkusativ | die Rechtsfolge | die Rechtsfolgen |
Worttrennung:
- Rechts·fol·ge, Plural: Rechts·fol·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈʁɛçt͡sˌfɔlɡə]
- Hörbeispiele: Rechtsfolge (Info)
Bedeutungen:
- [1] juristische Konsequenz eines Sachverhalts
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Recht und Folge mit dem Fugenelement -s
Beispiele:
- [1] „Beim Amtsverlust nach § 27 Abs 1 StGB handelt es sich nicht um eine Nebenstrafe, die von den Gerichten ausgesprochen werden kann, sondern um eine gesetzliche Rechtsfolge der Verurteilung, die im Urteil nicht eigens auszusprechen ist.“[1]
Übersetzungen
Bearbeiten [1] juristische Konsequenz eines Sachverhalts
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- [1] Wikipedia-Artikel „Rechtsfolge“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rechtsfolge“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Rechtsfolge“
- [1] Duden online „Rechtsfolge“
Quellen: