Menschenrechtsaktivist
Ein Menschenrechtsaktivist (auch Menschenrechtler, oder nach dem englischen „Human Rights Defenders (HRD)“ auch Menschenrechtsverteidiger (MRV)) ist eine Person, die sich gewaltfrei für die Menschenrechte und Grundrechte einsetzen.
Situation
BearbeitenNamentlich in Nordkorea, Kolumbien, Guatemala, Ecuador, Brasilien, Simbabwe, der Demokratischen Republik Kongo, Sudan, Iran, Nepal, Bangladesch, Birma, Indonesien, Usbekistan, China und Russland sind Menschenrechtsverteidiger massiver Verfolgung bis hin zu schwersten Misshandlungen, Mord und Verschwindenlassen ausgesetzt. Für weibliche Menschenrechtsverteidiger und solche, die benachteiligten Bevölkerungsschichten wie indigenen Völkern oder bäuerlichen Basisgruppen angehören, ist die Situation oft besonders schwer. Auf Kuba engagieren sich namentlich die Damen in Weiß für die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem Land.
Gewaltsame Übergriffe auf Menschenrechtsverteidiger werden meist von Vertretern des Staates begangen oder in Auftrag gegeben, da sie durch deren Tätigkeit Kritik und Widerstand erfahren. Besonders gilt dies in Ländern, die so genannte schmutzige Kriege gegen innenpolitische Gegner führen. Aber auch in sogenannten failing states ist ihre Situation häufig bedroht.
Maßnahmen
BearbeitenUNO
BearbeitenDie Vereinten Nationen verabschiedeten 1998 zum Schutz der Menschenrechtsverteidiger die Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern.
In Europa haben inzwischen bereits zwei nationale Parlamente, das belgische und das deutsche, Resolutionen verabschiedet. Die Regierungen werden darin zu verstärkten Anstrengungen für Menschenrechtsverteidiger in ihrer Außen- und Entwicklungspolitik aufgerufen.
Europäische Union
BearbeitenAm 8. Juni 2004 hat der EU-Ministerrat mit Irlands Präsident des Rats der Europäischen Union eine „Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern“ erlassen, die sich insbesondere an die diplomatischen Vertretungen der EU in Drittstaaten wendet.
Am Vortag des Tags der Menschenrechte 2015, am 9. Dezember 2015 hat die Europäische Kommission einen neuen Unterstützungsmechanismus für gefährdete Menschenrechtsverteidiger angekündigt.[1] Dafür werden bis 2018 EU-Mittel von 15 Millionen Euro zusätzlich zur kontinuierlichen Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)[2] zur Verfügung gestellt. Seit 2007 erhielten Menschenrechtsverteidiger weltweit im Rahmen des EIDHR insgesamt 200 Millionen Euro an Unterstützung von der Europäischen Union.
Durch diese finanziellen Mittel sollen:
- kurzfristige z. B.
- der physische Schutz,
- die rechtliche und medizinische Hilfe,
- die Betreuung bei Gerichtsverfahren und während Inhaftierungen,
- die Interessenvertretung in Notfällen,
- die Unterbringung an sicheren Orten usw. gesichert werden;
- mittelfristig
- die Lage von Menschenrechtsverteidigern überwacht und
- Frühwarnung bei Risiken erfolgen und die Menschenrechtsverteidiger
- im Bereich Risikoprävention und Sicherheit (auch zur digitalen Sicherheit) ausgebildet werden;
- langfristige Strategien entwickelt werden, mit denen
- nationale Netzwerke unterstützt werden,
- Interessenvertretung / Lobbying gefördert wird,
- gegen Menschenrechtsverteidigern auferlegte staatliche Beschränkungen und Sanktionen vorgegangen wird.
Der Mechanismus wird von einem Konsortium aus 12 Nichtregierungsorganisationen verwaltet, die über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen.[3] Der Mechanismus soll weltweit zum Einsatz kommen, mit speziellem Fokus auf abgelegenen Gebieten.
Deutschland
BearbeitenDer Deutsche Bundestag hat damit eine Initiative zum Schutz von Parlamentariern verbunden, die wegen ihres Engagements für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Bedrängnis geraten.
Literatur
Bearbeiten- Der deutsche Text der Deklaration A/53/144 ist abgedruckt in: Vereinte Nationen 1999, S. 119–121.
- Daniela Gotzel: Menschenrechtsverteidiger am Etappenziel: Der lange Weg zu einer Erklärung der Generalversammlung, in: Vereinte Nationen 2001, S. 13–17.
- Benjamin Beuerle: Zur Umsetzung der „Erklärung zu den Menschenrechtsverteidigern“ fünf Jahre nach ihrer Verabschiedung – eine Bestandsaufnahme, in: MenschenRechtsMagazin 2004, S. 47–52.
Siehe auch
BearbeitenWeblinks
Bearbeiten- Schutz von Menschenrechtsverteidigern - Leitlinien der Europäischen Union (PDF; 145 kB)
- Fachkommission Menschenrechtsverteidiger der amnesty international
- Human Rights Defenders in: Weltorganisation gegen Folter
- UN Special Rapporteur on the situation of human rights defenders
- Deklaration A/53/144 der Generalversammlung der Vereinten Nationen: Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen
- Deklaration A/53/144 der Generalversammlung der Vereinten Nationen: Declaration on the Right and Responsibility of Individuals, Groups and Organs of Society to Promote and Protect Universally Recognized Human Rights and Fundamental Freedoms (englisch)
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ EU startet innovativen neuen Unterstützungsmechanismus für Menschenrechtsverteidiger, Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 9. Dezember 2015.
- ↑ Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte ( des vom 11. Juni 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- ↑ Front Line Defenders, Reporter ohne Grenzen (RSF), Weltorganisation gegen Folter (OMCT), Internationaler Bund der Ligen für die Menschenrechte (FIDH), Economic, Social and Cultural Rights Network (ESCR-Net), Internationaler Lesben- und Schwulenverband (ILGA), Urgent Action Fund for Women Human Rights Defenders (UAF), Protection International, Peace Brigades International (PBI), Euro-Mediterranean Foundation of Support to Human Rights Defenders (EMHRF), Forum Asia sowie East and Horn of Africa Human Rights Defenders Project (EHAHRDP).