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Im Dezember 1870 machte sich abermals eine parlamentarische Deputation unter Eduard Simson auf den Weg zum preußischen König. Damals gab es bereits den [[Norddeutscher Bund|Norddeutschen Bund]] und den [[Reichstag (Norddeutscher Bund)|Norddeutschen Reichstag]] in Berlin, und König [[Wilhelm I. (Deutsches Reich)|Wilhelm]] war bereits Inhaber des [[Bundespräsidium|Präsidiums des Bundes]]. Bei Abreise der Deputation lagen bereits der [[Kaiserbrief]] der Fürsten und die Entscheidung von Reichstag und [[Bundesrat (Deutsches Reich)|Bundesrat]] vor (9./10. Dezember), dass der Inhaber des Bundespräsidiums den Titel ''Deutscher Kaiser'' tragen solle.
 
Wilhelm akzeptierte am 18. Dezember den Kaisertitel im Grundsatz, und am 1. Januar 1871 trat die [[Verfassung des Deutschen Bundes]] in Kraft, die für das Bundesoberhaupt den Titel Deutscher Kaiser vorsah. Die offizielle [[Kaiserproklamation]] sollte erst am 18. Januar erfolgen, dem 170. Jahrestag der Krönung [[Friedrich I. (Preußen)|Friedrichs I.]] zum ersten König von Preußen. Wilhelm sträubte sich jedoch bis zuletzt gegen die von der Verfassung vorgesehenvorgesehene Titulatur, weil er diese für künstlich hielt. Die von ihm bevorzugte Form Kaiser von Deutschland war aber nach Ansicht seines Ministerpräsidenten [[Otto von Bismarck]] nicht mit der neuen Reichsverfassung vereinbar. Diese konstituierte einen Bund souveräner Fürsten, während der Titel Kaiser von Deutschland eine Oberhoheit des Königs von Preußen über die übrigen Bundesfürsten suggerierte. Um das Problem bei der Proklamation zu umgehen, brachte Großherzog Friedrich von [[Großherzogtum Baden|Baden]], der ranghöchste der anwesenden Bundesfürsten, das Hoch auf Kaiser Wilhelm aus.
 
== Siehe auch ==